Monat: Juni 2017

Abwicklung der Asylverfahren beim BAMF verlagert Probleme auf die Verwaltungsgerichte

2017-06-26 NRV Offener Brief an BMI und BAMF

Presseinformation vom 27.06.2017

Abwicklung der Asylverfahren beim BAMF verlagert Probleme auf die Verwaltungsgerichte

Offener Brief der Fachgruppe Verwaltungsrecht der Neuen Richtervereinigung

Die vom Bundesinnenminister und der Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) regelmäßig bekundeten Anstrengungen, der Vielzahl anhängiger Asylverfahren Herr zu werden, mögen in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahlen politisch opportun sein. Die Ergebnisse entpuppen sich bei näherer Betrachtung aber als Makulatur.

In einem Offenen Brief erinnern die Verwaltungsrichterinnen und -richter der Neuen Richtervereinigung (NRV) daran, dass die Bewältigung der hohen Zahl von Asylverfahren von Bund und Ländern gemeinsam bewältigt werden muss. Der von Unternehmensberatern begleitete Umbau des BAMF führt jedoch zu Strukturen und Ergebnissen, die rechtsstaatlich zweifelhaft sind und letztlich von den Verwaltungsgerichten der Länder „ausgebadet“ werden müssen.

„Bund und Länder stehen nicht in einem privatwirtschaftlichen Wettbewerb. Wenn das BAMF seinen Output an Asylbescheiden zum Maß der Dinge macht, ohne auf Verfahrensgrundsätze und Richtigkeitsgewähr zu achten, führt dies nicht nur zu vermeidbaren Klageverfahren, sondern außerdem dazu, dass sich die Verfahren insgesamt umso länger hinziehen“, erläutert Christine Nordmann, neue Sprecherin der Fachgruppe Verwaltungsrecht der NRV.

Die Fachgruppe Verwaltungsrecht der NRV befasst sich seit Jahren vornehmlich mit Themen aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechts. Am vergangenen Wochenende tagten ihre Mitglieder in Fulda und tauschten ihre Erfahrungen aus über die Qualität der Bundesamtsbescheide, über die Verfahrensweisen und die Zusammenarbeit mit dem BAMF. Zudem informierten sie sich über Ursachen und Folgen erlittener Traumata, wie sie bei Flüchtlingen oft vorkommen.

Den in Fulda formulierten Offenen Brief finden Sie in der Anlage.

Veranstaltungen am Weltflüchtlingstag

Obwohl es am Nachmittag beim Infostand zum Weltflüchtlingstag schon sehr heiß war, interessierte das Thema Flüchtlingsschutz.
Abends freuten wir uns, dass der Einladung zu der Kooperationsveranstaltung von Am

nesty International,
dem Eine-Welt-Forum und der Volkshochschule Aachen über 40 Menschen, trotz der Hitze, folgten.

Es wurden die aktuellen Zahlen des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen besprochen und
Serge Palasie erläuterte sehr interessant seine Ausstellung „Schwarz ist der Ozean-Was haben volle Flüchtlingsboote
vor Europas Küsten mit der Geschichte von Sklavenhandel und Kolonialismus zu tun?“
Auch die Postkartenaktion: „Menschenrecht Asyl zu suchen“ wurde gut unterstützt, ebenso das
Fotoshooting zum Thema.

Musikalisch begleitete Juan Pablo Raimundo die äußerst informative Veranstaltung.

Danke für das Interesse, sich mit dem Thema Flüchtlingsschutz zu befassen!

Mehr Sicherheit und Unterstützung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 067

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit:

www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

? Fotoshooting für die Menschenrechte

? Wir warten auf Euch auf dem Weltfest am Welthaus (An der Schanz 1, 52064 Aachen) ?

Abschiebungen nach Afghanistan stoppen – Schwerwiegende Mängel bei Asylverfahren gefährden Menschenleben

Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Der Paritätische Gesamtverband, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Neue Richtervereinigung e. V., PRO ASYL und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. kritisieren die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei afghanischen Asylsuchenden

BERLIN, 30.05.2017 – Anlässlich eines weiteren für den 31. Mai zu erwartenden Abschiebungsflugs nach Afghanistan fordern Menschenrechtsorganisationen und Verbände einen sofortigen Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan. Wegen schwerwiegender Mängel bei Asylverfahren von afghanischen Asylsuchenden befürchten die Organisationen, dass nach fehlerhaften Asylverfahren abgelehnte Afghanen demnächst abgeschoben werden und dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt wird.

Bisher wurde in diesem Jahr rund die Hälfte aller Asylanträge von Afghanen abgelehnt, während die bereinigte Schutzquote im Jahr 2016 noch 60 Prozent und 2015 sogar 78 Prozent betrug. Dabei fällt den Organisationen bei der Prüfung von ablehnenden Bescheiden auf, dass neue Informationen zur gefährlichen Lage in Afghanistan nicht berücksichtigt werden, unter anderem jene, die das UN-Flüchtlingswerk zur Verfügung stellt. Dies ist aber sowohl rechtlich verpflichtend als auch unerlässlich angesichts der sich stetig verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan.

Auch wird in den Bescheiden immer wieder auf das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative verwiesen. Tatsächlich hat sich jedoch der bewaffnete Konflikt mittlerweile über die ursprünglichen Kampfgebiete hinaus ausgeweitet – Menschen können überall Opfer von Kampfhandlungen, Anschlägen und Verfolgung werden. Dies ist während der derzeit stattfindenden Frühjahrsoffensive der Taliban deutlich zu beobachten. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so unberechenbar, dass auch der UNHCR eine Unterscheidung von „sicheren“ und „unsicheren“ Gebieten ablehnt. Wegen des bewaffneten Konflikts hat sich die Zahl der Binnenvertriebenen in den vergangenen drei Jahren fast verdoppelt und liegt bei 1,4 Millionen. Seit Anfang des Jahres mussten erneut mehr als 90.000 Menschen ihre Häuser verlassen (Stand 6.5.2017).

Auch die NATO plant, den Militäreinsatz aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage wieder deutlich zu verstärken. Weder staatliche noch internationale Akteure sind in der Lage, sich selbst oder abgeschobene Flüchtlinge zu schützen. In Kabul kommt es beispielsweise regelmäßig zu Anschlägen auf Zivilisten, die viele Menschenleben fordern – dass die Bundesregierung die Stadt trotzdem als sicher genug einstuft, um monatlich mehrere Afghanen dorthin abzuschieben, halten die Organisationen für zynisch.

Der Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A. hat ein Schlaglicht auf verschiedene Probleme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geworfen, insbesondere die mangelhafte Durchführung der Asylverfahren, die unzureichende Ausbildung des Personals, die Trennung von Anhörer und Entscheider sowie die unzureichende interne Qualitätskontrolle. Als Konsequenz reicht es aber nicht, die positiv beschiedenen Fälle der im Fall des Franco A. Verantwortlichen zu prüfen. Stattdessen müssen sofort die Qualitätsüberprüfung im Bundesamt aufgestockt und besser aufgestellt werden sowie die bekannten Mängel im Asylverfahren behoben werden. Das BAMF muss so organisiert sein, dass eine lückenlose Kontrolle der Entscheidungen im Hause selbst vor der Zustellung an Asylantragsteller die Regel ist.
Die Organisationen befürchten, dass durch mangelhaft durchgeführte Anhörungen in der Sache falsche Ablehnungen zustandekommen – was für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann, wie schlimmstenfalls die Abschiebung in die Verfolgung. Die Qualität der Asylverfahren darf nicht dem politischen Willen zum Abbau der Altfälle bis zur Bundestagswahl geopfert werden.

Für die schon länger mit einer Duldung in Deutschland lebenden Afghanen hat sich die Situation durch die letzten Gesetzesänderungen, wie dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, verschärft, indem diese Abschiebungen erleichtern. Hier gilt es dringend zu prüfen, ob die vor mehreren Jahren abgelehnten Afghanen nicht wegen der sich verschlechterten Sicherheitslage einen Anspruch auf Schutz haben.

Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung, Asylsuchenden ein faires und sorgfältiges Asylverfahren zu bieten und nicht in Länder abzuschieben, in denen den Menschen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Organisationen appellieren deswegen gemeinsam an Bund und Länder, Asylgesuche mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen sowie alle Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.

Hintergrund: Bereits am 30. November 2016 haben in der Flüchtlingsarbeit tätige Organisationen das „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren“veröffentlicht.