Monat: November 2019

„In die Türkei kann man durchaus Asylbewerber zurückschicken“ – Artikel auf ZEIT ONLINE

ZEIT-ONLINE, 7. November 2019, 13:56 Uhr
Filippo Grandi: „In die Türkei kann man durchaus Asylbewerber
zurückschicken“
Seit 2016 leitet Filippo Grandi das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Er
fordert: „Wir müssen endlich aufhören, immer nur alles durch die
europäische Brille zu betrachten.“
Von Martin Klingst, Genf

Artikel auf ZEIT ONLINE lesen:
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/filippo-grandi-fluechtlinge-unhcr-vereinte-nationen-syrien-tuerkei?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.mail.ref.zeitde.share.link.x

EGMR: Schweiz darf afghanischen Konvertiten nicht abschieben

MiGAZIN – geschrieben von Redaktion am 8. November 2019
Schweiz darf afghanischen Konvertiten nicht abschieben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Schweiz
die Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen in sein
Heimatland untersagt. Die Schweiz würde mit einer Abschiebung gegen das
Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung verstoßen, erklärte
der EGMR am Dienstag in Straßburg mit Blick auf die Gefahren, denen der
Mann in Afghanistan ausgesetzt wäre. Das Urteil kann innerhalb von drei
Monaten angefochten werden. (AZ: 32218/17)

Der Afghane kam laut EGMR vor rund fünf Jahren in die Schweiz und bat um
Asyl. Die zuständigen Stellen lehnten dies ab. Ein Gericht machte dem
EGMR zufolge geltend, dass er zwar nicht in seine Ursprungsregion, aber
in die Hauptstadt Kabul abgeschoben werden könne, wo er Familie habe.
Seine in der Schweiz erfolgte Konversion sei kein Hindernis, da die
Verwandten davon nichts wüssten.

Der EGMR befand nun, dass christliche Konvertiten in Afghanistan mit
Verfolgung durch verschiedene Gruppen und auch den Staat rechnen
müssten, es drohe sogar die Todesstrafe. Das Schweizer Gericht habe
nicht geprüft, wie der Mann unter diesen Umständen seinen Glauben
praktizieren könne. Wenn das Gericht meine, er solle dies nur im
Geheimen tun, stünde dem ein Urteil genau desselben Gerichts in einem
anderen Fall entgegen, erklärte der EGMR. Danach könne das tagtägliche
Verleugnen des eigenen Glaubens im Kontext der afghanischen Gesellschaft
unter Umständen als unerträglicher seelischer Druck charakterisiert
werden. (epd/mig)

Auf dem Weg zum Mittelmeer sterben mehr Migranten als auf See

MiGAZIN geschrieben von Redaktion am 5. November 2019
Auf dem Weg zum Mittelmeer sterben mehr Migranten als auf See

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) schätzt, dass
mehr afrikanische Migranten auf dem Weg zur nordafrikanischen Küste ums
Leben kommen als bei den Fahrten über das Mittelmeer. „Wir gehen davon
aus, dass vermutlich mindestens doppelt so viele Menschen auf dem Weg
zum Mittelmeer sterben als im Mittelmeer selbst“, sagte Vincent
Cochetel, der UNHCR-Sondergesandte für das Mittelmeer und Libyen, der
„Welt am Sonntag“. Die Zahl könne aber „auch viel höher“ sein. „Niemand
kann es mit Sicherheit sagen, aber es ist eine Tragödie“, sagte
Cochetel.

Ebenso wie das UNHCR weist auch die Internationale Organisation für
Migration (IOM) auf eine hohe Dunkelziffer hin. Registriert wurden laut
IOM von 2014 bis zum 28. Oktober dieses Jahres 19.005 Tote im Mittelmeer
– sowie 4.463 in Nordafrika. Für das Mittelmeer habe man allerdings mehr
und bessere Quellen, deshalb dürften die Angaben für diesen Teil der
Fluchtroute der Wirklichkeit näherkommen als im Falle Nordafrikas, hieß
es.

Haupttodesursachen auf den Landrouten waren laut IOM nach den
vorliegenden Zahlen für 2018 Verkehrsunglücke, gefolgt von Verdursten,
Gewalttaten, Verhungern und Krankheiten. Nicht selten werden Geflüchtete
gewaltsam in die Wüste getrieben oder dort schutzlos alleingelassen.
(epd/mig)

Mindestens 18.999 Tote und Vermisste im Mittelmeer seit 2014


Mindestens 18.999 Tote und Vermisste im Mittelmeer seit 2014
von Redaktion MIGAZIN am 31. Oktober 2019 @ 05:22

Bei der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer sind seit 2014 laut den Vereinten Nationen mindestens 18.999 Migranten und Flüchtlinge gestorben oder als vermisst gemeldet worden. Das sind etwa zehn Tote bzw. Vermisste pro Tag. Die meisten Opfer, 15.754, seien auf der zentralen Route von Libyen nach Italien zu beklagen, teilte die Internationale Organisation für Migration der UN am Freitag in Genf mit.

Das Jahr mit den meisten Opfern war den Angaben zufolge 2016, in dem auf dem gesamten Mittelmeer 5.143 Menschen ihr Leben verloren oder vermisst wurden. Von Januar bis zum 23. Oktober dieses Jahres sind 1.080 tote oder vermisste Migranten und Flüchtlinge offiziell erfasst. Die Dunkelziffern sind aber höher.

Die meisten Migranten und Flüchtlinge verlassen ihre Heimatländer, um Armut, Gewalt, Unterdrückung und Krieg zu entkommen. Sie stammen aus afrikanischen Staaten wie Eritrea oder Nigeria und aus arabischen oder asiatischen Ländern wie Syrien und Afghanistan. Viele der Schlepperboote, die für die Überfahrt über das Mittelmeer benutzt werden, sind nicht seetauglich. (epd/mig)

Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

hib – heute im bundestag Nr. 1205 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do., 31. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

  1. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

01. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/FLA). Um die Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen geht es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am Montag, 4. November 2019. Die Befunde der neun Sachverständigen kreisen um Anträge der Linksfraktion (19/8648) und Bündnis 90/Die Grünen (19/9275). Die zweistündige Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600. Sie wird zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

„Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken“, haben die Grünen ihren Antrag überschrieben. Sie fordern von der Bundesregierung, Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in ihrem Anliegen zu unterstützen. Auch solle die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine „Benehmens Regelung“ ändern, „sodass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen“. Ferner solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, „dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird“.

Die Grünen schreiben, dass fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland „ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen“ wollten und sich dazu bereit erklärten, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindere Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister erforderlich sei.

Die Linken drängen in ihrem Antrag darauf, „kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten“ umfassend zu unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen“, fordert die Fraktion.

Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für einen „Asyl-Solidaritäts-Fonds“ einzusetzen, „dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen“. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, „die sich aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg, Greifswald und Nürnberg“. Etwa 25 Städte hätten dies gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.