Kategorie: Informationen

Kauder gegen Seehofer, Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran

MiGAZIN Von Redaktion – 25. Juli 2019

Kauder gegen Seehofer

Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran
Volker Kauder fordert die Bundesregierung auf, zum Christentum
konvertierte Muslime nicht in den Iran abzuschieben. Bundesinnenminister
Seehofer ist gegen einen generellen Abschiebestopp. Das Bamf prüfe
Schutzgründe umfassend.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist gegen einen generellen
Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Muslime in den Iran.
„Wer wirklich Schutz benötigt, wird in Deutschland auch Schutz
erhalten“, sagte Seehofer dem „Evangelischen Pressedienst“. Ihm sei
wichtig, dass Asylentscheidungen individuell und auf aktueller
Erkenntnislage erfolgen. „Das ist generell der Anspruch, nicht nur in
diesen Fällen“, erklärte Seehofer.

Der frühere Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich für solch
einen Abschiebestopp eingesetzt. „Wir wollen erreichen, dass ähnlich wie
etwa im Hinblick auf Afghanistan und Syrien die Bewertung der Lage vor
Ort korrigiert wird und konvertierte Christen bis auf weiteres nicht
mehr in den Iran zurückgeschickt werden“, sagte Kauder kürzlich dem
Boulevardblatt „Bild“.
Diskussionen im Umgang mit Konvertiten
Im Iran droht Menschen Verfolgung, die sich vom Islam abgewendet haben.
Christen sind in dem Land eine marginalisierte Gruppe. Kauder hat im
Bundestag immer wieder die Lage verfolgter Christen thematisiert. Das
Ministerium bestätigte, dass es zu diesem Thema seit Jahresanfang mit
dem CDU-Politiker im Kontakt ist.
Über den Umgang mit Konvertiten hatte es immer wieder Diskussionen
gegeben. Auch die Kirchen hatten sich wiederholt dafür eingesetzt, dass
mit Asylanträgen von Christen aus muslimischen Ländern besonders
sensibel umgegangen wird. Das Bundesinnenministerium will aber an der
Einzelfallprüfung festhalten. „Eines generellen Abschiebestopps für zum
Christentum konvertierte Muslime bedarf es nicht“, erklärte ein Sprecher
auf Anfrage.

BAMF prüfe umfassend
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe die Schutzgründe
umfassend. Eine begründete Sorge vor Verfolgung aufgrund der
Religionszugehörigkeit würde in der Regel einen Schutzanspruch
begründen, hieß es weiter. Der Bundesregierung seien zudem keine Fälle
bekannt, in denen Rückkehrer im Iran Repressionen ausgesetzt waren.
Wie viele konvertierte Christen in den Iran zurückgekehrt sind oder
abgeschoben wurden, wird nach Angaben des Innenministeriums nicht
gesondert erfasst. Den Angaben des Sprechers zufolge sind im vergangenen
Jahr 497 Personen freiwillig in den Iran zurückgekehrt, bis zum 20. März
dieses Jahres waren es 86. 2018 wurden demnach 22 Personen in den Iran
abgeschoben, in diesem Jahr bis Ende Mai 17 Personen. (epd/mig)

Fachkommission zu Fluchtursachen-Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 19.07.2019 (hib 803/2019)

Fachkommission zu Fluchtursachen Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 19.07.2019 (hib 803/2019)

Berlin: (hib/JOH) Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind derzeit noch keine Expertengremien tätig, die sich mit Fragen der Digitalisierung, des Verbraucherschutzes und den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen befassen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11507) auf eine Kleine Anfrage (19/10966) der FDP-Fraktion. Jedoch habe das Bundeskabinett am 3. Juli 2019 die Mitglieder der Fachkommission „Fluchtursachen“ der Bundesregierung berufen. Sie werde mit Sekretariat im BMZ angesiedelt und voraussichtlich im September ihre Arbeit aufnehmen. Ziel sei es, Empfehlungen zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu erarbeiten und dem Bundestag sowie der Bundesregierung bis Ende 2020 vorzulegen. Die Fachkommission werde unabhängig arbeiten und sich aus renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzen.

Eritreische Regierung verfolgt Menschenrechtsaktivisten in Europa

Die eritreische Regierung diffamiert und bedroht Menschenrechtsverteidiger im Ausland, unter anderem in den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien. Dies dokumentiert ein neuer Amnesty-Bericht.

BERLIN, 26.06.2019  – Menschenrechtler werden in Eritrea schikaniert, verfolgt und inhaftiert. Der neue Amnesty-Bericht „Repression Without Borders – Threats to Human Rights Defenders Abroad“ belegt nun, dass sie auch im Ausland massiv verfolgt werden. So werden für den Zeitraum von 2011 bis 2019 Angriffe und Schikanen in Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien dokumentiert. Ausländische Journalisten und Vertreter der Vereinten Nationen sind ebenfalls betroffen.

„Die Menschenrechtslage in Eritrea ist katastrophal. Der obligatorische Militärdienst wird willkürlich ausgedehnt und kommt Zwangsarbeit gleich. Jeder Mensch, der bei der Flucht gefasst wird, muss mit sofortiger Inhaftierung in Militärgefängnissen rechnen, wo ihm Folter droht. Auch der 2018 geschlossene Friedensvertrag zwischen Äthiopien und Eritrea hat zu keiner Verbesserung der Menschenrechtslage geführt“, sagt Clara Braungart, Eritrea-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.

„Wer in Eritrea öffentlich die Regierung kritisiert, wird festgenommen und auf unbestimmte Zeit ohne Kontakt zu Außenwelt inhaftiert. Selbst Aktivisten, die ins Ausland geflohen sind, werden von Regierungsvertretern und Unterstützern der amtierenden Regierungspartei angegriffen, diffamiert und bedroht, insbesondere durch den militanten Jugendflügel der Regierungspartei“, so Braungart weiter. „Der Bericht dokumentiert unter anderem wie Kritiker der eritreischen Regierung persönlich und über Twitter bedroht und beschimpft oder körperlich angegriffen wurden. Einige erhielten Morddrohungen. Eine junge Frau, die sich bei einer Veranstaltung in Oslo für Menschenrechte stark gemacht hatte, erhielt wochenlang Drohanrufe und wurde in den Sozialen Medien mit einer Verleumdungskampagne überzogen. Sheila Keetharuth, UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea bis 2018, wurde vom eritreischen Botschafter im Menschenrechtsrat verbal attackiert.“

„Amnesty fordert von der eritreischen Regierung, die Schikanen, Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen kritische Stimmen sowohl in Eritrea als auch im Ausland zu beenden. Die Regierungen von Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien müssen sicherstellen, dass alle Menschenrechtsaktivisten in ihrem Land effektiv geschützt werden. Vorwürfe von Übergriffen und Drohungen gegenüber Menschenrechtlern müssen untersucht werden.“

Flüchtlingssymposium in Berlin am 24. und 25. Juni in Berlin-hier zu BAMF-Präsident Dr. Sommer

Flüchtlingssymposium in Berlin am 24. und 25. Juni in Berlin

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Andere Welten
Bamf-Chef Sommer trifft erstmals Flüchtlingshelfer
Einmal im Jahr treffen sich Experten und Engagierte aus der
Flüchtlingshilfe zu einem Symposium in Berlin. Erstmals war in diesem
Jahr Bamf-Chef Sommer für eine Diskussion zu Gast. Das Gespräch war
kontrovers, Sommer will trotzdem wiederkommen.
Von Redaktion – 26. Juni 2019
Dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf),
Hans-Eckhard Sommer, geht der Ruf eines Hardliners voraus. Das weiß er
selbst und sagte das auch gleich zu Beginn seiner Rede beim
Flüchtlingsschutzsymposium am Dienstag in Berlin. Er bestehe darauf,
Recht einzuhalten, sagte er. Wenn ihn das zum Hardliner mache,
widerspreche er dem Ausdruck nicht. Flüchtlingsschutz sei wichtiger denn
je, sagte Sommer mit Verweis auf die aktuellen UN-Zahlen, wonach mehr
als 70 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind. Es sei aber
nicht jeder ein Flüchtling, „der illegal die Grenzen unseres Landes
überquert“, schickte er hinterher. Der Ton war gesetzt.

Erstmals traf Sommer, der als Bamf-Präsident nun rund ein Jahr im Amt
ist, in dieser Breite auf die Aktiven und Experten aus der
Flüchtlingshilfe von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen. Sie
hatten in den vergangenen Monaten viel Kritik an der Asylpolitik von
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und auch am Bamf geübt. Die
Verschärfung der Asylgesetze, finden sie, schlägt sich auch in den
Verfahren nieder. Die Kirchen merken es nicht zuletzt am Kirchenasyl.
Nachdem die Innenminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr die
Regeln verschärft hatten, gibt es vom Bamf kaum noch nachträgliche
Anerkennungen für die Menschen, die von Gemeinden als Härtefälle
angesehen wurden.
Bis Ende April wurde in diesem Jahr nur in zwei Fällen dem Ersuchen der
Gemeinden stattgegeben, 145 weitere Anträge wurden abgelehnt, wie Mitte
Juni eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergab. Den Vorwurf,
das Bamf höhle das Kirchenasyl aus, will sich Sommer dennoch nicht
gefallen lassen. Den Rückgang der Anerkennungen begründet er damit, dass
die Dublin-Verfahren in seiner Behörde deutlich besser geworden seien.
Früher habe es Härtefälle gegeben, die seinem Amt „durch die Lappen“
gegangen seien. „Heute erkennen wir die Härtefälle selbst“, sagte
Sommer: „Ich kann hier beim besten Willen keine Unmenschlichkeit erkennen.“
Buh-Rufe
In den Reihen des Publikums entsteht ungläubiges Murmeln. Einmal im
Jahr, dieses Jahr zum 19. Mal, treffen sich hier Haupt- und Ehrenamtler
der Flüchtlingshilfe von Kirchen, Diakonie und Caritas, Organisationen
wie Pro Asyl und Amnesty International. Es ist ein Publikum, bei dem
Sommer für seine strikte Auslegung des Asylrechts kaum Applaus erwarten
kann. Er bekommt auch keinen.

An einigen Stellen sind es Buh-Rufe, die das angespannte Zuhören in der
Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt unterbrechen. Protest gibt
es etwa, als Sommer sagt, nur 36,2 Prozent aller Asylverfahren endeten
mit der Anerkennung eines Schutzgrundes – gehört doch zur vollständigen
Darstellung immerhin, dass es auch nur in etwa einem Drittel Ablehnungen
gibt und bei einem weiteren Drittel – den Dublin-Fällen – keine
Schutzüberprüfung, sondern nur das Bemühen um die Überstellung in einen
anderen EU-Staat erfolgt.
Rassismus?
Vehementen Protest gibt es für die Aussage Sommers, mit dem Anstieg der
Antragszahlen von Nigerianern mache sich die Polizei auch Sorgen über
„damit importierte Kriminalität“. „Das finde ich eine unglaublich
rassistische Aussage“, hält eine Teilnehmerin Sommer entgegen. Sie macht
auch deutlich, dass sie bei den Schutzquoten die Dinge völlig anders
sieht. In ihren Augen habe jeder einen Schutzgrund und sei es aus
humanitären Gründen, sagt sie.
Bei dieser sehr grundsätzlichen Kritik wird letztlich auch Sommer
grundsätzlich: „Da leben wir in anderen Welten“, sagte der Behördenchef.
Trotzdem versprach er am Anfang seiner Rede, im nächsten Jahr
wiederzukommen. (epd/mig)

50 Jahre Stonewall: Amnesty würdigt Aufstand für LGBTI-Rechte

50 Jahre Stonewall: Amnesty würdigt Aufstand, der eine weltweite Emanzipationsbewegung für LGBTI-Rechte auslöste
Am 28. Juni 2019 jähren sich zum 50. Mal die Ereignisse in der New Yorker Bar Stonewall Inn in der Christopher Street. Der Aufstand von People of Color und Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen gegen Diskriminierung und Kriminalisierung durch die New Yorker Polizei gilt als Geburtsstunde einer weltweiten Bewegung, die sich erfolgreich gegen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität wehrt und für gleiche Rechte kämpft. Amnesty International erinnert an die mutigen Aktivistinnen und Aktivisten und würdigt die nachhaltige Wirkung dieses Aufstandes.

BERLIN, 24.06.2019 – In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 stellten sich die Gäste der Bar Stonewall Inn den diskriminierenden Praktiken der New Yorker Polizei entgegen. Razzien, Verhaftungen wegen „anstößigen Verhaltens“ und polizeilicher Willkür in Homosexuellen-Bars hatte es zwar in den USA schon zuvor gegeben. Aber zum ersten Mal wehrten sich die Betroffenen massiv. Die Razzia mündete in eine tagelange Straßenschlacht mit der New Yorker Polizei. An diese Ereignisse erinnert der alljährlich stattfindende Christopher-Street-Day mit seinen Straßenumzügen in vielen Ländern der Welt.

„Vor 70 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Die Hauptbotschaft lautete: Menschenrechte sind unteilbar. Menschen sind nicht gleich, aber sie haben die gleichen Rechte. Jede und jeder hat das Recht zu lieben, wen man will, “ sagt Rupert Haag, Experte für die Rechte von LGBTI bei Amnesty International in Deutschland. „Die mutigen Menschen, die sich vor 50 Jahren in New York gegen Polizei-gewalt gewehrt haben, ebneten den Weg für eine Emanzipationsbewegung, die in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht hat. Für Amnesty ist der Einsatz für LGBTI-Rechte selbstverständlicher Bestandteil unserer Menschenrechtsarbeit. Wir setzen uns weltweit für ein Ende von Kriminalisierung, Unterdrückung und Diskriminierung gegen von LGBTI ein.“

Auch wenn vieles erreicht worden ist: In 82 Ländern wird Homosexualität mit Haft bestraft. In Iran, Mauretanien, Nigeria, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und Jemen existiert sogar noch die Todesstrafe. „Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, auf diese Zu den zahlreichen ehrenamtlichen Gruppen von Amnesty International in Deutschland zählt auch Queeramnesty, gegründet 1995 unter dem Namen „Aktionsgruppe Homo-sexualität“. Sie ist unter anderem in den Städten Hamburg, Berlin, Freiburg, Köln, München und Karlsruhe aktiv. Queeramnesty unterstützt insbesondere bedrohte, gefährdete, verfolgte Menschenrechtsaktivistinnen und –aktivisten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. In diesem Jahr wird im Rahmen des Christopher Street Days besonders auf die Amnesty-Kampagne „Mut braucht Schutz“ hingewiesen. Denn auch 50 Jahre nach Stonewall braucht es immer noch Mut, sich für LGBTI-Rechte einzusetzen.

Die Kampagne „Mut braucht Schutz“:

Mit der Kampagne ruft Amnesty die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich für bedrohte Menschenrechtsaktivisten einzusetzen, die sich weltweit friedlich und entschlossen für ihre Rechte und die Rechte anderer einsetzen. Diese Aktivisten fordern das Ende von Gewalt gegen Minderheiten und verlangen gleiche Rechte für alle Menschen. Doch wegen ihres Einsatzes werden diese Menschenrechtler selbst zum Ziel von Drohungen und Angriffen. Allein 2018 wurden 321 Menschenrechtler ermordet.

In Bonn wurde gefeiert: Die Save-me-Kampagne hatte Geburtstag.

15. Juni 2019
In Bonn wurde gefeiert: Die Save-me-Kampagne hatte Geburtstag. 10 Jahre 
wurde engagiert für Resettlement und Humanitäre Aufnahmeprogramme 
gearbeitet. Wir gratulieren unseren engagierten Mitstreitern und 
Mitstreiterinnen und freuen uns auf den für nach dem Sommer angedachten 
weiteren Austausch!

UNHCR: Weltweit erstmals mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht

Berlin, 19. Juni  2019
Pressemittteilung von UNHCR zum morgigen Weltflüchtlingstag

Weltweit erstmals mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht
Zahl der Ankünfte in Deutschland sinkt weiter erheblich

Während die Zahl der Asylbewerber in Deutschland weiter deutlich sinkt, hat das UNFlüchtlingshilfswerk UNHCR weltweit zum ersten Mal mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht gezählt. Zum 31. Dezember 2018 habe es auf der Erde 70,8 Millionen Flüchtlinge, Vertriebene und Asylbewerber gegeben, sagte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Filippo Grandi, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des UN-Flüchtlingsberichts „Global Trends“. Das seien 2,3 Millionen mehr als ein Jahr zuvor – und doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Es ist zugleich die höchste Zahl von Flüchtlingen, die UNHCR, geschaffen 1950, je gezählt hat.

„Die Daten unterstreichen, dass die Zahl der vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehenden Menschen langfristig steigt“, sagte Grandi. „Obwohl die Sprache, wenn es um Flüchtlinge und Migranten geht, oft vergiftet ist, sehen wir aber auch phantastische Beispiele von Großmut und Solidarität, gerade von Gemeinschaften, die selbst schon einer großen Zahl von Flüchtlingen Schutz gewähren. Wir sehen auch beispielloses Engagement von neuen Akteuren, wie Entwicklungshilfeorganisationen, der privaten Wirtschaft und von Einzelnen. Sie spiegeln nicht nur den Geist des Globalen Paktes für Flüchtlinge wieder, sondern leben ihn auch.“ Grandi sagte weiter: „Auf diesen positiven Beispielen müssen wir aufbauen und unsere Solidarität für die vielen Tausenden, die jeden Tag vertrieben werden, verdoppeln.“

In Deutschland ging die Zahl der neuen Asylanträge wieder deutlich zurück. Im vergangenen Jahr suchten 161 900 Menschen um Schutz vor Krieg und Verfolgung nach. Im Jahr zuvor waren es noch 198 300, im Jahr 2016 sogar 722 400. Die größte Gruppe der Asylsuchenden, 44 200, bilden nach wie vor Syrer. An zweiter Stelle folgen erneut Iraker (16 300) und an dritter kommen Menschen aus Iran. Im Gegensatz zu fast allen anderen Nationalitäten stieg hier die Zahl der Asylgesuche an, von gut 8600 auf knapp 10 900. Dafür sank die Zahl der afghanischen Asylbewerber innerhalb von nur zwei Jahren von 127 000 auf 9900 im letzten Jahr. Weitere Länder mit hohen Zahlen von Asylgesuchen waren Nigeria (10 200), die Türkei (10 200), Eritrea (5600) und Somalia (5100).

Insgesamt gab es in Deutschland zum Jahreswechsel 1 063 800 anerkannte Flüchtlinge. Genau die Hälfte, 532 100, waren aus Syrien, gefolgt vom Irak (136 500), Afghanistan (126 000), Eritrea (55 300), Iran (41 200), Türkei (24 000), Somalia (23 600), Serbien und Kosovo (9200), Russland (8100), Pakistan (7500) und Nigeria (6400).

“Diese Zahlen zeigen zum einen das Engagement der Deutschen: Sie verweigern Menschen in Not nicht ihre Hilfe und ihren Schutz und die Integration macht große Fortschritte“, sagte Grandi. „Es wird aber zugleich deutlich, dass die Flüchtlingskrise woanders stattfindet: Etwa in Libanon, wo mehr als jeder Sechste ein Flüchtling ist. Oder in Bangladesch, das fast ebenso viele Flüchtlinge aufgenommen hat wie Deutschland, obwohl es nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat. Diese Solidarität der Libanesen, Bangladescher und auch der Deutschen hat meinen höchsten Respekt.“

Mit 70,8 Millionen übersteigt die Zahl der Menschen auf der Flucht die der Einwohner Frankreichs oder Großbritanniens deutlich. Davon sind 25,9 Millionen Flüchtlinge, also Menschen, die vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Land geflohen sind. Das ist ein Plus von 500 000. Darin enthalten sind 5,5 Millionen palästinensische Flüchtlinge unter dem Mandat von UNRWA. Zu den Flüchtlingen kommen 3,5 Millionen Asylbewerber, bei denen mithin die Entscheidung über ein Asylgesuch noch aussteht. Die größte Gruppe sind mit 41,3 Millionen die Binnenvertriebenen, also Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht sind.

Für Hunderttausende Menschen hat sich die Situation aber auch gebessert. So konnten 593 800 Flüchtlinge nach Hause zurückkehren. Weitere 62 600 wurden Staatsbürger des Landes, in dem sie Schutz gefunden hatten. Und 92 400 kamen per Härtefallaufnahme (Resettlement) in ein sicheres Aufnahmeland. Letzteres sind allerdings nur sieben Prozent der Flüchtlinge, für die es aus Sicht von UNHCR dringend eine solche Lösung geben müsste. Hochkommissar Grandi: „In jeder Notsituation muss das Ziel immer sein, dass die Flüchtlinge wieder nach Hause zurückkehren kann. Das ist die ständige Herausforderung für UNHCR. Eine Lösung kann es aber nur geben, wenn alle Länder zusammenarbeiten. Das ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit.“

Widerrufsverfahren -Zahlen 2019 und Auswirkung auf Familiennachzug -Antwort auf schriftliche Fragen-Jutta Graf

16. Juni 2019, 9:23 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, af

Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf
Nur ein kleiner Teil der positiven Asylbescheide wird im Nachhinein 
widerrufen. Mehr als 98 Prozent der Prüfungsverfahren bestätigen ein 
Anrecht auf Asyl.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/asylverfahren-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asyl-asylbescheid-widerruf

Hier das Statement von Luise Amtsberg (Bundestagsfraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen):
„Derzeit leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
anlasslos bei fast allen Menschen, die einen Schutzstatus erhalten 
haben, Widerrufsverfahren ein. Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll die 
Frist zur Einleitung des Widerrufverfahrens von drei auf bis zu fünf 
Jahre erhöht werden, weil die Kapazitäten des BAMF durch die 
Widerrufsverfahren unnötig strapaziert werden. Das Asylgesetz sieht vor, 
dass ein positiver Bescheid nur widerrufen werden kann, wenn sich die 
Situation im jeweiligen Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon 
sind wir bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Eritrea und 
Afghanistan aber sehr weit entfernt.

„Neustart im Team“, Bund startet neues Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge

MiGAZIN

Als 2015 viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, wollten viele Bürger 
privat mit Unterkunft helfen. Rechtlich stieß das an Grenzen. Jetzt 
startet der Bund ein neues Aufnahmeprogramm, das privates Engagement 
voraussetzt.


Von Redaktion – 7. Mai 2019
Der Bund startet in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchen ein 
neues Programm zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge. Das am Montag in Berlin vorgestellte Pilotprogramm „Neustart im Team (NesT)“ sieht vor, dass Mentorengruppen einem Flüchtling den Weg nach 
Deutschland ebnen, indem sie sich zu finanzieller und ideeller 
Unterstützung verpflichten. Ziel sei es, privates Engagement mit den 
staatlichen Komponenten zu koppeln, erklärte das Bundesinnenministerium, das gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Projekt begleitet.

Es sei eine Ergänzung humanitärer Aufnahmeprogramme, sagte der 
parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer 
(CSU). Ohne ehrenamtliche Akteure wäre Integration nicht zu schaffen, 
sagte die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU). Sie 
äußerte sich erfreut darüber, dass die Hilfsbereitschaft bei Aufnahme 
und Integration Schutzsuchender immer noch enorm hoch sei. Nach ihren 
Angaben gibt es schon mehrere Interessensbekundungen für das Programm.
Pflichten der Mentoren
Zu den Pflichten der Mentoren innerhalb des Programms wird es gehören, 
angemessenen Wohnraum zu finden und über zwei Jahre die Nettokaltmiete zu finanzieren. Die Mentoren sollen auch bei Behördengängen, Stellensuche oder Zugang zu Sprachkursen unterstützen. Das Pilotprojekt umfasst zunächst 500 Plätze. Die ersten Einreisen sollen den Angaben zufolge ab dem Sommer stattfinden. Koordiniert werden soll das Programm über eine zentrale Stelle, die von der Bertelsmann und der Mercator Stiftung sowie der Evangelischen Kirche von Westfalen finanziert wird.

Bereits 2015, als viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, gab es 
zahlreiche Forderungen, Schutzsuchende nach Deutschland zu lassen, wenn Bürgen für sie aufkommen. Damals wurde dies über Aufnahmeprogramme vor allem der Bundesländer möglich gemacht. Die Bürgschaften hatten teilweise aber erhebliche finanzielle Konsequenzen. Das neue Programm ist in diesem Punkt zeitlich für die Beteiligten befristet.

Aufnahme von 10.200 Menschen zugesagt

Unterstützt wird das Projekt unter anderem vom Flüchtlingshilfswerk der 
Vereinten Nationen (UNHCR), den beiden großen Kirchen und ihren 
Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas, der AWO und dem Paritätischen Wohlfahrtverband. Es ist Teil der deutschen Zusagen für das sogenannte, vom UNHCR organisierte Resettlement, bei dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie Frauen, Kinder oder Kranke in ein sicheres Land umgesiedelt werden. Mayer sagte mit Verweis auf Zahlen des UNHCR, etwa 1,4 Millionen der weltweit mehr als 68 Millionen Flüchtlinge würden als besonders schutzbedürftig gelten.
Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr zugesagt, bis Ende 2019 
insgesamt 10.200 Menschen im Rahmen von Resettlement-Programmen 
aufzunehmen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden bislang rund 3.200 Flüchtlinge aus der Türkei und 276 Menschen, die in Libyen gestrandet waren und nach Niger zurückgingen, in die Bundesrepublik geholt. Auf ihrer Afrika-Reise hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kürzlich zugesagt, für dieses Programm noch einmal 300 Plätze zur Verfügung zu stellen. In Vorbereitung ist nach Angaben des Ministeriums zudem ein Resettlement-Programm für Ägypten, Äthiopien, Jordanien und Libanon mit 2.900 Plätzen. (epd/mig)

Heute im Bundestag: Reiseroutenbefragung von Asylbewerbern-Inneres und Heimat/Antwort

Heute im Bundestag:

Reiseroutenbefragung von Asylbewerbern
Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt rund 19.000 Asylerstantragsteller ab 14 Jahren detailliert zu ihrem Reiseweg befragt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9525) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8721) weiter ausführt, wird die Reisewegebefragung (RWB) in der aktuellen Form seit Februar 2017 durchgeführt.

Für das erste Halbjahr 2019 ist den Angaben zufolge eine flächendeckende Einführung von RWB von Asylerstantragstellern in den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geplant. Aufgrund der Priorisierung des Asylbereiches habe im Bamf bislang „die Aufgabenerledigung im operativen Bereich, unter anderem Abbau der anhängigen Verfahren“, im Mittepunkt gestanden. Asylerstantragsteller seien aus diesem Grund nur stichprobenartig zu ihren Reisewegen befragt worden.