Monat: August 2019

Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd

MiGAZIN
Von Redaktion – 26. August 2019

Journalisten-Verband

Herkunftsnennung von Tätern ist „absurd“
Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die journalistische Praxis verteidigt, über die Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern nur in berechtigten Ausnahmefällen zu berichten. Es sei „absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Freitag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Vorschlag des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp (FDP), der angeregt hatte, in den Medien über eine systematische Nennung der Herkunft von mutmaßlichen Tätern nachzudenken.

Wenn keine Herkunft genannt werde, spekulierten Internetnutzer schnell in den Kommentarspalten, dass es jemand mit Einwanderungsgeschichte gewesen sei, sagte Stamp der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Das ist ein Problem.“ Der DJV-Chef warnt hingegen vor einem Einknicken des Journalismus vor den Verbreitern von Hass und Rassismus in den sozialen Netzwerken. „Niemandem, der Hass und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil“, erklärte Überall. Der DJV stehe hinter der Richtlinie 12.1 im Pressekodex des Deutschen Presserates. Die Richtlinie fordert ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen.

Richtlinie vor zwei Jahren geändert
Der Presserat hatte die Richtlinie vor zwei Jahren geändert. Zuvor hatte sie einen „begründbaren Sachbezug“ eingefordert. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie Menschen davor schützen, „für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden“. Der Presserat prüft als Selbstkontrollorgan bei Beschwerden von Lesern oder Institutionen, ob die beanstandete Berichterstattung mit den Regeln des Kodex‘ vereinbar ist. Als schärfste Sanktion kann er eine öffentliche Rüge gegen Redaktionen aussprechen. (epd/mig)

Migration – Ideen für den Neustart – Politik – Süddeutsche.de

Süddeutsche Zeitung:

23. August 2019, 18:54 Uhr
Ideen für den Neustart
„Einen Neustart bei der Migration hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen. Nun basteln Brüsseler Beamte an Ideen, wie der aussehen könnte. Das Ziel ist klar: mehr Effizienz und vereinfachte Regeln“

https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-ideen-fuer-den-neustart-1.4573833

Dokumentation der Resettlement-Fachtagung 2019

Hier die Dokumentation zur Resettlement-Fachtagung am 13. und 14. Mai 2019 in Frankfurt.

Auf der zweiten Seite der Dokumentation finden Sie das Tagungsprogramm. Sollten Sie sich für ein bestimmtes Thema oder einen bestimmten Vortrag interessieren, können Sie diesen in der Programmübersicht der ersten beiden Seiten auswählen. Sie werden dann automatisch zu dem Beitrag weitergeleitet. Im Rahmen der Veranstaltung ist zudem ein Podcast entstanden, den Sie über die Internetseite des Deutschen Caritasverbandes abrufen können https://www.caritas.de/podcast/resettlement

Italien verschärft Strafen gegen private Seenotretter

MiGAZIN Von Redaktion – 7. August 2019

Flüchtlingspolitik Italien verschärft Strafen gegen private Seenotretter
Italien hat die Strafen für private Seenotretter drastisch verschärft. Evangelische Kirchen halten das Gesetz für vorgeschoben: Es ziele einzig darauf, die zivile Seenotrettung zu kriminalisieren.

Das vom italienischen Parlament verabschiedete Gesetz für härtere Strafen gegen Seenotretter stößt bei den Vereinten Nationen und bei Kirchen auf Kritik. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR äußerte sich am Dienstag besorgt über die Verschärfung. Die Retter spielten eine unschätzbar wichtige Rolle und dürften nicht kriminalisiert werden, erklärte ein UNHCR-Sprecher am Dienstag in Genf. Die neue italienische Gesetzgebung könnte private Seenotretter im Mittelmeer abschrecken und somit Menschenleben gefährden.

Ebenso dürften zivile Rettungsschiffe und die Handelsschifffahrt nicht gezwungen werden, aufgenommene Bootsflüchtlinge an die libysche Küstenwacht zu übergeben oder sie direkt zurück nach Libyen zu bringen. Die unberechenbare Sicherheitslage und Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den Haftzentren zeigten, dass Libyen kein sicheres Land für Flüchtlinge sei.
Bis zu einer Million Euro Strafe
Das Parlament in Rom hatte am Vorabend ein bislang geltendes Dekret des rechtsgerichteten Innenministers Matteo Salvini als Gesetz beschlossen. Danach müssen zivile Organisationen zur Rettung von Bootsflüchtlingen und Migranten bis zu einer Million Euro zahlen, falls ihre Schiffe in italienische Gewässer einfahren.
Der Bund der evangelischen Kirchen in Italien (FCEI) kritisierte, einziges Ziel des Gesetzes sei es, die zivile Seenotrettung zu kriminalisieren. Von daher wäre es angemessener gewesen, dass neue Gesetz als Kriminalisierungserlass zu bezeichnen. Die Reform habe nichts mit der Sicherheit der Italiener oder der Migranten zu tun, argumentierte FCEI-Präsident Luca Maria Negro. Er verwies darauf, dass das Gesetz die Anlandung ziviler Seenotrettungsschiffe mit Flüchtlingen untersage, gleichzeitig aber kleinere Flüchtlingsboote aus eigener Kraft den Hafen von Lampedusa erreichten.

„Es geht um Diskreditierung“
Zudem übersteige die Zahl der Migranten, die aufgrund des Dublin-Übereinkommens aus anderen EU-Ländern nach Italien zurückgesandten werden, die Zahl der Bootsflüchtlinge, fügte Negro hinzu. Statt aber nach einer europäischen Lösung zu suchen, gehe es der Regierung nur darum die Nichtregierungsorganisationen zu diskreditieren.
In Italien ist privaten Seenotrettungsschiffen bereits seit längerem die Einfahrt in die Häfen des Landes untersagt. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erreichten in diesem Jahr knapp 39.300 Menschen mit Booten über das Mittelmeer Europa. Davon kamen knapp 4.000 in Italien an. In Griechenland gingen fast 19.000 Flüchtlinge und Migranten an Land. Den Angaben zufolge starben in diesem Jahr mindestens 840 Menschen bei der Passage über das Mittelmeer. (epd/mig)