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Vereinte Nationen: Immer weniger Migranten kommen über Mittelmeer nach Europa

  1. März 2018

Vereinte Nationen
Immer weniger Migranten kommen über Mittelmeer nach Europa
UN-Angaben zufolge kommen immer weniger Flüchtlinge über das Mittelmeer
nach Europa. Grund für den Rückgang sei die restriktive Flüchtlings- und
Migrationspolitik europäischer Länder.
Von Redaktion – 7. März 2018
Die Zahl der in Europa ankommenden Bootsflüchtlinge ist laut den
Vereinten Nationen deutlich zurückgegangen. In den ersten beiden Monaten
dieses Jahres hätten etwa 10.200 Menschen das Mittelmeer in Richtung
Europa überquert, teilte die Internationale Organisation für Migration
(IOM) ende vergangener Woche in Genf mit.

Im Vergleichszeitraum 2017 waren es 17.500 Migranten, 2016 sogar
116.000. Ein Großteil der Flüchtlinge und Migranten ohne
Aufenthaltsgenehmigungen erreichen Europa über das Mittelmeer.
Rückgang aufgrund restriktiver EU-Politik
In diesem Jahr sei rund die Hälfte der Bootsflüchtlinge und Migranten in
Italien an Land gegangen. Der Rest verteilte sich laut IOM auf
Griechenland und Spanien.
Die Organisation erklärt den Rückgang mit der restriktiven Flüchtlings-
und Migrationspolitik vieler europäischer Länder, etwa der Schließung
der sogenannten Balkanroute 2016. Auf dieser Route waren Hunderttausende
Menschen, die meistens aus den Krisengebieten des Nahen Ostens und
Asiens stammten, über Griechenland in mittel- und nordeuropäische
Staaten wie Deutschland gereist. (epd/mig)

URL des Artikels:
http://www.migazin.de/2018/03/07/vereinte-nationen-immer-migranten-mittelmeer/

Berlinale 2018: Amnesty-Filmpreis geht an den Dokumentarfilm „Zentralflughafen THF“

Amnesty-Jury mit Friederike Kempter und Ali Samadi Ahadi zeichnet Panorama“-Film aus

BERLIN, 24.02.2018 – Der Amnesty-Filmpreis auf der diesjährigen Berlinale geht an den Dokumentarfilm „Zentralflughafen THF“ (Deutschland/Frankreich/Brasilien) von Karim Aïnouz. Der Film lief in der Sektion „Panorama“ des Festivals.

„Berührend und unaufgeregt zeigt der Regisseur den Alltag in der Flüchtlingsnotunterkunft des Berliner Flughafens Tempelhof. Mit zärtlichem Blick und dabei stets auf Augenhöhe erzählt er von den Menschen in den Hangars, lässt sie ihre dramatischen Geschichten erzählen und zeigt ihre schwierige Lebenssituation“, begründet die Amnesty-Jury bestehend aus Schauspielerin Friederike Kempter, Regisseur Ali Samadi Ahadi und Bettina Müller von Amnesty International die Entscheidung.

„Wir begegnen Ibrahim, der als Jugendlicher sein Dorf in Nordsyrien nahe der türkischen Grenze verlassen musste, und Qutaiba, einem Flüchtling aus dem Irak. Ihre Geschichten und insbesondere Ibrahims Gedanken tragen uns durch den Film. Die Entscheidung für die beiden geflüchteten Männer als sympathische Hauptprotagonisten stellt dabei auf subtile Weise möglicherweise vorhandene Vorurteile des Zuschauers in Frage“, lautet die Begründung der Jury weiter.

„Mit Wärme und Humor portraitiert der Regisseur das Engagement der vielen Helfer und zeigt, wie wichtig Mitmenschlichkeit ist. Der Film lädt die Zuschauer ein, hinzusehen und mitzumachen und trägt damit eine Botschaft, die in der heutigen Zeit wichtiger ist denn je.“

Bisherige Preisträger des Amnesty-Filmpreises der Berlinale sind unter anderem: „La libertad del diablo – Devil’s Freedom“ (2017), „Royahaye Dame Sobh – Starless Dreams“ von Mehrdad Oskouei und „Fuocoammare – Fire at the Sea“ von Gianfranco Rosi (beide 2016), „Tell Spring Not to Come This Year“ von Saeed Taji Farouky und Michael McEvoy (2015) und „Al Midan“ von Jehane Noujaim (2014).

 

Ungarns Regierung plant weiteres Gesetz, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen

Neues Gesetzespaket soll Ungarns Zivilgesellschaft weiter einschränken. Einsatz für Migranten und Flüchtlinge wird erschwert. Ungarische Sektion von Amnesty International legt gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel gegen Drangsalierung durch Ungarns Regierung ein.

BERLIN, 06.02.2018 – Die ungarische Regierung plant erneut Schritte, um die Zivilgesellschaft weiter einzuschüchtern und das Engagement für die Menschenrechte zu erschweren. Mit einem neuen Gesetzespaket, das in Kürze ins Parlament eingebracht werden könnte, plant die Regierung des EU-Mitgliedsstaates, Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu einer Registrierung zu zwingen und öffentlich als „illegal“ anzuprangern, wenn sie finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten und sich für die Rechte von Migranten und Flüchtlingen einsetzen. „Die ungarische Regierung will mit dieser geplanten Verschärfung Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, zu Staatsfeinden erklären“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. 

Die ungarische Amnesty-Sektion stünde durch die geplanten Gesetzesänderungen ebenfalls unter Druck: Ein Parlamentsmitglied der Regierungspartei warf den Menschen-rechts¬verteidigern öffentlich die „Unterstützung oder Organisation illegaler Migration“ vor. „Ungarns Regierung will diejenigen an den Pranger stellen und finanziell belasten, die sich für schutzsuchende Flüchtlinge einsetzen und damit für den Schutz der Menschenrechte“, sagt Beeko. So sieht das neue Gesetzespaket ferner vor, Gelder, die Organisationen aus dem Ausland erhalten, exorbitant zu besteuern. „Die ungarische Regierung will es als illegal brandmarken, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und Flüchtlinge zu unterstützen“, sagt Beeko. „Was wir derzeit in Ungarn beobachten, ist eine alarmierende Kampagne gegen das Engagement und die kritischen Stimmen der ungarischen Zivilgesellschaft.“

Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit würde das Gesetzespaket weitere verschärfte Vorgaben neben dem sogenannten „NGO-Gesetz“ einführen, das seit Juni 2017 in Ungarn in Kraft ist: Nach diesem Gesetz werden Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle gestellt. Die ungarische Amnesty-Sektion ist ebenfalls davon betroffen, widersetzt sich aber den rechtswidrigen Forderungen und hat gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel dagegen eingelegt: „Ungarns ‚NGO-Gesetz‘ von 2017 verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention“, erklärt Beeko. Anfang Dezember 2017 hat die Europäische Kommission Ungarn wegen des NGO-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

„Unsere ungarischen Kollegen sowie andere NGOs wie das Ungarische Helsinki-Komitee und Budapest Pride haben sich nichts zu Schulden kommen lassen – ihr einziges Ziel ist, die Menschenrechte zu schützen. Wir fordern Ungarns Regierung auf, alle repressiven Maßnahmen zur Einschüchterung der ungarischen Zivilgesellschaft fallenzulassen und das ‚NGO-Gesetz‘ zurückzunehmen“, sagt Beeko. 

Hintergrund

Neben Ungarn schränkt auch die polnische Regierung die Spielräume der Zivilgesellschaft zunehmend ein, so dokumentiert ein Amnesty-Bericht von Oktober 2017 unzulässige Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit des EU-Mitgliedsstaates. In einem Bericht von Januar 2018 stellt außerdem die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fest, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in der Europäischen Union durch rechtliche und praktische Hürden bei ihrer Arbeit behindert werden – aus diesem Anlass findet am 7. Februar im Europäischen Parlament eine Debatte zum Thema „Immer weniger Raum für die Zivilgesellschaft“ statt.

Kontroverse um Familiennachzug

hib – heute im bundestag Nr. 36
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 29. Januar 2018, Redaktionsschluss: 12.29 Uhr

Hauptausschuss/Anhörung
Berlin: (hib/STO) Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.
Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion „auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll“. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.
Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen „völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter“ vor.
Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.
Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.
In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration „Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen“ brauche, die „knappe Güter“ seien. Andererseits seien auch „familiäre Rahmenbedingungen“ für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.
Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, „an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden“, die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe „gelten weitgehend fort“, sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation „für durchaus akzeptabel“, lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.
Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters „niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt“ in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und „abgestuft nach Alter“ mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. „Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen“, fügte Amann hinzu.
Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei „zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern“. Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.
Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.
Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland „mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs“ gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: „Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen.“
Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es „keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe“ für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne „eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer“ herangezogen werden.
Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.
Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

TAZ: Wie Niger die Fluchtrouten dicht macht

TAZ: Wie Niger die Fluchtrouten dichtmacht
Endstation Agadez
Schlepper Hussein Chani ist arbeitslos. Niger hat die Reisestrecken durch die Sahara geschlossen. Jetzt ist die Fahrt nach Europa noch gefährlicher.

Den vollstänigen Artikel können Sie hier lesen:

Neue Richtervereinigung fordert Reform des Asylprozessrechts

Pressemitteilung vom 13. Dezember 2017

Neue Richtervereinigung fordert Reform des Asylprozessrechts

Anlässlich der beginnenden Gespräche der SPD mit der CDU/CSU  zwecks Bildung einer Bundesregierung wendet sich die Neue Richtervereinigung mit einem Offenen Brief an die SPD, mit der Bitte, sich für eine Reform des Asylprozessrechts einzusetzen.

Nach den hektischen Gesetzesänderungen in 2015 und 2016 ist nunmehr ein Punkt erreicht, an dem der Gesetzgeber auch einmal an die gerichtliche Praxis im Asylbereich denken sollte. Aus Sicht der Verwaltungsrichterinnen und -richter bedarf es insbesondere einer Reform des Rechtsmittelrechts. Grundlegende Rechts- und Tatsachenfragen bedürfen einer obergerichtlichen Klärung, damit der Rechtsschutz für die Asylsuchenden kein Lotteriespiel bleibt.

Anlage: Offener Brief vom 12. Dezember 2017

NRV PM Reform des Asylprozessrechtes

NRV Offener Brief SPD Gespräche Recht Asyl vs

UN-Hochkommissar für Menschenrechte: Katastrophale Lage für Migrant*innen in Libyen – Mitschuld der EU

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hat heute gegen die furchtbaren Verhältnisse für Migrant*innen in Libyen protestiert und in diesem Zusammenhang der Europäischen Union wegen ihrer Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache eine Mitverantwortung daran zugeschrieben. Das (englischsprachige) Statement findet sivch auf http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=22393&LangID=E

Syrien: Abkommen zwischen Regierung und Opposition kosten Tausende Menschen das Leben

Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert, wie vor allem syrische Regierungstruppen gezielt die Zivilbevölkerung angreifen, um in Verhandlungen den Druck auf die Opposition zu erhöhen. Tausende Menschen sind vertrieben und getötet worden.

BERLIN, 13.11.2017 – Sogenannte „Versöhnungsabkommen“ zwischen der syrischen Regierung und bewaffneten oppositionellen Gruppen wirken sich verheerend auf die Zivilbevölkerung in Syrien aus. In dem seit 2011 tobenden bewaffneten Konflikt in Syrien haben syrische Regierungstruppen Männer, Frauen und Kindern gezielt vertrieben und getötet, um ihre Position in Verhandlungen mit der bewaffneten Opposition zu verbessern. Tausenden Menschen wurde der Zugang zu Lebensmitteln, sauberem Wasser und medizinischer Versorgung verweigert. Sie sind gezwungen, in Notunterkünften unter mangelhaften Umständen zu leben. Dies dokumentiert der neue Amnesty-Bericht „‚We leave or we die‘: Forced displacement under Syria’s ‚reconciliation‘ agreements“.

„Während angebliche ‚Deeskalationszonen‘ und ‚Versöhnungsabkommen‘ ausgehandelt werden, sehen wir vor Ort das Gegenteil: Massive Angriffe auf die Zivilbevölkerung halten an“, sagt René Wildangel, Experte für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International in Deutschland.

Seit 2014 haben die syrische Regierung und bewaffnete Oppositionsgruppen in belagerten Gebieten eine Reihe sogenannter „Versöhnungsabkommen“ abgeschlossen, die vor allem darauf abzielen, dass bewaffnete Oppositionskämpfer die von der Regierung belagerten Städte und Dörfer im Norden Syriens verlassen. Diese „Versöhnungsabkommen“ führten in dem Zeitraum von August 2016 bis März 2017 zu der Vertreibung Tausender Bewohner in sechs umkämpften Regionen: Daraya, Ost-Aleppo, al-Waer, Madaya, Kefraya und Foua.

„Die syrische Regierung setzt bewusst Hunger als Kollektivstrafe gegen die Bevölkerung ein. Menschen verhungern und sterben, weil es keine ausreichende ärztliche Versorgung gibt“, sagt Wildangel. Die Zivilbevölkerung wird auf der einen Seite Opfer vorsätzlicher Luftangriffe syrischer Truppen auf Wohnhäuser und Krankenhäuser. Auf der anderen Seite verletzen und töten Oppositionskämpfer Hunderte Zivilisten während Angriffen auf mutmaßlich regierungstreue Gebiete. 

„Amnesty fordert die syrische Regierung und die bewaffneten Oppositionsgruppen auf, die Angriffe auf Zivilisten umgehend zu stoppen und uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfe zu ermöglichen“, so Wildangel. „Es muss sichergestellt werden, dass die vertriebenen Menschen wieder in ihr Zuhause zurückkehren können und für erlittene Verluste und Leid entschädigt werden. Diplomatische Scheinlösungen dürfen nicht auf Kosten der Menschenrechte der syrischen Bevölkerung gehen.“  

Der Amnesty-Bericht basiert auf 134 Zeugenaussagen von Betroffenen, humanitären Helfern, Experten, Journalisten und Vertretern der Vereinigten Nationen in dem Zeitraum zwischen April und September 2017. Die Berichte wurden durch die Analyse von Satellitenaufnahmen sowie von Videodokumenten bestätigt. Die syrische Regierung wollte sich zu den Vorwürfen von Amnesty nicht äußern. 

Werteentsorgung – Die EU-Flüchtlingspolitik ist in jeder Beziehung besorgniserregend

Schon Otto Schily hat 2004 vorgeschlagen, europäische Asylverfahren in Afrika durchzuführen. Damals war die Idee nicht mehrheitsfähig. Inzwischen prägen Rechts- und Wortbrüche die europäische Flüchtlingspolitik. Ein Gastbeitrag von Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments.

http://www.migazin.de/2017/09/01/werteentsorgung-die-eu-fluechtlingspolitik-beziehung/