Monat: Mai 2017

Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

Europäische Kommission – Pressemitteilung
Kommission unternimmt weitere Schritte im asylrechtsbezogenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

Brüssel, 17. Mai 2017

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, das asylrechtsbezogene Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn voranzutreiben, und Ungarn ein entsprechendes ergänzendes Aufforderungsschreiben übermittelt.

Nachdem in den letzten Wochen mehrere Kontakte auf politischer und technischer Ebene mit den ungarischen Behörden stattfanden, hat die Kommission nun mit diesem Schreiben, in dem die Bedenken aufgrund der Änderungen am ungarischen Asylrecht vom März dieses Jahres dargelegt werden, weitere Schritte in einem Vertragsverletzungsverfahren ergriffen, das sie im Dezember 2015 eingeleitet hatte.

Nach Auffassung der Kommission wurden von den fünf in dem Aufforderungsschreiben von 2015 festgestellten Problemen drei noch nicht gelöst, insbesondere im Bereich der Asylverfahren. Außerdem wird in dem Schreiben auf neue unvereinbare Bestimmungen des ungarischen Asylrechts infolge der jüngsten Änderungen hingewiesen. Die Unvereinbarkeiten treten hauptsächlich in drei Bereichen auf: bei den Asylverfahren, den Vorschriften für die Rückkehr und den Aufnahmebedingungen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die ungarischen Rechtsvorschriften gegen das EU-Recht verstoßen, insbesondere gegen die Richtlinie 2013/32/EU über Asylverfahren, die Richtlinie 2008/115/EG über Rückführungen, die Richtlinie 2013/33/EU über Aufnahmebedingungen und gegen mehrere Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta.

Was die Asylverfahren angeht, so können Anträge nach ungarischem Recht nur innerhalb spezieller Transitzonen an den Grenzen gestellt werden, während zugleich der Zugang zu diesen Zonen beschränkt wird. Dadurch wird ein wirksamer Zugang zu Asylverfahren im Hoheitsgebiet des Landes verhindert. Die Verfahren an der Grenze entsprechen nicht den im EU-Recht festgelegten Bedingungen und die besonderen Garantien für schutzbedürftige Personen werden nicht eingehalten. Die Verkürzung der Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln verstößt gegen das Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Ferner verstößt das ungarische Asylrecht gegen die EU-Vorschriften über die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Die Kommission ist darüber besorgt, dass Ungarn derzeit Migranten (einschließlich Asylbewerber), die irregulär die Grenze überschreiten, nach Serbien rückführt, ohne sich an die Verfahren und Bedingungen des EU-Rechts im Bereich Rückkehr und Asyl zu halten. Einzelne Rückkehrentscheidungen werden von Ungarn nicht wie erforderlich erlassen.

Im Übrigen kommt die systematische und unbefristete Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, darunter Kinder über 14 Jahren, in geschlossenen Einrichtungen in der Transitzone, ohne dass die erforderlichen Verfahrensgarantien wie das Recht auf einen Rechtsbehelf eingehalten werden, nach Ansicht der Kommission systematischen Inhaftierungen gleich. Diese verstoßen gegen die EU-Rechtsvorschriften über Aufnahmebedingungen und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die ungarischen Rechtsvorschriften garantieren nicht die erforderlichen materiellen Leistungen für Asylbewerber, was eine Verletzung der EU-Vorschriften in diesem Bereich bedeutet.

In ihrer Antwort auf das Aufforderungsschreiben vom Dezember 2015 gingen die ungarischen Behörden nicht auf die Bedenken der Kommission ein. Die Kommission äußerte ihre zusätzlichen Bedenken bezüglich der im März 2017 eingeführten Änderungen der ungarischen Asylrechtsvorschriften und organisierte mehrere Zusammenkünfte auf Expertenebene und politischer Ebene, um die ungarischen Behörden dabei zu unterstützen, die neuen Rechtsvorschriften an die Standards und Vorschriften der EU anzupassen. Die ungarische Regierung beschloss jedoch, keine Änderungen an den betreffenden Rechtsvorschriften vorzunehmen.

Deshalb hat die Kommission nach ihrem ersten Aufforderungsschreiben Ungarn heute ein zweites Schreiben dieser Art übermittelt. Die ungarischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Zugleich wird die Kommission weiterhin bilaterale Kontakte auf politischer und technischer Ebene pflegen, um die ungarischen Behörden bei der Lösung der noch bestehenden Probleme zu unterstützen.

Hintergrund

Ein Aufforderungsschreiben stellt als erstes offizielles Auskunftsersuchen die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens dar. Die ungarischen Behörden haben dann zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Europäischen Kommission zu reagieren. Erhält die Kommission von Ungarn keine oder keine zufriedenstellende Antwort auf das Schreiben, kann sie die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten und Ungarn eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Erforderlichenfalls kann die Kommission anschließend beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

Die Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU) regelt, wie Asyl beantragt wird, wie der Antrag geprüft wird, welche Hilfe der Asylbewerber erhält, welche Rechtsschutzmöglichkeiten er hat und wie mit Mehrfachanträgen zu verfahren ist. Sie gilt für alle Anträge auf internationalen Schutz, die im Hoheitsgebiet – auch an den Grenzen, in den Hoheitsgewässern oder in den Transitzonen – der Mitgliedstaaten gestellt werden.

Die Neufassung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU) soll Asylsuchenden in der EU einen würdigen Lebensstandard garantieren und sicherstellen, dass die Menschenrechte dieser Personen geachtet werden. So sollen Asylbewerber Zugang zu Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, Gesundheitsfürsorge und Schulunterricht für Minderjährige sowie unter bestimmten Bedingungen Zugang zu Beschäftigung haben. Zudem enthält sie Vorschriften in Bezug auf besonders schutzbedürftige Asylbewerber und über die Inhaftnahme.

In der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) werden gemeinsame Normen und Verfahren für die EU-Länder festgelegt, nach denen illegal aufhältige Drittstaatsangehörige aus ihren Hoheitsgebieten verbracht werden können. Sie enthält Bestimmungen für die Beendigung illegaler Aufenthalte, für die Inhaftnahme von Drittstaatsangehörigen mit dem Ziel der Abschiebung und für Verfahrensgarantien.

Weitere Informationen

Kommission leitet gegen Ungarn Vertragsverletzungsverfahren wegen asylrechtlicher Verstöße ein (Pressemitteilung vom 10. Dezember 2015).

Überwachung der Rechtsvorschriften der EU im Bereich Inneres

Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren vom Mai 2017 siehe MEMO/17/1280.

Zu den Vertragsverletzungsverfahren (nur Aufforderungsschreiben) vom Mai 2017 siehe MEMO/17/1281.

Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein MEMO/12/12 (und Infografik).

Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren.

IP/17/1285

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht baut rechtsstaatliche Standards ab

Amnesty International kritisiert mehrere Punkte am geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das unter anderem Verschärfungen bei der Abschiebungshaft vorsieht

BERLIN, 18.05.2017 – „Es droht eine Zweckentfremdung: Die Abschiebungshaft muss ausschließlich die Ausreise sichern – sie darf unter keinen Umständen als menschenrechtswidrige Präventivhaft genutzt werden, um Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, bei denen keine ausreichenden Hinweise für eine polizeiliche Festnahme vorliegen“, sagt Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland. „Die Bundesregierung baut durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen.“ Die Abschiebungshaft soll mit dem Gesetz auch für Ausreisepflichtige ermöglicht werden, wenn sie als nicht näher definierte „erhebliche Gefahr für Leib und Leben“ anderer eingeschätzt werden können. Für die maximale Dauer der Abschiebungshaft von 18 Monaten werden die Hürden gesenkt.

Dasselbe Gesetz ermöglicht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch das Auslesen der Handys von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität. „Es ist eine zulässige Überlegung, in Fällen mit begründetem Verdacht auf Identitätstäuschung auf Informationen aus dem Handy von Asylsuchenden zuzugreifen. Aber die nun vorgesehenen Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen sind massiv und müssen an strenge Bedingungen geknüpft sein – das Auslesen von Smartphones ermöglicht schließlich einen umfassenden Einblick in die Persönlichkeit. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht das Auslesen privater Datenträger mit einer Hausdurchsuchung verglichen“, so Scharlau. Amnesty befürchtet, dass diese Maßnahme in vielen Fällen das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzen wird.
Laut Referentenentwurf sollen bis zu 60 Prozent der Antragsteller betroffen sein – der massive Grundrechtseingriff könnte also bei Asylsuchenden zur unverhältnismäßigen Routinemaßnahme werden. Anstatt auf die im Vorfeld geäußerte breite Kritik der Zivilgesellschaft und auch der Bundesdatenschutzbeauftragten einzugehen, hat die Regierungskoalition den Gesetzentwurf in mehreren Punkten noch weiter verschärft.

Der aktuelle Gesetzesentwurf steht in einer Reihe von Gesetzen zur inneren Sicherheit, die verschiedene aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht kritische Aspekte beinhalten. Das vor Kurzem verabschiedete neue Bundeskriminalamtsgesetz ermöglicht zum Beispiel weitgehende Grundrechtseingriffe gegen sogenannte „Gefährder“. Die Definition im BKA-Gesetz ist so vage, dass unklar bleibt, welches Verhalten die massiven Grundrechtseingriffe auslösen kann. Hier schafft das BKA-Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit. Wer bislang aus Sicht der Polizei weder eine konkrete Gefahr darstellt noch gegen Strafgesetze verstoßen hat, darf nicht einfach „auf Verdacht“ mit einer Fußfessel oder Überwachungsmaßnahmen belangt werden.

Amnesty betont, dass auch im Rahmen von Gesetzen zur Gewährleistung der Sicherheit Grundrechtseingriffe den rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Erfordernissen genügen und verhältnismäßig sein müssen.

Unsere Lesung „Durch die Wand“ von Nizaquete Bislimi und vielen Dank!

Unsere Lesung aus dem Buch von Nizaquete Bislimi „Durch die Wand“ war ein großer Erfolg.
Über 160 Menschen folgten unserer Einladung in die Citykirche in Aachen.

Die Geschichte beginnt im Kosovo 1993: Das 14-jährige Roma-Mädchen Nizaqete wird von Fluchthelfern außer Landes gebracht. Ihre Familie ist wegen der wachsenden Spannungen zwischen Albanern und Serben zwischen alle Fronten geraten, nun hofft sie auf ein sicheres Leben in Deutschland. Was die Bislimis nicht wissen: Vor ihnen liegen 13 Jahre Unsicherheit, ein täglich von Abschiebung bedrohtes Leben. Schnell versteht Nizaqete, dass es drei Kategorien von Menschen gibt: Die »Mehrheitsbevölkerung«, die alle Rechte hat, die Flüchtlinge, die nicht willkommen sind, und sie, Flüchtlinge, die außerdem noch Roma sind. In der Schule verschweigt sie ihre Herkunft. Sie schämt sich. Und sie schämt sich dafür, dass sie sich schämt.
In einem Land, in dem Bildung und Einkommen der Eltern maßgeblich die Bildungschancen der Kinder bestimmen, straft Nizaqete alle Statistiken Lügen. Vom Asylbewerberheim aus startet sie eine außergewöhnliche Karriere – sie beschließt, Anwältin zu werden. Erst als sie längst ihr Referendariat im Staatsdienst absolviert, wird der Familie Bislimi Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt.
»Es gibt viele erfolgreiche Roma in Deutschland. Doch die meisten geben sich nicht als Roma zu erkennen. Aus Angst vor den alten Stigmata.« NIZAQETE BISLIMI
Wir danken der Schauspielerin Annette Schmidt für die einfühlsame Lesung und Mah-e Manouche mit ihrer Weltmusik für den mitreißenden musikalischen Rahmen.
Bei der Buchhandlung „LeseZeichen“ aus Roetgen bedanken wir un für den Büchertisch.

Im Anschluss an die Lesung fand bei einem Glas Wein oder Wasser ein intensiver Austausch statt, bei dem die Veranstaltung sehr gelobt wurde.
Danke für das große Interesse!

Sollten Sie Interesse an der Veranstaltung haben? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland aufgrund von unzureichender Sachaufklärung im Einzelfall

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Pressemitteilung Nr. 39/2017 vom 23. Mai 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags und die Androhung der Abschiebung nach Griechenland richtete. Die fachgerichtliche Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat muss, jedenfalls wenn Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vorliegen und damit der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erschüttert ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen. Soweit entsprechende Informationen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten, Eilrechtsschutz zu gewähren.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-039.html

AZ durch die Wand

Auch in der Aachener Zeitung wurde unsere Kooperationsveranstaltung in der Citykirche beworben.
Die Lesung aus dem Buch „Durch die Wand“ von Nizaquete Bislimi.
AZ Durch die Wand_20170516_0001

Jahresbericht des Konsultativforums für Menschenrechte bei FRONTEX

Das Konsultativforum für Menschenrechte bei der EU-Grenzschutzagentur Frontex hat seinen Jahresbericht für 2016 veröffentlicht. Er ist (in englischer Sprache) unter http://frontex.europa.eu/assets/Partners/Consultative_Forum_files/Frontex_Consultative_Forum_annual_report_2016.pdf zu finden.

Eine Pressemitteilung des Konsultativforums dazu steht auf http://frontex.europa.eu/news/annual-report-of-the-frontex-consultative-forum-on-fundamental-rights-published-g1TFJW.

Interessanterweise hat Frontex mit einer eigenen Pressemitteilung auf den Bericht reagiert: http://frontex.europa.eu/news/frontex-executive-director-acknowledges-frontex-consultative-forum-report-5gWFBj.

Gut integriert und trotzdem nach Afghanistan abgeschoben

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. Bochum, 12.05.2017

Pressemitteilung 09/2017

Flüchtlingsrat NRW kritisiert offensichtlichen Wortbruch des Innenministers

Gut integriert und trotzdem nach Afghanistan abgeschoben

Nach Verlautbarungen des Innenministeriums NRW werden momentan ausschließlich „drei Gruppen“ geduldeter Afghanen in das unsichere und krisengeschüttelte Land abgeschoben werden: sogenannte „Gefährder“, Straftäter und Integrationsverweigerer.

Während der Flüchtlingsrat NRW bereits diese Praxis wiederholt kritisiert hat und sich im Rahmen einer laufenden Petition zusammen mit tausenden Unterstützenden für einen generellen Abschiebungsstopp nach Afghanistan einsetzt, zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass kurz vor der Wahl solche Aussagen von Innenminister Jäger offensichtlich keinen Bestand haben. Unter den Abgeschobenen der letzten Sammelabschiebung vom 24. April war auch Waris Wafa (20 J.) aus Exertal. Herr Wafa ist weder Straftäter noch ein sogenannter Gefährder und war zudem in Exertal bestens integriert.

Waris Wafas Asylantrag war im Dezember 2015 abgelehnt worden. Trotz seines Duldungsstatus war er seit der Gründung des Cricketteams TuS Borgholzhausen im letzten Jahr Mitglied des Teams und spielte in der Regionalliga. Mit seinem Team, in dem mehrere Afghanen und Pakistaner spielten, war er noch im Gründungsjahr mit dem FairPlay Pokal der Sportlerwahl des Jahres 2016 ausgezeichnet worden. In verschiedenen Zeitungsartikeln war über das junge Cricketteam berichtet worden, das nach dem überraschenden Sieg gegen den Spitzenreiter der Bundesliga im Cricket von sich Reden gemacht hatte. Finanzielle Unterstützung erhielt das Cricketteam des TuS Borgholzhausen unter anderem durch die Landesfördermittel „Integration durch Sport“.

„Da das Innenministerium nach eigener Aussage in jedem Einzelfall prüft, ob zur Abschiebung angemeldete geduldete Afghanen einer der drei genannten Kategorien zuzuordnen sind, kann die Abschiebung von Waris Wafa nur als Abkehr von den öffentlich erklärten Abschiebungskriterien verstanden werden“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Wenn selbst eine so vorbildliche und offensichtliche Integration nicht vor Abschiebung schützt, dann gibt es wohl für niemanden mehr Schutz“.

Nachdem sich BÜNDNIS 90/Die Grünen kurz vor der besagten Sammelabschiebung noch klar gegen Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan positioniert haben, fährt die SPD nun im Alleingang einen noch härteren Kurs als zuvor. Die Landesregierung ist bislang auch unseren Nachfragen, Appellen und unserer Petition in dieser Frage eine Antwort schuldig geblieben.

Diese Vorgehensweise fügt sich ein in ein Gesamtbild. In den letzten Pressemitteilungen aus dem Innenministerium wurden der Stolz auf die höchsten Abschiebungszahlen NRWs im bundesweiten Vergleich betont und die Planungen für einen Ausbau von Abschiebungshaftplätzen propagiert. „Dies zeigt deutlich, dass die SPD verzweifelt versucht, mit Stimmungsmache gegen Flüchtlinge ein paar Wählerstimmen bei der Landtagswahl einzufangen“, resümiert Birgit Naujoks und warnt: „An unmenschlicher Asylpolitik gewinnt alleine der rechte Rand“.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer gerne zur Verfügung.

Julia Scheurer, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

Informationen zu Afghanistan-zur Möglichkeit der Beschaffung von Tazkiras und aktulle Zahlen vom BAMF

Tazkiras_besorgen

BITTE HANDELN: Dramatische Zustände in Flüchtlingslager nähe Athen

Es geht um etwa 1000 Flüchtlinge und Migrant*innen, die in unsicheren und unbewohnbaren Verhältnissen in drei Lagern auf einem ehemaligen olympischen Gelände und einem nicht mehr genutzten Flughafen in Elliniko nähe Athen leben.

Die Menschen, darunter viele Kinder, leben in abstoßenden und unsicheren Verhältnissen. Frauen und Mädchen sind von sexualisierter und geschlechtspezifischer Gewalt bedroht, es gibt nur mangelnde Kontrolle darüber, wer die Lager betritt, und die Polizei greift bei Sicherheitsvorfällen in den Lagern nicht ein. Viele Frauen berichteten Amnesty International, dass sie in ständiger Angst vor Angriffen in ihren Zelten, den Toiletten und Duschen leben.
Die hygienischen und sanitären Verhältnisse sind katastrophal, Privatssphäre gibt es kaum.

Humanitäre Hilfsorganisationen in den Lagern berichten von schweren psychischen Problemen wie Depressionen, Angstzuständen und Selbstmordversuchen, die durch die schlechten Bedingungen in den Lagern verstärkt werden. „In Elliniko verliert man den Verstand“, berichtete eine Frau im März gegenüber Amnesty International.

Die griechischen Behörden müssen den Bewohner*innen dringend und nach einer echten Konsultation unter zielführender Beteiligung von Frauen und Mädchen angemessenen alternativen Wohnraum zur Verfügung stellen.

Wendet Euch mit folgenden Forderungen an die griechischen Behörden in Form Briefen, E-Mails oder Faxen an die unten stehenden Adressen:

Bitte stellen Sie den Bewohner_innen in Elliniko dringend und nach einer echten Konsultation unter zielführender Einbeziehung der Frauen und Mädchen angemessenen alternativen Wohnraum zur Verfügung, damit die Lager geschlossen werden können.
Ergreifen Sie bitte sofortige Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner_innen zu gewährleisten, bis eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und achten Sie dabei insbesondere auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen.
Bitte gewährleisten Sie, dass bei einer Schließung der Lager niemand obdachlos oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird. Alternative Unterkünfte müssen sicher sein und die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen beachten und sollten an Orten entweder in Athen oder mit leichten Zugang nach Athen liegen, so dass die Elliniko-Bewohner_innen weiterhin Unterstützung durch Netzwerke herhalten, die sie in ihrer Zeit in Elliniko aufgebaut haben, dazu gehören medizinische und psychologische Behandlungen.

Hier geht’s zur Aktion: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-093-2017/gefluechtete-unsicher?destination=node/5309%3Fsupport_type%3D%26node_type%3D%26country%3D82%26topic%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26submit_x%3D80%26submit_y%3D7%26result_limit%3D10%26form_id%3Dai_core_search_form

Unser Infostand am 1.Mai bei der Abschlusskundgebung des DGB auf dem Markt in Aachen

Bis zuletzt war es nicht ganz klar, ob wir den geplanten Infostand bei der Abschluss-Kundgebung des DGB in Aachen aufbauen können.
Doch das Wetter meinte es gut mit uns und mit den Teilnehmenden an der Demonstration, die durch Aachen zog.
Wir bauten unterdessen gut gelaunt unseren Infostand auf.

Unsere Arbeitsgrundlage, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fand viele Abnehmer-das hat uns sehr gefreut.
In vielen Gesprächen konnten wir über die Save-me-Kampagne und unsere Arbeit als Amnesty-Asylgruppe berichten.
Auch die von uns beworbene „Mitmach-Aktion“ Solidaritätspostkarten an einen 21jährigen, inhaftierten Syrer zu schreiben ist auf Interesse gestoßen.

Hier können Sie sich an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Außerdem möchten wir darum bitten, direkt an Noori zu schreiben. Denn Noori ist vor allem ein junger Mann, der seit Monaten in Haft sitzt und darunter auch psychisch leidet. Aufgrund seiner Erfahrungen in Syrien leidet er bereits an einer post-traumatischen Belastungsstörung. Mit Ihren Briefen können Sie ihm zeigen, dass er nicht so allein ist, wie er sich bestimmt oft fühlt.
Schicken Sie die Briefe bitte an:
Noori
c/o METAdrasi (NGO)
Pavlou Koudourioti 7
81100 Mytilene, Lesvos
GREECE