Monat: Dezember 2024

Eine Stunde für die Menschenrechte

Dieser Einladung von AMNESTY INTERNATIONAL und MITEINANDER TEILEN folgten am Vorabend des Tags der Menschenrechte in Eupen, am 9. Dezember über 20 Personen.
Bei Wind und Regen wurde daran erinnert, dass am 10. Dezember 1948 die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Antwort auf die furchtbaren Verbrechen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkrieges verabschiedeten. In der Erklärung wird als Ziel eine Welt proklamiert, in der alle Menschen frei von Furcht und Not leben können.

Keine Freiheit ohne Pressefreiheit

Die Fotoausstellung widmet sich prägenden Themen von „Reporter ohne Grenzen“ aus den vergangenen sechs Jahren. In „Love Radio“ aus 2018 zeigt die Fotografin Anoek Steketee, wie das Radio Menschen in Ruanda nach dem Völkermord wieder vereint. 2020 widmete sich Andrés Cardona in „Der ewige Albtraum“ dem anhaltenden Morden in seinem privaten Umfeld in Kolumbien. Ein Jahr später dokumentierte Violetta Savchits in „Gegen die Übermacht“ die Proteste in Belarus gegen die gefälschte Präsidentenwahl. 2022 beeindruckte die Arbeit eines anonymen Fotografen aus Myanmar, der den „Aufstand für Demokratie“ festhielt.
Die Ausstellung im Bilker Bunker (Bilker Bunker, Aachener Straße 39, 40223 Düsseldorf) bis zum 16. Dezember zu sehen.

Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) anerkannte Flüchtlinge in Italien

Zur Information – zwei Entscheidungen des BVerwG, siehe https://www.bverwg.de/de/pm/2024/57

Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Italien grundsätzlich geklärt.

Mit den Entscheidungen bot sich dem Bundesverwaltungsgericht erstmals die Gelegenheit, voneinander abweichende tatsächliche Bewertungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe hinsichtlich der abschiebungsrelevanten Lage in einem Zielstaat nach dem seit 1. Januar 2023 bestehenden Verfahren der Tatsachenrevision zu vereinheitlichen.