Kategorie: Informationen

AKTION DES INTERNATIONALEN SEKRETARIATS VON AMNESTY INTERNATIONAL

Auch das Internationale Sekretariat von Amnesty International startet jetzt eine Kampagne zur Unterstützung der Crew der Iuventa. Ab dem 2. August, dem Jahrestag der Beschlagnahmung des Rettungsschiffes Iuventa, gibt es eine englische Emailaktion, die sich an die Staatsanwaltschaft in Italien wendet und die Einstellung des Verfahrens fordert. Wir bitte um Unterstützung dieser Aktion und auch darum, sie in den sozialen Netzwerken zu teilen: https://www.amnesty.org/en/get-involved/take-action/iuventa-10-rescuers-justice/

Einen Infostand zu der Kampagne gibt es am Sonntag, dem 27. September 2020 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr am Holzgraben (Genehmigung vorausgesetzt). Nähere Informationen finden sich dann auch auf dieser Seite.

Belarus: Folter und Gewalt gegen Protestierende stoppen

Auf die anhaltenden regierungskritischen Proteste in Belarus reagieren die Behörden mit brutaler Gewalt. Amnesty International liegen zahlreiche Hinweise und Zeugenaussagen von Personen vor, die in Haft gefoltert, geschlagen und bedroht wurden. Die Regierung in Belarus muss die Gewalt gegen friedliche Demonstrierende sofort beenden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

Was gerade in Belarus geschieht, ist eine menschenrechtliche Katastrophe, und die Welt muss dringend einschreiten (Marie Struthers, Direktorin für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International).

Weitere Informationen: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/belarus-belarus-folter-und-gewalt-gegen-protestierende-stoppen

Heute im Bundestag Nr. 815-Zahl der Flughafenasylverfahren im Jahr 2019

hib – heute im bundestag Nr. 815 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do., 6. August 2020, Redaktionsschluss: 08.10 Uhr

01. Zahl der Flughafenasylverfahren

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 sind 489 Flughafenasylverfahren an deutschen Flughäfen eingeleitet worden, im ersten Halbjahr 2020 waren es 88 Verfahren. Das geht aus einer Antwort (19/21241) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20377) der Fraktion Die Linke hervor. In beiden Jahren wurde die Mehrzahl der Verfahren am Flughafen Frankfurt eingeleitet und die Mehrheit der Antragsteller kam aus der Islamischen Republik Iran.

Katastrophenrezept Rassismus

Die Corona-Krise und die in ihrem Zuge verhängten Lockdown-Maßnahmen offenbaren die Notwendigkeit eines intensiven Blicks nach innen: Die Anordnungen der Regierungen in Europa führten zu mehr Fällen von rechtswidriger Gewaltanwendung durch die Polizei, zur vermehrten Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien und zu diskriminierender Quarantäne.

Zu einem Beitrag von Marco Perolini, Westeuropa-Experte beim „European Institutions Office“ von Amnesty International in Brüssel geht es hier:
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/europa-und-zentralasien-katastrophenrezept-rassismus

TAZ – Interview mit Flüchtlingsberater :„80 bis 85 Prozent werden abgelehnt“

TAZ vom 14. Juli 2020

Interview mit Flüchtlingsberater :„80 bis 85 Prozent werden abgelehnt“
Nicolas Chevreux berät Geflüchtete mit Angehörigen in griechischen
Lagern. Vorschriften machten Familienzusammenführungen fast unmöglich,
sagt er.

https://taz.de/Interview-mit-Fluechtlingsberater/!5694842/

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle- Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 56/2020 vom 7. Juli 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Die 1. Kammer des Zweiten Senats hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen drei Verfassungsbeschwerden von afghanischen Asylsuchenden stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz wenden. Die Annahme des Verwaltungsgerichts Berlin, den Beschwerdeführern fehle im Hinblick auf die derzeit restriktive Berliner Praxis bei Abschiebungen nach Afghanistan das Rechtsschutzbedürfnis für ihre Anträge, ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar. Denn die Berliner Weisungslage zu Abschiebungen nach Afghanistan schließt die mit den gegen die Beschwerdeführer vorliegenden Abschiebungsandrohungen verbundenen rechtlichen Risiken nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit aus. Die Sachen wurden an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-056.html

Knapp 80 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Was nehmen sie mit?

Iris Berben, Mai Duong Kieu, Florence Kasumba, Katja Riemann, Lea van Acken, Dennenesch Zoudé, Volker Bruch, Bjarne Mädel, Kida Khodr Ramadan, Hans Sigl, und Anatole Taubman. Das ist der Cast des UNHCR-Films „Was Sie Mitgenommen Haben“.

https://www.youtube.com/watch?v=2LG0fuJZmT8&feature=youtu.be
„Was Sie Mitgenommen Haben“ ist die deutsche Fassung des Gedichts „What They Took With Them“ von Jenifer Toksvig. Darin zählen Flüchtlinge auf, was sie auf die Flucht mitgenommen haben: Reisepass und Taschenlampe, Medikamente und Babynahrung, ein Stein vom Haus oder Erde aus dem Garten. Die nüchterne Aufzählung wird immer wieder unterbrochen von den Gedanken der Menschen, in denen sie die Gründe ihrer Flucht erklären und von ihren Hoffnungen erzählen.
Es ist ein sieben Minuten langes Zeugnis der Empathie mit den fast 80 Millionen Menschen auf der Erde, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Die Bildgestaltung führte Stephan Burchardt aus. Regie führte der Bildende Künstler und Filmemacher Mario Pfeifer. Der Film ist ein deutscher Beitrag zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni und wurde von UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, zusammen mit blackboardfilms produziert.
Das Flüchtlingsthema ist seit Jahren stark im öffentlichen Bewusstsein verankert. Doch die Diskussion über Menschen auf der Flucht ist vor allem politisch geprägt. Dabei stehen hinter den Zahlen Menschen und ihre Geschichten. Oft sind es erschütternde Schicksale von Verlust, Trennung oder Gewalt. Doch häufig auch von Hoffnung, Stärke und Zusammenhalt. Jeder Hundertste Mensch auf der Erde ist ein Flüchtling. „Was sie mitgenommen haben“ macht aus der abstrakten Zahl das begreifbare menschliche Schicksal.

Deutschland: Dublin-Überstellungen in Anrainerstaaten ab heute wieder grundsächlich möglich

Wie aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt wurde hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 12.6. veranlasst, dass Dublin-Überstellungen in deutsche Anrainerstaaten ab heute (15.6.) wieder aufgenommen werden können – das muss aber im Einvernehmen mit den entsprechenden Mitgliedstaaten passieren und die Verhandlungen dazu sind wohl noch nicht abgeschlossen. Diese Überstellungen sollen bevorzugt auf dem Landweg erfolgen. Überstellungen sollen nach dem Gegenseitigkeitsprinzip erfolgen, also Deutschland übernimmt nur Personen wenn Deutschland auch in das Land überstellen kann.

In einem zweiten Schritt sollen dann auch Überstellungen in andere Mitgliedstaaten per Luftweg erfolgen, am besten per Charterflug. Ziel ist, dass bis zum Ende des Jahres die Überstellungen wieder regulär laufen.

Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen: Zweiwöchige Quarantäne bei Überstellungen nach Deutschland; keine Überstellung von Personen mit COVID-19 Erkrankung (bis zur Genesung) oder Symptomen; geeignete Schutzmaßnahmen während der Überstellung und eine Prüfung der Vertretbarkeit der Überstellung bei Personen ab einem Alter von 60 Jahren oder solchen mit schweren Grunderkrankungen (u. a. Krebs, Diabetes, Autoimmunerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen).

Der Widerruf der Aussetzung der Abschiebungsanordnung soll laut BAMF in jedem Einzelfall den betroffenen Antragstellenden bzw. deren anwaltlicher Vertretung, den zuständigen Ausländerbehörden, dem jeweils zuständigen Mitgliedstaat und – bei gerichtshängigen Verfahren – dem zuständigen Verwaltungsgericht mitgeteilt werden.