„Wem gewähren wir Asyl in Deutschland, Herr Dr. Maidowski?“
Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski im Gespräch mit Prof. Dr. Petra Bendel
Das Recht auf Asyl steht in Deutschland im Grundgesetz. Damit ist Deutschland eines der wenigen Länder, die verfassungsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf Asyl in ihrer Verfassung regeln. Artikel 16a GG geht auf die politische Verfolgung während des Nationalismus zurück und fußt auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylanträge stark an, woraufhin eine heftige Asyl-Debatte in Deutschland geführt und von den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen begleitet wurde. Mit dem darauf gefolgten „Asylkompromiss“ 1993 verlor das deutsche Asylrecht an Bedeutung und wurde mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 weitgehend vom EU-Recht abgelöst.
Mit dem Bundesverfassungsrichter Herrn Dr. Ulrich Maidowski und Prof. Dr. Petra Bendel, Leiterin des Forschungsbereichs Migration, Flucht und Integration an der Universität Erlangen-Nürnberg fand dieses Gespräch statt, wem in Deutschland Asyl gewährt wird und wie Artikel 16a GG unter anderem bei der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 Anwendung fand. Klaus Hempel von der ARD-Rechtsredaktion moderiert den Abend.
Eine Zusammenfassung des Gesprächs gibt es hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-ulrich-maidowski-vortrag-asylrecht-gefluechtete-deutschland-abschiebung-afghanistan/