Kategorie: Informationen

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland aufgrund von unzureichender Sachaufklärung im Einzelfall

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Pressemitteilung Nr. 39/2017 vom 23. Mai 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags und die Androhung der Abschiebung nach Griechenland richtete. Die fachgerichtliche Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat muss, jedenfalls wenn Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vorliegen und damit der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erschüttert ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen. Soweit entsprechende Informationen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten, Eilrechtsschutz zu gewähren.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-039.html

Jahresbericht des Konsultativforums für Menschenrechte bei FRONTEX

Das Konsultativforum für Menschenrechte bei der EU-Grenzschutzagentur Frontex hat seinen Jahresbericht für 2016 veröffentlicht. Er ist (in englischer Sprache) unter http://frontex.europa.eu/assets/Partners/Consultative_Forum_files/Frontex_Consultative_Forum_annual_report_2016.pdf zu finden.

Eine Pressemitteilung des Konsultativforums dazu steht auf http://frontex.europa.eu/news/annual-report-of-the-frontex-consultative-forum-on-fundamental-rights-published-g1TFJW.

Interessanterweise hat Frontex mit einer eigenen Pressemitteilung auf den Bericht reagiert: http://frontex.europa.eu/news/frontex-executive-director-acknowledges-frontex-consultative-forum-report-5gWFBj.

Gut integriert und trotzdem nach Afghanistan abgeschoben

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. Bochum, 12.05.2017

Pressemitteilung 09/2017

Flüchtlingsrat NRW kritisiert offensichtlichen Wortbruch des Innenministers

Gut integriert und trotzdem nach Afghanistan abgeschoben

Nach Verlautbarungen des Innenministeriums NRW werden momentan ausschließlich „drei Gruppen“ geduldeter Afghanen in das unsichere und krisengeschüttelte Land abgeschoben werden: sogenannte „Gefährder“, Straftäter und Integrationsverweigerer.

Während der Flüchtlingsrat NRW bereits diese Praxis wiederholt kritisiert hat und sich im Rahmen einer laufenden Petition zusammen mit tausenden Unterstützenden für einen generellen Abschiebungsstopp nach Afghanistan einsetzt, zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass kurz vor der Wahl solche Aussagen von Innenminister Jäger offensichtlich keinen Bestand haben. Unter den Abgeschobenen der letzten Sammelabschiebung vom 24. April war auch Waris Wafa (20 J.) aus Exertal. Herr Wafa ist weder Straftäter noch ein sogenannter Gefährder und war zudem in Exertal bestens integriert.

Waris Wafas Asylantrag war im Dezember 2015 abgelehnt worden. Trotz seines Duldungsstatus war er seit der Gründung des Cricketteams TuS Borgholzhausen im letzten Jahr Mitglied des Teams und spielte in der Regionalliga. Mit seinem Team, in dem mehrere Afghanen und Pakistaner spielten, war er noch im Gründungsjahr mit dem FairPlay Pokal der Sportlerwahl des Jahres 2016 ausgezeichnet worden. In verschiedenen Zeitungsartikeln war über das junge Cricketteam berichtet worden, das nach dem überraschenden Sieg gegen den Spitzenreiter der Bundesliga im Cricket von sich Reden gemacht hatte. Finanzielle Unterstützung erhielt das Cricketteam des TuS Borgholzhausen unter anderem durch die Landesfördermittel „Integration durch Sport“.

„Da das Innenministerium nach eigener Aussage in jedem Einzelfall prüft, ob zur Abschiebung angemeldete geduldete Afghanen einer der drei genannten Kategorien zuzuordnen sind, kann die Abschiebung von Waris Wafa nur als Abkehr von den öffentlich erklärten Abschiebungskriterien verstanden werden“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Wenn selbst eine so vorbildliche und offensichtliche Integration nicht vor Abschiebung schützt, dann gibt es wohl für niemanden mehr Schutz“.

Nachdem sich BÜNDNIS 90/Die Grünen kurz vor der besagten Sammelabschiebung noch klar gegen Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan positioniert haben, fährt die SPD nun im Alleingang einen noch härteren Kurs als zuvor. Die Landesregierung ist bislang auch unseren Nachfragen, Appellen und unserer Petition in dieser Frage eine Antwort schuldig geblieben.

Diese Vorgehensweise fügt sich ein in ein Gesamtbild. In den letzten Pressemitteilungen aus dem Innenministerium wurden der Stolz auf die höchsten Abschiebungszahlen NRWs im bundesweiten Vergleich betont und die Planungen für einen Ausbau von Abschiebungshaftplätzen propagiert. „Dies zeigt deutlich, dass die SPD verzweifelt versucht, mit Stimmungsmache gegen Flüchtlinge ein paar Wählerstimmen bei der Landtagswahl einzufangen“, resümiert Birgit Naujoks und warnt: „An unmenschlicher Asylpolitik gewinnt alleine der rechte Rand“.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer gerne zur Verfügung.

Julia Scheurer, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

Informationen zu Afghanistan-zur Möglichkeit der Beschaffung von Tazkiras und aktulle Zahlen vom BAMF

Tazkiras_besorgen

BITTE HANDELN: Dramatische Zustände in Flüchtlingslager nähe Athen

Es geht um etwa 1000 Flüchtlinge und Migrant*innen, die in unsicheren und unbewohnbaren Verhältnissen in drei Lagern auf einem ehemaligen olympischen Gelände und einem nicht mehr genutzten Flughafen in Elliniko nähe Athen leben.

Die Menschen, darunter viele Kinder, leben in abstoßenden und unsicheren Verhältnissen. Frauen und Mädchen sind von sexualisierter und geschlechtspezifischer Gewalt bedroht, es gibt nur mangelnde Kontrolle darüber, wer die Lager betritt, und die Polizei greift bei Sicherheitsvorfällen in den Lagern nicht ein. Viele Frauen berichteten Amnesty International, dass sie in ständiger Angst vor Angriffen in ihren Zelten, den Toiletten und Duschen leben.
Die hygienischen und sanitären Verhältnisse sind katastrophal, Privatssphäre gibt es kaum.

Humanitäre Hilfsorganisationen in den Lagern berichten von schweren psychischen Problemen wie Depressionen, Angstzuständen und Selbstmordversuchen, die durch die schlechten Bedingungen in den Lagern verstärkt werden. „In Elliniko verliert man den Verstand“, berichtete eine Frau im März gegenüber Amnesty International.

Die griechischen Behörden müssen den Bewohner*innen dringend und nach einer echten Konsultation unter zielführender Beteiligung von Frauen und Mädchen angemessenen alternativen Wohnraum zur Verfügung stellen.

Wendet Euch mit folgenden Forderungen an die griechischen Behörden in Form Briefen, E-Mails oder Faxen an die unten stehenden Adressen:

Bitte stellen Sie den Bewohner_innen in Elliniko dringend und nach einer echten Konsultation unter zielführender Einbeziehung der Frauen und Mädchen angemessenen alternativen Wohnraum zur Verfügung, damit die Lager geschlossen werden können.
Ergreifen Sie bitte sofortige Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner_innen zu gewährleisten, bis eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und achten Sie dabei insbesondere auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen.
Bitte gewährleisten Sie, dass bei einer Schließung der Lager niemand obdachlos oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird. Alternative Unterkünfte müssen sicher sein und die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen beachten und sollten an Orten entweder in Athen oder mit leichten Zugang nach Athen liegen, so dass die Elliniko-Bewohner_innen weiterhin Unterstützung durch Netzwerke herhalten, die sie in ihrer Zeit in Elliniko aufgebaut haben, dazu gehören medizinische und psychologische Behandlungen.

Hier geht’s zur Aktion: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-093-2017/gefluechtete-unsicher?destination=node/5309%3Fsupport_type%3D%26node_type%3D%26country%3D82%26topic%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26submit_x%3D80%26submit_y%3D7%26result_limit%3D10%26form_id%3Dai_core_search_form

Asylanträge von Jesiden

Schutz für Jesiden
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zum Stichtag 31. Dezember 2016 sind etwa 18.000 Asylanträge jesidischer Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig gewesen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/11589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (18/11146), lägen zur Anzahl und zum Aufenthaltstitel der derzeit in Deutschland lebenden Jesiden (darunter auch Flüchtlinge) keine Erkenntnisse vor, da diese im Ausländerzentralregister (AZR) nicht gesondert erfasst würden.

Die Sicherheitslage für Jesiden im Irak sei grundsätzlich mit anderen ethnisch-religiöser Minderheiten im Land vergleichbar. „Bedrohungsrisiken bestehen insbesondere durch radikalislamische Gruppen, die gezielt Angehörige von Minderheiten mit Gewaltkriminalität treffen wollen.“ In von IS kontrollierten Gebieten existiere ein unverändert hohes Risiko für Leben und Freiheit von Jesiden.

Flüchtlinge in der Türkei

Aus: Heute im Bundestag, 12.4.2017

Drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR) haben sich zum 31. Dezember 2016 rund drei Millionen
Flüchtlinge in der Türkei aufgehalten. Wie die Bundesregierung in einer
Antwort (18/11568) auf eine Kleine Anfrage (18/11089) der Fraktion Die
Linke schreibt, seien davon rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien,
130.000 aus dem Irak, 118.000 aus Afghanistan, 31.000 aus dem Iran,
3.500 aus Somalia und insgesamt 8.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.
Nach UNHCR-Angaben seien mit dem Stand vom 31. Dezember 2016 rund
262.700 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern untergebracht gewesen. Dabei
handle es sich überwiegend um syrische Flüchtlinge. Der weitaus größte
Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebe außerhalb von
Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität
der Unterkünfte sehr unterschiedlich sei, heißt es in der Antwort weiter.

Mit dem Stand von Anfang März 2017 seien zudem unter der
EU-Türkei-Erklärung 916 Personen von Griechenland in die Türkei
zurückgeführt. „Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung eine
uneingeschränkte Wahrung des EU- und Völkerrechts vor und schließt
ausdrücklich jegliche Art von Kollektivausweisung aus“, schreibt die
Bundesregierung.

Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat über LIste(n) „sicherer“ Herkunftsländer

Das nachfolgend aufgeführte Papier aus dem Europäischen Parlament ist vielleicht für Euch von Interesse. Zwischen Parlament und Rat scheint es vor allem Streit darüber zu geben, ob neben einer EU-weiten Liste „sicherer“ Herkunftsländer die einzelnen Mitgliedstaaten noch jeweils eigene Listen beibehalten dürfen sollen.

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=PE-602.852&format=PDF&language=EN&secondRef=01

WORKING DOCUMENT on the European list of safe countries of origin: progress made and deadlocks
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
Sylvie Guillaume

Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor

30.03.2017 – Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor – Innenminister Jäger: Gute Unterbringung bedeutet, den Alltag in einer Ausnahmesituation zu ermöglichen
Die NRW-Landesregierung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. Mit dem neuen Landesgewaltschutzkonzept sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in den Einrichtungen noch besser vor Übergriffen geschützt werden. „Das Konzept wirkt wie ein Erlass, der ständig weiterentwickelt und veränderten Bedingungen angepasst werden kann“, sagte Innenminister Ralf Jäger.
Staat und Gesellschaft haben bei der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden außergewöhnliches geleistet. „Es geht bei der Unterbringung darum, Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, ein Stück Alltag und Normalität zu ermöglichen“, erläuterte Jäger. „Viele Geflohene sind traumatisiert. Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen“, so der Minister. Das Konzept verbinde vorbeugende und vermittelnde Elemente, um solche Konflikte möglichst zu vermeiden. Erarbeitet wurde Landesgewaltschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen-und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend. „Das Konzept gibt den Praktikern verbindliche und konkrete Leitlinien an die Hand“, so der Minister. Und nicht etwa eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen, sondern passgenau auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. „Diese Flexibilität ermöglicht es den Einrichtungen, bedarfsgerecht und effizient zu arbeiten“, erläuterte Jäger. Die Umsetzung vor Ort unterliegt einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung. LGSK NRW 2017

Eil- und Solidaritätsaktion: 21-jährigen Syrer nicht in die Türkei abschieben!

Hier können Sie sich direkt an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Seit sieben Monaten ist Noori (Namen zum Schutz der Person geändert), ein 21-jähriger Syrer, auf Lesbos in Haft. Er soll die erste Person werden, die im Rahmen des EU-Türkei-Deals in die Türkei abgeschoben wird, weil die Türkei für ihn „sicher“ sei. Auch ein Jahr nach in Kraft treten des EU-Türkei-Deals gab es eine solche Abschiebung bislang nicht. Die Menschen, die bisher zurück geführt wurden, hatten ihren Asylantrag zurück gezogen. Tatsächlich erfüllt die Türkei die Kriterien eines „sicheren Drittstaats“ aber nicht, wie Amnesty im Bericht „No safe refuge: Asylum-seekers and refugees denied effective protection in Turkey“ dokumentiert hat.

Damit ist Nooris Fall ein Präzedenzfall, der aktuell noch vor dem höchsten griechischen Verwaltunsgericht anhängig ist. Das Urteil des Gerichts kann jederzeit ergehen und dann wäre Noori konkret von der Abschiebung in die Türkei bedroht. Dies könnte auch dazu führen, dass nach Noori viele der tausenden Menschen auf den griechischen Inseln ebenfalls abgeschoben werden würden, weil ihr Antrag „unzulässig“ sei, obwohl sie Anrecht auf Schutz in Europa haben könnten.

Hier können Sie sich an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Außerdem möchten wir darum bitten, direkt an Noori zu schreiben. Denn Noori ist vor allem ein junger Mann, der seit Monaten in Haft sitzt und darunter auch psychisch leidet. Aufgrund seiner Erfahrungen in Syrien leidet er bereits an einer post-traumatischen Belastungsstörung. Mit Ihren Briefen können Sie ihm zeigen, dass er nicht so allein ist, wie er sich bestimmt oft fühlt.

Schicken Sie die Briefe bitte an:
Noori
c/o METAdrasi (NGO)
Pavlou Koudourioti 7
81100 Mytilene, Lesvos
GREECE