Kategorie: Informationen

UNICEF-Studie: Kindheit im Wartezustand

Die am 21. März veröffentlichte UNICEF-Studie ?Kindheit im Wartezustand?,
ermöglicht einen bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von
Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in
Flüchtlingsunterkünften aufhalten.
Trotz enormer Kraftanstrengungen und Engagement von Politik, Behörden,
Zivilgesellschaft und Tausenden von haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitenden seit dem Sommer 2015 sind die Lebensumstände vieler Kinder
und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin schwierig, ihr
Zugang zu Bildung, Beteiligung und Teilhabe ist erschwert.

Die Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde, soll
einen Beitrag leisten, die Wissenslücken über die Situation von
geflüchteten Kindern zu verringern und Anregungen zur Diskussion und für
konkrete Maßnahmen geben. Sie soll den Blick für die besonders schwierige
Lebenssituation vieler dieser Kinder schärfen und aufzeigen, was notwendig
ist, um sie zu unterstützen.

Die Kernaussagen zur Studie finden sie unten stehend in der angehängten
Pressemitteilung. Die vollständige Studie ?Kindheit im Wartezustand? sowie
eine Zusammenfassung kann unter
www.unicef.de/pressehttp://www.unicef.de/presse heruntergeladen werden.

Unser Einsatz zeigt Erfolg! Gute Neuigkeiten für Alan & Gyan

Einige erinnern sich vielleicht an das Video von Alan und Gyan, einem syrischen Geschwisterpaar, die an Muskeldystrophie leiden und u.a. mit Rollstühlen aus Syrien flüchten mussten und dies gefilmt haben. Fast ein Jahr steckten sie in Griechenland mit anderen Familienangehörigen fest (zu Beginn unter sehr schlechten Umständen), während ihr Vater und eine andere Schwester bereits in Deutschland waren. Aber jetzt gibt es gute Neuigkeiten: im Rahmen des Umverteilungsprogramm der EU konnten sie kürzlich nach Deutschland reisen und sind jetzt hier mit ihrer Familie vereint!
Für die Erfüllung dieses Versprechens, die zugesagte Zahl an Flüchtlingen aus Griechenland in Europa zu verteilen, haben wir am 6. März die Aktion „Let´s bring them here“ in Brüssel unterstützt.
http://blog.amnesty.de/aktuelles/2017/03/07/lasst-uns-die-fluechtlinge-herbringen.html

Amnesty begleitet den Fall schon länger und hatte im Rahmen des Briefmarathons eine Solidaritätsaktion gestartet, bei der Briefe an die beiden geschrieben werden konnten. Dazu gibt es jetzt ein sehr schönes & bewegendes Video bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=AU2P-m94shs&feature=youtu.be

Bundesrat: Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsländer

10. März 2017 – Der Bundesrat hat das Gesetz über die Einstufung der Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere“ Herkunftsstaaten abgelehnt.

„Das Konzept der ’sicheren‘ Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchen. Die gesetzliche Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes führt zu gravierenden Einschränkungen im Asylverfahren. Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren. Außerdem widerspräche die Einstufung der drei Maghreb-Staaten den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat vorgegeben hat und nach denen es landesweit keine Verfolgung bestimmter Personengruppen geben darf sowie Schutz vor erniedrigender Bestrafung wie Folter gewährleistet sein muss. Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien nach wie vor Verfolgung, Folter und Misshandlung. Keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat“, sagt Wiebke Judith, Asylreferentin von Amnesty International.

Hintergrund:
Seit November 2015 gilt in Tunesien der Ausnahmezustand, auf dessen Grundlage das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt wird. Erst im Februar hat Amnesty den Bericht „We want an end to the fear“ veröffentlicht, der Kollektivbestrafungen, willkürliche Verhaftungen und Folter durch die tunesischen Sicherheitskräfte dokumentiert. Immer wieder werden in Tunesien Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt. So müssen Homosexuelle mit Gewalt, Ausbeutung sowie sexuellen und anderen Misshandlungen durch die
Polizei rechnen.
In Marokko und Algerien stellt Amnesty International immer wieder repressive Maßnahmen durch staatliche Behörden fest. So ist das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Die Behörden in beiden Ländern gingen im Jahr 2016 strafrechtlich gegen Journalisten und Regierungskritiker vor, die von ihrem Recht auf friedliche Meinungsäußerung Gebrauch machten.
In Marokko wurden 2016 Männer aufgrund gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt. In Algerien wurden Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft der Ahmadi 2016 wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.

Kleine Anfrage zur Lage von jesidischen Flüchtlingen

Unser Themenschwerpunkt zum Tag gegen Gewalt gegen Frauen (25. November) im letzten Jahr war die Situation von Jesidinnen.

Dazu gab es im Bundestag eine kleine Anfrage, die wir gerne bekannt machen möchten.

Anbei die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der grünen
Bundestagsfraktion zur „Lage von jesidischen Flüchtlingen“ (BT-Drs.
18/10844).

Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin, kommentiert die Antwort
wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bereit ist jesidische
Schutzsuchende aus Griechenland, insbesondere dem Lager Petra Olympou
aufzunehmen. Angesichts der schwierigen humanitären Lage dort, zumal jetzt
im Winter, ist die Umverteilung enorm wichtig und muss daher auch sehr
zügig erfolgen“ (Frage 10).

Allerdings ist es absurd, dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, ob
sich familiäre Bindungen nach Deutschland positiv auf eine Umverteilung
aus Griechenland nach Deutschland auswirken (Frage 7).

Es liegt an der Bundesregierung dies sicherzustellen, statt die
Verantwortung hierfür an Griechenland abzuwälzen. Angesichts der Zahl der
in Deutschland lebenden Jesidinnen und Jesiden einerseits und der
mangelnden Versorgung derer, die in griechischen Lagern ausharren müssen
andererseits ist dieses mangelnde Engagement der Bundesregierung schlicht
fahrlässig.

Dass Sprachkenntnisse und Qualifikationen sowie soziale, familiäre und
kulturelle Bindungen der Schutzsuchenden und ihre entsprechenden
Präferenzen bei der Umverteilung berücksichtigt werden ist eine Maßgabe
der Europäischen Kommission und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Die Bundesregierung hat noch im Oktober 2016 in ihrer Antwort auf unsere
kleine Anfrage zum Relocation behauptet: „Die Maßgabe der Kommission wird
im Rahmen des Möglichen umgesetzt und berücksichtigt. So werden familiäre
Bindungen gezielt bei der Vorauswahl durch Griechenland bzw. Italien und
bei der Verteilung in Deutschland beachtet“ (Drucksache 18/10152).

Jesidische Schutzsuchende, insbesondere Frauen und Kinder, die sich aus
ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten, sind besonders
schutzbedürftig, das sieht auch die Bundesregierung. Es ist auch
begrüßenswert, dass sie dieser Schutzbedürftigkeit Rechnung trägt, indem
sie der Durchführung der Länderprogramme, durch die über 1000 jesidische
Frauen direkt aufgenommen worden, zugestimmt hat (Frage 8). Die
Bundesregierung müsste darüber hinaus jedoch aktiv dafür werben, dass mehr
Länder als bisher sich dem Vorbild von Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen anschließen und entsprechend
unterstützen.

Die Tatsache, dass Schutzsuchende aus dem Irak aktuell unter einen
EU-weiten Anerkennungsschnitt von 75% liegen und damit jesidische
Schutzsuchende trotz ihres eindeutigen Schutzbedarfs nicht mehr in das
Relocationprogramm aufgenommen werden, scheint die Bundesregierung nicht
weiter zu beunruhigen (Frage 9) bzw. wälzt sie auch in dieser Frage die
Verantwortung auf Griechenland ab (Frage 10).

Offenbar hat die Einstufung der Verbrechen gegen Jesidinnen und Jesiden in
Irak und Syrien durch die Vereinten Nationen keine Auswirkungen auf die
Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz der Opfer dieser Verbrechen. In
ihrer Antwort weist die Bundesregierung auf ihre Unterstützung in Irak
hin, für Schutzsuchenden im Allgemeinen und damit indirekt auch für
Jesidinnen und Jesiden. Die Antwort auf die Frage nach Unterstützung in
Deutschland und innerhalb der EU bleibt sie jedoch schuldig (Frage 18).
Die konkreten Möglichkeiten zur Unterstützung der Menschen in Griechenland
bleiben ungenutzt. Das steht im Widerspruch zu der internationalen
Anerkennung des Schicksals insbesondere weiblicher Jesidinnen, die sich
aus der ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten.“

Neue Humanitäre Aufnahme für syrische Flüchtlinge

Am 11. Januar 2017 startete ein neues Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus der Türkei. Das Humanitäre Aufnahmeprogramm umfasst 13.700 Plätze für Syrerinnen und Syrer, die sich derzeit in der Türkei aufhalten. Hintergrund dieses Programms ist die Umwidmung von Aufnahmequoten aus bestehenden Verpflichtungen im Bereich Relocation.
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Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums: Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 001
Veröffentlicht am 04.01.2017 (⇒ hier im Original)

Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Bundesweit werden 75 weitere Koordinatorenstellen gefördert

Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird erheblich ausgebaut: Bundesweit werden weitere 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Bewerben können sich seit heute (Mittwoch) freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist unsere Pflicht. Wir dürfen den Schutz der Schwächsten nicht aus den Augen verlieren. Ich freue mich deshalb, dass wir unsere Bundesinitiative mit UNICEF in Flüchtlingsunterkünften erweitern und die Zahl der Koordinatorenstellen vervierfachen“, so Manuela Schwesig.

„Kinder und ihre Familien sollten grundsätzlich möglichst kurz in Not- und Gemeinschaftsunterkünften bleiben. Solange sie sich dort aufhalten, müssen sie vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden und Zugang zu strukturierten Spiel- und Lernangeboten haben“, führt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF, aus. „Dass sich künftig 75 weitere Koordinatoren um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.

Das BMFSFJ fördert jede Koordinatorenstelle mit jährlich 40.000 Euro. Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, BMFSFJ und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards:

https://www.bmfsfj.de/blob/109450/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf

Überdies fördert das BMFSFJ gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte Investitionskredite in Anspruch nehmen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: www.gewaltschutz-gu.de

Resettlement 2016: 1.215 Flüchtlinge aufgenommen

02.12.2016

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Am Flughafen Kassel-Calden ist am 01.12.2016 der letzte für dieses Jahr geplante Charterflug mit syrischen Resettlement-Flüchtlingen aus der Türkei angekommen. Mit sieben Charter- und fünf Linienflügen konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016 insgesamt 1.215 Resettlement-Flüchtlinge nach Deutschland übersiedeln (1.060 davon aus der Türkei und 155 aus dem Libanon).

Weitere Informationen: http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2016/20161202-resettlement-jahresrueckblick.html

Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt

Pressemitteilung Nr. 94a/2016 vom 14. Dezember 2016

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die für den 14. Dezember 2016 vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens jedoch bis zum 26. Januar 2017, untersagt. Dabei hat die Kammer die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen. Die Entscheidung beruht allein auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen. Der Antragsteller kann ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sofern sich herausstellen würde, dass die Abschiebung ohne Rechtsverstoß hätte durchgeführt werden können. Demgegenüber wäre dem Antragsteller eine Fortführung seines Asylfolgeantrags nach erfolgter Abschiebung kaum möglich, wenn sich später herausstellen würde, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Im Verfahren 2 BvR 2564/16 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Untersagung der Abschiebung nach Afghanistan abgelehnt.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-094a.html

Zahlen der Bundesregierung zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte – Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag

2758 Straftaten im Zusammenhang mit „Flucht, Flüchtlingen“ bis Ende des 3. Quartal diesen Jahres

Diese Zahl setzt sich folgendermaßen zusammen:
813 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte
1803 Straftaten gegen Geflüchtete/Asylbewerber
142 Straftaten gegen Hilfsorganisationen/Unterstüzer_innen

Weitere Informationen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810213.pdf