Monat: Februar 2018

Berlinale 2018: Amnesty-Filmpreis geht an den Dokumentarfilm „Zentralflughafen THF“

Amnesty-Jury mit Friederike Kempter und Ali Samadi Ahadi zeichnet Panorama“-Film aus

BERLIN, 24.02.2018 – Der Amnesty-Filmpreis auf der diesjährigen Berlinale geht an den Dokumentarfilm „Zentralflughafen THF“ (Deutschland/Frankreich/Brasilien) von Karim Aïnouz. Der Film lief in der Sektion „Panorama“ des Festivals.

„Berührend und unaufgeregt zeigt der Regisseur den Alltag in der Flüchtlingsnotunterkunft des Berliner Flughafens Tempelhof. Mit zärtlichem Blick und dabei stets auf Augenhöhe erzählt er von den Menschen in den Hangars, lässt sie ihre dramatischen Geschichten erzählen und zeigt ihre schwierige Lebenssituation“, begründet die Amnesty-Jury bestehend aus Schauspielerin Friederike Kempter, Regisseur Ali Samadi Ahadi und Bettina Müller von Amnesty International die Entscheidung.

„Wir begegnen Ibrahim, der als Jugendlicher sein Dorf in Nordsyrien nahe der türkischen Grenze verlassen musste, und Qutaiba, einem Flüchtling aus dem Irak. Ihre Geschichten und insbesondere Ibrahims Gedanken tragen uns durch den Film. Die Entscheidung für die beiden geflüchteten Männer als sympathische Hauptprotagonisten stellt dabei auf subtile Weise möglicherweise vorhandene Vorurteile des Zuschauers in Frage“, lautet die Begründung der Jury weiter.

„Mit Wärme und Humor portraitiert der Regisseur das Engagement der vielen Helfer und zeigt, wie wichtig Mitmenschlichkeit ist. Der Film lädt die Zuschauer ein, hinzusehen und mitzumachen und trägt damit eine Botschaft, die in der heutigen Zeit wichtiger ist denn je.“

Bisherige Preisträger des Amnesty-Filmpreises der Berlinale sind unter anderem: „La libertad del diablo – Devil’s Freedom“ (2017), „Royahaye Dame Sobh – Starless Dreams“ von Mehrdad Oskouei und „Fuocoammare – Fire at the Sea“ von Gianfranco Rosi (beide 2016), „Tell Spring Not to Come This Year“ von Saeed Taji Farouky und Michael McEvoy (2015) und „Al Midan“ von Jehane Noujaim (2014).

 

„Menschen auf der Flucht “ in Broichweiden

Fotoausstellung „Menschen auf der Flucht“ in der Ev. Kirche/Gemeindehaus Broichweiden, Jülicher Straße 107-109
Die Bilder zeigen Flüchtlinge von 1948 bis heute – Die Ausstellung ist bis Karfreitag, den 30. März zu sehen.

Am Samstag, dem 24. Februar, wurde die Ausstellung mit einer berührenden Stunde in der Kirche eröffnet. Vorgelesen wurden Fluchtgeschichten von jemandem, der als Kind aus Danzig mit seiner Mutter und sieben Geschwistern geflohen ist, und schlussendlich in Broichweiden ankam und dort heute noch lebt. Erinnerungen an die vietnamesischen Boatpeople wurden wachgerufen und auch nach Afrika führte uns die Lesereise.
Orgelmusik ließ uns immer wieder Raum für eigene Gedanken.

Die Einladung zu einem kleinen Imbiss und zum Austausch wurde gerne angenommen. Wir saßen noch fast 2 Stunden zusammen und unterhielten uns darüber, was es bedeutet: MENSCHEN AUF DER FLUCHT.

Bundestagsgutachten: Kooperation mit libyscher Küstenwache verletzt internationale Konventionen

Pressemitteilungen von Andrej Hunko

 „Libyen kann keine offizielle Seenotrettungsleitstelle (MRCC) benennen, deshalb werden Rettungseinsätze außerhalb der Hoheitsgewässer vom italienischen MRCC in Rom koordiniert. Immer öfter wird die libysche Küstenwache beauftragt, die Maßnahmen zu leiten. Weil Geflüchtete anschließend nach Libyen gebracht werden, könnte das römische MRCC gegen das Verbot einer Zurückweisung (non-refoulment) der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag. Die Bundesregierung muss sich deshalb für ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache einsetzen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Andrej Hunko.

 https://andrej-hunko.de/presse/3943-bundestagsgutachten-kooperation-mit-libyscher-kuestenwache-gegen-internationale-konventionen

Ungarns Regierung plant weiteres Gesetz, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen

Neues Gesetzespaket soll Ungarns Zivilgesellschaft weiter einschränken. Einsatz für Migranten und Flüchtlinge wird erschwert. Ungarische Sektion von Amnesty International legt gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel gegen Drangsalierung durch Ungarns Regierung ein.

BERLIN, 06.02.2018 – Die ungarische Regierung plant erneut Schritte, um die Zivilgesellschaft weiter einzuschüchtern und das Engagement für die Menschenrechte zu erschweren. Mit einem neuen Gesetzespaket, das in Kürze ins Parlament eingebracht werden könnte, plant die Regierung des EU-Mitgliedsstaates, Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu einer Registrierung zu zwingen und öffentlich als „illegal“ anzuprangern, wenn sie finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten und sich für die Rechte von Migranten und Flüchtlingen einsetzen. „Die ungarische Regierung will mit dieser geplanten Verschärfung Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, zu Staatsfeinden erklären“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. 

Die ungarische Amnesty-Sektion stünde durch die geplanten Gesetzesänderungen ebenfalls unter Druck: Ein Parlamentsmitglied der Regierungspartei warf den Menschen-rechts¬verteidigern öffentlich die „Unterstützung oder Organisation illegaler Migration“ vor. „Ungarns Regierung will diejenigen an den Pranger stellen und finanziell belasten, die sich für schutzsuchende Flüchtlinge einsetzen und damit für den Schutz der Menschenrechte“, sagt Beeko. So sieht das neue Gesetzespaket ferner vor, Gelder, die Organisationen aus dem Ausland erhalten, exorbitant zu besteuern. „Die ungarische Regierung will es als illegal brandmarken, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und Flüchtlinge zu unterstützen“, sagt Beeko. „Was wir derzeit in Ungarn beobachten, ist eine alarmierende Kampagne gegen das Engagement und die kritischen Stimmen der ungarischen Zivilgesellschaft.“

Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit würde das Gesetzespaket weitere verschärfte Vorgaben neben dem sogenannten „NGO-Gesetz“ einführen, das seit Juni 2017 in Ungarn in Kraft ist: Nach diesem Gesetz werden Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle gestellt. Die ungarische Amnesty-Sektion ist ebenfalls davon betroffen, widersetzt sich aber den rechtswidrigen Forderungen und hat gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel dagegen eingelegt: „Ungarns ‚NGO-Gesetz‘ von 2017 verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention“, erklärt Beeko. Anfang Dezember 2017 hat die Europäische Kommission Ungarn wegen des NGO-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

„Unsere ungarischen Kollegen sowie andere NGOs wie das Ungarische Helsinki-Komitee und Budapest Pride haben sich nichts zu Schulden kommen lassen – ihr einziges Ziel ist, die Menschenrechte zu schützen. Wir fordern Ungarns Regierung auf, alle repressiven Maßnahmen zur Einschüchterung der ungarischen Zivilgesellschaft fallenzulassen und das ‚NGO-Gesetz‘ zurückzunehmen“, sagt Beeko. 

Hintergrund

Neben Ungarn schränkt auch die polnische Regierung die Spielräume der Zivilgesellschaft zunehmend ein, so dokumentiert ein Amnesty-Bericht von Oktober 2017 unzulässige Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit des EU-Mitgliedsstaates. In einem Bericht von Januar 2018 stellt außerdem die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fest, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in der Europäischen Union durch rechtliche und praktische Hürden bei ihrer Arbeit behindert werden – aus diesem Anlass findet am 7. Februar im Europäischen Parlament eine Debatte zum Thema „Immer weniger Raum für die Zivilgesellschaft“ statt.

MAHNWACHE GEGEN ABSCHIEBUNGEN NACH AFGHANISTAN

Über unsere Netzwerke hatten wir um Unterstützung der Amnesty-Mahnwache gegen Abschiebungen am 3. 2. 2018 gebeten. Diese Mahnwache war die öffentliche Aktion, die wir in Aachen organisiert haben, als wir, der Aachner Bezirk, Gastgeber der Regionalkonferenz West von Amnesty International waren.

Als Ort hatten wir einen Platz am Rande der Fußgängerzone gewählt, an dem sich mehrere Bushaltestellen befinden.

Sehr gefreut haben wir uns, dass auch viele betroffene Afghanen sich zur verabredeten Uhrzeit eingefunden haben. Die Kette wurde immer länger und länger…

Mindestens 157 Teilnehmende zählte die Polizei…. und bei allen möchten wir uns ganz herzlich bedanken1

Wir alle machten deutlich, dass wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan fordern.
Am Dienstag, dem 23.01.2018 hatte erneut ein Abschiebeflug vom Düsseldorfer Flughafen nach Afghanistan stattgefunden.
Dort ist die Sicherheitslage so schlecht, wie noch nie seit dem Ende der Taliban-Herrschaft im Jahr 2001: Allein im Jahr 2016 wurden knapp 11.500 Menschen getötet oder verletzt.
Von Januar bis Oktober 2017 waren es mehr als 8.000.
Dennoch hat Deutschland seit Oktober 2016 bereits zahlreiche Afghaninnen und Afghanen abgeschoben und verstößt damit gegen geltendes Völkerrecht: Das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen unmenschliche Behandlung, Gefahr für Leib und Leben oder Verfolgung droht, ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert.
Aus diesem Grund fordern wir den sofortigen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan und bitten, uns dabei zu unterstützen: https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/keine-abschiebungen-nach-afghanistan