Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd
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Von Redaktion – 26. August 2019
Journalisten-Verband
Herkunftsnennung von Tätern ist „absurd“
Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die journalistische Praxis verteidigt, über die Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern nur in berechtigten Ausnahmefällen zu berichten. Es sei „absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Freitag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Vorschlag des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp (FDP), der angeregt hatte, in den Medien über eine systematische Nennung der Herkunft von mutmaßlichen Tätern nachzudenken.
Wenn keine Herkunft genannt werde, spekulierten Internetnutzer schnell in den Kommentarspalten, dass es jemand mit Einwanderungsgeschichte gewesen sei, sagte Stamp der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Das ist ein Problem.“ Der DJV-Chef warnt hingegen vor einem Einknicken des Journalismus vor den Verbreitern von Hass und Rassismus in den sozialen Netzwerken. „Niemandem, der Hass und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil“, erklärte Überall. Der DJV stehe hinter der Richtlinie 12.1 im Pressekodex des Deutschen Presserates. Die Richtlinie fordert ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen.
Richtlinie vor zwei Jahren geändert
Der Presserat hatte die Richtlinie vor zwei Jahren geändert. Zuvor hatte sie einen „begründbaren Sachbezug“ eingefordert. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie Menschen davor schützen, „für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden“. Der Presserat prüft als Selbstkontrollorgan bei Beschwerden von Lesern oder Institutionen, ob die beanstandete Berichterstattung mit den Regeln des Kodex‘ vereinbar ist. Als schärfste Sanktion kann er eine öffentliche Rüge gegen Redaktionen aussprechen. (epd/mig)