Kategorie: Informationen

ZDF Heute+-Amnesty-Interview zu Libyen

Bürgerkrieg in Libyen – von Europa vergessen?
Beitrag im ZDF HEUTE:

Bürgerkrieg, Flüchtlingskrise – die Lage in Libyen ist dramatisch. Sollte Europa mehr tun? Wir sprechen mit Franziska Vilmar von Amnesty International.
Live übertragen am 13.11.2018
https://www.youtube.com/watch?v=i7BOcz17e0c

„Verfahrensbeschleunigung“,Bundestag beschließt Mitwirkungspflicht für Asylbewerber in Widerrufsverfahren

MiGAZIN 
„Verfahrensbeschleunigung“
Bundestag beschließt Mitwirkungspflicht für Asylbewerber in Widerrufsverfahren 
Wirken anerkannte Flüchtlinge am Widerrufsverfahren zur Klärung ihres Asylstatus nicht mit, kann in Zukunft ein Zwangsgeld verhängt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Mit der Neuregelung sollen die Verfahren beschleunigt werden.
Von Redaktion – 13. November 2018 
Anerkannte Flüchtlinge in Deutschland sind künftig dazu verpflichtet, am Widerrufsverfahren zur Klärung ihres Asylstatus mitzuwirken. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Erscheinen Flüchtlinge künftig im Widerrufsverfahren nicht bei Amtsterminen oder bemühen sie sich nicht ausreichend um Dokumente, kann künftig ein Zwangsgeld verhängt werden. Über den Status kann dann außerdem nach Aktenlage entschieden werden.

Eine verpflichtende Mitwirkung gibt es bislang nur im Asylverfahren selbst. Im Widerrufsverfahren, das turnusgemäß drei Jahre nach der Flüchtlingsanerkennung erfolgt, war das bislang nicht der Fall. Die Koalition verbindet mit der Verpflichtung das Ziel, die Widerrufsverfahren zu beschleunigen.
Bis 2020 seien 773.00 Asylbescheide zu überprüfen
Infolge der Fluchtbewegung ab dem Sommer 2015 stehen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hunderttausende Widerrufsverfahren an, darunter auch die Fälle, die aufgrund des hohen Aufkommens damals rein schriftlich, also ohne persönliche Anhörung entschieden wurden. Bundesamtspräsident Hans-Eckhard Sommer sagte in der Bundestagsanhörung zum Gesetz, bis 2020 seien 773.00 Asylbescheide zu überprüfen. Die Verfahren zu beschleunigen sei „ein wichtiger und zielführender Beitrag“.
Kritik an dem Gesetz kam von Anwaltsvereinigungen. Sie befürchten, dass die Überprüfung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht dazu führt, dass auch Schutzberechtigten der Asylstatus entzogen werden könnte. (epd/mig)

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Mehr als 2.000 Migranten 2018 im Mittelmeer gestorben

MiGAZIN 
Vereinte Nationen
Mehr als 2.000 Migranten 2018 im Mittelmeer gestorben 
Seit Januar sind nach UN-Angaben 2.040 Menschen auf dem Mittelmeer bei der Flucht nach Europa gestorben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Toten rückläufig. Zurückgegangen ist auch die Zahl der Flüchtlinge.
Von Redaktion – 13. November 2018 
Seit Beginn des Jahres sind nach Angaben der Vereinten Nationen 2.040 Migranten und Flüchtlinge auf dem Mittelmeer bei der gefährlichen Überfahrt nach Europa gestorben. Allein vergangene Woche seien mindestens 52 Menschen im westlichen Mittelmeer umgekommen oder würden vermisst, teilte die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Genf mit. Seit Januar erreichten den Angaben nach mehr als 101.000 Männer, Frauen und Kinder Europas südliche Küsten.

Im Vergleich zum Vorjahr hätten weniger Menschen ihr Leben verloren, die Zahl der Migranten und Flüchtlinge insgesamt sei aber auch rückläufig. Von Januar 2017 bis Anfang November 2017 seien 2.996 Menschen während der Passage in seeuntauglichen Schlepperbooten gestorben. Im selben Zeitraum seien 155.000 Migranten und Flüchtlinge in Europa eingetroffen.
Die IOM erklärt den Rückgang mit der strikteren Migrationspolitik vieler europäischer Staaten, wie etwa der Schließung der sogenannten Balkanroute und der Sperrung von Häfen für private Seenotrettungsschiffe.
Die meisten kommen aus Afrika
Mehr als 49.000 Menschen gingen den Angaben zufolge in diesem Jahr in Spanien an Land. In Griechenland waren es knapp 28.000, während mehr als 22.000 es nach Italien schafften. Auf dem Seeweg gelangten in diesem Jahr Migranten und Flüchtlinge auch nach Malta und Zypern.
Die meisten Menschen, die dieses Jahr Europa über den Seeweg erreichten, stammen laut IOM aus Afrika. Unter ihnen sind aber auch Iraker und Pakistaner. Die Menschen fliehen vor Gewalt, Armut und Perspektivlosigkeit in ihren Heimatländern. (epd/mig)

Tausende zivile Opfer in diesem Jahr zeigen, wie unsicher Afghanistan ist

Abschiebungsflug stoppen: Tausende zivile Opfer in diesem Jahr zeigen, wie unsicher Afghanistan ist
Gewalt gegen die afghanische Zivilbevölkerung hat allein in diesem Jahr mindestens 2854 Todesopfer gefordert. Auch zahlreiche Anschläge während der Parlamentswahlen im Oktober haben erneut bewiesen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, in das Menschen abgeschoben werden dürfen.  

BERLIN, 12.11.2018 – Der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan ist für morgen (13.11.2018) angekündigt worden, obwohl Rückführungen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage gegen Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dazu sagt Anika Becher, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland:
„Die vergangenen Parlamentswahlen Ende Oktober haben erneut bewiesen, wie unsicher Afghanistan ist: Nach Angaben der Vereinten Nationen sind allein hier bei mehr als 100 Anschlägen mindestens 56 Menschen getötet und 379 verletzt worden – mehr als bei allen vier Wahlen zuvor.“

„Schon vor dem Gewaltausbruch rund um die Parlamentswahlen sind in den ersten neun Monaten 2018 laut den Vereinten Nationen 2798 Menschen in Afghanistan bei Anschlägen und Angriffen getötet worden, es gab 5252 Verletzte. Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass sich das Ausmaß der Gewalt weiterhin auf einem katastrophal hohen Level bewegt.“

„Vor dem Hintergrund der hohen Zahlen ziviler Opfer ist nicht zu vertreten, dass weiterhin Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Amnesty International fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder dazu auf, den für morgen geplanten Abschiebungsflug abzusagen und von allen weiteren Rückführungen nach Afghanistan abzusehen. Jede Abschiebung nach Afghanistan stellt eine Verletzung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Denn kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm wie in Afghanistan ein gewaltsamer Tod droht.“ 

In einer Amnesty-Petition haben sich knapp 30.000 Menschen für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt. 

Flüchtlingslager auf Chios: Tote werden billigend in Kauf genommen

Das Flüchtlingslager Vial auf der griechischen Insel Chios im Oktober 2018 

Unterkünfte direkt neben einer Müllpresse, giftige Schlangen, mangelnde Versorgung und sexualisierte Gewalt: Die Zustände im Flüchtlingslager Vial auf der griechischen Insel Chios sind unmenschlich und eine Schande für Europa. Amnesty-Mitarbeiterin Franziska Vilmar war vor Ort.

https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/griechenland-fluechtlingslager-auf-chios-tote-werden-billigend-kauf-genommen

MiGAZIN: Studie:Traumatisierte Flüchtlinge müssen behandelt werden

MiGAZIN

Studie: Traumatisierte Flüchtlinge müssen behandelt werden

Unter den Flüchtlingen in Deutschland gibt es einen großen Anteil von Menschen, die durch erlittene Gewalt traumatisiert sind und behandelt werden müssen. Eine Umfrage des Forschungsinstituts der AOK liefert eine Vorstellung vom Ausmaß der Aufgabe. Von Redaktion – 31. Oktober 2018 Drei Viertel der in Deutschland lebenden Flüchtlinge haben traumatische Erfahrungen gemacht, die sich bei vielen auf ihre Gesundheit auswirken. Vor allem die psychischen Leiden müssten behandelt werden, heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, für die gut 2.000 Syrer, Afghanen und Iraker befragt wurden. Etwa jeder zweite Flüchtling in Deutschland kommt aus einem der drei Länder. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach von einer schwierigen Aufgabe, die man bisher unterschätzt und vernachlässigt habe.

Die traumatischen Erlebnisse verdoppeln der Studie zufolge die gesundheitlichen Probleme im Vergleich zu den Flüchtlingen, die keine Gewalt erleiden mussten. Fast jeder zweite befragte Flüchtling (48 Prozent) leidet unter psychischen Problemen. Diese zeigten sich als Niedergeschlagenheit und Antriebsschwäche oder als erhöhte Nervosität und innere Unruhe. Mehr als ein Fünftel zeigt Anzeichen einer Depression. Etwa jeder Dritte leide unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen.

Bei fast 70 Prozent der Befragten handelt es sich den Angaben zufolge um Männer, die meisten sind noch jung. Hochgerechnet auf die in Deutschland lebenden Flüchtlinge haben 600.000 Menschen verschiedenste Formen von Gewalt erlebt, viele mehrfach. An erster Stelle stehen der Befragung zufolge Kriegserlebnisse (60 Prozent), 40 Prozent waren Angriffen durch das Militär ausgesetzt. 35 Prozent mussten erleben, dass Angehörige verschleppt wurden oder verschwanden. Fast 20 Prozent wurden gefoltert, sechs Prozent erlitten sexuelle Gewalt.

Flüchtlinge belasten Gesundheitssystem „wenig“ Der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Lauterbach sagte dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“, die Betroffenen seien „ein Leben lang chronisch krank, mit hohen Kosten und einem nicht unerheblichen Risiko für die Gesellschaft“. Es mache aber weder ökonomisch noch menschlich Sinn, auf fundierte Behandlungen zu verzichten. „Wer hier den Kopf in den Sand steckt, braucht sich nicht zu wundern über Zwischenfälle, die keiner von uns wünscht.“ Lauterbach betonte zugleich, dass die Flüchtlinge das Gesundheitssystem Deutschlands wenig belasteten. Sie seien, von den Traumatisierungen abgesehen, kaum chronisch krank und noch sehr jung. Die Beiträge, die der Staat für Flüchtlinge zahle, seien momentan deutlich höher als die durch sie verursachten Gesundheitsausgaben. Auch deshalb sei es nicht begründbar, wenn die Kassen nun forderten, die Traumabehandlung von Flüchtlingen aus Steuern zu finanzieren. Über die Kostenübernahme für Dolmetscher könne man allerdings reden, so Lauterbach. Behandlungsbedürftig Bei der Befragung der Flüchtlinge handelt es sich um die erste, für Gesamtdeutschland repräsentative Studie dieser Art. Den Autoren zufolge sind rund 150.000 Menschen aufgrund der erlittenen Gewalt behandlungsbedürftig, auch in Hinblick auf die Integrationschancen der Betroffenen. Über die Therapie sollten Ärzte entscheiden, schreiben die Forscher. Bisher entscheiden darüber vorrangig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden. Flüchtlingen steht in der ersten Zeit in aller Regel nur eine Minimalversorgung zu.

Nur zwei Dritten der Befragten hatten laut Studie in den vergangenen sechs Monaten einen Arzt aufgesucht, knapp sieben Prozent einen Facharzt. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, die Suche nach einem Arzt und die Verständigung seien sehr schwierig. In den psychosozialen Zentren, die sich um traumatisierte Flüchtling kümmern, werden nach Angaben der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft jährlich rund 17.500 Geflüchtete betreut. (epd/mig)

NRW: Neuer Entwurf zum Polizeigesetz – gute Ansätze, noch mehr Versäumnisse

Amnesty International kritisiert, dass auch der Änderungsentwurf an mehreren Stellen verfassungsrechtlich unzulässig ist 

BERLIN, 10.10.2018 – Amnesty International begrüßt, dass die NRW-Landesregierung mit dem neuen Änderungsentwurf zum Polizeigesetz einige der geplanten, menschenrechtlich hochproblematischen Maßnahmen gestrichen hat. Es bleiben viele Kritikpunkte weiterhin bestehen. Dazu sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland: 

„Der neue Entwurf zum Polizeigesetz ist – trotz aller Änderungen – an mehreren Stellen verfassungsrechtlich unzulässig. Nach wie vor ermöglicht das Gesetz einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel Fußfesseln oder Telefonüberwachung auf der Grundlage vager Anhaltspunkte für eine nur mögliche, zukünftige Gefahr. Darin liegt ein Verstoß gegen die Rechtssicherheit: Alle Menschen müssen wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können – das ist auch durch den neuen Gesetzentwurf nicht gewährleistet.“ 

„Es ist auch bedauerlich, dass die NRW-Landesregierung an der unverhältnismäßigen Regelung festhält, dass ein Mensch ganz ohne Strafverdacht oder akute Gefahr bis zu sieben Tage allein zur Feststellung seiner Identität festgehalten werden kann.“ 

„Die NRW-Landesregierung hat die Möglichkeit des Polizeigewahrsams für Personen gestrichen, die noch gar nicht konkret gefährlich sind. Es ist auch ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierung vom unbestimmten Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ verabschiedet hat; dieser Begriff hätte dazu gedient, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe beim Einsatz gegen allgemeine Alltagskriminalität zu rechtfertigen.“ 

„Diesen neuen Gesetzentwurf als bürgerrechtskonformen Kompromiss zu präsentieren, führt in die Irre: Die Regierungsfraktionen haben nur die extrem umstrittenen Maßnahmen gestrichen, die nach unserer Einschätzung zu einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde geführt hätten. Auf dem Weg zu einem menschenrechtskonformen Gesetz ist die NRW-Landesregierung auf halber Strecke stehen geblieben.“ 

Hintergründe: Exclusiv im Ersten: Grenzen dicht! (Monitor-Reportage vom 6.8.)

MONITOR-REPORTAGE: Exclusiv im Ersten: Grenzen dicht!
06.08.2018 | 29 Min. | UT | Verfügbar bis 06.08.2019 | Quelle: Das Erste
Exclusiv im Ersten: Grenzen dicht!
Europas Regierungen atmen auf: Die Zahl der Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten sinkt. Aber zu welchem Preis? Shafagh Laghai geht auf Spurensuche – entlang des neuen Grenzwalls, den Europa quer durch Afrika aufgebaut hat.
http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Exclusiv-im-Ersten-Grenzen-dicht/Video?bcastId=799280&documentId=54868894

06.08.2018 | 29 Min. | UT | Verfügbar bis 06.08.2019 | Quelle: Das Erste

28.000 Terminwünsche, Familiennachzug zu Flüchtlingen deutlich weniger als „Hunderttausende“

MiGAZIN Von Redaktion – 18. Juli 2018

„Hunderttausende“ hatte die CSU prognostiziert, als es darum ging, den
Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge auszusetzen.
Viel zu hoch, wie jetzt Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen. Lediglich
28.000 Terminanfragen wurden bisher gestellt. Die Linke wirft der Union
„brandgefährliche Hetze“ vor.
Von Redaktion – 18. Juli 2018
Der große Andrang in deutschen Botschaften in Ländern rund um Syrien
beim Familiennachzug ist ausgeblieben. Den Vertretungen in der Türkei,
in Jordanien, im Libanon und im Nordirak liegen bisher 28.000
Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor,
wie am Dienstag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin verlautete.

Für die nur subsidiär geschützten Flüchtlinge war der Familiennachzug im
März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. Ab dem 1. August
sollen nach einer Vereinbarung der großen Koalition pro Monat bis zu
1.000 Familienangehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem
Schutzstatus nach Deutschland kommen können.
Weniger Familiennachzug bei regulär Schutzberechtigten
Den subsidiären beziehungsweise eingeschränkten Schutzstatus erhalten
Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der
Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch
nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine
andere unmenschliche Behandlung droht.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus ist
deutlich gesunken. Im ersten Halbjahr 2018 wurden dem Bericht zufolge
für Angehörige von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern Syrien,
Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen nach Angaben des Auswärtigen
Amts 18.451 Visa erteilt. Das sind deutlich weniger als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im ersten Halbjahr 2017 erhielten aus
diesen Ländern 31.247 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs ein Visum.
Im gesamten Jahr 2017 waren es 54.307 Visa für die Hauptherkunftsländer.
Jelpke: Zahlen strafen Union-Hetze Lügen
Für Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Die Linke) zeigen die Zahlen, „wie
maßlos überzogen die Szenarien der Union waren“. Es werdedeutlich, wie
den betroffenen Familien Unrecht getan wird. „Denn der Nachzug dieser
Menschen wäre mitnichten, wie es oftmals behauptet wurde, eine
Überlastung für Deutschland. Ihren Nachzug zu verhindern ist abereine
schier unerträgliche Belastung der Betroffenen. Denn sie warten jetzt
schon über zwei Jahre auf die Antragstellung“, erklärte Jelpke.
Mit Begrenzung auf 1.000 Menschen pro Monat müssten viele Familien noch
länger von ihren Angehörigen getrennt bleiben. Unbegleitete Jugendliche
könnten so nicht ankommen und sich kein Leben aufbauen. „Die Begrenzung
des Familiennachzugs ist nichts weiter als eine bösartige
Zermürbungstaktik, die Schutzsuchende letztlich auf tödliche
Fluchtrouten treibt, um zu ihren Familien zu gelangen“, so Jelpke
abschließend. (epd/mig)