Monat: April 2019

Länderinformationsveranstaltung

Bei unserer Länderinformationsveranstaltung am 10. April waren sich alle 
Beteiligten einig: Es gab eine Menge zu erfahren. Thematisiert wurden 
Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Fragen der Religions- und 
Glaubensfreiheit. Auch über „Außergerichtliche Hinrichtungen und 
Verschwindenlassen“, Folter, unfaire Gerichtsverfahren und Todesstrafe 
wurde gesprochen. Auch die Situation von Flüchtlingen und Migranten in 
Ägypten wurde dargestellt. In der Asyldiskussion wurde bereits im 
September 2016 vorgeschlagen, Asylsuchende und Migranten, die versuchen, 
über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, in sichere Drittstaaten 
außerhalb Europas abzuschieben. Dabei wurde auch Ägypten als sicherer 
Drittstaat genannt. Dass Ägypten diese Kriterien nicht erfüllt, wurde 
sehr deutlich.

Ein wortgleicher Artikel zu der Veranstaltung lässt sich in den AACHENER 
NACHRICHTEN und der AACHENER ZEITUNG nachlesen

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/amnesty-international-aachen-laedt-zu-veranstaltung-ein_aid-37974151


Heute im Bundestag: Reiseroutenbefragung von Asylbewerbern-Inneres und Heimat/Antwort

Heute im Bundestag:

Reiseroutenbefragung von Asylbewerbern
Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt rund 19.000 Asylerstantragsteller ab 14 Jahren detailliert zu ihrem Reiseweg befragt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9525) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8721) weiter ausführt, wird die Reisewegebefragung (RWB) in der aktuellen Form seit Februar 2017 durchgeführt.

Für das erste Halbjahr 2019 ist den Angaben zufolge eine flächendeckende Einführung von RWB von Asylerstantragstellern in den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geplant. Aufgrund der Priorisierung des Asylbereiches habe im Bamf bislang „die Aufgabenerledigung im operativen Bereich, unter anderem Abbau der anhängigen Verfahren“, im Mittepunkt gestanden. Asylerstantragsteller seien aus diesem Grund nur stichprobenartig zu ihren Reisewegen befragt worden.

„Zudecken immer schlecht“ – Kretschmer: „Rechtsextremismus ist unser größtes Problem“

„Zudecken immer schlecht“
Kretschmer: „Rechtsextremismus ist unser größtes Problem“ 

MiGAZIN Von Redaktion – 15. April 2019 

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer sieht den Kampf gegen Rechtsextremismus als eine vordringliche Aufgabe in seinem Bundesland an. Verfassungsschutz-Präsident sieht besorgniserregende Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene.
Von Redaktion – 15. April 2019 
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sieht den Kampf gegen Rechtsextremismus als eine vordringliche Aufgabe in seinem Bundesland an. Es gebe bei diesem Thema „weiter viel zu tun“, sagte der CDU-Politiker auch mit Blick auf die neuerlich gestiegenen Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität im Freistaat dem „Evangelischen Pressedienst“. Gebraucht werde ein politischer und gesellschaftlicher Konsens, „dass wir diesen Kampf aus der Mitte der Gesellschaft führen müssen“. Dies betreffe auch den Kampf gegen linken oder religiösen Extremismus. Aber „Rechtsextremismus ist unser größtes Problem“, sagte der Regierungschef.

Zu einem offenen Umgang mit rechtsextremen Erscheinungen sieht er keine Alternative. „Jeder in der Statistik auftauchende Fall schmerzt und ist für das Land eine Wunde“, sagte Kretschmer. Aber nur durch das Aufdecken dieser Dinge könne dies letztlich auch gesunden: „Zudecken ist immer schlecht.“
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, äußerte sich derweil besorgt über neue Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene. Seine Behörde bemerke eine intensivierte Vernetzung unterschiedlicher rechtsextremistischer Gruppierungen, sagte er der „Welt am Sonntag“: „Die Grenzen zwischen rechtsextremistischen Kreisen und dem Protestbürgertum verschwimmen zunehmend.“

Verfassungsschutzchef will mehr Aufmerksamkeit
„Ich glaube, die Entwicklung des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass wir dem Bereich Rechtsextremismus mehr Aufmerksamkeit widmen müssen“, sagte der Verfassungsschutzchef. Nicht nur in Chemnitz seien „ganz neue Entwicklungen“ wahrgenommen worden. Haldenwang hatte an der Spitze der Behörde im vergangenen Jahr Hans-Georg Maaßen abgelöst, dessen Äußerungen über die Ereignisse in Chemnitz als Relativierung rechtsextrem motivierter Ausschreitungen gedeutet wurden.
Sachsens Regierungschef Kretschmer warb dafür, den Kampf gegen Rechtsextremismus „nicht gegen, sondern für etwas“ zu führen. Konkret nannte er die Schlagworte Demokratie, Meinungsfreiheit, eine offene Diskussionskultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gefordert seien jeder Einzelne in seinem privaten Umfeld, aber auch Schule, Kommunalpolitik, Polizei, Justiz, Kirchen und Verbände. Verschwörungstheoretiker und Populisten müssten „mit ihren Thesen ins Licht der Öffentlichkeit“ gezogen und dort gestellt werden. (epd/mig)

MiGAZIN: Einsicht nach fünf Jahren-Bundespolizei erkennt kurz vor Gerichtstermin ‚Racial-Profiling‘ als rechtswidrig an

MiGAZIN : Einsicht nach fünf Jahren: Bundespolizei erkennt kurz vor 
Gerichtstermin ‚Racial-Profiling‘ als rechtswidrig an

Überraschende Wendung: Kurz vor dem Gerichtstermin hat die Bundspolizei 
die Rechtswidrigkeit einer vor fünf Jahren durchgeführten 
verdachtsunabhängigen Personenkontrolle zugegeben. Experten fordern 
jetzt Maßnahmen.

Von Redaktion – 11. April 2019

Anfang Januar 2014 fuhr der Wissenschaftler Dr. Andreas S. (Name 
geändert), der aus einer deutsch- indischen Familie stammt, mit dem Zug 
von Kempten nach München. In der Nähe von Kaufbeuren stiegen 
Bundespolizeibeamte zu und führten bei Herrn Dr. S. anlasslos eine 
sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrolle durch. Im Waggon 
kontrollierten die Beamten keine weiteren Personen.

Der Betroffene, der bereits wiederholt ähnliche Erfahrungen gemacht 
hatte, vermutete, wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden zu sein 
(Racial Profiling). Hierdurch fühlte er sich diskriminiert. Außerdem 
rügte er einen Verstoß der maßgeblichen Vorschrift im 
Bundespolizeigesetz für Personenkontrollen gegen Vorgaben des 
Europarechts und legte Klage beim Verwaltungsgericht München ein.
Info: Unter „racial profiling“ bezeichnet man eine Personenkontrolle der 
Polizei, die nur aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale wie etwa der 
Hautfarbe ausgelöst wird. Das Bundespolizeigesetzes regelt 
verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Amnesty International 
kritisiert „racial profiling“ als diskriminierend. Es verstoße gegen das 
Grundgesetz. Deshalb fordert die Menschenrechtsorganisation, Teile des 
Paragrafen 22 im Bundespolizeigesetz abzuschaffen. Das 
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte 2012 erklärt, dass es 
verfassungswidrig sei, wenn die Hautfarbe als ausschlaggebendes 
Kriterium für eine Ausweiskontrolle herangezogen werde.
Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts München wurde nach 
drei Jahren und einer Verzögerungsrüge des Klägers gefällt. Das 
Verwaltungsgericht konnte damals keine Rechtswidrigkeit erkennen.
Späte Einsicht
Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung. Darüber sollte am 8. 
April 2019 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt werden. 
Doch es kam nicht dazu. Kurz vor der Verhandlung teilte die 
Bundespolizeidirektion München mit, dass „die von ihren Beamten 
durchgeführte Personalienfeststellung des Klägers vom 07.01.2014 sowie 
der unmittelbar fernmündlich durchgeführte Personalienabgleich 
rechtswidrig waren.“
„Eine späte Einsicht“, so Rechtsanwalt Sven Adam, der den Kläger 
vertritt. „Bundesweit hat sich geklärt, dass verdachtsunabhängige 
Kontrollen, wenn sie aufgrund phänotypischer Merkmale durchgeführt 
werden, rechtlich nicht haltbar sind.“

Expertin: Einsicht müssen Taten folgen
Vera Egenberger, Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von 
Gleichbehandlung e. V. (BUG), erklärt: „Der Einsicht der 
Bundespolizeidirektion München müssen Taten folgen. Die interne 
Verwaltungsvorschrift der Bundespolizei BRAS 120 muss nun zügig ergänzt 
werden, um den Bundespolizeibeamten eine klare Orientierung zu geben, 
unter welchen Bedingungen sie verdachtsunabhängige Personenkontrollen 
wegen der möglichen illegalen Einreise durchführen dürfen.“ Wenn nicht, 
sei das Eingeständnis eine reine Vermeidungsstrategie, um die Sachlage 
einer höchstrichterlichen Einschätzung zu entziehen.
Dr. Andreas S. äußerte sich überrascht: „Ich bin erstaunt, dass es einer 
Klage, die fünf Jahre dauerte, bedurfte, um nun bei der Bundespolizei 
zur Erkenntnis zu gelangen, dass die Kontrolle rechtswidrig war. Ich 
hoffe, dass dies zu einem nachhaltigen Umdenken bei der Bundespolizei 
führt.“ (bug/mig)

Information Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Fakten zur Asylpolitik (aktualisierte Fassung)

Kurz und bündig | April 2019

In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und auf EU-Ebene zusammengestellt. Darin werden Strukturdaten, Asylverfahren und -leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit dargestellt.

Das Papier kann auf https://www.svr-migration.de/publikationen/fakten-zur-asylpolitik/ abgerufen werden.

Gute Nachricht: Drei saudische Frauenrechtlerinnen sind frei!

Gute Nachricht: Drei saudische Frauenrechtlerinnen sind frei!
Bitte teile diese Aktion mit anderen! Je mehr wir werden, desto 
effektiver wird unsere Forderung sein! Mut braucht deinen Schutz: 
amnesty.de/mut-braucht-schutz

Bei unseren letzen Veranstaltungen zum Weltfrauentag und dem 
Wollsammeltaghaben wir uns für mutige Frauenrechtlerinnen in 
Saudi-Arabien eingesetzt. Nun gibt es endlich einen Grund zur Freude: 
Iman al-Nafjan, Aziza al-Yousef und Ruqayyaa al-Mhareb wurden nach zehn 
Monaten Gefängnis vorläufig auf Bewährung freigelassen. Endlich können 
sie ihre Liebsten wieder in die Arme schließen. Unser gemeinsamer 
Einsatz wirkt!

„Die Freilassung der drei Frauen war überfällig, da sie niemals hätten 
inhaftiert werden dürfen“, sagte Lynn Maalouf, Nahost-Expertin bei 
Amnesty International. „Sie wurden eingesperrt, von ihren Familien 
getrennt, gefoltert und bedroht – und das alles nur, weil sie sich 
friedlich für die Rechte von Frauen eingesetzt und ihre Meinung geäußert 
haben.“
Obwohl sie mit ihrem Einsatz die Aufhebung des Fahrverbots für Frauen 
erreicht haben, wurden sie im Mai 2018 inhaftiert.

Die Freilassung der drei Frauen darf nur ein Anfang sein. Denn noch 
immer sind viele Frauenrechtlerinnen in Saudi-Arabien im Gefängnis.

Außerdem müssen die saudischen Behörden alle Anklagen gegen die drei 
Menschenrechtler_innen und alle anderen Inhaftierten fallenlassen. Wir 
geben nicht auf, bis alle bedingungslos freigelassen werden.
Je mehr wir werden, desto effektiver wird unsere Forderung sein! Mut 
braucht deinen Schutz: amnesty.de/mut-braucht-schutz

9. Wollsammeltag

Unser 9. Wollsammeltag am 14. März für das STRICKEN GEGEN DIE KÄLTE war wieder ein großer Erfolg!

Bei wirklich schlechtem Wetter hatten wir große Bedenken, ob sich viele Menschen auf den Weg in die Citykirche machen werden… Aber wieder haben über 200 Menschen den Weg in die Citykirche gefunden und ihre Wollspenden und fertige Stricksachen abgegeben.
Danke für diese großartige Unterstützung, die den Projekten in der Türkei zu Gute kommt!

Danke auch für die Unterstützung der Solidaritätsaktionen im Rahmen der MUT BRAUCHT SCHUTZ-Kampagne!Danke für das spontane Flötenkonzert!
Danke für die treuen Besuche aus den Niederlanden: Regelmäßig zu jedem Wollsammeltag werden viele wunderschöne, gestrickte Sachen gebracht und im Gegenzug wird Wolle eingepackt, um auch in den nächsten 6 Monaten wieder für unsere Aktion stricken zu können.
Schon vormerken: Der nächste Wollsammeltag ist am Donnerstag, dem 12.09.2019, von 10 Uhr bis 17 Uhr, wieder in der Citykirche in Aachen, An der Nikolauskirche 3.