Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen

Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem
Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der
gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum
Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)

Urteil Bundesverfassungsgericht