Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen
hib – heute im bundestag Nr. 1205
Neues aus Ausschüssen und aktuelle
parlamentarische Initiativen
Do., 31. Oktober 2019,
Redaktionsschluss: 10.47 Uhr
- Aufnahme von
Flüchtlingen in Kommunen
Inneres und Heimat/Anhörung
Berlin: (hib/FLA). Um die Aufnahme von Flüchtlingen in
Kommunen geht es in einer öffentlichen Anhörung im
Ausschuss für Inneres und Heimat am Montag, 4.
November 2019. Die Befunde der neun Sachverständigen
kreisen um Anträge der Linksfraktion (19/8648)
und Bündnis 90/Die Grünen (19/9275).
Die zweistündige Sitzung beginnt um 14 Uhr im
Paul-Löbe-Haus, Raum E 600. Sie wird zeitversetzt ab
16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Interessierte
Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum
beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
„Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken“,
haben die Grünen ihren Antrag überschrieben. Sie fordern
von der Bundesregierung, Städte und Kommunen, die ihre
Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten
zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt
haben, in ihrem Anliegen zu unterstützen. Auch solle die
Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Paragraf 23
Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine „Benehmens
Regelung“ ändern, „sodass die Länder nicht mehr das
Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen,
um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen“.
Ferner solle sich die Bundesregierung auf europäischer
Ebene dafür einsetzen, „dass ein kommunaler
Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen
Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von
Geflüchteten eingerichtet wird“.
Die Grünen schreiben, dass fast 50 Städte und Gemeinden
in Deutschland „ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im
Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen“ wollten und sich
dazu bereit erklärten, aus Seenot gerettete Menschen
aufzunehmen. Derzeit hindere Paragraf 23 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes die Länder jedoch an einer
eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme,
da hierzu immer das Einvernehmen mit dem
Bundesinnenminister erforderlich sei.
Die Linken drängen in ihrem Antrag darauf, „kommunale
Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten“ umfassend
zu unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr
politisches Einverständnis für entsprechende
Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz
1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf
vorlegen, „mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit
eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich
aufzunehmen“, fordert die Fraktion.
Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, besonders
aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und
strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für
einen „Asyl-Solidaritäts-Fonds“ einzusetzen, „dessen
Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung
der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen
ermöglichen“. In der Begründung schreibt die Fraktion,
dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, „die sich
aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten
haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg,
Greifswald und Nürnberg“. Etwa 25 Städte hätten dies
gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.