Widerrufsverfahren -Zahlen 2019 und Auswirkung auf Familiennachzug -Antwort auf schriftliche Fragen-Jutta Graf
16. Juni 2019, 9:23 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, af
Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf
Nur ein kleiner Teil der positiven Asylbescheide wird im Nachhinein
widerrufen. Mehr als 98 Prozent der Prüfungsverfahren bestätigen ein
Anrecht auf Asyl.
Hier das Statement von Luise Amtsberg (Bundestagsfraktion Bündnis 90/
Die Grünen):
„Derzeit leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
anlasslos bei fast allen Menschen, die einen Schutzstatus erhalten
haben, Widerrufsverfahren ein. Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll die
Frist zur Einleitung des Widerrufverfahrens von drei auf bis zu fünf
Jahre erhöht werden, weil die Kapazitäten des BAMF durch die
Widerrufsverfahren unnötig strapaziert werden. Das Asylgesetz sieht vor,
dass ein positiver Bescheid nur widerrufen werden kann, wenn sich die
Situation im jeweiligen Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon
sind wir bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Eritrea und
Afghanistan aber sehr weit entfernt.