taz – Portugal zeigt Solidarität in Coronakrise
taz vom 29. März 2020
MADRID taz | Wer in Portugal vor dem 18. März, als dort der
Ausnahmezustand im Kampf gegen das Coronavirus ausgerufen wurde,
eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, bekommt diese jetzt
automatisch erteilt. Mit dem Antrag in der Hand werden die
Betroffenen bis mindestens zum 1. Juli diesen Jahres die vollen
Rechte genießen. Sie werden in die Sozial- und Krankenversicherung
aufgenommen, können arbeiten, Arbeitslosengeld beantragen und ein
Bankkonto eröffnen.
Das gilt auch für Flüchtlinge, die Asyl beantragt haben. Und wer
ein Visum hatte, das nach dem 25. Februar verfallen ist, darf bis
zum 30. Juni im Land bleiben. Dieses Maßnahmenpaket gab
Innenminister Eduardo Cabrita im Namen der sozialistischen
Regierung von Ministerpräsident Antonio Costa am Samstag bekannt.
Den ganzen Artikel findet man hier: „Portugal zeigt
Solidarität in Coronakrise: Expresslegalisierung – Portugal
macht’s vor. Alle dort lebenden Ausländer bekommen bis
mindestens 1. Juli volle Aufenthaltsrechte – inklusive
Krankenversicherung. – https://taz.de/Portugal-zeigt-Solidaritaet-in-Coronakrise/!5673289/ “