NRW: Neuer Entwurf zum Polizeigesetz – gute Ansätze, noch mehr Versäumnisse
Amnesty International kritisiert, dass auch der Änderungsentwurf an mehreren Stellen verfassungsrechtlich unzulässig ist
BERLIN, 10.10.2018 – Amnesty International begrüßt, dass die NRW-Landesregierung mit dem neuen Änderungsentwurf zum Polizeigesetz einige der geplanten, menschenrechtlich hochproblematischen Maßnahmen gestrichen hat. Es bleiben viele Kritikpunkte weiterhin bestehen. Dazu sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland:
„Der neue Entwurf zum Polizeigesetz ist – trotz aller Änderungen – an mehreren Stellen verfassungsrechtlich unzulässig. Nach wie vor ermöglicht das Gesetz einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel Fußfesseln oder Telefonüberwachung auf der Grundlage vager Anhaltspunkte für eine nur mögliche, zukünftige Gefahr. Darin liegt ein Verstoß gegen die Rechtssicherheit: Alle Menschen müssen wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können – das ist auch durch den neuen Gesetzentwurf nicht gewährleistet.“
„Es ist auch bedauerlich, dass die NRW-Landesregierung an der unverhältnismäßigen Regelung festhält, dass ein Mensch ganz ohne Strafverdacht oder akute Gefahr bis zu sieben Tage allein zur Feststellung seiner Identität festgehalten werden kann.“
„Die NRW-Landesregierung hat die Möglichkeit des Polizeigewahrsams für Personen gestrichen, die noch gar nicht konkret gefährlich sind. Es ist auch ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierung vom unbestimmten Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ verabschiedet hat; dieser Begriff hätte dazu gedient, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe beim Einsatz gegen allgemeine Alltagskriminalität zu rechtfertigen.“
„Diesen neuen Gesetzentwurf als bürgerrechtskonformen Kompromiss zu präsentieren, führt in die Irre: Die Regierungsfraktionen haben nur die extrem umstrittenen Maßnahmen gestrichen, die nach unserer Einschätzung zu einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde geführt hätten. Auf dem Weg zu einem menschenrechtskonformen Gesetz ist die NRW-Landesregierung auf halber Strecke stehen geblieben.“