Monat: Mai 2018

1. Mai 2018 in Aachen

Ursprünglich dachten wir, etwas abseits mit unserem Stand zu stehen….
Aber der Standort erwies sich letztendlich als Glücksfall: Es konnten in
Ruhe viele intensive Gespräche geführt werden.

Thematisiert wurde die schwierige Arbeit von Gewerkschaften im Iran. Dazu
passendend dann gleich zwei Petitionen, bei denen um die Unterstützung der
Gewerkschafter Ismail Abdi und Reza Shahabi gebten wurde. Zum
Hintergrund: Der Iran hat die Pakte der Vereinten Nationen
unterzeichnet, wonach jeder das Recht hat, einer Gewerkschaft seiner
Wahl beizutreten oder eine Gewerkschaft zu gründen.
Erst seit 2003 dürfen Arbeitnehmer_innen Gewerkschaften gründen oder
ihnen beitreten, werden aber in der Realität unterdrückt und in ihrer
Arbeit behindert. Unter den bestehenden Vorschriften können Islamische
Räte und unabhängige Gewerkschaften nicht in einem Betrieb vertreten
sein. Trotz der Unterdrückung haben Arbeitnehmer_innen im Iran
Vereinigungen und Organisationen gebildet, um u.a. gegen einbehaltenen
Lohn und schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen zu protestieren.

Dazu informierten wir über die Arbeit der Save-me-Kampagne und erläuterten
unsere Forderung nach sicheren Zugangswegen.

Zum Musikprogramm beendeten wir unseren Amnesty-Einsatz und lauschten
gebannt den engagierten Liedern von Babylon Tamam. Tränen hatten wir in
den Augen als die jungen Flüchtlinge ein Lied „in eigener Sache“
gesungen haben: Wir kommen nicht wegen Eurem Wetter und wir kommen nicht
wegen Eurem Geld…. Und dann von Flucht, Ankommen, Nicht-Willkommen-Sein
und traumatisierenden Erfahrungen gesungen haben.

Babylon Tamam werden auch bei unserer Kooperationsveranstaltung zum
Tag der Menschenrechte am 15. Dezember in der Citykirche spielen.
Den Termin schon einmal vormerken. Nähere Informationen folgen zeitnah.

Kabinett billigt Gesetzentwurf, Flüchtlinge können auf Familiennachzug hoffen

MiGAZIN Von Redaktion – 11. Mai 2018

Kabinett billigt Gesetzentwurf
Flüchtlinge können auf Familiennachzug hoffen

Vor zwei Jahren ging es für viele nicht mehr weiter: Flüchtlinge, die nur einen untergeordneten Schutzstatus hatten, durften ihre Ehegatten und Kinder nicht nachholen. Das soll sich ändern – wenn auch begrenzt. Maximal 1.000 Angehörige pro Monat sollen kommen dürfen. Von Mey Dudin

Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutzstatus können wieder auf den Nachzug ihrer Familien hoffen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin eine Neuregelung auf den Weg, wonach der im Frühjahr 2016 ausgesetzte Familiennachzug ab August wieder möglich sein soll. Allerdings ist dieser auf 1.000 Angehörige pro Monat begrenzt.

Der Bedarf ist deutlich höher: Es gibt an den deutschen Auslandsvertretungen schon rund 26.000 Terminanfragen der Angehörigen von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervorgeht. In den Auslandsvertretungen werden die Visa-Anträge für den Familiennachzug eingereicht. Nach Angaben der Bundesregierung hielten sich zum Stichtag 31. März 2018 rund 200.000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Deutschland auf – etwa 140.000 sind Syrer.
Bundesverwaltungsamt trifft Auswahl
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte klar, dass für diese Flüchtlinge ein Anspruch auf Familiennachzug künftig nicht mehr bestehe. Er setze bei diesen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz auf einen begrenzten Familiennachzug mit einer humanitären Auswahl nach klaren Kriterien. Diese Auswahl treffe das Bundesverwaltungsamt. Der Nachzug gilt für Mitglieder der Kernfamilie, also Ehepartner, Kinder und Eltern von minderjährigen Flüchtlingen.
Laut Seehofer gilt in der Startphase des Gesetzes die Grenze von 5.000 Visa in fünf Monaten. Anträge vom August können dann also auch noch im September oder Oktober bearbeitet werden. Ab 1. Januar 2019 gelte aber die strikte Grenze von 1.000 im Monat.
Bundestag und Bundesrat müsse noch zustimmen
Ausgeschlossen ist der Familiennachzug laut Entwurf, wenn eine Ausreise aus Deutschland kurzfristig zu erwarten ist, wenn die Ehe nicht vor der Flucht geschlossen wurde oder wenn ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat vorliegt. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) widersprach Medienberichten, wonach sogenannten Gefährdern in Ausnahmefällen der Familiennachzug gestattet wird. Gefährder seien nach wie vor von der Familienzusammenführung ausgenommen, betonte sie. Allerdings könne bei Personen, die früher einmal als Gefährder galten, sich aber glaubhaft losgesagt hätten, die Möglichkeit eines Nachzugs der Familie geprüft werden. Glaubhaft losgesagt haben sich laut Barley etwa Personen, die mit den Behörden zusammenarbeiten, um Straftaten zu verhindern.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass sein Ministerium diesen Zusatz nur widerwillig mittrage. „Wir tragen das so mit, vor allem weil die Letztentscheidung beim Bundesinnenministerium liegt“, sagte er dem Blatt und betonte: „Wir haben da die Hand drauf.“
Pro Asyl kritisiert Regelung
Die Caritas äußerte die Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern, vor allem weil künftig nach komplizierten Kriterien entschieden werde. Die Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen forderte die Regierung auf, dafür einstehen, dass Deutschland seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht werde. Pro Asyl kritisierte, dass aus dem Grundrecht auf Familie ein „Gnadenrecht des Staates“ werde. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betonte, dass das Regelwerk gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.
Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, forderte Nachbesserungen. Das monatliche Kontingent von 1.000 Personen nannte sie „willkürlich“. Grüne und Linke kündigten Widerstand gegen das Gesetz im Parlament an. Der Bundestag dürfe diesem „verfassungswidrigen Gesetz“ auf keinen Fall zustimmen, erklärte die Innen-Expertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Die Grünen-Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, erklärte, dass ihre Partei das Gesetz entschieden ablehnen werde. (epd/mig)

Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT 

Düsseldorf bis 22.06.2018 Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT

Die Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT  ist in Düsseldorf im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstrasse 4 in Düsseldorf bis 22.06.2018, 16:00 Uhr zu sehen. Am vergangenen Donnerstag wurde sie von Minister Stamp und Amnesty Generalsekretär Markus N. Beeko eröffnet.

Die 30 Tafeln einer Magnum-Photos-Ausstellung erzählen eine große Geschichte – die von Flucht und Vertreibung.
Die beeindruckenden Bilder erlauben einen Einblick in die individuellen, alltäglichen Geschichten von geflüchteten Menschen: Was heißt es, auf der Flucht zu sein? Was bedeutet es, gesellschaftlicher Umwälzung, Bedrohung und Tod zu begegnen und gezwungen zu sein, das eigene Zuhause zu verlassen, um einen sicheren Ort zu suchen?
Große Fluchtbewegungen sind nichts Neues. Die Ausstellung umreißt die vergangenen 70 Jahre und blickt zurück bis zum Zweiten Weltkrieg – einer Zeit massiver Vertreibungen.
Die internationale Fotoagentur Magnum, mit ihren vielen namenhaften Fotografinnen und Fotografen (z.B. Sebastiao Salgado oder Henri-Cartier Bresson) zeigt in Kooperation mit der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International eindrucksvolle Momentaufnahmen zum Leben von Menschen auf der Flucht seit 1948 bis heute – aber auch, wie diese zum neuen Lebensalltag wird und Notlösungen zum Dauerzustand werden. Durch die unterschiedlichen Zeitpunkte und auch Orte der Motive zeigt die Ausstellung, dass Flucht seit 70 Jahren ein gegenwärtiges Thema darstellt und sich die Gegebenheiten in den letzten sieben Jahrzenten global gesehen kaum geändert haben. Die meisten dieser Fotografinnen und Fotografen widmen sich der Dokumentation von bewaffneten Konflikten, Krisen, Unruhen und gesellschaftlichen Umbrüchen in allen Teilen der Welt: von Syrien, Irak und Libyen über Vietnam, Hongkong und Russland bis hin zur Türkei, Griechenland, Österreich und Frankreich.
Die Ausstellung zeigt Fotos von schutzsuchenden Menschen im Zeitraum von 1948 bis heute. Dabei handelt es sich um eindrucksvolle Bilder aus allen Teilen der Welt: von Syrien, Irak und Libyen über Vietnam, Hongkong und Russland bis hin zur Türkei, Griechenland, Österreich und Frankreich. Die Fotos zeigen Momentaufnahmen der Flucht, aber auch, wie diese zum neuen Lebensalltag wird und Notlösungen zum Dauerzustand werden. Durch die unterschiedlichen Zeitpunkte und auch Orte der Motive zeigt die Ausstellung, dass Flucht seit 70 Jahren ein gegenwärtiges Thema darstellt und sich die Gegebenheiten in den letzten sieben Jahrzenten global gesehen kaum geändert haben.
Öffnungszeiten der Ausstellung: Montag bis Donnerstag: 08.00-16.30 Uhr, Freitag: 08.00-16.00 Uhr
Die Ausstellung findet im Foyer und in der sechsten Etage statt.

In den Sommerferien wird die Ausstellung in der Aachener Citykirche zu sehen sein. Nähere Informationen folgen zeitnah.