Kategorie: Allgemein

Mehr als 600 Angriffe auf Flüchtlinge im ersten Halbjahr

MiGAZIN
Ministerium
Mehr als 600 Angriffe auf Flüchtlinge im ersten Halbjahr
Die Zahl der Angriffe auf Flüchtlinge liegt weiter auf hohem Niveau. Auch im ersten Halbjahr 2019 wurden Asylbewerber in Hunderten Fällen Opfer von Straftaten. Die weit überwiegende Mehrheit der Straftaten war rechtsextrem motiviert. Die Linke sieht Staat in der Pflicht.
Von Redaktion – 6. September 2019
Die Polizei hat im ersten Halbjahr dieses Jahres mehr als 600 Angriffe auf Flüchtlinge registriert. Für das zweite Quartal verzeichnet die Statistik 330 Übergriffe, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Die Zahlen für die ersten drei Monate wurden nach Angaben der Linksfraktion durch Nachmeldungen auf 279 korrigiert. Auch für das zweite Quartal sei noch mit Nachmeldungen zu rechnen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gingen die Zahlen leicht zurück.

Die weit überwiegende Mehrheit der Straftaten war den Angaben zufolge rechtsextrem motiviert. Neben den Angriffen auf Asylbewerber registrierte die Polizei von Januar bis Ende Juni 60 Taten, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Ziel oder Tatort eines Angriffs war. Dazu kamen 42 Attacken gegen Hilfsorganisationen oder ehrenamtliche Helfer. Bei den Übergriffen seien 102 Menschen verletzt worden, darunter sieben Kinder, berichtete die Zeitung.
Jelpke: Freiwild für Neonazis
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion im Bundestag, beklagte, Flüchtlinge seien in Deutschland einer alltäglichen Bedrohung ausgesetzt. „Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber diesen Menschen“, erklärt Jelpke. Die Vorstellung, dass traumatisierte Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und politischer Verfolgung suchen, zum „Freiwild für Neonazis werden“, sei einfach unerträglich.

Straftaten gegen Flüchtlinge und deren Unterkünfte hatten seit der Fluchtbewegung 2015 enorm zugenommen. 2016 hatte es der Statistik politisch motivierter Kriminalität zufolge 995 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte gegeben. 2018 lag die Zahl bei 173. Die häufigsten Delikte waren demnach Körperverletzungen und Brandstiftungen. 1.770 Straftaten richteten sich 2018 gegen Flüchtlinge außerhalb der Unterkünfte. Rund 800 davon wurden im ersten Halbjahr 2018 gemeldet. (epd/mig)

Vereinte Nationen: Ein Drittel weniger Bootsflüchtlinge

MiGAZIN

Vereinte Nationen: Ein Drittel weniger Bootsflüchtlinge
Die Zahl der Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa gekommen
sind, ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Das teilt
das die Internationale Organisation für Migration der UN mit.
Von Redaktion – 4. September 2019
Rund 46.500 Migranten und Flüchtlinge sind laut den Vereinten Nationen
seit Beginn des Jahres mit Booten über das Mittelmeer nach Europa
gekommen. Damit hätten von Januar bis August etwa ein Drittel weniger
Menschen die Küsten Europas erreicht als im Vergleichszeitraum des
Vorjahres, teilte die Internationale Organisation für Migration der UN
(IOM) am Freitag in Genf mit. Von Januar bis August 2018 seien 68.000
Migranten und Flüchtlinge in Europa an Land gegangen.

Die UN-Organisation erklärte den Rückgang mit der restriktiven
Flüchtlingspolitik europäischer Staaten. So verbietet Italien privaten
Seenotrettungsschiffen mit Migranten an Bord die Einfahrt in seine Häfen.

Die meisten Menschen erreichten laut IOM von Januar bis August 2019
Griechenland, es seien 23.200 gewesen. Danach folgten Spanien, Italien,
Malta und Zypern. Bei der Passage über das Mittelmeer mit
Schlepperbooten seien in diesem Jahr bereits 909 Menschen ums Leben
gekommen. Im Vorjahreszeitraum seien es 1.562 Todesfälle gewesen. Die
Dunkelziffern könnten jeweils weitaus höher liegen, hieß es. (epd/mig)

Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd

MiGAZIN
Von Redaktion – 26. August 2019

Journalisten-Verband

Herkunftsnennung von Tätern ist „absurd“
Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die journalistische Praxis verteidigt, über die Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern nur in berechtigten Ausnahmefällen zu berichten. Es sei „absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Freitag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Vorschlag des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp (FDP), der angeregt hatte, in den Medien über eine systematische Nennung der Herkunft von mutmaßlichen Tätern nachzudenken.

Wenn keine Herkunft genannt werde, spekulierten Internetnutzer schnell in den Kommentarspalten, dass es jemand mit Einwanderungsgeschichte gewesen sei, sagte Stamp der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Das ist ein Problem.“ Der DJV-Chef warnt hingegen vor einem Einknicken des Journalismus vor den Verbreitern von Hass und Rassismus in den sozialen Netzwerken. „Niemandem, der Hass und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil“, erklärte Überall. Der DJV stehe hinter der Richtlinie 12.1 im Pressekodex des Deutschen Presserates. Die Richtlinie fordert ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen.

Richtlinie vor zwei Jahren geändert
Der Presserat hatte die Richtlinie vor zwei Jahren geändert. Zuvor hatte sie einen „begründbaren Sachbezug“ eingefordert. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie Menschen davor schützen, „für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden“. Der Presserat prüft als Selbstkontrollorgan bei Beschwerden von Lesern oder Institutionen, ob die beanstandete Berichterstattung mit den Regeln des Kodex‘ vereinbar ist. Als schärfste Sanktion kann er eine öffentliche Rüge gegen Redaktionen aussprechen. (epd/mig)

Migration – Ideen für den Neustart – Politik – Süddeutsche.de

Süddeutsche Zeitung:

23. August 2019, 18:54 Uhr
Ideen für den Neustart
„Einen Neustart bei der Migration hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen. Nun basteln Brüsseler Beamte an Ideen, wie der aussehen könnte. Das Ziel ist klar: mehr Effizienz und vereinfachte Regeln“

https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-ideen-fuer-den-neustart-1.4573833

Dokumentation der Resettlement-Fachtagung 2019

Hier die Dokumentation zur Resettlement-Fachtagung am 13. und 14. Mai 2019 in Frankfurt.

Auf der zweiten Seite der Dokumentation finden Sie das Tagungsprogramm. Sollten Sie sich für ein bestimmtes Thema oder einen bestimmten Vortrag interessieren, können Sie diesen in der Programmübersicht der ersten beiden Seiten auswählen. Sie werden dann automatisch zu dem Beitrag weitergeleitet. Im Rahmen der Veranstaltung ist zudem ein Podcast entstanden, den Sie über die Internetseite des Deutschen Caritasverbandes abrufen können https://www.caritas.de/podcast/resettlement

Italien verschärft Strafen gegen private Seenotretter

MiGAZIN Von Redaktion – 7. August 2019

Flüchtlingspolitik Italien verschärft Strafen gegen private Seenotretter
Italien hat die Strafen für private Seenotretter drastisch verschärft. Evangelische Kirchen halten das Gesetz für vorgeschoben: Es ziele einzig darauf, die zivile Seenotrettung zu kriminalisieren.

Das vom italienischen Parlament verabschiedete Gesetz für härtere Strafen gegen Seenotretter stößt bei den Vereinten Nationen und bei Kirchen auf Kritik. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR äußerte sich am Dienstag besorgt über die Verschärfung. Die Retter spielten eine unschätzbar wichtige Rolle und dürften nicht kriminalisiert werden, erklärte ein UNHCR-Sprecher am Dienstag in Genf. Die neue italienische Gesetzgebung könnte private Seenotretter im Mittelmeer abschrecken und somit Menschenleben gefährden.

Ebenso dürften zivile Rettungsschiffe und die Handelsschifffahrt nicht gezwungen werden, aufgenommene Bootsflüchtlinge an die libysche Küstenwacht zu übergeben oder sie direkt zurück nach Libyen zu bringen. Die unberechenbare Sicherheitslage und Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den Haftzentren zeigten, dass Libyen kein sicheres Land für Flüchtlinge sei.
Bis zu einer Million Euro Strafe
Das Parlament in Rom hatte am Vorabend ein bislang geltendes Dekret des rechtsgerichteten Innenministers Matteo Salvini als Gesetz beschlossen. Danach müssen zivile Organisationen zur Rettung von Bootsflüchtlingen und Migranten bis zu einer Million Euro zahlen, falls ihre Schiffe in italienische Gewässer einfahren.
Der Bund der evangelischen Kirchen in Italien (FCEI) kritisierte, einziges Ziel des Gesetzes sei es, die zivile Seenotrettung zu kriminalisieren. Von daher wäre es angemessener gewesen, dass neue Gesetz als Kriminalisierungserlass zu bezeichnen. Die Reform habe nichts mit der Sicherheit der Italiener oder der Migranten zu tun, argumentierte FCEI-Präsident Luca Maria Negro. Er verwies darauf, dass das Gesetz die Anlandung ziviler Seenotrettungsschiffe mit Flüchtlingen untersage, gleichzeitig aber kleinere Flüchtlingsboote aus eigener Kraft den Hafen von Lampedusa erreichten.

„Es geht um Diskreditierung“
Zudem übersteige die Zahl der Migranten, die aufgrund des Dublin-Übereinkommens aus anderen EU-Ländern nach Italien zurückgesandten werden, die Zahl der Bootsflüchtlinge, fügte Negro hinzu. Statt aber nach einer europäischen Lösung zu suchen, gehe es der Regierung nur darum die Nichtregierungsorganisationen zu diskreditieren.
In Italien ist privaten Seenotrettungsschiffen bereits seit längerem die Einfahrt in die Häfen des Landes untersagt. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erreichten in diesem Jahr knapp 39.300 Menschen mit Booten über das Mittelmeer Europa. Davon kamen knapp 4.000 in Italien an. In Griechenland gingen fast 19.000 Flüchtlinge und Migranten an Land. Den Angaben zufolge starben in diesem Jahr mindestens 840 Menschen bei der Passage über das Mittelmeer. (epd/mig)

Kauder gegen Seehofer, Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran

MiGAZIN Von Redaktion – 25. Juli 2019

Kauder gegen Seehofer

Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran
Volker Kauder fordert die Bundesregierung auf, zum Christentum
konvertierte Muslime nicht in den Iran abzuschieben. Bundesinnenminister
Seehofer ist gegen einen generellen Abschiebestopp. Das Bamf prüfe
Schutzgründe umfassend.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist gegen einen generellen
Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Muslime in den Iran.
„Wer wirklich Schutz benötigt, wird in Deutschland auch Schutz
erhalten“, sagte Seehofer dem „Evangelischen Pressedienst“. Ihm sei
wichtig, dass Asylentscheidungen individuell und auf aktueller
Erkenntnislage erfolgen. „Das ist generell der Anspruch, nicht nur in
diesen Fällen“, erklärte Seehofer.

Der frühere Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich für solch
einen Abschiebestopp eingesetzt. „Wir wollen erreichen, dass ähnlich wie
etwa im Hinblick auf Afghanistan und Syrien die Bewertung der Lage vor
Ort korrigiert wird und konvertierte Christen bis auf weiteres nicht
mehr in den Iran zurückgeschickt werden“, sagte Kauder kürzlich dem
Boulevardblatt „Bild“.
Diskussionen im Umgang mit Konvertiten
Im Iran droht Menschen Verfolgung, die sich vom Islam abgewendet haben.
Christen sind in dem Land eine marginalisierte Gruppe. Kauder hat im
Bundestag immer wieder die Lage verfolgter Christen thematisiert. Das
Ministerium bestätigte, dass es zu diesem Thema seit Jahresanfang mit
dem CDU-Politiker im Kontakt ist.
Über den Umgang mit Konvertiten hatte es immer wieder Diskussionen
gegeben. Auch die Kirchen hatten sich wiederholt dafür eingesetzt, dass
mit Asylanträgen von Christen aus muslimischen Ländern besonders
sensibel umgegangen wird. Das Bundesinnenministerium will aber an der
Einzelfallprüfung festhalten. „Eines generellen Abschiebestopps für zum
Christentum konvertierte Muslime bedarf es nicht“, erklärte ein Sprecher
auf Anfrage.

BAMF prüfe umfassend
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe die Schutzgründe
umfassend. Eine begründete Sorge vor Verfolgung aufgrund der
Religionszugehörigkeit würde in der Regel einen Schutzanspruch
begründen, hieß es weiter. Der Bundesregierung seien zudem keine Fälle
bekannt, in denen Rückkehrer im Iran Repressionen ausgesetzt waren.
Wie viele konvertierte Christen in den Iran zurückgekehrt sind oder
abgeschoben wurden, wird nach Angaben des Innenministeriums nicht
gesondert erfasst. Den Angaben des Sprechers zufolge sind im vergangenen
Jahr 497 Personen freiwillig in den Iran zurückgekehrt, bis zum 20. März
dieses Jahres waren es 86. 2018 wurden demnach 22 Personen in den Iran
abgeschoben, in diesem Jahr bis Ende Mai 17 Personen. (epd/mig)

Fachkommission zu Fluchtursachen-Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 19.07.2019 (hib 803/2019)

Fachkommission zu Fluchtursachen Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 19.07.2019 (hib 803/2019)

Berlin: (hib/JOH) Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind derzeit noch keine Expertengremien tätig, die sich mit Fragen der Digitalisierung, des Verbraucherschutzes und den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen befassen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11507) auf eine Kleine Anfrage (19/10966) der FDP-Fraktion. Jedoch habe das Bundeskabinett am 3. Juli 2019 die Mitglieder der Fachkommission „Fluchtursachen“ der Bundesregierung berufen. Sie werde mit Sekretariat im BMZ angesiedelt und voraussichtlich im September ihre Arbeit aufnehmen. Ziel sei es, Empfehlungen zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu erarbeiten und dem Bundestag sowie der Bundesregierung bis Ende 2020 vorzulegen. Die Fachkommission werde unabhängig arbeiten und sich aus renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzen.

Sommerfest der Evangelischen Studierenden Gemeinde

Am 30. Juni fand bei strahlendem Sonnenschein das Sommerfest der
Evangelischen Studierenden Gemeinde in Aachen auf dem Lousberg statt.
Auch wir waren mit einem Infostand vertreten, denn jeden ersten Montag
im Monat (HERZLICHE EINLADUNG ZUR TEILNAHME) treffen wir uns dort um 20
Uhr, Ältere und Jüngere, Flüchtlinge und in Deutschland Geborene, um
gemeinsam zu kochen und uns auszutauschen.
Es ergaben sich etliche interessante Gespräche und es war ein schönes
Fest mit vielen interessanten Darbietungen.
Wir bedanken uns für die Organisation und die Einladung!

Eritreische Regierung verfolgt Menschenrechtsaktivisten in Europa

Die eritreische Regierung diffamiert und bedroht Menschenrechtsverteidiger im Ausland, unter anderem in den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien. Dies dokumentiert ein neuer Amnesty-Bericht.

BERLIN, 26.06.2019  – Menschenrechtler werden in Eritrea schikaniert, verfolgt und inhaftiert. Der neue Amnesty-Bericht „Repression Without Borders – Threats to Human Rights Defenders Abroad“ belegt nun, dass sie auch im Ausland massiv verfolgt werden. So werden für den Zeitraum von 2011 bis 2019 Angriffe und Schikanen in Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien dokumentiert. Ausländische Journalisten und Vertreter der Vereinten Nationen sind ebenfalls betroffen.

„Die Menschenrechtslage in Eritrea ist katastrophal. Der obligatorische Militärdienst wird willkürlich ausgedehnt und kommt Zwangsarbeit gleich. Jeder Mensch, der bei der Flucht gefasst wird, muss mit sofortiger Inhaftierung in Militärgefängnissen rechnen, wo ihm Folter droht. Auch der 2018 geschlossene Friedensvertrag zwischen Äthiopien und Eritrea hat zu keiner Verbesserung der Menschenrechtslage geführt“, sagt Clara Braungart, Eritrea-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.

„Wer in Eritrea öffentlich die Regierung kritisiert, wird festgenommen und auf unbestimmte Zeit ohne Kontakt zu Außenwelt inhaftiert. Selbst Aktivisten, die ins Ausland geflohen sind, werden von Regierungsvertretern und Unterstützern der amtierenden Regierungspartei angegriffen, diffamiert und bedroht, insbesondere durch den militanten Jugendflügel der Regierungspartei“, so Braungart weiter. „Der Bericht dokumentiert unter anderem wie Kritiker der eritreischen Regierung persönlich und über Twitter bedroht und beschimpft oder körperlich angegriffen wurden. Einige erhielten Morddrohungen. Eine junge Frau, die sich bei einer Veranstaltung in Oslo für Menschenrechte stark gemacht hatte, erhielt wochenlang Drohanrufe und wurde in den Sozialen Medien mit einer Verleumdungskampagne überzogen. Sheila Keetharuth, UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea bis 2018, wurde vom eritreischen Botschafter im Menschenrechtsrat verbal attackiert.“

„Amnesty fordert von der eritreischen Regierung, die Schikanen, Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen kritische Stimmen sowohl in Eritrea als auch im Ausland zu beenden. Die Regierungen von Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien müssen sicherstellen, dass alle Menschenrechtsaktivisten in ihrem Land effektiv geschützt werden. Vorwürfe von Übergriffen und Drohungen gegenüber Menschenrechtlern müssen untersucht werden.“