Monat: April 2017

Rückblick auf unsere Veranstaltung zu Afghanistan am 5. April in der Annakirche in Aachen

Afghanistan-(k)ein Frieden in Sicht? – Sicheres Herkunftsland von Flüchtlingen?

Für unsere gemeinsame Veranstaltung zu Afghanistan hatte uns leider sehr kurzfristig Rebecca Einhoff von UNHCR abgesagt.
Wir haben uns um Ersatz bemüht und die Rückmeldungen an mich zeigen, dass es ohne die Vertreterin von UNHCR eine andere, aber keine Ersatzveranstaltung war.

120 Interessierte, darunter viele Menschen, die aus Afghanistan geflüchtet sind, haben den ganz unterschiedlichen Beiträgen der 3 Referendierenden aufmerksam gefolgt.
Sohaila Alekozail (Mitglied der Aachener Asylgruppe), die zweimal aus Afghanistan geflüchtet ist, berichtete von ihren Erfahrungen und Hoffnungen, und der Situation von Mädchen und Frauen in diesem Land.
Martin Gerner, ARD-Autor & Deutschlandfunk-Korrespondent, Regionalexperte Afghanistan Journalists Network, Dozent für Friedens- und Konfliktforschung, international ausgezeichneter Filmautor (Generation Kunduz / Der Krieg der Anderen), Kurator für interkulturellen Kulturaustausch mit Afghanistan beteiligt sich seit 2001 aktiv am Aufbau einer neuen Medienlandschaft in Afghanistan, wo er eine neue Generation afghanischer Journalisten und Journalistinnen in verschiedenen Provinzen ausgebildet hat. Bei unserer Veranstaltung zeigte er uns Bilder aus beeindruckenden Dokumentarfilmen zu Afghanistan, die er gemacht hat.
Durch den Beitrag von Wolfgang Grenz wurden die rechtliche Situation für afghanische Flüchtlinge und die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Afghanistan und die Forderung von Amnesty International zu einem Abschiebestopp nach Afghanistan fachkundig erläutert.
Den Referaten folgte ein lebendiger Austausch, der mit der Einschätzung von Naeem, einem anerkannten Flüchtling aus Afghanistan, begann.

Asylanträge von Jesiden

Schutz für Jesiden
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zum Stichtag 31. Dezember 2016 sind etwa 18.000 Asylanträge jesidischer Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig gewesen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/11589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (18/11146), lägen zur Anzahl und zum Aufenthaltstitel der derzeit in Deutschland lebenden Jesiden (darunter auch Flüchtlinge) keine Erkenntnisse vor, da diese im Ausländerzentralregister (AZR) nicht gesondert erfasst würden.

Die Sicherheitslage für Jesiden im Irak sei grundsätzlich mit anderen ethnisch-religiöser Minderheiten im Land vergleichbar. „Bedrohungsrisiken bestehen insbesondere durch radikalislamische Gruppen, die gezielt Angehörige von Minderheiten mit Gewaltkriminalität treffen wollen.“ In von IS kontrollierten Gebieten existiere ein unverändert hohes Risiko für Leben und Freiheit von Jesiden.

Flüchtlinge in der Türkei

Aus: Heute im Bundestag, 12.4.2017

Drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR) haben sich zum 31. Dezember 2016 rund drei Millionen
Flüchtlinge in der Türkei aufgehalten. Wie die Bundesregierung in einer
Antwort (18/11568) auf eine Kleine Anfrage (18/11089) der Fraktion Die
Linke schreibt, seien davon rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien,
130.000 aus dem Irak, 118.000 aus Afghanistan, 31.000 aus dem Iran,
3.500 aus Somalia und insgesamt 8.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.
Nach UNHCR-Angaben seien mit dem Stand vom 31. Dezember 2016 rund
262.700 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern untergebracht gewesen. Dabei
handle es sich überwiegend um syrische Flüchtlinge. Der weitaus größte
Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebe außerhalb von
Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität
der Unterkünfte sehr unterschiedlich sei, heißt es in der Antwort weiter.

Mit dem Stand von Anfang März 2017 seien zudem unter der
EU-Türkei-Erklärung 916 Personen von Griechenland in die Türkei
zurückgeführt. „Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung eine
uneingeschränkte Wahrung des EU- und Völkerrechts vor und schließt
ausdrücklich jegliche Art von Kollektivausweisung aus“, schreibt die
Bundesregierung.

Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat über LIste(n) „sicherer“ Herkunftsländer

Das nachfolgend aufgeführte Papier aus dem Europäischen Parlament ist vielleicht für Euch von Interesse. Zwischen Parlament und Rat scheint es vor allem Streit darüber zu geben, ob neben einer EU-weiten Liste „sicherer“ Herkunftsländer die einzelnen Mitgliedstaaten noch jeweils eigene Listen beibehalten dürfen sollen.

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=PE-602.852&format=PDF&language=EN&secondRef=01

WORKING DOCUMENT on the European list of safe countries of origin: progress made and deadlocks
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
Sylvie Guillaume

Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor

30.03.2017 – Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor – Innenminister Jäger: Gute Unterbringung bedeutet, den Alltag in einer Ausnahmesituation zu ermöglichen
Die NRW-Landesregierung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. Mit dem neuen Landesgewaltschutzkonzept sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in den Einrichtungen noch besser vor Übergriffen geschützt werden. „Das Konzept wirkt wie ein Erlass, der ständig weiterentwickelt und veränderten Bedingungen angepasst werden kann“, sagte Innenminister Ralf Jäger.
Staat und Gesellschaft haben bei der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden außergewöhnliches geleistet. „Es geht bei der Unterbringung darum, Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, ein Stück Alltag und Normalität zu ermöglichen“, erläuterte Jäger. „Viele Geflohene sind traumatisiert. Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen“, so der Minister. Das Konzept verbinde vorbeugende und vermittelnde Elemente, um solche Konflikte möglichst zu vermeiden. Erarbeitet wurde Landesgewaltschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen-und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend. „Das Konzept gibt den Praktikern verbindliche und konkrete Leitlinien an die Hand“, so der Minister. Und nicht etwa eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen, sondern passgenau auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. „Diese Flexibilität ermöglicht es den Einrichtungen, bedarfsgerecht und effizient zu arbeiten“, erläuterte Jäger. Die Umsetzung vor Ort unterliegt einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung. LGSK NRW 2017

Eil- und Solidaritätsaktion: 21-jährigen Syrer nicht in die Türkei abschieben!

Hier können Sie sich direkt an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Seit sieben Monaten ist Noori (Namen zum Schutz der Person geändert), ein 21-jähriger Syrer, auf Lesbos in Haft. Er soll die erste Person werden, die im Rahmen des EU-Türkei-Deals in die Türkei abgeschoben wird, weil die Türkei für ihn „sicher“ sei. Auch ein Jahr nach in Kraft treten des EU-Türkei-Deals gab es eine solche Abschiebung bislang nicht. Die Menschen, die bisher zurück geführt wurden, hatten ihren Asylantrag zurück gezogen. Tatsächlich erfüllt die Türkei die Kriterien eines „sicheren Drittstaats“ aber nicht, wie Amnesty im Bericht „No safe refuge: Asylum-seekers and refugees denied effective protection in Turkey“ dokumentiert hat.

Damit ist Nooris Fall ein Präzedenzfall, der aktuell noch vor dem höchsten griechischen Verwaltunsgericht anhängig ist. Das Urteil des Gerichts kann jederzeit ergehen und dann wäre Noori konkret von der Abschiebung in die Türkei bedroht. Dies könnte auch dazu führen, dass nach Noori viele der tausenden Menschen auf den griechischen Inseln ebenfalls abgeschoben werden würden, weil ihr Antrag „unzulässig“ sei, obwohl sie Anrecht auf Schutz in Europa haben könnten.

Hier können Sie sich an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Außerdem möchten wir darum bitten, direkt an Noori zu schreiben. Denn Noori ist vor allem ein junger Mann, der seit Monaten in Haft sitzt und darunter auch psychisch leidet. Aufgrund seiner Erfahrungen in Syrien leidet er bereits an einer post-traumatischen Belastungsstörung. Mit Ihren Briefen können Sie ihm zeigen, dass er nicht so allein ist, wie er sich bestimmt oft fühlt.

Schicken Sie die Briefe bitte an:
Noori
c/o METAdrasi (NGO)
Pavlou Koudourioti 7
81100 Mytilene, Lesvos
GREECE

UNICEF-Studie: Kindheit im Wartezustand

Die am 21. März veröffentlichte UNICEF-Studie ?Kindheit im Wartezustand?,
ermöglicht einen bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von
Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in
Flüchtlingsunterkünften aufhalten.
Trotz enormer Kraftanstrengungen und Engagement von Politik, Behörden,
Zivilgesellschaft und Tausenden von haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitenden seit dem Sommer 2015 sind die Lebensumstände vieler Kinder
und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin schwierig, ihr
Zugang zu Bildung, Beteiligung und Teilhabe ist erschwert.

Die Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde, soll
einen Beitrag leisten, die Wissenslücken über die Situation von
geflüchteten Kindern zu verringern und Anregungen zur Diskussion und für
konkrete Maßnahmen geben. Sie soll den Blick für die besonders schwierige
Lebenssituation vieler dieser Kinder schärfen und aufzeigen, was notwendig
ist, um sie zu unterstützen.

Die Kernaussagen zur Studie finden sie unten stehend in der angehängten
Pressemitteilung. Die vollständige Studie ?Kindheit im Wartezustand? sowie
eine Zusammenfassung kann unter
www.unicef.de/pressehttp://www.unicef.de/presse heruntergeladen werden.