Kategorie: Allgemein

Juristin: Seenot ist nicht erst, wenn Menschen um ihr Leben kämpfen


MiGAZIN 
geschrieben von Redaktion am 11. Dezember 2019 

Das private Rettungsschiff „Ocean Viking“ hat vor rund zwei Wochen erneut Menschen aus einem Boot geborgen, die sich von Libyen aus auf den Weg über das Mittelmeer gemacht hatten. Den Betreibern SOS Méditerranée und „Ärzte ohne Grenzen“ wird ebenso wie ähnlichen Organisationen immer wieder vorgeworfen, Migranten und Flüchtlinge vor der afrikanischen Küste abzuholen oder gar als „Taxi“ nach Europa zu fahren. Nele Matz-Lück, Professorin für Völkerrecht mit dem Schwerpunkt internationales Seerecht an der Universität Kiel, erklärt im Gespräch, was Seenot rechtlich bedeutet.

Wann gilt ein Schiff oder ein Boot als in Seenot?

Nele Matz-Lück: Seenot besteht nicht erst, wenn Menschen im Wasser um ihr Leben kämpfen, sondern wenn für Leib und Leben oder auch das Schiff selbst oder eine Ladung von Wert unmittelbar Gefahr droht. Es muss also nicht schweres Wetter sein, es reicht aber auch nicht, wenn nur eine Schwimmweste fehlt. Seenot liegt etwa vor, wenn ein Schiff total überladen ist, sodass eine kleine Welle oder Bewegung an Bord zum Kentern reicht. Bei den Booten, die mit Migranten und Flüchtlingen übers Mittelmeer kommen, wird man daher fast per se einen Seenotfall annehmen müssen, weil sie meist nicht seetüchtig sind und dadurch eine konkrete Gefahrensituation besteht.

Wer entscheidet konkret, ob Seenot vorliegt?

Nele Matz-Lück: Normalerweise schätzt das der Kapitän des betroffenen Schiffes ein. Die Boote der Migranten und Flüchtlinge haben aber in der Regel keinen Kapitän. Daher muss es der Kapitän eines anderen Schiffes, das in der Nähe ist und zu Hilfe kommen kann, einschätzen. Das besagt das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Das Seerecht gibt dagegen keine genauen Kriterien vor, etwa die Entfernung von Land. Diesen Beurteilungsspielraum des Kapitäns muss es geben. Denn die See ist für Menschen ein gefährlicher Ort. Teilweise meldet auch die Luftaufklärung über dem Mittelmeer Seenotfälle an die Leitstellen an Land.

Welche Pflichten hat der Kapitän des anderen Schiffes?

Nele Matz-Lück: Er muss die Menschen in Seenot retten und an einen sicheren Ort bringen. Was genau „sicherer Ort“ heißt, bestimmt das Seerecht wiederum nicht. Auch hier hat der Kapitän einen Ermessensspielraum. Es muss aber mehr sein als bloß trockener Boden unter den Füßen, also ein Ort, wo nicht wieder unmittelbar Gefahr droht durch Verfolgung, Internierung oder Folter. Libyen ist kein solcher Ort. Diese Verpflichtungen sind unabhängig vom Status der Geretteten, zum Beispiel als Flüchtlinge oder Migranten ohne Einreiserecht nach Europa. Auch, ob sie sich selbst absichtlich in Seenot gebracht haben, spielt dabei keine Rolle. (epd/mig)

Rückblick auf unsere Matinee zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am Sonntag, 24.11.2019 in der Volkshochschule Aachen.

Danke an alle, die der Einladung von Amnesty International, dem Eine Welt Forum und der Volkshochschule Aachen folgten.

Danke an La Folklorica, die uns auf eine musikalische Reise durch Südamerika mitgenommen haben. Dank auch an Annette Schmidt vom Theater K, die mit lyrischen Texten von Autorinnen aus aller Welt die Veranstaltung begleitete: „Frauenmenschen: Von Gewalt umgeben. Trotzdem oder deshalb, zärtlich und kämpferisch – unterdrückt immer noch, auch müde manchmal, doch ungebrochen im Frausein stark.“

Die Solidaritätsbriefe zu Gunsten von drei jungen Frauen wurden von den Teilnehmenden betroffen unterschrieben. So haben wir auch mit dieser Veranstaltung am Amnesty-Briefmarathon teilgenommen. MARINEL UBALDO von den Philippinen, SARAH MARDINI, die in Griechenland aktiv war und die Iranerin YASAMAN ARYANI haben sich, wie viele andere, für die Einhaltung von Menschenrechten eingesetzt.

Schon jetzt vormerken: Am Dienstag, dem 10. März 2020 von 19:00 bis 21:30 findet unsere Veranstaltung zum Weltfrauentag statt, wieder in der Volkhochschule Aachen.

Herkunftsnennung in Medien hat drastisch zugenommen

Herkunftsnennung in Medien hat drastisch zugenommen 
geschrieben von Redaktion MIGAZIN am 11. Dezember 2019 

In der Berichterstattung über Gewaltdelikte in deutschen Medien hat die Nennung der Herkunft eines Verdächtigen nach Angaben des Journalismus-Forschers Thomas Hestermann drastisch zugenommen. 2014 habe die Nationalität mutmaßlicher Täter kaum eine Rolle gespielt, sagte der Professor der Hochschule Macromedia am Dienstag bei einer Veranstaltung des „Mediendienstes Integration“ in Berlin. In nur knapp fünf Prozent der Fernsehbeiträge sei sie genannt worden. Die Silvesternacht 2015/16 in Köln habe alles geändert, sagte Hestermann mit Verweis auf seine eigene Forschung: 2017 sei in jedem sechsten Fernsehbeitrag über Gewaltdelikte die Herkunft von Verdächtigen genannt worden, 2019 sogar in jedem dritten.
Hestermann, der gleiche Effekte auch bei einer Untersuchung überregionaler Zeitungen feststellte, sagte, genannt werde die Herkunft meist dann, wenn es Ausländer betreffe. Er warnte vor einem Zerrbild: 69 Prozent der Gewalttäter 2018 seien Deutsche gewesen, sagte er unter Berufung auf die Polizeistatistik. Das in Medien gezeichnete Bild sei damit nicht wahrheitsgetreu.

Pressekodex-Änderung  „krasse Fehlentscheidung“
Die Änderung der betreffenden Richtlinie im Pressekodex bezeichnete Hestermann als „krasse Fehlentscheidung“. Der Presserat als Selbstkontrollorgan der deutschen Presse hatte im Frühjahr 2017 entschieden, dass die Herkunft genannt werden kann, wenn ein „begründetes öffentliches Interesse“ daran besteht. Vorher galt, dass die Herkunft nur dann genannt werden soll, wenn ein Zusammenhang zur Tat besteht, etwa wenn die Tat nur durch die Nennung der Nationalität erklärbar wird. Die Richtlinie soll vor Diskriminierung schützen.
Hestermann sagte zugleich, viele Journalisten hielten sich nach wie vor an die alte Richtlinie. Dazu riet auch die Geschäftsführerin des Vereins „Neue deutsche Medienmacher*innen“, Konstantina Vassiliou-Enz. Die automatische Verknüpfung von Herkunft und Tat sei „unsachlich und unjournalistisch“, sagte sie. Nur in Ausnahmen sei die Nennung der Herkunft notwendig, um die Geschichte um eine Tat zu verstehen. Sie plädierte dafür, in Fällen, in denen die Herkunft genannt wird, auch zu erklären, warum das relevant ist. Ihr Verein setzt sich für diskriminierungsfreie Berichterstattung ein.

Polizei gegen Pauschale Vorgaben
Der stellvertretende Chefredakteur der „Sächsischen Zeitung“, Heinrich Maria Löbbers, verteidigte die 2016 von seiner Zeitung getroffene Entscheidung, die Herkunft eines Verdächtigen immer zu nennen. So wolle man dem Zerrbild entgegenwirken, weil auch bei deutschen Tätern die Nationalität genannt werde. Ausschlaggebend für die Berichterstattung sei aber die Relevanz des Deliktes, nicht die Herkunft. „Für unsere Region, glauben wir, ist es die richtige Entscheidung gewesen“, sagte Löbbers mit Blick auf die Auseinandersetzungen rund um „Pegida“ in Sachsen.
Der Pressesprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, wandte sich gegen die Forderung pauschaler Vorgaben für Pressemitteilungen der Polizei. Die Nennung der Herkunft müsse immer individuell abgewogen werden, sagte er. Auch er plädierte für die Nennung, wenn es für das Verständnis des Geschehenen notwendig sei. Auch in anderen Fällen sei es sinnvoll, Details wie die Nationalität zu nennen, etwa um einem „Frame“ entgegenzuwirken, sagte er. (epd/mig)

Kleine Anfrage Drucksache 19/13632

Kleine Anfrage Drucksache 19/13632 – Die migrationspolitische Kooperation der Bundesregierung und der Europäischen Union mit afrikanischen Staaten29. November 2019Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Inneres; Heimat


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914665.pdf

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UA zur Türkei – rechtswidrige Abschiebungen nach Syrien

Bitte unterstützen: Eilaktion zu rechtswidrigen Abschiebungen nach Syrien

Syrische Flüchtlinge sind nach wie vor von Abschiebungen aus der Türkei nach Syrien bedroht. Gleichzeitig planen die türkischen Behörden, eine große Zahl von ihnen in eine sogenannte „Sicherheitszone“ in Nordsyrien umzusiedeln. Dieses Gebiet ist eine aktive Konfliktzone – was nicht zuletzt die aktuellste türkische Militäroffensive in Nordostsyrien im Oktober 2019 belegt.
Hier bitte den Link nutzen und gleich online aktive werden:
https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/weiterhin-rechtswidrige-abschiebungen-nach-syrien?etcc_med=Newsletter&etcc_var=UA-NL&dat=KW47-2019

Amnesty: Geschäftsmodell von Google, Facebook & Co. bedroht elementare Menschenrechte – EU und Bundesregierung müssen handeln – Chance für europäische Alternative zu China und „Silicon Valley Wild West“

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­ ­ ­ ­ In einem neuen Bericht fordert die Menschenrechtsorganisation große Internet-Konzerne dazu auf, ihre Geschäftsmodelle der unbeschränkten Überwachung und Datenausbeutung radikal zu ändern, da sie unvereinbar sind mit dem Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. EU und Bundesregierung müssen ihrer Schutzpflicht nachkommen und elementare Menschenrechte auch für die digitale Moderne gewährleisten.

Den vollständigen englischsprachigen Bericht finden Sie hier.

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­ ­ ­ ­ BERLIN, 20.11.2019 – Die Dominanz von Onlinediensten, die u.a. Google und Facebook anbieten, geben diesen Unternehmen eine nie dagewesene Macht über die persönlichsten Daten von Millionen Menschen: 2,8 Milliarden Personen pro Monat nutzen einen Facebook-Dienst, mehr als 90 Prozent aller Internetsuchen finden auf Google statt und mehr als 2,5 Milliarden Handys nutzen das Google-Betriebssystem Android.

Das Internet ist eine grundlegende Infrastruktur für die Ausübung zahlreicher Menschenrechte. Facebook und Google sind Torhüter dieser digitalen Welt. Sie haben eine historisch einmalige Macht über den „digitalen öffentlichen Platz“ und bestimmen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen Meinungs- und Informationsfreiheit online ausgeübt werden können – und welchen Preis man dafür zahlen muss.

„Wir alle sollten am modernen digitalen Leben teilnehmen können, ohne irgendjemandem die umfassende Erfassung, Überwachung, dauerhafte Speicherung und individualisierte Auswertung unserer persönlichsten Daten erlauben zu müssen, dazu gehören Interessen, Vorlieben, Abneigungen, Familienstand oder auch Einkaufsverhalten und Bewegungsmuster“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland und Mitglied der Amnesty-Arbeitsgruppe zu Menschenrechten in der digitalen Moderne.

Konzerne wie Facebook und Google sammeln Daten in einem unfassbaren, nie dagewesenen Ausmaß – unbeschränkt, dauerhaft. Dies umfasst nicht allein freiwillig zur Verfügung gestellte Informationen, sondern die digitale Erfassung und Überwachung aller Aktivitäten, weit über die Nutzung einzelner Social-Media-Plattformen hinaus. Auch ist es nicht auf die Daten derer beschränkt, die sich bewusst dafür entschieden haben, diese Dienste zu nutzen.

„Während internationales Recht und Verfassungen elementare Menschenrechte garantieren, staatliche Behörden reglementieren und diese einer rechtsstaatlichen Gewaltenkontrolle unterwerfen, haben diese Konzerne ein privates Überwachungsregime geschaffen, welches sich der unabhängigen öffentlichen Kontrolle weitgehend entzieht“, kritisiert Beeko. „Es braucht eine digitale Infrastruktur und Angebote, die Selbstbestimmung, Privatsphäre und Autonomie der Menschen respektieren und schützen. Die EU und die deutsche Bundesregierung sind gefordert, rechtsstaatliche Rahmenbedingen zu schaffen, um die Grund- und Menschenrechte kommender Generationen in einer digitalen Welt zu bewahren.“

Der neue Amnesty-Bericht „Surveillance Giants“ zeigt, dass die systematische umfassende dauerhafte Ausbeutung der Daten von Millionen Menschen durch Facebook und Google rasches politisches Handeln erfordert: „Genauso wie Regierungen die Rechte der Bevölkerung auf Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu gewährleisten haben, sind sie auch hier gefragt, dem unkontrollierten Überwachungskapitalismus ein Ende zu setzen“, so Beeko. „In einem ersten Schritt sollten die Gesetzgeber es Unternehmen untersagen, den Zugang zu ihren Diensten davon abhängig zu machen, ob die Nutzer der Sammlung und Nutzung ihrer persönlichen Informationen zu Werbezwecken ‚zustimmen‘.“ ­ ­ ­ ­
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Ägypten: Ein Staat im permanenten Ausnahmezustand

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­ ­ ­ ­ Die ägyptische Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit missbraucht routinemäßig Anti-Terrorismus-Gesetze, um Tausende von friedlichen Regierungskritikern strafrechtlich zu verfolgen und faire Gerichtsverfahren zu unterlaufen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht von Amnesty International.

Den vollständigen englischsprachigen Bericht finden Sie hier.

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­ ­ ­ ­ BERLIN, 26.11.2019 – Im Bericht „Permanent State of Exception“ deckt Amnesty International auf, wie die Oberste Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit sich an Verschwindenlassen, willkürlichem Freiheitsentzug, Folter und Misshandlung beteiligt. Die Oberste Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit ist eine Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft, die für die Untersuchung von Aktivitäten zuständig ist, die mutmaßlich die nationale Sicherheit bedrohen. Sie hält Tausende von Menschen aus fadenscheinigen Gründen – wie regierungskritische Beiträge in den sozialen Medien – über einen längeren Zeitraum fest und missachtet immer wieder das Recht auf ein faires Verfahren.

„Die Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit bedient sich einer erweiterten Definition des Begriffs ‚Terrorismus‘, unter den auch friedlicher Protest, Beiträge in den sozialen Medien und legitime politische Aktivitäten fallen. Im Namen der Terrorbekämpfung werden friedliche Kritiker der Regierung willkürlich festgenommen, eingeschüchtert und wie Staatsfeinde behandelt. Die Anklagebehörde hat sich zu einem zentralen Element der Unterdrückung entwickelt“, sagt Ruth Jüttner, Leiterin des Teams Regionen und Themen bei Amnesty International in Deutschland.

Seit dem Amtsantritt von Präsident Abdel Fattah al-Sisi im Jahr 2013 hat sich die Zahl der von der Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit verfolgten Fälle fast verdreifacht – von rund 529 Fällen im Jahr 2013 auf 1739 im Jahr 2018.

Die Verfahren der Anklagebehörde ermöglichen es den Behörden, Verdächtige während der Ermittlungen offiziell in „Untersuchungshaft“ zu nehmen. In Wirklichkeit werden viele von ihnen jedoch auf der Grundlage geheimpolizeilicher Ermittlungen und ohne Rückgriff auf wirksamen Rechtsbehelf monate- und in einige Fällen jahrelang ohne Beweise und ohne Anklageerhebung festgehalten. Auf diese Weise konnten die Behörden die Praxis der langen Verwaltungshaft fortsetzen, wie sie unter der Notstandsgesetzgebung unter Präsident Mubarak in Ägypten praktiziert wurde, bis ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichts von 2013 diese Praxis für verfassungswidrig erklärte.

Vor zwei Monaten reagierten die ägyptischen Behörden auf den Ausbruch von Protesten mit einer massiven Inhaftierungswelle, bei der in wenigen Wochen mehr als 4000 Personen, viele davon willkürlich, festgenommen wurden. Die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit hat in der überwiegenden Mehrheit dieser Fälle wegen der angeblichen Beteiligung an Protesten und Anschuldigungen im Zusammenhang mit „Terrorismus“ ermittelt.

Der Bericht von Amnesty International dokumentiert 138 Fälle zwischen 2013 und 2019, in denen die Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit Inhaftierungen anordnete. 56 Personen wurden wegen ihrer Teilnahme an Protesten oder wegen ihrer Äußerungen in sozialen Medien festgenommen, 76 aufgrund ihrer politischen oder menschenrechtlichen Aktivitäten oder ihres politischen Hintergrunds und sechs wegen der vermeintlichen Beteiligung an Gewalttaten.

Eine von ihnen ist die junge Mutter und Menschenrechtsaktivistin Amal Fathy, die im Mai 2018 in einem Facebook-Video sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Ägypten anprangerte. Die 35-Jährige kritisierte die Regierung al-Sisi für ihr Versagen, sexuelle Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Zwei Tage später wurde sie von der Polizei festgenommen. Ihr wird vorgeworfen, falsche Nachrichten verbreitet zu haben, um dem ägyptischen Staat zu schaden. Ende September 2018 verurteilte ein Gericht sie zu zwei Jahren Gefängnis und einem Bußgeld. In einem zweiten Verfahren wurde ihr neben anderen Punkten auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe vorgeworfen. Aktuell ist Fathy gegen Kaution auf freiem Fuß, doch sie könnte jederzeit wieder inhaftiert werden.

Wie die Ermittlungen von Amnesty ergaben, befanden sich Häftlinge durchschnittlich 345 Tage, in einem Fall sogar 1263 Tage in Untersuchungshaft, bevor sie ohne Gerichtsverfahren freigelassen wurden. In dieser Zeit wurden die Gefangenen selten mehr als einmal befragt.

Der Bericht von Amnesty International zeigt auch, dass die Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit an Fällen von Verschwindenlassen und Folter beteiligt ist. Sie vernachlässigt systematisch die Untersuchung von Vorwürfen über Folter oder Verschwindenlassen und lässt „Geständnisse“, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zu. In einigen Fällen wurden die Angeklagten anschließend zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Der Bericht dokumentiert 112 Fälle von Verschwindenlassen über Zeiträume von bis zu 183 Tagen durch Sicherheitskräfte, hauptsächlich durch die National Security Agency, einer auf die Staatssicherheit spezialisierte Polizeibehörde.

„Die internationale Gemeinschaft darf die eklatanten Menschenrechtsverletzungen in Ägypten nicht aus wirtschaftlichen Gründen oder Sicherheitsinteressen ignorieren. Sie muss Ägypten auffordern, alle friedlichen Regierungskritiker freizulassen und die Praxis der Unterdrückung durch die Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit zu beenden“, so Ruth Jüttner weiter.



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Heute im Bundestag Nr. 1347 – Beratungsangebote für LSBTI-Flüchtlinge

hib – heute im bundestag Nr. 1347 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do., 28. November 2019, Redaktionsschluss: 15.14 Uhr

  1. Beratungsangebote für LSBTI-Flüchtlinge

06. Beratungsangebote für LSBTI-Flüchtlinge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine Auflistung von Beratungsstellen mit speziellen Beratungsangeboten für geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) enthält die Antwort der Bundesregierung (19/14367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13773). Darin werden insgesamt 74 solcher Stellen im gesamten Bundesgebiet genannt.