Kategorie: Presse

Deutschland: Nach Wahlen in Sachsen und Thüringen müssen Menschenrechte auf die Agenda

BERLIN, 02.09.2024 – Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen waren von Forderungen nach Einschränkungen des Asylrechts, rassistischen Parolen und queerfeindlichen Attacken geprägt. In der Regierungsbildung müssen sich Parteien jetzt klar zu einer menschenrechtsbasierten Landespolitik bekennen. Zivilgesellschaftliche Initiativen brauchen verstärkt Schutz vor politischen Angriffen.

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt:

„In Thüringen und Sachsen haben sich die Parteien im Wahlkampf von menschenfeindlichen Forderungen treiben lassen. Der menschenrechtliche Unterbietungswettbewerb muss jetzt ein Ende haben. Die kommenden Landesregierungen haben den Auftrag, die Rechte aller zu schützen – ohne dabei zu diskriminieren. Rassismus, Queerfeindlichkeit und Hass stehen dem diametral entgegen.

Jeden Tag engagieren sich Menschen in Thüringen und Sachsen für Vielfalt und Menschenrechte. Nicht selten sind sie selbst von Diskriminierung betroffen oder erfahren Gewalt. Heute ist es wichtig, zu zeigen, dass Hetze keinen Platz in unserer Gesellschaft findet. Wir müssen Pride-Paraden und andere Orte queeren Lebens schützen, die wie zuletzt in Bautzen ins Visier geraten sind. Wir müssen aktiv werden bei rassistischen Angriffen im Alltag. Zivilgesellschaftliche Initiativen brauchen Rückendeckung, ob sie für Betroffene von Rassismus und Gewalt arbeiten oder für die Bildung von Kindern. Wenn die Vision einer Gesellschaft, an der alle gleichberechtigt teilhaben können, infrage gestellt wird, müssen wir uns einmischen!“

Deutschland: Abschiebung nach Afghanistan verletzt völkerrechtliche Verpflichtungen

Medienberichten zufolge ist am 30. August die erste Abschiebung aus Deutschland nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban erfolgt. Die Bundesregierung angekündigt, sogenannte „Gefährder“ und Straftäter nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Außerdem will die Regierung die Leistungen für Asylsuchende in Dublinverfahren unter bestimmten Bedingungen erheblich kürzen.

Mehr dazu: https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-abschiebung-afghanistan-verletzung-voelkerrechtliche-verpflichtung

Deutschland: Rassismus muss jeden Tag bekämpft werden

Zum Tag gegen Rassismus am 21. März fordert Amnesty International die Bundesregierung auf, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen im Kampf gegen Rassismus nachzukommen.
Katharina Masoud, Expertin für Geschlechtergerechtigkeit, Intersektionalität und Antirassismus bei Amnesty International in Deutschland, sagt:
„Nicht nur heute, sondern jeden Tag muss die Bekämpfung von rassistischen Strukturen in unserer Gesellschaft im Mittelpunkt politischen Handelns stehen.

Mehr dazu: https://www.amnesty.de/deutschland-rassismus-muss-jeden-tag-bekaempft-werden

Deutschland: Neuer Entwurf für Bundespolizeigesetz schützt nicht vor rassistischen Kontrollen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser legt dem Bundestag einen Entwurf zur Erneuerung des Bundespolizeigesetzes vor. Amnesty International kritisiert, dass wichtige Maßnahmen gegen Racial Profiling und andere Menschenrechtsverletzungen nicht darin vorkommen.

Mehr dazu auf amnesty.de

EU: Zunehmender Einsatz digitaler Technologien zur Migrationskontrolle menschenrechtlich bedenklich

Amnesty International – Pressemitteilung 05. Februar 2024

Der Einsatz neuer digitaler Technologien in der Asyl- und Migrationskontrolle wird zu einem zentralen Problem für die Menschenrechte. Automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme bedrohen das Recht auf Asyl und verstärken Diskriminierung und Rassismus gegenüber bestimmten Personengruppen. Mehr dazu: https://www.amnesty.de/eu-ueberwachung-migration-schutzsuchende-digitale-technologien

Afrika: Zahlreiche diskriminierende Gesetze schüren Hass gegen LGBTI+

Amnesty International dokumentiert in einer neuen Analyse, wie in zwölf afrikanischen Ländern verstärkt Gesetze als Unterdrückungsinstrumente gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen eingesetzt werden.

https://www.amnesty.de/afrika-lgbti-diskriminierende-gesetze-schueren-hass

Berlinale: Amnesty-Filmpreis 2023 geht an „Al Murhaqoon“

Der Spielfilm aus dem Jemen von Amr Gamal wurde durch die Jury um Schauspielerin Lea van Acken und Regisseur Burhan Qurbani ausgezeichnet.

Der Film „Al Murhaqoon“ (Jemen/Sudan/Saudi Arabien 2023) aus der Sektion „Panorama“ gewinnt den mit 5.000 Euro dotierten Amnesty-Filmpreis auf der Berlinale. Die Jury aus Amnesty-Generalsekretär Markus N. Beeko, Lea van Acken und Burhan Qurbani begründet ihre Entscheidung für den Gewinner-Film wie folgt:

„Unser Gewinnerfilm erzählt unaufgeregt und auf natürliche Weise von den kontroversen Themen wie Religion, Abtreibungsverbot, Armut; von einem vergessenen Krieg, dem Druck des Patriarchats, den auch die Männer spüren. Und gleichzeitig zeichnet er ohne Zeigefinger und mit großer Eleganz eine Geschichte von humanistischen Werten wie Community, Familie, Zusammenhalt und vor allem auch Bildung.

Wie bewahrt man Hoffnung und Zuversicht in einer Welt geprägt von Armut, Krieg und Perspektivlosigkeit? In einer Welt, die Eltern alles abverlangt, um den eigenen Kindern Mut und Zutrauen, aber auch einfach Essen, ein Dach über dem Kopf und Bildung geben zu können? Wenn das Geld fehlt, wenn die eigene harte Arbeit nicht mehr ausbezahlt wird, wenn das Leben unbezahlbar teuer wird, dann steht selbst ein ungeborenes Leben zur Diskussion: Die Protagonisten unseres Gewinnerfilms, ein Ehepaar aus der jemenitischen Stadt Aden, haben bereits entschieden. Die Frau ist schwanger, doch sie können das Kind nicht behalten. Sie können es sich nicht leisten. Denn neben Miete, Umzug, Reparaturen und dem Schulgeld der drei Kinder ist einfach nicht genug Geld da, um ein weiteres Kind zu versorgen. Der Film beschreibt die Odyssee eines Ehepaares, um eine Ärztin zu finden, die die Schwangerschaft beendet.“

Der Amnesty-Filmpreis wird seit 2005 im Rahmen der unabhängigen Jurys auf der Berlinale verliehen, dieses Jahr zum 18. Mal. Der Preis will Filmschaffende würdigen, die ihre Arbeit den Menschenrechten widmen.

Berlinale Amnesty-Filmpreis-Gewinner: Jurymitglied Lea van Acken, Regisseur Burhan-Qurbani-Amr-Gamal, Markus Beeko; Februar 2023

Deutschland: Russische und belarusische Menschenrechtsverteidiger_innen brauchen Schutz und Arbeitsmöglichkeiten

Amnesty International
Pressemitteilung

BERLIN, 25.05.2022 – Gedenkstätten und zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Amnesty International in Deutschland, appellieren an die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer, bedrohte russische wie belarusische Aktivist_innen zu unterstützen. Peter Franck, Russland-Experte bei Amnesty International in Deutschland, sagt:
 
„Russische und belarusische Menschenrechtsverteidiger_innen sind behördlicher Willkür und staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Ihre Gefährdung hat seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine vor drei Monaten noch einmal erheblich zugenommen. Sie brauchen jetzt Schutz, etwa in Deutschland. Wir fordern Bund und Länder daher auf, Aktivist_innen der Zivilgesellschaft raschen und unbürokratischen Zugang nach Deutschland zu gewähren. Gleichzeitig brauchen all jene, die in den vergangenen Monaten bereits nach Deutschland gekommen sind, tragfähige praktische Lösungen, damit sie ihren Einsatz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf der Grundlage eines gesicherten Aufenthaltsstatus von Deutschland aus fortsetzen können. Sie auf das Asylverfahren zu verweisen, reicht nicht aus.“

IUVENTA in Italien

Prozess wegen Seenotrettung

Mehr als 8.000 Flüchtlinge wurden zwischen 2016 und 2017 im Mittelmeer gerettet, unter der Beteiligung des Schiffs „Iuventa“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Jugend rettet“. Dann wurde das Schiff beschlagnahmt und die Besatzung angeklagt. Der Vorwurf: Die Organisation hätte Beihilfe bei der Schleusung von „illegalen Einwanderern“ geleistet. Fast fünf Jahre später beginnt am Samstag im sizilianischen Trapani der Prozess (https://taz.de/Solidaritaet-wird-kriminalisiert/!5852520/) gegen die Organisation. Auf der Anklagebank sitzen 21 Seenotretter*innen, vier davon aus Deutschland, sowie die Organisationen „Save the Children“ und „Ärzte ohne Grenzen“, die auch an Seenotrettungsoperationen im zentralen Mittelmeer beteiligt waren. Aktuelle Zahlen und Fakten zur Entwicklung von Seenotrettungsoperationen im Mittelmeer finden Sie in unserer Rubrik: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/eu-asylpolitik.html#c1306

Sa./ 21.5./ Trapani, Italien