Monat: Januar 2019

Asia Bibi: Amnesty begrüßt endgültigen Freispruch

Berlin, 29.01.2019 
Asia Bibi: Amnesty begrüßt Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Der Freispruch für die in Pakistan wegen angeblicher Blasphemie verurteilte Christin ist heute bestätigt worden. Dazu äußert sich Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland: 

„Amnesty International begrüßt, dass Pakistans Oberster Gerichtshof den Freispruch für Asia Bibi bestätigt hat. Die Christin war wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt worden und saß rund neun Jahre im Gefängnis. Die Regierung muss ihr jetzt erlauben, gemeinsam mit ihrer Familie in ein Land ihrer Wahl auszureisen.“  

„Der Fall von Asia Bibi ist eines der bekanntesten Beispiele für das Unrecht, das mit den pakistanischen Blasphemie-Gesetzen einhergeht. Er zeigt die tödlichen Gefahren, denen sich Kritiker dieser Gesetze aussetzen. Die Blasphemie-Gesetze haben zu einem Klima religiös motivierter Gewalt beigetragen, in dem sowohl religiöse Minderheiten als auch Muslime verfolgt werden.“ 

„Asia Bibi hätte nie inhaftiert werden dürfen, denn die Blasphemie-Gesetze widersprechen den internationalen Verpflichtungen Pakistans, Menschenrechte wie Meinungs-, Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu schützen. Amnesty fordert die Regierung dazu auf, diese Gesetze schnellstmöglich abzuschaffen.“

Hintergrund:

Asia Bibi (auch unter dem Namen Aasia Bibi bekannt) ist eine in Armut lebende Landarbeiterin und Mutter von fünf Kindern. Sie kommt aus einem Dorf in der Nähe der Stadt Nankana Sahib in der pakistanischen Provinz Punjab.
Sie war im November 2010 von einem Gericht wegen Blasphemie-Vorwürfen zum Tode verurteilt worden, die ein Jahr zuvor gegen sie erhoben worden waren. Noch im gleichen Monat besuchte sie der Gouverneur von Punjab, Salmaan Taseer, im Gefängnis. Er bat sie, ein Gnadengesuch zu unterschreiben, das er an den pakistanischen Präsidenten weiterleitete. Wiederholt setzte sich der Gouverneur für ihre Freilassung ein. Im Oktober 2018 sprach der Oberste Gerichtshof sie frei und bestätigte dieses Urteil am 29. Januar 2019.

Pakistans Blasphemie-Gesetze werden oft gegen religiöse Minderheiten oder in persönlichen Rachefeldzügen eingesetzt; auch dienen sie bewaffneten Milizen zur Rechtfertigung ihrer Gewaltexzesse. Für die Angeklagten ist es schwierig, ihre Unschuld zu beweisen, da für eine Verurteilung nach dem Blasphemie-Gesetz keine Beweise notwendig sind. Außerdem kommt es häufig vor, dass ein aufgebrachter und gewalttätiger Mob versucht, Polizisten, Zeugen, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Rechtsbeistände oder Richter einzuschüchtern – so auch im Prozess gegen Asia Bibi.

Verbrecherische Flüchtlingspolitik“ Sechs Tote jeden Tag – UN legt erschütternde Bilanz für 2018 vor

MiGAZIN – Von Redaktion – 31. Januar 2019
„Verbrecherische Flüchtlingspolitik“
Sechs Tote jeden Tag – UN legt erschütternde Bilanz für 2018 vor
Die Fahrt über das Mittelmeer ist für Bootsflüchtlinge noch gefährlicher 
geworden. 2018 kamen pro Tag sechs Migranten bei dem Versuch, Europa zu 
erreichen, ums Leben, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk beklagt. 
Linkspolitikerin Jelpke spricht von „verbrecherischer Flüchtlingspolitik“.

Die Vereinten Nationen prangern eine alarmierend hohe Zahl von 
Flüchtlingen an, die bei der Fahrt über das Mittelmeer ums Leben kommen. 
Mit durchschnittlich sechs Toten pro Tag sei das Mittelmeer 2018 wieder 
die weltweit gefährlichste Seeroute gewesen, teilte das 
Flüchtlingshilfswerk UNHCR am Mittwoch in Genf mit. Insgesamt seien dort 
im vergangenen Jahr 2.275 Migranten und Flüchtlinge ertrunken.

Den Angaben zufolge sank zwar die Zahl der Toten auf der zentralen 
Mittelmeerroute von Libyen nach Europa auf weniger als die Hälfte, aber 
die Todesrate hat sich mehr als verdoppelt. Auf jeweils 14 Flüchtlinge 
und Migranten, die in Europa ankamen, war laut UNHCR ein Toter zu 
beklagen. 2017 kam ein Flüchtling ums Leben, während 38 ihr Ziel erreichten.
UN: EU verantwortlich für das Sterben
Das UNHCR macht die restriktive Flüchtlingspolitik von EU-Staaten dafür 
mitverantwortlich, dass Migranten auf Schlepperbooten in Gefahr geraten 
und ihr Leben verlieren. So verweigerte Italien privaten 
Seenotrettungsschiffen die Einfahrt in seine Häfen. Die Rettung von 
Menschenleben auf hoher See sei keine Frage der Politik, sondern eine 
uralte Verpflichtung, betonte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, 
Filippo Grandi.
Die Bundesregierung reagierte mit Bedauern auf die Todeszahlen. 
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dies sei eine „sehr 
traurige Zahl“. Sie zeige, „wie absolut gewissenlos die Schlepper die 
Menschen in den Tod schicken, nachdem sie ihnen vorher das Geld 
abgenommen haben“. Es sei daher richtig, das kriminelle Schleuserwesen 
zu bekämpfen.
Kritik an Zusammenarbeit mit Libyen
Grüne und Linke im Bundestag forderten eine funktionierende 
Seenotrettung und kritisierten die Zusammenarbeit mit der libyschen 
Küstenwache, die Bootsflüchtlinge zurück nach Libyen bringt. „Die Zahlen 
belegen auf erschreckende Weise, was passiert, wenn zivile Seenotrettung 
von Staaten verhindert wird und die europäischen Länder selbst keine 
Rettungsschiffe mehr stellen“, sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock. 
Die EU dürfe dem Sterben nicht weiter zuschauen. „Dringender denn je ist 
eine Europäische Seenotrettung notwendig.“
Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der 
Grünen-Bundestagsfraktion, ergänzte, immer wieder berichteten 
Schutzsuchende, sie würden lieber ihr Leben im Meer lassen, als weiter 
in den libyschen Foltergefängnissen misshandelt zu werden.
„Verbrecherische Flüchtlingspolitik“
Die Linksfraktion sprach von einer „verbrecherischen Flüchtlingspolitik“ 
der EU-Staaten. „Statt die Transitländer in Nordafrika zu immer mehr 
Abschottungsmaßnahmen zu nötigen, muss die EU Menschen in Not legale und 
sichere Fluchtwege eröffnen“, sagte die innenpolitische Sprecherin Ulla 
Jelpke.
Laut UNHCR brachten Küstenwachschiffe Tausende Flüchtlinge und Migranten 
zurück nach Libyen, wo sie unter entsetzlichen Bedingungen festgehalten 
würden. Der Italiener Grandi verlangte eine langfristig ausgelegte 
regionale Kooperation, in deren Mittelpunkt der Schutz und die Würde der 
Menschen stehen müssten. Im vergangenen Jahr seien 140.000 Flüchtlinge 
und Migranten über das Mittelmeer in Europa angekommen, das sei die 
niedrigste Zahl seit fünf Jahren. Die meisten Menschen, fast 55.000, 
seien 2018 in Spanien eingetroffen. (epd/mig)

Online-Aktion für die Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin

Bitte um Unterstützung: Online-Aktion für die 
Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin

Die deutsche Sektion von Amnesty hat heute im Rahmen der Kampagne für 
verfolgte Menschenrechtsverteidiger eine Online-Aktion für die türkische 
Menschenrechtsverteidigerin und Rechtsanwältin Eren Keskin gestartet. 
Ihr drohen viele Jahre Gefängnis sowie hohe Geldbußen, die in 
Haftstrafen umgewandelt werden, wenn sie sie nicht bezahlen kann. Die 
Inhaftierung von Eren Keskin wäre ein schwerer Schlag für den 
Menschenrechtsschutz in der Türkei. Der türkische Justizminister wird 
aufgefordert, dafür zu sorgen,

– dass die juristischen Schikanen gegen Eren Keskin umgehend beendet werden.
– dass Eren Keskin ihre Menschenrechtsarbeit ungehindert und ohne Angst 
vor Repressalien fortführen kann.

2001 hat Eren Keskin den Menschenrechtspreis der deutschen Sektion von 
Amnesty International erhalten. Den Aachener Friedenspreis erhielt Eren 
Keskin 2004. Wir sind seit 25-30 Jahren mit ihr eng verbunden.

Wir bitten um zahlreiche Unterstützung der Online-Petition, die hier zu 
finden ist: 
https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/juristische-schikanen-gegen-eren-keskin-beenden?ref=23652

Um möglichst viele Unterzeichner_innen gewinnen zu können, wäre es 
schön, wenn der Link zur Online-Petition weiter geleitet werden könnte!

Was heißt eigentlich „sicheres Herkunftsland“?

MiGAZIN

HINTERGRUNDWas heißt eigentlich „sicheres Herkunftsland“?Die Debatte um „sichere Herkunftsländer“ ist in aller Munde – und allzu oft wird der Begriff falsch verwendet. Grund genug, kurz zu erklären, worum es dabei eigentlich geht, und mit ein paar Irrtümern aufzuräumen.

Von Redaktion – 23. Januar 2019

Als „sichere Herkunftsstaaten“ sind aktuell Ghana, Senegal und die sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien eingestuft. Geschaffen wurde die Regelung bereits 1993, die Westbalkanstaaten wurden erst 2014 bzw. 2015 in die Liste aufgenommen.

Konzept zur Flüchtlingsabschreckung

Der Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ geht ein Gesetzgebungsprozess voran. Notwendig ist dafür, dass „sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“. (Quelle: Bundesamt für Migration & Flüchtlinge)

Dass ein Staat als „sicheres Herkunftsland“ definiert wird, hat momentan leider nicht immer etwas mit der tatsächlichen politischen Realität in diesen Staaten zu tun. Vielmehr wird die Regelung aktuell in erster Linie dazu genutzt, Flüchtlingszahlen aus gewissen Ländern zu begrenzen.

Mit einer solchen Einstufung soll deutlich gemacht werden, dass die Menschen hier keine Chance auf Asyl haben, um Fluchtbewegungen zu verringern. Dazu wird pauschal behauptet, in diesen Staaten gäbe es keine politische Verfolgung, die Schutzsuchende als Asylgrund geltend machen könnten.

Irrtum 1: Wer aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt, kann kein Asyl beantragen

Ein Asylantrag kann aber trotzdem gestellt werden. Bloß: Für Flüchtlinge aus diesen Staaten bedeutet es, dass sie im Eilverfahren mit pauschalen Ablehnungen von Asylanträgen abgespeist werden, dass ihr Rechtsschutz auf ein Minimum reduziert wird und sie mit umfangreichen Diskriminierungen wie dauerhafter Lagerunterbringung und Arbeitsverbot zu rechnen haben.

Auch gibt es seit 2016 sogenannte „besondere Aufnahmezentren“, in denen Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ geprüft werden sollen. Ziel davon ist eine schnellere Abarbeitung – zu Lasten von rechtsstaatlichen und fairen Verfahren.

Irrtum 2: Wenn man dort Urlaub machen kann, ist es ja wohl ein sicheres Land!

„Ich fahre immer nach Tunesien in Urlaub, da ist es ja wohl sicher“ – dieses oft gehörte Argument geht am Problem vorbei. Denn eine Verfolgung oder asylrechtlich relevante Bedrohungslage kann Menschen unabhängig von der allgemeinen Sicherheitslage im Herkunftsland treffen – beispielsweise, weil sie sich regimekritisch engagieren, einer diskriminierten religiösen Minderheit angehören oder homosexuell sind. Von Verfolgung aufgrund solcher Eigenschaften oder Handlungen sind Touristen in aller Regel selten betroffen.

Es mag sein, dass es für die meisten Menschen in diesen Staaten möglich ist, mehr oder weniger sicher zu leben. Das heißt aber nicht, dass es dort niemanden gibt, dem aus oben genannten Gründen Folter, staatliche Verfolgung, Diskriminierung oder andere unmenschliche Behandlung droht. Gleiches gilt beispielsweise für Roma in den Westbalkanstaaten.

Für solche Fälle gibt es unser Asylrecht – und genau aus diesem Grund ist eine pauschale Einschätzung als „sicher“ falsch, da sie mögliche existierende Asylgründe von vornherein ausblendet. Für die Betroffenen ist das eine hohe Hürde, da sie die „Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt“zunächst widerlegen müssen.

Irrtum 3: Menschen, die nicht aus „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, können nicht abgeschoben werden

In der Debatte um die Maghreb-Staaten wird häufig behauptet, dass Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden müssen, um Abschiebungen dorthin zu ermöglichen. Gerne wird dabei auch der Fall Anis Amri herangezogen. Diese Behauptung ist allerdings ebenso falsch wie die Auffassung, dass nur Asylanträge aus „sicheren Herkunftsstaaten“ überhaupt abgelehnt werden können:

Auch ohne eine gesonderte Einstufung haben Asylantragssteller aus den Maghreb-Staaten im Jahr 2018* nur in rund 6 Prozent der Fälle (bereinigte Schutzquote) einen Schutzstatus zugesprochen bekommen. Auch gab es rund 1600 Abschiebungen im Jahr 2017 nach Marokko, Tunesien oder Algerien. Die Tatsache, dass beispielsweise Anis Amri nicht abgeschoben werden konnte, hatte also überhaupt nichts mit diesen gesetzlichen Voraussetzungen zu tun.

Irrtum 4: Abschiebungen von Menschen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ gehen schneller

Daran anschließend: Die Einstufung alleine würde Abschiebungen in die Herkunftsländer nicht vereinfachen. Immer noch kommt es auf die Bereitschaft des jeweiligen Staates an, seine Bürger zurückzunehmen und beispielsweise bei der Beschaffung von Dokumenten mitzuarbeiten. Auch deshalb verhandelt die Bundesregierung unabhängig von der Debatte um „sichere Herkunftsländer“ mit den Maghreb-Staaten über Rücknahmeabkommen, die für beschleunigte Prozeduren sorgen sollen.

Irrtum 5: Afghanistan wurde als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft

Nein – Afghanistan gilt gesetzlich nicht als „sicherer Herkunftsstaat“. Aus dem gleichen Grund wie oben geschildert haben auch die im Dezember 2016 begonnenen Sammelabschiebungen nach Afghanistan nichts mit einer solchen gesetzlichen Einstufung zu tun.

Zwar behauptet die Bundesregierung, es gäbe dort „sichere Regionen“ und rechtfertigt damit die Abschiebungen, für ein „sicheres Herkunftsland“ im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts hält Afghanistan aber nicht mal Abschiebeminister Seehofer.

Das wäre angesichts einer bereinigten Schutzquote für afghanische Flüchtlinge von 51,7 Prozent im Jahr 2018* – und rund 58 Prozent Erfolgsquote** bei Klagen von afghanischen Flüchtlingen gegen ablehnende Bescheide – auch absurd. Humanitär zu rechtfertigen sind Abschiebungen nach Afghanistan („sicheres Herkunftsland“ hin oder her) in keinem Fall.

URL des Artikels: http://www.migazin.de/2019/01/23/hintergrund-was-heisst-eigentlich-sicheres-herkunftsland/

Bereinigte Zahlen, Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

Bereinigte Zahlen: Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

MiGAZIN-Von Redaktion – 10. Januar 2019

Das Kontingent für den Familiennachzug vor allem syrischer Flüchtlinge wurde 2018 wie erwartet nicht ausgeschöpft. Rund 2.600 Visa wurden bis Ende Dezember erteilt. Mindestens 25.000 Menschen warten noch auf das Wiedersehen mit ihren Angehörigen.

Das Kontingent für den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland für das Jahr 2018 ist nicht ausgeschöpft worden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurden bis Ende vergangenen Jahres 2.612 Visa erteilt. 3.260 Anträge auf Familiennachzug wurden demnach bewilligt. Vorhanden waren 5.000 Plätze – seit August mit Inkrafttreten der Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge 1.000 pro Monat. Ob die restlichen Plätze verfallen oder doch noch in die nächsten Monate übertragen werden, blieb offen.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten. Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können.
Das dahinter stehende Verfahren ist kompliziert. Die Anträge nehmen die Auslandsvertretungen vorrangig in den Nachbarstaaten Syriens entgegen. Nach ihrer Prüfung werden die Ausländerbehörden in Deutschland konsultiert, bevor letztlich das Bundesverwaltungsamt über die Auswahl entscheidet und wiederum den Auslandsvertretungen mitteilt, wer ein Visum bekommt. Das Verfahren sorgte zu Beginn dafür, dass nur wenige Anträge bearbeitet wurden. Die Koalition verständigte sich deswegen darauf, übrige Kontingentplätze bis Jahresende auf den Folgemonat zu übertragen. Mit dem Jahreswechsel sollte allerdings ein Schnitt gemacht werden und die Zahl von 1.000 pro Monat nicht mehr überschritten werden.
Zahl der Terminanfragen weit niedriger als angenommen
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu am Mittwoch nur, es seien keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Übertragung war aber auch im Vorjahr nicht gesetzlich festgeschrieben. Mitte Dezember hieß es aus dem Auswärtigen Amt, dass über eine Übertragung der Plätze zwischen Außenamt und Innenministerium verhandelt werde.
Wie am Mittwoch außerdem bekannt wurde, ist die Zahl der Terminanfragen für Anträge auf den Familiennachzug weit niedriger als bislang angenommen. Gegenwärtig liegen rund 25.000 solcher Anfragen von Syrern in den Botschaften und Konsulaten der Nachbarstaaten vor, wie aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Hinzu kommen rund 3.000 Anfragen von Irakern. Mitte Dezember war noch von 44.000 Terminanfragen die Rede.
Jelpke: Das ist eine Schande
Die Listen seien vor Kurzem auf Aktualität überprüft worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Doppel- und Mehrfachbuchungen bei den verschiedenen Auslandsvertretungen sowie inzwischen obsolete Eintragungen seien gelöscht worden. Die Bereinigung habe zu einer „erheblichen Reduzierung“ der noch aktiven Terminregistrierungen geführt.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke sagte, nicht Hunderttausende oder Millionen warteten sehnlichst darauf, endlich mit ihren Angehörigen zusammen zu kommen, „wie uns die Scharfmacher von der AfD und den Regierungsbänken weiß machen wollten“. „Es ist eine Schande, dass wegen dieser vergleichsweise geringen Zahl das Menschenrecht auf Familienleben für subsidiär Geschützte außer Kraft gesetzt und die Gesellschaft im erbittert und erbarmungslos geführten politischen Streit hierum verhetzt wurde“, kritisierte die Innenpolitikerin. (epd/mig)

Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000

MiGAZIN: Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000
Neue Zahlen
Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000
Die Zahl der Asylanträge ist auch im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 
Der zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium geht von einer 
Trendwende aus.
Von Redaktion – 14. Januar 2019
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist 2018 weiter zurückgegangen. 
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Sonntag wurden im 
vergangenen Jahr insgesamt 185.853 Asylanträge gestellt. Das sind 16,5 
Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2017 waren es 222.683 Anträge. 
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem „Evangelischen Pressedienst“, 
2018 seien 161.931 Erstanträge auf Asyl gestellt worden – und 23.922 
Folgeanträge.

Der für Migration und Rückführung zuständige Staatssekretär im 
Bundesinnenministerium, Helmut Teichmann, geht von einer Trendwende aus. 
„Wir sehen seit dem Höhepunkt der Flüchtlingslage im Herbst 2015 einen 
kontinuierlichen Rückgang des Zugangsgeschehens nach Deutschland“, sagte 
er dem Bouelavardblatt „Bild am Sonntag“. Ursächlich dafür sei auch der 
„Masterplan Migration“. 2015 waren rund 890.000 Flüchtlinge gekommen.
Die Zahl der Erstanträge auf Asyl 2018 liegt damit unter der im 
Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Obergrenze von jährlich 
180.000 bis 220.000 Flüchtlingen. In diesem Korridor werden auch 
Aufnahmen aus humanitären Gründen und über Resettlement-Programme 
mitgezählt, sowie Menschen, die durch Familiennachzug nach Deutschland 
kommen. Bis Ende 2018 wurden nach Ministeriums 3.260 Anträge auf 
Familiennachzug bewilligt und 2.612 Visa dafür erteilt. (epd/mig)

Heute im Bundestag Nr. 29: Einstufung als sichere Herkunftsstaaten

hib – heute im bundestag Nr. 29 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mo., 14. Januar 2019, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

Einstufung als sichere Herkunftsstaaten Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Einstufung von Ländern als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6203). Darin listet die Regierung die Staaten auf, die in den letzten drei, fünf oder zehn Jahren durchschnittliche Anerkennungsquoten von unter fünf Prozent aufwiesen.

Wie in der Antwort ferner ausgeführt wird, sieht der zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvertrag vor, dass Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass sie in Umsetzung dieser Vorgabe einen Gesetzentwurf beschlossen habe, mit dem Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Welche Staaten „sich darüber hinaus gegebenenfalls dazu eignen, in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen zu werden“, sei Gegenstand laufender Bewertungen.

Hierzu beteilige das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und stimme sich mit dem Auswärtigen Amt ab, heißt es in der Vorlage weiter. Ferner würden die einschlägige Rechtsprechung zu sicheren Herkunftsstaaten sowie die Praxis der Mitgliedstaaten der EU berücksichtigt. Die Entscheidung, ob sich ein Staat zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eignet, hänge neben dem Vorliegen einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent maßgeblich von der Entwicklung der jeweiligen Menschenrechtslage vor Ort ab.

MiGAZIN-Aktuelle Zahlen-Weniger Flüchtlinge holen Familienangehörige nach

MiGAZIN Von Redaktion – 7. Januar 2019

Aktuelle Zahlen
Weniger Flüchtlinge holen Familienangehörige nach
Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung ist deutlich gesunken. Der erst seit wenigen Monaten mögliche Nachzug zu Flüchtlingen mit nur zeitlich begrenztem Bleiberecht hingegen nimmt Fahrt auf, bleibt aber deutlich unter der Begrenzung.

Immer weniger Flüchtlinge holen ihre Angehörigen zur Familienzusammenführung nach Deutschland. Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung aus Hauptherkunftsländern verringerte sich Zahlen aus dem Auswärtigen Amt zufolge 2018 deutlich. Sie nahm in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres von 10.475 über 7.962 auf 6.386 ab.

Hält sich dieser Trend auch im vierten Quartal, hätten Familienangehörige aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, dem Iran, Eritrea und dem Jemen im Jahr 2018 insgesamt knapp 30.000 Visa erhalten. 2017 waren es der Statistik zufolge noch mehr als 54.000.

Weniger Visa weltweit
Auch bei den weltweit erteilten Visa für Familienzusammenführungen sind die Zahlen rückläufig. Dort verringerten sich die Zahlen im ersten Quartal von 27.515 über 26.178 auf 25.487 im dritten Quartal. Im Vorjahr waren der Statistik zufolge noch knapp 118.000 Visa bewilligt worden.
Der seit März 2016 ausgesetzte und wieder neu eingeführte Familiennachzug zu Flüchtlingen mit nur zeitlich begrenztem Bleiberecht hingegen nimmt auf niedrigem Niveau zu. Seit August gilt die Neuregelung für Flüchtlinge mit dem untergeordneten Schutz. Sie sieht ein Kontingent von 1.000 Plätzen pro Monat vor.
Im August profitierten davon 42 Familienangehörige, im September 147, im Oktober 499 und im November 874. Die meisten Anträge bearbeiteten die Auslandsvertretungen im libanesischen Beirut, im irakischen Erbil und im türkischen Istanbul. (epd/mig)