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„Zudecken immer schlecht“ – Kretschmer: „Rechtsextremismus ist unser größtes Problem“

„Zudecken immer schlecht“
Kretschmer: „Rechtsextremismus ist unser größtes Problem“ 

MiGAZIN Von Redaktion – 15. April 2019 

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer sieht den Kampf gegen Rechtsextremismus als eine vordringliche Aufgabe in seinem Bundesland an. Verfassungsschutz-Präsident sieht besorgniserregende Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene.
Von Redaktion – 15. April 2019 
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sieht den Kampf gegen Rechtsextremismus als eine vordringliche Aufgabe in seinem Bundesland an. Es gebe bei diesem Thema „weiter viel zu tun“, sagte der CDU-Politiker auch mit Blick auf die neuerlich gestiegenen Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität im Freistaat dem „Evangelischen Pressedienst“. Gebraucht werde ein politischer und gesellschaftlicher Konsens, „dass wir diesen Kampf aus der Mitte der Gesellschaft führen müssen“. Dies betreffe auch den Kampf gegen linken oder religiösen Extremismus. Aber „Rechtsextremismus ist unser größtes Problem“, sagte der Regierungschef.

Zu einem offenen Umgang mit rechtsextremen Erscheinungen sieht er keine Alternative. „Jeder in der Statistik auftauchende Fall schmerzt und ist für das Land eine Wunde“, sagte Kretschmer. Aber nur durch das Aufdecken dieser Dinge könne dies letztlich auch gesunden: „Zudecken ist immer schlecht.“
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, äußerte sich derweil besorgt über neue Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene. Seine Behörde bemerke eine intensivierte Vernetzung unterschiedlicher rechtsextremistischer Gruppierungen, sagte er der „Welt am Sonntag“: „Die Grenzen zwischen rechtsextremistischen Kreisen und dem Protestbürgertum verschwimmen zunehmend.“

Verfassungsschutzchef will mehr Aufmerksamkeit
„Ich glaube, die Entwicklung des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass wir dem Bereich Rechtsextremismus mehr Aufmerksamkeit widmen müssen“, sagte der Verfassungsschutzchef. Nicht nur in Chemnitz seien „ganz neue Entwicklungen“ wahrgenommen worden. Haldenwang hatte an der Spitze der Behörde im vergangenen Jahr Hans-Georg Maaßen abgelöst, dessen Äußerungen über die Ereignisse in Chemnitz als Relativierung rechtsextrem motivierter Ausschreitungen gedeutet wurden.
Sachsens Regierungschef Kretschmer warb dafür, den Kampf gegen Rechtsextremismus „nicht gegen, sondern für etwas“ zu führen. Konkret nannte er die Schlagworte Demokratie, Meinungsfreiheit, eine offene Diskussionskultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gefordert seien jeder Einzelne in seinem privaten Umfeld, aber auch Schule, Kommunalpolitik, Polizei, Justiz, Kirchen und Verbände. Verschwörungstheoretiker und Populisten müssten „mit ihren Thesen ins Licht der Öffentlichkeit“ gezogen und dort gestellt werden. (epd/mig)

MiGAZIN: Einsicht nach fünf Jahren-Bundespolizei erkennt kurz vor Gerichtstermin ‚Racial-Profiling‘ als rechtswidrig an

MiGAZIN : Einsicht nach fünf Jahren: Bundespolizei erkennt kurz vor 
Gerichtstermin ‚Racial-Profiling‘ als rechtswidrig an

Überraschende Wendung: Kurz vor dem Gerichtstermin hat die Bundspolizei 
die Rechtswidrigkeit einer vor fünf Jahren durchgeführten 
verdachtsunabhängigen Personenkontrolle zugegeben. Experten fordern 
jetzt Maßnahmen.

Von Redaktion – 11. April 2019

Anfang Januar 2014 fuhr der Wissenschaftler Dr. Andreas S. (Name 
geändert), der aus einer deutsch- indischen Familie stammt, mit dem Zug 
von Kempten nach München. In der Nähe von Kaufbeuren stiegen 
Bundespolizeibeamte zu und führten bei Herrn Dr. S. anlasslos eine 
sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrolle durch. Im Waggon 
kontrollierten die Beamten keine weiteren Personen.

Der Betroffene, der bereits wiederholt ähnliche Erfahrungen gemacht 
hatte, vermutete, wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden zu sein 
(Racial Profiling). Hierdurch fühlte er sich diskriminiert. Außerdem 
rügte er einen Verstoß der maßgeblichen Vorschrift im 
Bundespolizeigesetz für Personenkontrollen gegen Vorgaben des 
Europarechts und legte Klage beim Verwaltungsgericht München ein.
Info: Unter „racial profiling“ bezeichnet man eine Personenkontrolle der 
Polizei, die nur aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale wie etwa der 
Hautfarbe ausgelöst wird. Das Bundespolizeigesetzes regelt 
verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Amnesty International 
kritisiert „racial profiling“ als diskriminierend. Es verstoße gegen das 
Grundgesetz. Deshalb fordert die Menschenrechtsorganisation, Teile des 
Paragrafen 22 im Bundespolizeigesetz abzuschaffen. Das 
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte 2012 erklärt, dass es 
verfassungswidrig sei, wenn die Hautfarbe als ausschlaggebendes 
Kriterium für eine Ausweiskontrolle herangezogen werde.
Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts München wurde nach 
drei Jahren und einer Verzögerungsrüge des Klägers gefällt. Das 
Verwaltungsgericht konnte damals keine Rechtswidrigkeit erkennen.
Späte Einsicht
Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung. Darüber sollte am 8. 
April 2019 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt werden. 
Doch es kam nicht dazu. Kurz vor der Verhandlung teilte die 
Bundespolizeidirektion München mit, dass „die von ihren Beamten 
durchgeführte Personalienfeststellung des Klägers vom 07.01.2014 sowie 
der unmittelbar fernmündlich durchgeführte Personalienabgleich 
rechtswidrig waren.“
„Eine späte Einsicht“, so Rechtsanwalt Sven Adam, der den Kläger 
vertritt. „Bundesweit hat sich geklärt, dass verdachtsunabhängige 
Kontrollen, wenn sie aufgrund phänotypischer Merkmale durchgeführt 
werden, rechtlich nicht haltbar sind.“

Expertin: Einsicht müssen Taten folgen
Vera Egenberger, Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von 
Gleichbehandlung e. V. (BUG), erklärt: „Der Einsicht der 
Bundespolizeidirektion München müssen Taten folgen. Die interne 
Verwaltungsvorschrift der Bundespolizei BRAS 120 muss nun zügig ergänzt 
werden, um den Bundespolizeibeamten eine klare Orientierung zu geben, 
unter welchen Bedingungen sie verdachtsunabhängige Personenkontrollen 
wegen der möglichen illegalen Einreise durchführen dürfen.“ Wenn nicht, 
sei das Eingeständnis eine reine Vermeidungsstrategie, um die Sachlage 
einer höchstrichterlichen Einschätzung zu entziehen.
Dr. Andreas S. äußerte sich überrascht: „Ich bin erstaunt, dass es einer 
Klage, die fünf Jahre dauerte, bedurfte, um nun bei der Bundespolizei 
zur Erkenntnis zu gelangen, dass die Kontrolle rechtswidrig war. Ich 
hoffe, dass dies zu einem nachhaltigen Umdenken bei der Bundespolizei 
führt.“ (bug/mig)

Information Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Fakten zur Asylpolitik (aktualisierte Fassung)

Kurz und bündig | April 2019

In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und auf EU-Ebene zusammengestellt. Darin werden Strukturdaten, Asylverfahren und -leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit dargestellt.

Das Papier kann auf https://www.svr-migration.de/publikationen/fakten-zur-asylpolitik/ abgerufen werden.

Gute Nachricht: Drei saudische Frauenrechtlerinnen sind frei!

Gute Nachricht: Drei saudische Frauenrechtlerinnen sind frei!
Bitte teile diese Aktion mit anderen! Je mehr wir werden, desto 
effektiver wird unsere Forderung sein! Mut braucht deinen Schutz: 
amnesty.de/mut-braucht-schutz

Bei unseren letzen Veranstaltungen zum Weltfrauentag und dem 
Wollsammeltaghaben wir uns für mutige Frauenrechtlerinnen in 
Saudi-Arabien eingesetzt. Nun gibt es endlich einen Grund zur Freude: 
Iman al-Nafjan, Aziza al-Yousef und Ruqayyaa al-Mhareb wurden nach zehn 
Monaten Gefängnis vorläufig auf Bewährung freigelassen. Endlich können 
sie ihre Liebsten wieder in die Arme schließen. Unser gemeinsamer 
Einsatz wirkt!

„Die Freilassung der drei Frauen war überfällig, da sie niemals hätten 
inhaftiert werden dürfen“, sagte Lynn Maalouf, Nahost-Expertin bei 
Amnesty International. „Sie wurden eingesperrt, von ihren Familien 
getrennt, gefoltert und bedroht – und das alles nur, weil sie sich 
friedlich für die Rechte von Frauen eingesetzt und ihre Meinung geäußert 
haben.“
Obwohl sie mit ihrem Einsatz die Aufhebung des Fahrverbots für Frauen 
erreicht haben, wurden sie im Mai 2018 inhaftiert.

Die Freilassung der drei Frauen darf nur ein Anfang sein. Denn noch 
immer sind viele Frauenrechtlerinnen in Saudi-Arabien im Gefängnis.

Außerdem müssen die saudischen Behörden alle Anklagen gegen die drei 
Menschenrechtler_innen und alle anderen Inhaftierten fallenlassen. Wir 
geben nicht auf, bis alle bedingungslos freigelassen werden.
Je mehr wir werden, desto effektiver wird unsere Forderung sein! Mut 
braucht deinen Schutz: amnesty.de/mut-braucht-schutz

EU muss gegen Gewalt an Flüchtlingen und Migranten an kroatischer Grenze vorgehen

Amnesty International veröffentlichte am Mittwoch (13.03.) den neuen Bericht „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“.

Europäische Regierungen machen sich mitschuldig an den systematischen, rechtswidrigen und oftmals gewaltsamen Abschiebungen Tausender Asylsuchender aus Kroatien. Die Flüchtlingslager in Bosnien und Herzegowina sind von schlechten Lebensbedingungen und mangelnder Sicherheit gekennzeichnet.

https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/kroatien-eu-muss-gegen-gewalt-fluechtlingen-und-migranten-kroatischer-grenze

Der Bericht ist hier zu finden:  „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“.  

Das Anti-Folter-Komitee kritisiert die „unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen“ in griechischen Flüchtlingslagern.

 Überfüllte Lager, unzureichende ärztliche Versorgung, kein Schutz für Frauen und Minderjährige: Die skandalösen Zustände in den griechischen Flüchtlingscamps sind seit langem bekannt. Trotzdem ändert sich nichts an den Missständen. Jetzt rügt das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) Griechenland für den menschenunwürdigen Umgang mit Schutzsuchenden.
https://www.fr.de/politik/fluechtlingslager-europarat-ruegt-griechenland-wegen-unmenschlichen-bedingungen-11780561.html

Starker Rückgang Deutschland gewährt weniger Jesiden Asyl

Starker Rückgang
Deutschland gewährt weniger Jesiden AsylMiGAZIN Von Redaktion – 11. Februar 2019
Immer weniger Jesiden erhalten in Deutschland Asyl. Das räumt die Bundesregierung ein. 2018 hatten nur noch 60 Prozent aller Anträge Erfolg, 2015 lag die Quote noch bei 97 Prozent. Innenpolitikerin Jelpke befürchtet, dass die positiven Entscheidungen aufgrund von politischer Stimmungsmache fallen.

Deutschland nimmt immer weniger Jesiden als Flüchtlinge auf. 2018 hatten noch 60 Prozent der Mitglieder dieser religiösen Minderheit in Deutschland mit ihren Asylanträgen Erfolg. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. 2017 hatten 85 Prozent der Asylsuchenden Jesiden Erfolg.

Die Anerkennungsquote geht seit Jahren zurück. 2015 lag sie noch bei 97 Prozent und 2016 bei 95 Prozent. In absoluten Zahlen erhielten laut Antwort der Bundesregierung im vergangenen Jahr 5.349 Jesiden eine positive Entscheidung auf ihren Antrag, die meisten davon stammten aus dem Irak, viele auch aus Syrien.
Als Grund wurde genannt, dass Jesiden inzwischen häufiger aus vermeintlich sicheren Ländern wie Russland, Georgien und der Türkei nach Deutschland kämen und somit geringe Aussicht auf Erfolg hätten. Viele blieben auch in Flüchtlingslagern in Ländern wie der Türkei. Zudem geht die Bundesregierung dem Bericht zufolge davon aus, dass Jesiden in der als sicher eingestuften kurdischen Region im Irak nicht verfolgt werden. Deshalb würden Asylbewerber von dort nicht mehr in Deutschland anerkannt.
Jelpke vermutet Zusammenhang mit Bremer Asyl-Affäre
Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, vermutet überdies einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang und der Asyl-Affäre in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Auffällig sei, dass der Einbruch der Gesamtschutzquote bei Jesidinnen und Jesiden zeitlich mit dem sogenannten Bremer Bamf-Skandal zusammenfalle, in dem es auch vornehmlich um jesidische Asylsuchende gegangen sei, vermerkte die Linkspartei.
In Bremen soll die ehemalige Bamf-Chefin aus humanitären Gründen vor allem Jesiden als Asylbewerber anerkannt haben, ohne den Sachverhalt konkret zu prüfen. Jelpke: „Sollte hier wirklich ein Zusammenhang bestehen, dann ist das ein ausgemachter Skandal.“ Jesiden seien auch heute nicht sicher. Viele von ihnen seien vor Genozid, Versklavung und Ermordung durch die Terrormiliz ISIS geflohen und seien schwerstens traumatisiert. „Dennoch werden immer mehr Asylanträge abgelehnt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ein Armutszeugnis.“
Nur noch 40.000 Jesiden in der Sindschar-Region
Ihrer Ansicht nach belegen die Zahlen ihre Befürchtung, „dass Bamf-Entscheidungen aufgrund von politischer Stimmungsmache fallen“. Die Glaubensgemeinschaft der Jesiden wird vom IS im Irak und Syrien seit Jahren wegen ihrer Religion verfolgt. Hunderttausende Jesiden sind seit 2014 geflüchtet, viele davon nach Deutschland, wo es inzwischen die größte Exil-Gemeinschaft der Jesiden gibt.
Die religiöse Minderheit stammt zum großen Teil aus der Region des Sindschar-Gebirges im Nordirak. Jesiden sind Angehörige einer monotheistischen Religion, deren Wurzeln bis in die Zeit 2.000 Jahre vor Christus reichen. Vor dem ISIS-Überfall im Jahr 2014 haben etwa 600.000 Jesiden in der Sindschar-Region gelebt. Heute sind es nur noch rund 40.000. (epd/mig)
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Asia Bibi: Amnesty begrüßt endgültigen Freispruch

Berlin, 29.01.2019 
Asia Bibi: Amnesty begrüßt Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Der Freispruch für die in Pakistan wegen angeblicher Blasphemie verurteilte Christin ist heute bestätigt worden. Dazu äußert sich Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland: 

„Amnesty International begrüßt, dass Pakistans Oberster Gerichtshof den Freispruch für Asia Bibi bestätigt hat. Die Christin war wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt worden und saß rund neun Jahre im Gefängnis. Die Regierung muss ihr jetzt erlauben, gemeinsam mit ihrer Familie in ein Land ihrer Wahl auszureisen.“  

„Der Fall von Asia Bibi ist eines der bekanntesten Beispiele für das Unrecht, das mit den pakistanischen Blasphemie-Gesetzen einhergeht. Er zeigt die tödlichen Gefahren, denen sich Kritiker dieser Gesetze aussetzen. Die Blasphemie-Gesetze haben zu einem Klima religiös motivierter Gewalt beigetragen, in dem sowohl religiöse Minderheiten als auch Muslime verfolgt werden.“ 

„Asia Bibi hätte nie inhaftiert werden dürfen, denn die Blasphemie-Gesetze widersprechen den internationalen Verpflichtungen Pakistans, Menschenrechte wie Meinungs-, Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu schützen. Amnesty fordert die Regierung dazu auf, diese Gesetze schnellstmöglich abzuschaffen.“

Hintergrund:

Asia Bibi (auch unter dem Namen Aasia Bibi bekannt) ist eine in Armut lebende Landarbeiterin und Mutter von fünf Kindern. Sie kommt aus einem Dorf in der Nähe der Stadt Nankana Sahib in der pakistanischen Provinz Punjab.
Sie war im November 2010 von einem Gericht wegen Blasphemie-Vorwürfen zum Tode verurteilt worden, die ein Jahr zuvor gegen sie erhoben worden waren. Noch im gleichen Monat besuchte sie der Gouverneur von Punjab, Salmaan Taseer, im Gefängnis. Er bat sie, ein Gnadengesuch zu unterschreiben, das er an den pakistanischen Präsidenten weiterleitete. Wiederholt setzte sich der Gouverneur für ihre Freilassung ein. Im Oktober 2018 sprach der Oberste Gerichtshof sie frei und bestätigte dieses Urteil am 29. Januar 2019.

Pakistans Blasphemie-Gesetze werden oft gegen religiöse Minderheiten oder in persönlichen Rachefeldzügen eingesetzt; auch dienen sie bewaffneten Milizen zur Rechtfertigung ihrer Gewaltexzesse. Für die Angeklagten ist es schwierig, ihre Unschuld zu beweisen, da für eine Verurteilung nach dem Blasphemie-Gesetz keine Beweise notwendig sind. Außerdem kommt es häufig vor, dass ein aufgebrachter und gewalttätiger Mob versucht, Polizisten, Zeugen, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Rechtsbeistände oder Richter einzuschüchtern – so auch im Prozess gegen Asia Bibi.

Verbrecherische Flüchtlingspolitik“ Sechs Tote jeden Tag – UN legt erschütternde Bilanz für 2018 vor

MiGAZIN – Von Redaktion – 31. Januar 2019
„Verbrecherische Flüchtlingspolitik“
Sechs Tote jeden Tag – UN legt erschütternde Bilanz für 2018 vor
Die Fahrt über das Mittelmeer ist für Bootsflüchtlinge noch gefährlicher 
geworden. 2018 kamen pro Tag sechs Migranten bei dem Versuch, Europa zu 
erreichen, ums Leben, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk beklagt. 
Linkspolitikerin Jelpke spricht von „verbrecherischer Flüchtlingspolitik“.

Die Vereinten Nationen prangern eine alarmierend hohe Zahl von 
Flüchtlingen an, die bei der Fahrt über das Mittelmeer ums Leben kommen. 
Mit durchschnittlich sechs Toten pro Tag sei das Mittelmeer 2018 wieder 
die weltweit gefährlichste Seeroute gewesen, teilte das 
Flüchtlingshilfswerk UNHCR am Mittwoch in Genf mit. Insgesamt seien dort 
im vergangenen Jahr 2.275 Migranten und Flüchtlinge ertrunken.

Den Angaben zufolge sank zwar die Zahl der Toten auf der zentralen 
Mittelmeerroute von Libyen nach Europa auf weniger als die Hälfte, aber 
die Todesrate hat sich mehr als verdoppelt. Auf jeweils 14 Flüchtlinge 
und Migranten, die in Europa ankamen, war laut UNHCR ein Toter zu 
beklagen. 2017 kam ein Flüchtling ums Leben, während 38 ihr Ziel erreichten.
UN: EU verantwortlich für das Sterben
Das UNHCR macht die restriktive Flüchtlingspolitik von EU-Staaten dafür 
mitverantwortlich, dass Migranten auf Schlepperbooten in Gefahr geraten 
und ihr Leben verlieren. So verweigerte Italien privaten 
Seenotrettungsschiffen die Einfahrt in seine Häfen. Die Rettung von 
Menschenleben auf hoher See sei keine Frage der Politik, sondern eine 
uralte Verpflichtung, betonte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, 
Filippo Grandi.
Die Bundesregierung reagierte mit Bedauern auf die Todeszahlen. 
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dies sei eine „sehr 
traurige Zahl“. Sie zeige, „wie absolut gewissenlos die Schlepper die 
Menschen in den Tod schicken, nachdem sie ihnen vorher das Geld 
abgenommen haben“. Es sei daher richtig, das kriminelle Schleuserwesen 
zu bekämpfen.
Kritik an Zusammenarbeit mit Libyen
Grüne und Linke im Bundestag forderten eine funktionierende 
Seenotrettung und kritisierten die Zusammenarbeit mit der libyschen 
Küstenwache, die Bootsflüchtlinge zurück nach Libyen bringt. „Die Zahlen 
belegen auf erschreckende Weise, was passiert, wenn zivile Seenotrettung 
von Staaten verhindert wird und die europäischen Länder selbst keine 
Rettungsschiffe mehr stellen“, sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock. 
Die EU dürfe dem Sterben nicht weiter zuschauen. „Dringender denn je ist 
eine Europäische Seenotrettung notwendig.“
Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der 
Grünen-Bundestagsfraktion, ergänzte, immer wieder berichteten 
Schutzsuchende, sie würden lieber ihr Leben im Meer lassen, als weiter 
in den libyschen Foltergefängnissen misshandelt zu werden.
„Verbrecherische Flüchtlingspolitik“
Die Linksfraktion sprach von einer „verbrecherischen Flüchtlingspolitik“ 
der EU-Staaten. „Statt die Transitländer in Nordafrika zu immer mehr 
Abschottungsmaßnahmen zu nötigen, muss die EU Menschen in Not legale und 
sichere Fluchtwege eröffnen“, sagte die innenpolitische Sprecherin Ulla 
Jelpke.
Laut UNHCR brachten Küstenwachschiffe Tausende Flüchtlinge und Migranten 
zurück nach Libyen, wo sie unter entsetzlichen Bedingungen festgehalten 
würden. Der Italiener Grandi verlangte eine langfristig ausgelegte 
regionale Kooperation, in deren Mittelpunkt der Schutz und die Würde der 
Menschen stehen müssten. Im vergangenen Jahr seien 140.000 Flüchtlinge 
und Migranten über das Mittelmeer in Europa angekommen, das sei die 
niedrigste Zahl seit fünf Jahren. Die meisten Menschen, fast 55.000, 
seien 2018 in Spanien eingetroffen. (epd/mig)