Kategorie: Presse

Amnesty-Jahresbericht 2020: „Einige Politiker nutzen die Pandemie aus“

Eine globale Krise, die die Ärmsten am härtesten trifft. Laut dem Jahresbericht 2020 von Amnesty International hat die Corona-Pandemie die Menschenrechtsverletzungen weltweit noch schlimmer und Ungleichheiten noch tiefer gemacht. Die Not von Flüchtlingen ist in Zeiten geschlossener Grenzen noch extremer.

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Gemeinsam statt ohnmächtig

Das Projekt „Stricken gegen die Kälte“ hilft nicht nur Geflüchteten und Menschen im aktuellen Partnerland.

Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 11/2021 | Andrea Thomas

Wie so viele Initiativen lebt auch das Strickprojekt der Aachener „Save-me“-Kampagne mit seinem Strickcafé und seinen Wollsammeltagen von Miteinander und Begegnung. Die Verantwortlichen haben es mit Kreativität, Kompromiss- und Einsatzbereitschaft auch in der Pandemie bislang „am Leben erhalten“ – für die Strickerinnen ebenso wie für die Menschen, für die diese handarbeiten.

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Libanon: Sicherheitskräfte foltern syrische Geflüchtete

Eine neue Untersuchung von Amnesty International belegt, dass syrische Geflüchtete im Libanon in Haft misshandelt werden. Die Sicherheitskräfte foltern auch Minderjährige. Amnesty International fordert, die Folter sofort zu beenden und alle willkürlich inhaftierten Syrer unverzüglich freizulassen.

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Griechische Asyl-Hotspots funktionieren nicht

Die Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln sind seit Jahren überbelegt. Die Menschen dort sind unterversorgt und leben in Unsicherheit. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat die Gründe analysiert. Er empfiehlt schnellere Verfahren und Umsiedlung der Menschen. (weiter auf migazin.de)

Bericht des Sachverständigenrats als PDF:

Vier Ansätze für mehr Flüchtlingsschutz: UNHCR präsentiert Eckpunktepapier zur Bundestagswahl 2021

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) identifiziert vier Kernbereiche, die im Wahljahr für Deutschlands Rolle im globalen Flüchtlingsschutz wichtig sind.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk ruft die Parteien im Bundestagswahlkampf dazu auf, mit Nachdruck für die Prinzipien des Flüchtlingsschutzes in Deutschland, Europa und der Welt einzutreten. Im Jahr des 70-jährigen Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention sei das ausdrückliche Bekenntnis zur Konvention und das Eintreten für ihre Prinzipien eine rechtliche und moralische Verpflichtung, heißt es im Eckpunktepapier zur Bundestagswahl 2021, das heute in Berlin veröffentlicht wurde.

Das Papier widmet sich vier Themen, bei denen Deutschland den Flüchtlingsschutz aktiv weiter mitgestalten kann: dem Einsatz für die Prinzipen des Flüchtlingsschutzes, Deutschlands internationaler Rolle, dem Einfluss Deutschlands auf die europäische Asylpolitik und der aktiven Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Familiennachzug und Resettlement.

„Deutschland ist ein Vorreiter im globalen Flüchtlingsschutz und genießt als Aufnahmeland und als einer der wichtigsten Geber humanitärer Hilfe international große Glaubwürdigkeit. Dieses Gewicht gilt es angesichts der großen Herausforderungen im Flüchtlingsschutz in Europa und der Welt einzusetzen”, sagte die Leiterin von UNHCR in Deutschland, Katharina Lumpp. Die Pandemie hat die humanitären Bedarfe weiter in die Höhe getrieben, aber auch gezeigt, dass multilaterale Zusammenarbeit von Staaten der Schlüssel zur Lösung grenzüberschreitender Herausforderungen ist. Hier bleibt Deutschland weiter gefordert.

In den vergangenen Jahren wurde bei der Integration von Flüchtlingen hierzulande viel erreicht. Diese positiven Errungenschaften, an denen viele Teile der Gesellschaft mitgewirkt haben, sollen wieder verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerufen werden. „Das große Engagement und Zusammenwirken unterschiedlichster Akteure ist ermutigend. Es gibt eine breite gesellschaftliche Unterstützung für den Flüchtlingsschutz. Diese Dynamik sollte in konkretem politischen Handeln münden”, betont Lumpp.

Deutschland solle seine zentrale Rolle in Europa weiter nutzen, um die stockenden Reformbestrebungen für ein Gemeinsamens Europäisches Asylsystem voranzubringen, das den Zugang zu Asyl in der Europäischen Union sichert und fest in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist. Maßstab der europäischen Flüchtlingspolitik müsse das Verbot von Refoulement bleiben, also von Abschiebung oder Zurückweisung in Situationen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

„Pushbacks sind klar völkerrechtswidrig. Den Zugang zu Schutz zu garantieren, ist Verpflichtung aller EU-Staaten. Ziel muss es sein, dass mehr europäische Staaten Verantwortung für Schutzsuchende übernehmen und sie nicht auf Drittstaaten abwälzen”, sagte UNHCR-Vertreterin Lumpp. Das sei nicht nur wichtig für Europa, sondern sende ein wichtiges Signal an große Aufnahmeländer weltweit. „Wie Europa mit Schutzsuchenden umgeht, hat große Strahlkraft und beeinflusst letztlich die Stabilität des globalen Flüchtlingsschutzes,” unterstrich Lumpp. Aus Sicht von UNHCR bedürfe es eines solidarischen Verteilungsmechanismus sowie konkreter Anreize für Asylsuchende und EU-Mitgliedstaaten, um eine faire Teilung der Verantwortung innerhalb eines solchen europäischen Systems nachhaltig zu gestalten.

Deutschland habe zudem durch die aktive Aufnahme von Flüchtlingen in den vergangenen Jahren ein positives Signal der Solidarität mit Erstaufnahmeländern gesendet. Nachdem Programme zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge (Resettlement) aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich zum Erliegen kamen, gelte es diese Ansätze jetzt weiterzuführen und auszubauen.

Das UNHCR-Papier befasst sich auch mit den Hürden beim Familiennachzug. Diese müssen abgebaut und die Verfahren beschleunigt werden. „Wenn Flüchtlingsfamilien jahrelang getrennt sind und oft um ihre Liebsten fürchten müssen, kann Integration nicht gut gelingen. Mit langen und komplizierten Nachzugsverfahren ist niemandem gedient,” fasste Katharina Lumpp das Problem zusammen.

Die Integration bleibe eine Aufgabe, die von der Aufnahmegesellschaft und Flüchtlingen gemeinsam vorangetrieben werden müsse. Dies könne nur erfolgreich gelingen, wenn Schutzsuchende diesen Prozess aktiv mitgestalten können, wird in dem Papier betont. Partizipation stärke nicht nur den gegenseitigen Respekt, sondern fördere eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die Prinzipien des Flüchtlingsschutzes.

Lesen Sie hier das Eckpunktepapier zur Bundestagswahl 2021.

Ungarn verstößt gegen EU-Recht

Ungarn droht eine erneute Niederlage vor dem EuGH. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ verstößt nach Einschätzung des Generalanwalts gegen EU-Recht. Das Gesetz sieht auch Strafen für Flüchtlingshelfer vor.
Weitere Informationen: https://www.tagesschau.de/ausland/ungarn-eugh-103.html

Syrien: Urteil im Koblenz-Prozess wichtiger Schritt gegen Straflosigkeit

m weltweit ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz an diesem Mittwoch Eyad A. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Amnesty International begrüßt das Urteil als wichtiges Signal gegen die Straflosigkeit und einen ersten Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die syrische Bevölkerung.

https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-syrien-prozess-koblenz-staatliche-folter-urteil

VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebungen nach Afghanistan

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 3.2.2021

Asyl Afghanistan: Abschiebungsverbot für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter ohne soziales oder familiäres Netzwerk und ohne Vorliegen sonstiger begünstigender Umstände

Datum: 03.02.2021

Kurzbeschreibung: Derzeit darf auch ein alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger, erwachsener Mann regelmäßig nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Anderes gilt dann, wenn in seiner Person besondere begünstigende Umstände vorliegen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Rückkehrer in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden. Damit hat die Klage eines Asylbewerbers in der Berufungsinstanz insoweit Erfolg, als es um die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Afghanistan geht.

Der aus Afghanistan stammende Kläger war im Frühjahr 2016 ins Bundesgebiet eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Seine gegen den ablehnenden Asylbescheid erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen. Im hierauf durchgeführten Berufungsverfahren ging es allein um die Frage, ob der Kläger nach Afghanistan abgeschoben werden darf oder ob für ihn ein Abschiebungsverbot besteht.

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat im Berufungsverfahren in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung eine Sachverständige zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lebensbedingungen in Afghanistan, insbesondere in der Hauptstadt Kabul, befragt. Hierzu hatte die Sachverständige dem Senat zuvor bereits ein schriftliches Gutachten vorgelegt.

In seinem auf die mündliche Verhandlung ergangenen Urteil hält der 11. Senat zumindest vorerst nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach einem leistungsfähigen, erwachsenen Mann – unabhängig davon, ob er vor Ort über ein aufnahmebereites und tragfähiges, familiäres oder soziales Netzwerk verfügt – in Afghanistan in der Regel nicht die Verelendung droht. Nach Würdigung der Ausführungen der Sachverständigen und Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass sich inzwischen die wirtschaftliche Lage in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie derart verschlechtert hat, dass ein Rückkehrer aus dem westlichen Ausland keine realistische Aussicht hat, auf dem Tagelöhnermarkt eine Arbeit zu finden, sofern er nicht vor Ort über ein familiäres oder soziales Netzwerk verfügt, das ihm Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft. Ohne die Erzielung eines Erwerbseinkommens und ohne versorgendes Netzwerk oder ausreichendes Vermögen ist die Sicherung der eigenen Existenz in Afghanistan indes nicht möglich. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Klägers ist der Senat nach diesen Maßstäben zu der Überzeugung gelangt, dass in seinem Fall ein Abschiebungsverbot festzustellen ist.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (Az. A 11 S 2042/20).

Hinweis:

Das ebenfalls am 15. Dezember 2020 verhandelte Verfahren eines weiteren Klägers (A 11 S 2091/20) ist bereits durch Einstellungsbeschluss vom 18. Dezember 2020 erledigt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.