„Verfahrensbeschleunigung“,Bundestag beschließt Mitwirkungspflicht für Asylbewerber in Widerrufsverfahren

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„Verfahrensbeschleunigung“
Bundestag beschließt Mitwirkungspflicht für Asylbewerber in Widerrufsverfahren 
Wirken anerkannte Flüchtlinge am Widerrufsverfahren zur Klärung ihres Asylstatus nicht mit, kann in Zukunft ein Zwangsgeld verhängt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Mit der Neuregelung sollen die Verfahren beschleunigt werden.
Von Redaktion – 13. November 2018 
Anerkannte Flüchtlinge in Deutschland sind künftig dazu verpflichtet, am Widerrufsverfahren zur Klärung ihres Asylstatus mitzuwirken. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Erscheinen Flüchtlinge künftig im Widerrufsverfahren nicht bei Amtsterminen oder bemühen sie sich nicht ausreichend um Dokumente, kann künftig ein Zwangsgeld verhängt werden. Über den Status kann dann außerdem nach Aktenlage entschieden werden.

Eine verpflichtende Mitwirkung gibt es bislang nur im Asylverfahren selbst. Im Widerrufsverfahren, das turnusgemäß drei Jahre nach der Flüchtlingsanerkennung erfolgt, war das bislang nicht der Fall. Die Koalition verbindet mit der Verpflichtung das Ziel, die Widerrufsverfahren zu beschleunigen.
Bis 2020 seien 773.00 Asylbescheide zu überprüfen
Infolge der Fluchtbewegung ab dem Sommer 2015 stehen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hunderttausende Widerrufsverfahren an, darunter auch die Fälle, die aufgrund des hohen Aufkommens damals rein schriftlich, also ohne persönliche Anhörung entschieden wurden. Bundesamtspräsident Hans-Eckhard Sommer sagte in der Bundestagsanhörung zum Gesetz, bis 2020 seien 773.00 Asylbescheide zu überprüfen. Die Verfahren zu beschleunigen sei „ein wichtiger und zielführender Beitrag“.
Kritik an dem Gesetz kam von Anwaltsvereinigungen. Sie befürchten, dass die Überprüfung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht dazu führt, dass auch Schutzberechtigten der Asylstatus entzogen werden könnte. (epd/mig)

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