Kategorie: Presse

EU: Zunehmender Einsatz digitaler Technologien zur Migrationskontrolle menschenrechtlich bedenklich

Amnesty International – Pressemitteilung 05. Februar 2024

Der Einsatz neuer digitaler Technologien in der Asyl- und Migrationskontrolle wird zu einem zentralen Problem für die Menschenrechte. Automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme bedrohen das Recht auf Asyl und verstärken Diskriminierung und Rassismus gegenüber bestimmten Personengruppen. Mehr dazu: https://www.amnesty.de/eu-ueberwachung-migration-schutzsuchende-digitale-technologien

Afrika: Zahlreiche diskriminierende Gesetze schüren Hass gegen LGBTI+

Amnesty International dokumentiert in einer neuen Analyse, wie in zwölf afrikanischen Ländern verstärkt Gesetze als Unterdrückungsinstrumente gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen eingesetzt werden.

https://www.amnesty.de/afrika-lgbti-diskriminierende-gesetze-schueren-hass

Berlinale: Amnesty-Filmpreis 2023 geht an „Al Murhaqoon“

Der Spielfilm aus dem Jemen von Amr Gamal wurde durch die Jury um Schauspielerin Lea van Acken und Regisseur Burhan Qurbani ausgezeichnet.

Der Film „Al Murhaqoon“ (Jemen/Sudan/Saudi Arabien 2023) aus der Sektion „Panorama“ gewinnt den mit 5.000 Euro dotierten Amnesty-Filmpreis auf der Berlinale. Die Jury aus Amnesty-Generalsekretär Markus N. Beeko, Lea van Acken und Burhan Qurbani begründet ihre Entscheidung für den Gewinner-Film wie folgt:

„Unser Gewinnerfilm erzählt unaufgeregt und auf natürliche Weise von den kontroversen Themen wie Religion, Abtreibungsverbot, Armut; von einem vergessenen Krieg, dem Druck des Patriarchats, den auch die Männer spüren. Und gleichzeitig zeichnet er ohne Zeigefinger und mit großer Eleganz eine Geschichte von humanistischen Werten wie Community, Familie, Zusammenhalt und vor allem auch Bildung.

Wie bewahrt man Hoffnung und Zuversicht in einer Welt geprägt von Armut, Krieg und Perspektivlosigkeit? In einer Welt, die Eltern alles abverlangt, um den eigenen Kindern Mut und Zutrauen, aber auch einfach Essen, ein Dach über dem Kopf und Bildung geben zu können? Wenn das Geld fehlt, wenn die eigene harte Arbeit nicht mehr ausbezahlt wird, wenn das Leben unbezahlbar teuer wird, dann steht selbst ein ungeborenes Leben zur Diskussion: Die Protagonisten unseres Gewinnerfilms, ein Ehepaar aus der jemenitischen Stadt Aden, haben bereits entschieden. Die Frau ist schwanger, doch sie können das Kind nicht behalten. Sie können es sich nicht leisten. Denn neben Miete, Umzug, Reparaturen und dem Schulgeld der drei Kinder ist einfach nicht genug Geld da, um ein weiteres Kind zu versorgen. Der Film beschreibt die Odyssee eines Ehepaares, um eine Ärztin zu finden, die die Schwangerschaft beendet.“

Der Amnesty-Filmpreis wird seit 2005 im Rahmen der unabhängigen Jurys auf der Berlinale verliehen, dieses Jahr zum 18. Mal. Der Preis will Filmschaffende würdigen, die ihre Arbeit den Menschenrechten widmen.

Berlinale Amnesty-Filmpreis-Gewinner: Jurymitglied Lea van Acken, Regisseur Burhan-Qurbani-Amr-Gamal, Markus Beeko; Februar 2023

Deutschland: Russische und belarusische Menschenrechtsverteidiger_innen brauchen Schutz und Arbeitsmöglichkeiten

Amnesty International
Pressemitteilung

BERLIN, 25.05.2022 – Gedenkstätten und zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Amnesty International in Deutschland, appellieren an die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer, bedrohte russische wie belarusische Aktivist_innen zu unterstützen. Peter Franck, Russland-Experte bei Amnesty International in Deutschland, sagt:
 
„Russische und belarusische Menschenrechtsverteidiger_innen sind behördlicher Willkür und staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Ihre Gefährdung hat seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine vor drei Monaten noch einmal erheblich zugenommen. Sie brauchen jetzt Schutz, etwa in Deutschland. Wir fordern Bund und Länder daher auf, Aktivist_innen der Zivilgesellschaft raschen und unbürokratischen Zugang nach Deutschland zu gewähren. Gleichzeitig brauchen all jene, die in den vergangenen Monaten bereits nach Deutschland gekommen sind, tragfähige praktische Lösungen, damit sie ihren Einsatz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf der Grundlage eines gesicherten Aufenthaltsstatus von Deutschland aus fortsetzen können. Sie auf das Asylverfahren zu verweisen, reicht nicht aus.“

IUVENTA in Italien

Prozess wegen Seenotrettung

Mehr als 8.000 Flüchtlinge wurden zwischen 2016 und 2017 im Mittelmeer gerettet, unter der Beteiligung des Schiffs „Iuventa“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Jugend rettet“. Dann wurde das Schiff beschlagnahmt und die Besatzung angeklagt. Der Vorwurf: Die Organisation hätte Beihilfe bei der Schleusung von „illegalen Einwanderern“ geleistet. Fast fünf Jahre später beginnt am Samstag im sizilianischen Trapani der Prozess (https://taz.de/Solidaritaet-wird-kriminalisiert/!5852520/) gegen die Organisation. Auf der Anklagebank sitzen 21 Seenotretter*innen, vier davon aus Deutschland, sowie die Organisationen „Save the Children“ und „Ärzte ohne Grenzen“, die auch an Seenotrettungsoperationen im zentralen Mittelmeer beteiligt waren. Aktuelle Zahlen und Fakten zur Entwicklung von Seenotrettungsoperationen im Mittelmeer finden Sie in unserer Rubrik: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/eu-asylpolitik.html#c1306

Sa./ 21.5./ Trapani, Italien

KOMMENTAR: Pushbacks? Egal, wir machen das jetzt so

Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung irregulärer Weiterwanderungen im Schengen-Raum


Der Kommentar dazu von Prof. Dr. Anna Lübbe, Juristin und Mediatorin  an der Hochschule Fulda, findet sich online unter https://verfassungsblog.de/pushbacks-egal-wir-machen-das-jetzt-so/.

Gefangen in Kabul, und niemand hilft

27. August 2021

Aachener Nachrichten/Aachener Zeitung

Angehängter Artikel erschien heute im überregionalen NRW-Teil beider Aachener Lokalzeitungen.

Der Artikel zeigt deutlich die Verzweiflung einer afghanischen Ortskraft, die einmal für die Bundeswehr arbeitete und sich nun größte Sorgen um die Angehörigen, die noch in Afghanistan leben, macht.

„Wem gewähren wir Asyl in Deutschland, Herr Dr. Maidowski?“

Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski im Gespräch mit Prof. Dr. Petra Bendel

Das Recht auf Asyl steht in Deutschland im Grundgesetz. Damit ist Deutschland eines der wenigen Länder, die verfassungsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf Asyl in ihrer Verfassung regeln. Artikel 16a GG geht auf die politische Verfolgung während des Nationalismus zurück und fußt auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylanträge stark an, woraufhin eine heftige Asyl-Debatte in Deutschland geführt und von den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen begleitet wurde. Mit dem darauf gefolgten „Asylkompromiss“ 1993 verlor das deutsche Asylrecht an Bedeutung und wurde mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 weitgehend vom EU-Recht abgelöst.

Mit dem Bundesverfassungsrichter Herrn Dr. Ulrich Maidowski und Prof. Dr. Petra Bendel, Leiterin des Forschungsbereichs Migration, Flucht und Integration an der Universität Erlangen-Nürnberg fand dieses Gespräch statt, wem in Deutschland Asyl gewährt wird und wie Artikel 16a GG unter anderem bei der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 Anwendung fand. Klaus Hempel von der ARD-Rechtsredaktion moderiert den Abend.

Eine Zusammenfassung des Gesprächs gibt es hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-ulrich-maidowski-vortrag-asylrecht-gefluechtete-deutschland-abschiebung-afghanistan/