Monat: April 2018

Mit unserer Konzertlesung am Tag gegen Rassismus (21. März) haben wir den Jahreskreis geschlossen-ein Jahr lang organisieretn wir immer wieder Veranstaltungen rund um das Buch DURCH DIE WAND

  1. März 2018

Unsere letzte Konzertlesung zum Buch DURCH DIE WAND im ALTEN SCHLACHTHOF
fand in Eupen am Tag gegen Rassismus statt.
Ein Jahr lang organisierten wir immer wieder, in verschiedenen
Kooperationen, Veranstaltungen zu diesem bemerkenswerten und berührenden
Buch.

Schauspielerin Annette Schmidt vom Theater K in Aachen hat aus dem
autobiografischen Text, geschrieben von Nizaqete Bislimi, vorgelesen.
Wie hat die junge Frau es vom Flüchtling zur erfolgreichen
Rechtsanwältin geschafft? Begleitet wurde die Lesung von einem
orientalisch angehauchten Konzert von Mah-e Manouche.

Zur Autorin und dem Buch:
Nizaqete Bislimi hatte eine glückliche Kindheit, sie wuchs in der
Geborgenheit einer Großfamilie auf, die mütterlicherseits den Roma
angehörte; die Verwandten des Vaters waren Hashkali. Wie ihre
albanischen Nachbarkinder ist sie muslimisch, besucht mit ihnen
gemeinsam die Schule. Doch Anfang der 1990er Jahre wachsen die
Spannungen zwischen Serbinnen und Serben sowie Albanerinnen und
Albernern. Die Volkszugehörigkeit der Eltern wird nun zunehmend zum
Auslöser von Diskriminierungen und Ausgrenzungen. 1993 wird das
14-jährige Mädchen von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern außer Landes
gebracht.
Angekommen in Deutschland ist Nizaqete getrieben von einem Hunger nach
Bildung. Weniger die Enge in den Flüchtlingsunterkünften werden zur
Belastung für die Familie als vielmehr die existentiellen Sorgen um die
ungewisse Zukunft. Erst 2007, also 14 Jahre, später erhielten Nizaqete
Bislimi und ihre Familie das Aufenthaltsrecht. Zu dieser Zeit war sie
bereits Referendarin im Staatsdienst und sprach deutsches Recht.
Nizaqete Bislimi  arbeitet heute als Rechtsanwältin in einer Essener
Anwaltskanzlei und ist Erste Vorsitzende des „Bundes Roma Verbands e.V.“
Sie sagt: „Es gibt viele erfolgreiche Roma in Deutschland. Doch die
meisten geben sich nicht als Roma zu erkennen. Aus Angst vor den alten
Stigmata.“

Mit Unterstützung der Buchhandlung LOGOS konnten wir einen Büchertisch
organisieren.

Danke für alle Unterstützung und das Interesse an dem Thema!

 

Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen

Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem
Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der
gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum
Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)

Urteil Bundesverfassungsgericht

Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst starten

MIGAZIN vom 3. April 2018

Seehofers Masterplan
Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst starten
Bis Herbst soll das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Dort soll das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden. Weiteres Ziel der Bundesregierung sei es, die Zahl der Abschiebehaftplätze zu erhöhen.

Die Bundesregierung will bis Herbst das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Es werde „in Verantwortung der Bundespolizei“ betrieben, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“. Die Einrichtung soll als Modell für die sogenannten Ankerzentren dienen, in denen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das gesamte Asylverfahren abgewickelt und beschleunigt werden soll. „Ich bin zuversichtlich, dass wir nach den Osterfeiertagen ein Eckpunktepapier vorlegen können“, sagte Mayer.

Es würde sich anbieten, für das Modellprojekt eine schon vorhandene Einrichtung zu nutzen, sagte der CSU-Politiker. Denkbare Standorte wären Manching oder Bamberg in Bayern, wo es bereits Transitzentren gibt. Auch die Erstaufnahmeeinrichtung im hessischen Gießen kommt in Betracht. Dort gibt es Platz für insgesamt 13.000 Menschen, dazu weitere 3.000 Plätze in ehemaligen Kasernen der US-Truppen.
Regierung will Zahl der Abschiebehaftplätze erhöhen
Das Ziel der Bundesregierung müsse es zudem sein, „die Zahl der Abschiebehaftplätze erheblich zu erhöhen“, sagte Mayer. 400 Abschiebehaftplätze in ganz Deutschland seien „deutlich zu wenig“. Der Bund werde künftig mehr Verantwortung übernehmen. Aber auch die Länder müssten sich stärker einbringen, sagte der Innenstaatssekretär.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD unter anderem die Errichtung sogenannter Anker-Zentren vereinbart, in denen Asylverfahren komplett abgewickelt und aus denen heraus gegebenenfalls auch Rückführungen stattfinden sollen. Bundesinnenminister Seehofer hatte nach Amtsantritt zudem einen „Masterplan für Abschiebungen“ angekündigt. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Der Bund will aber prüfen, ob und wie er Zuständigkeiten an sich ziehen oder die Länder unterstützen kann. (epd/mig)

Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges – Neue Arbeitshilfe erschienen

Das Thema Familienasyl gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Fragen hierzu treten nicht nur in der Asylverfahrensberatung auf, sondern gerade auch bei den Beratungsstellen, die bei der Familienzusammenführung unterstützen. Auf die Frage, ob es besser ist, einen Antrag auf Familienasyl zu stellen oder sich auf die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu beschränken, gibt es keine pauschale Antwort. Dies muss vielmehr individuell in jedem Fall entschieden werden und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Aus diesem Grund wurde die Arbeitshilfe „Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges“veröffentlicht, die dabei helfen soll, alle für diese wichtige Entscheidung wesentlichen Faktoren zu kennen und im Einzelfall richtig zu entscheiden.

Sie finden die Arbeitshilfe auf der Homepage des Paritätischen: 
http://www.der-paritaetische.de/publikationen/familienasyl-und-internationaler-schutz-fuer-familienangehoerige-im-kontext-des-familiennachzuges/