Widerrufsverfahren -Zahlen 2019 und Auswirkung auf Familiennachzug -Antwort auf schriftliche Fragen-Jutta Graf

16. Juni 2019, 9:23 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, af

Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf
Nur ein kleiner Teil der positiven Asylbescheide wird im Nachhinein 
widerrufen. Mehr als 98 Prozent der Prüfungsverfahren bestätigen ein 
Anrecht auf Asyl.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/asylverfahren-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asyl-asylbescheid-widerruf

Hier das Statement von Luise Amtsberg (Bundestagsfraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen):
„Derzeit leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
anlasslos bei fast allen Menschen, die einen Schutzstatus erhalten 
haben, Widerrufsverfahren ein. Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll die 
Frist zur Einleitung des Widerrufverfahrens von drei auf bis zu fünf 
Jahre erhöht werden, weil die Kapazitäten des BAMF durch die 
Widerrufsverfahren unnötig strapaziert werden. Das Asylgesetz sieht vor, 
dass ein positiver Bescheid nur widerrufen werden kann, wenn sich die 
Situation im jeweiligen Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon 
sind wir bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Eritrea und 
Afghanistan aber sehr weit entfernt.