Kauder gegen Seehofer, Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran

MiGAZIN Von Redaktion – 25. Juli 2019

Kauder gegen Seehofer

Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran
Volker Kauder fordert die Bundesregierung auf, zum Christentum
konvertierte Muslime nicht in den Iran abzuschieben. Bundesinnenminister
Seehofer ist gegen einen generellen Abschiebestopp. Das Bamf prüfe
Schutzgründe umfassend.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist gegen einen generellen
Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Muslime in den Iran.
„Wer wirklich Schutz benötigt, wird in Deutschland auch Schutz
erhalten“, sagte Seehofer dem „Evangelischen Pressedienst“. Ihm sei
wichtig, dass Asylentscheidungen individuell und auf aktueller
Erkenntnislage erfolgen. „Das ist generell der Anspruch, nicht nur in
diesen Fällen“, erklärte Seehofer.

Der frühere Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich für solch
einen Abschiebestopp eingesetzt. „Wir wollen erreichen, dass ähnlich wie
etwa im Hinblick auf Afghanistan und Syrien die Bewertung der Lage vor
Ort korrigiert wird und konvertierte Christen bis auf weiteres nicht
mehr in den Iran zurückgeschickt werden“, sagte Kauder kürzlich dem
Boulevardblatt „Bild“.
Diskussionen im Umgang mit Konvertiten
Im Iran droht Menschen Verfolgung, die sich vom Islam abgewendet haben.
Christen sind in dem Land eine marginalisierte Gruppe. Kauder hat im
Bundestag immer wieder die Lage verfolgter Christen thematisiert. Das
Ministerium bestätigte, dass es zu diesem Thema seit Jahresanfang mit
dem CDU-Politiker im Kontakt ist.
Über den Umgang mit Konvertiten hatte es immer wieder Diskussionen
gegeben. Auch die Kirchen hatten sich wiederholt dafür eingesetzt, dass
mit Asylanträgen von Christen aus muslimischen Ländern besonders
sensibel umgegangen wird. Das Bundesinnenministerium will aber an der
Einzelfallprüfung festhalten. „Eines generellen Abschiebestopps für zum
Christentum konvertierte Muslime bedarf es nicht“, erklärte ein Sprecher
auf Anfrage.

BAMF prüfe umfassend
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe die Schutzgründe
umfassend. Eine begründete Sorge vor Verfolgung aufgrund der
Religionszugehörigkeit würde in der Regel einen Schutzanspruch
begründen, hieß es weiter. Der Bundesregierung seien zudem keine Fälle
bekannt, in denen Rückkehrer im Iran Repressionen ausgesetzt waren.
Wie viele konvertierte Christen in den Iran zurückgekehrt sind oder
abgeschoben wurden, wird nach Angaben des Innenministeriums nicht
gesondert erfasst. Den Angaben des Sprechers zufolge sind im vergangenen
Jahr 497 Personen freiwillig in den Iran zurückgekehrt, bis zum 20. März
dieses Jahres waren es 86. 2018 wurden demnach 22 Personen in den Iran
abgeschoben, in diesem Jahr bis Ende Mai 17 Personen. (epd/mig)