Kategorie: Allgemein

Ungarns Regierung plant weiteres Gesetz, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen

Neues Gesetzespaket soll Ungarns Zivilgesellschaft weiter einschränken. Einsatz für Migranten und Flüchtlinge wird erschwert. Ungarische Sektion von Amnesty International legt gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel gegen Drangsalierung durch Ungarns Regierung ein.

BERLIN, 06.02.2018 – Die ungarische Regierung plant erneut Schritte, um die Zivilgesellschaft weiter einzuschüchtern und das Engagement für die Menschenrechte zu erschweren. Mit einem neuen Gesetzespaket, das in Kürze ins Parlament eingebracht werden könnte, plant die Regierung des EU-Mitgliedsstaates, Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu einer Registrierung zu zwingen und öffentlich als „illegal“ anzuprangern, wenn sie finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten und sich für die Rechte von Migranten und Flüchtlingen einsetzen. „Die ungarische Regierung will mit dieser geplanten Verschärfung Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, zu Staatsfeinden erklären“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. 

Die ungarische Amnesty-Sektion stünde durch die geplanten Gesetzesänderungen ebenfalls unter Druck: Ein Parlamentsmitglied der Regierungspartei warf den Menschen-rechts¬verteidigern öffentlich die „Unterstützung oder Organisation illegaler Migration“ vor. „Ungarns Regierung will diejenigen an den Pranger stellen und finanziell belasten, die sich für schutzsuchende Flüchtlinge einsetzen und damit für den Schutz der Menschenrechte“, sagt Beeko. So sieht das neue Gesetzespaket ferner vor, Gelder, die Organisationen aus dem Ausland erhalten, exorbitant zu besteuern. „Die ungarische Regierung will es als illegal brandmarken, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und Flüchtlinge zu unterstützen“, sagt Beeko. „Was wir derzeit in Ungarn beobachten, ist eine alarmierende Kampagne gegen das Engagement und die kritischen Stimmen der ungarischen Zivilgesellschaft.“

Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit würde das Gesetzespaket weitere verschärfte Vorgaben neben dem sogenannten „NGO-Gesetz“ einführen, das seit Juni 2017 in Ungarn in Kraft ist: Nach diesem Gesetz werden Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle gestellt. Die ungarische Amnesty-Sektion ist ebenfalls davon betroffen, widersetzt sich aber den rechtswidrigen Forderungen und hat gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel dagegen eingelegt: „Ungarns ‚NGO-Gesetz‘ von 2017 verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention“, erklärt Beeko. Anfang Dezember 2017 hat die Europäische Kommission Ungarn wegen des NGO-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

„Unsere ungarischen Kollegen sowie andere NGOs wie das Ungarische Helsinki-Komitee und Budapest Pride haben sich nichts zu Schulden kommen lassen – ihr einziges Ziel ist, die Menschenrechte zu schützen. Wir fordern Ungarns Regierung auf, alle repressiven Maßnahmen zur Einschüchterung der ungarischen Zivilgesellschaft fallenzulassen und das ‚NGO-Gesetz‘ zurückzunehmen“, sagt Beeko. 

Hintergrund

Neben Ungarn schränkt auch die polnische Regierung die Spielräume der Zivilgesellschaft zunehmend ein, so dokumentiert ein Amnesty-Bericht von Oktober 2017 unzulässige Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit des EU-Mitgliedsstaates. In einem Bericht von Januar 2018 stellt außerdem die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fest, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in der Europäischen Union durch rechtliche und praktische Hürden bei ihrer Arbeit behindert werden – aus diesem Anlass findet am 7. Februar im Europäischen Parlament eine Debatte zum Thema „Immer weniger Raum für die Zivilgesellschaft“ statt.

MAHNWACHE GEGEN ABSCHIEBUNGEN NACH AFGHANISTAN

Über unsere Netzwerke hatten wir um Unterstützung der Amnesty-Mahnwache gegen Abschiebungen am 3. 2. 2018 gebeten. Diese Mahnwache war die öffentliche Aktion, die wir in Aachen organisiert haben, als wir, der Aachner Bezirk, Gastgeber der Regionalkonferenz West von Amnesty International waren.

Als Ort hatten wir einen Platz am Rande der Fußgängerzone gewählt, an dem sich mehrere Bushaltestellen befinden.

Sehr gefreut haben wir uns, dass auch viele betroffene Afghanen sich zur verabredeten Uhrzeit eingefunden haben. Die Kette wurde immer länger und länger…

Mindestens 157 Teilnehmende zählte die Polizei…. und bei allen möchten wir uns ganz herzlich bedanken1

Wir alle machten deutlich, dass wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan fordern.
Am Dienstag, dem 23.01.2018 hatte erneut ein Abschiebeflug vom Düsseldorfer Flughafen nach Afghanistan stattgefunden.
Dort ist die Sicherheitslage so schlecht, wie noch nie seit dem Ende der Taliban-Herrschaft im Jahr 2001: Allein im Jahr 2016 wurden knapp 11.500 Menschen getötet oder verletzt.
Von Januar bis Oktober 2017 waren es mehr als 8.000.
Dennoch hat Deutschland seit Oktober 2016 bereits zahlreiche Afghaninnen und Afghanen abgeschoben und verstößt damit gegen geltendes Völkerrecht: Das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen unmenschliche Behandlung, Gefahr für Leib und Leben oder Verfolgung droht, ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert.
Aus diesem Grund fordern wir den sofortigen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan und bitten, uns dabei zu unterstützen: https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/keine-abschiebungen-nach-afghanistan

Kontroverse um Familiennachzug

hib – heute im bundestag Nr. 36
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 29. Januar 2018, Redaktionsschluss: 12.29 Uhr

Hauptausschuss/Anhörung
Berlin: (hib/STO) Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.
Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion „auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll“. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.
Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen „völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter“ vor.
Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.
Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.
In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration „Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen“ brauche, die „knappe Güter“ seien. Andererseits seien auch „familiäre Rahmenbedingungen“ für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.
Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, „an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden“, die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe „gelten weitgehend fort“, sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation „für durchaus akzeptabel“, lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.
Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters „niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt“ in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und „abgestuft nach Alter“ mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. „Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen“, fügte Amann hinzu.
Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei „zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern“. Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.
Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.
Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland „mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs“ gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: „Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen.“
Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es „keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe“ für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne „eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer“ herangezogen werden.
Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.
Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

TAZ: Wie Niger die Fluchtrouten dicht macht

TAZ: Wie Niger die Fluchtrouten dichtmacht
Endstation Agadez
Schlepper Hussein Chani ist arbeitslos. Niger hat die Reisestrecken durch die Sahara geschlossen. Jetzt ist die Fahrt nach Europa noch gefährlicher.

Den vollstänigen Artikel können Sie hier lesen:

Stricken gegen die Kälte

Wir freuen uns, dass unsere gestrickten Spenden im Iran angekommen sind und dort an Flüchtlinge aus Afghanistan verteilt wurden.
Danke für alle Unterstützung-beim Stricken und beim Verteilen!

Wir treffen uns weiter zum Stricken an jedem Mittwoch von 16 bis 18 Uhr im Welthaus, An der Schanz 1, in Aachen.
Herzliche Einladung an alle Interessierten.

Neue Richtervereinigung fordert Reform des Asylprozessrechts

Pressemitteilung vom 13. Dezember 2017

Neue Richtervereinigung fordert Reform des Asylprozessrechts

Anlässlich der beginnenden Gespräche der SPD mit der CDU/CSU  zwecks Bildung einer Bundesregierung wendet sich die Neue Richtervereinigung mit einem Offenen Brief an die SPD, mit der Bitte, sich für eine Reform des Asylprozessrechts einzusetzen.

Nach den hektischen Gesetzesänderungen in 2015 und 2016 ist nunmehr ein Punkt erreicht, an dem der Gesetzgeber auch einmal an die gerichtliche Praxis im Asylbereich denken sollte. Aus Sicht der Verwaltungsrichterinnen und -richter bedarf es insbesondere einer Reform des Rechtsmittelrechts. Grundlegende Rechts- und Tatsachenfragen bedürfen einer obergerichtlichen Klärung, damit der Rechtsschutz für die Asylsuchenden kein Lotteriespiel bleibt.

Anlage: Offener Brief vom 12. Dezember 2017

NRV PM Reform des Asylprozessrechtes

NRV Offener Brief SPD Gespräche Recht Asyl vs

Unsere Lesung mit Martin Klingst am Tag der Menschenrechte

Unsere Lesung mit dem politischen Korrespondenten bei der ZEIT Martin Klingst am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember

Letztendlich waren es doch rund 45 Personen, die sich nach Schneechaos und Sturm zu unserer Lesung zum Tag der Menschenrechte eingefunden hatten.

Aus der Save-me-Kampagne hatten wir den Zeit-Journalisten Martin Klingst eingeladen, der aus seinem Buch MENSCHENRECHTE las. Dabei legte er den Schwerpunkt auf Flucht und Fluchtursachen und positionierte sich klar gegen Folter. Martin Klingst schreibt: „Wenn Demokratien die Menschenrechte nicht einhalten, wer sollte sie dann noch achten? Vor allem um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, schreibe ich dieses Buch.“

Das lud nach der Lesung zum interessanten Austausch bei einem Glas Wasser oder Wein und einem kleinen Imbiss ein.

Innenministerkonferenz in Leipzig

Minister und Senatoren der Länder beraten umfangreiche Tagesordnung

Zur zweitägigen Herbstkonferenz in Leipzig haben die Innenminister und –senatoren der Länder insgesamt 44 verschiedene Tagesordnungspunkte beraten. Der Fokus lag unter anderem auf der Neubewertung der Lage in Syrien, auf dem Thema Gewalt beim Fußball und der Schaffung einheitlicher IT-Systeme bei der Polizei.

Markus Ulbig, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz betonte: „Unsere Gespräche waren sehr intensiv, aber immer fair und sachlich. Es ging und geht schließlich darum, auf die veränderte Weltlage im Bereich der Sicherheit zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir haben immer einen Weg gefunden – so auch in der Frage der Neubewertung der Situation in Syrien oder der Zurückdrängung der Gewalt beim Fußball. Innere Sicherheit ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe – und das über parteipolitische Gräben hinweg.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sagt: „In der Welt des 21. Jahrhunderts können wir nur mit modernsten Mitteln Verbrechen verfolgen und verhindern. Und das setzt neben guter Ausstattung einschließlich modernster Technik selbstverständlich auch voraus, dass wir auch über die zugehörigen Strukturen und Befugnisse verfügen. Und da sind wir auf dem Weg zu einem einheitlichen IT-Haus der Polizeien, welches wir Polizei 2020 nennen. Jede Polizistin, jeder Polizist soll – im Rechtsrahmen – jederzeit und überall Zugriff auf die notwendigen Informationen haben, die er oder sie für die Aufgabe benötigt. Bis dahin liegt noch ein Stück Wegstrecke vor uns. Aber wir sind uns einig, diesen Weg gemeinsam zu gehen und zu einem erfolgreichen Ende zu führen.

Bund soll Lage in Syrien neu bewerten

Die Sicherheitslage in Syrien soll vom Bund neu bewertet werden. Im Ergebnis dieses Berichts wird auf einer der nächsten Innenministerkonferenzen über die Möglichkeit der Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen entschieden. Die Inneressortchefs einigten sich bis zur Vorlage des Berichts auf einen Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge bis zum 31. Dezember 2018.

Gemeinsames „Datenhaus“ für Länder- und Bundespolizei

Mittelfristig sollen die IT- und Vorgangsbearbeitungssysteme der Polizei von Bund und Land schrittweise angeglichen und die gespeicherten Informationen in einem gemeinsamen „Datenhaus“ beim Bund abgelegt werden. Damit verschwinden inkompatible Schnittstellen und Insellösungen. Die Daten stehen zudem allen Ländern gleichzeitig zur Verfügung und können so beispielsweise zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität effektiver eingesetzt werden. Durch die Nutzung von Synergien im Projekt Polizei 2020 sinken für alle Beteiligten außerdem die Investitionskosten.

Gewalt beim Fußball intensiver begegnen

Die Innenministerkonferenz unterstützt den Beschluss der Sportministerkonferenz zur Zurückdrängung der Gewalt beim Fußball. Daran müssen Vereine künftig noch stärker mitwirken. So sollen DFL und DFB bereits bei der Vergabe von Lizenzen die Investitionen in Sicherheitsstandards stärker berücksichtigen. Darüber hinaus sollen gegen Vereine verhängte Geldbußen unmittelbar in die Erhöhung der Sicherheit vor Ort fließen, beispielsweise in Ordner und Zugangskontrollen. Auf Seiten des Gesetzgebers wird zudem die Notwendigkeit geprüft, Taten, die aus einer geschlossenen Menschenmenge heraus begangen werden, künftig stärker zu bestrafen.

Der Sprecher der B-Länder, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sagt: „Wir durchleben aktuell eine Zeit, in der sich nicht nur unser Bundesland, sondern auch Deutschland, Europa und weite Teile der Welt stark verändert haben. Im Ausland machen uns neben andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen auch potentiell neue Konflikte große Sorgen. Hier Zuhause bestimmen der Umgang mit Zuwanderern und der islamistische Terrorismus weiterhin die öffentliche Debatte. Deshalb bin ich froh, dass wir uns mit den SPD-Innenministern in der wohl kritischsten Frage der IMK einigen konnten und die Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien zur Grundlage über die weitere Diskussion über den Umgang mit Gefährdern und Straftätern aus Syrien machen werden. Aber auch das Thema, wie wir mit Personen umgehen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, wurde kritisch diskutiert. Hier wurde auf Initiative der Unionsminister der Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit Einbürgerungen, bei denen im Nachhinein festgestellt wird, dass diese durch Täuschung über die Identität rechtswidrig erlangt wurden, die Einbürgerung nicht wie bisher geregelt nach fünf Jahren unwiderruflich ist, sondern es erforderlich scheint, dass auch noch zehn Jahre nach Feststellung der Täuschung, die Einbürgerung wieder aufgehoben werden kann. Fakt ist, dass wir als Innenminister doch nicht zulassen können, dass jemand, der im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und sich nach einem Zeitraum X herausstellt, dass diese Person nicht derjenige ist, die er vorgegeben hat zu sein, für immer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten darf – mit allen Rechten, die jeder gebürtige Deutsche auch hat. Das wäre doch Nonsens und nicht zu vermitteln.“

Boris Pistorius, Innenminister von Niedersachsen und Sprecher der A-Länder unterstreicht: „Ich bin froh, dass sich die Innenministerkonferenz zu einer Verlängerung des Abschiebestopps bis zum 31.Dezember 2018 entschlossen hat. Syrien ist nach wie vor Kriegsgebiet. Jetzt Abschiebungen durchzuführen, wäre viel zu früh und weder mit unserem Grundgesetz noch mit der europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren. Es ist sinnvoll, die Bundesregierung um einen aktualisierten Bericht zur Lage in Syrien zu bitten. Ich freue mich ferner, dass die Innenministerkonferenz die Länder Niedersachsen und Hessen mit dem Mandat ausgestattet hat, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Lösung im Hinblick auf die Verpflichtungserklärungen zu erreichen. Natürlich wollen wir eine Lösung finden, die erträglich ist für diejenigen, die die Bürgschaften übernommen haben und jetzt vor teils existenzgefährdenden Forderungen durch die Arbeitsagenturen stehen.“

 

IMK 2017-12 PE der IMK

STRICKEN GEGEN DIE KÄLTE

Am Nikolaustag bekamen wir Besuch vom Strickcafé aus Sittard. Dort hatte eine Kirchengemeinde von unserem Projekt „Stricken gegen die Kälte“ gehört und unterstützt uns seit 2 Jahren.
Beim letzten Wollsammeltag brachten uns Joke und ihre Freundin mehrere Umzugkartons mit fertigen Stricksachen in die Citykirche. Diese sind nun schon auf dem Weg in den Iran.
Auch am nächsten Wollsammeltag, am 22. Februar in der Citykirche, werden wir Besuch aus den Niederlanden bekommen.
Schön, dass diese Aktion solche Kreise zieht und Danke, dass wir in Sittard so unterstützt werden.