Deutschland verstößt bei Familiennachzug wohl gegen EU-Recht
ZEIT-ONLINE vom 12.04.2018
Familienzusammenführung
Deutschland verstößt bei Familiennachzug wohl gegen EU-Recht
Auch wenn sie beim Asylverfahren volljährig werden, behalten junge Flüchtlinge ihr Recht auf Familiennachzug. Das liegt laut EuGH nicht im Ermessen der EU-Staaten.