Monat: Januar 2017

Kleine Anfrage zur Lage von jesidischen Flüchtlingen

Unser Themenschwerpunkt zum Tag gegen Gewalt gegen Frauen (25. November) im letzten Jahr war die Situation von Jesidinnen.

Dazu gab es im Bundestag eine kleine Anfrage, die wir gerne bekannt machen möchten.

Anbei die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der grünen
Bundestagsfraktion zur „Lage von jesidischen Flüchtlingen“ (BT-Drs.
18/10844).

Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin, kommentiert die Antwort
wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bereit ist jesidische
Schutzsuchende aus Griechenland, insbesondere dem Lager Petra Olympou
aufzunehmen. Angesichts der schwierigen humanitären Lage dort, zumal jetzt
im Winter, ist die Umverteilung enorm wichtig und muss daher auch sehr
zügig erfolgen“ (Frage 10).

Allerdings ist es absurd, dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, ob
sich familiäre Bindungen nach Deutschland positiv auf eine Umverteilung
aus Griechenland nach Deutschland auswirken (Frage 7).

Es liegt an der Bundesregierung dies sicherzustellen, statt die
Verantwortung hierfür an Griechenland abzuwälzen. Angesichts der Zahl der
in Deutschland lebenden Jesidinnen und Jesiden einerseits und der
mangelnden Versorgung derer, die in griechischen Lagern ausharren müssen
andererseits ist dieses mangelnde Engagement der Bundesregierung schlicht
fahrlässig.

Dass Sprachkenntnisse und Qualifikationen sowie soziale, familiäre und
kulturelle Bindungen der Schutzsuchenden und ihre entsprechenden
Präferenzen bei der Umverteilung berücksichtigt werden ist eine Maßgabe
der Europäischen Kommission und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Die Bundesregierung hat noch im Oktober 2016 in ihrer Antwort auf unsere
kleine Anfrage zum Relocation behauptet: „Die Maßgabe der Kommission wird
im Rahmen des Möglichen umgesetzt und berücksichtigt. So werden familiäre
Bindungen gezielt bei der Vorauswahl durch Griechenland bzw. Italien und
bei der Verteilung in Deutschland beachtet“ (Drucksache 18/10152).

Jesidische Schutzsuchende, insbesondere Frauen und Kinder, die sich aus
ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten, sind besonders
schutzbedürftig, das sieht auch die Bundesregierung. Es ist auch
begrüßenswert, dass sie dieser Schutzbedürftigkeit Rechnung trägt, indem
sie der Durchführung der Länderprogramme, durch die über 1000 jesidische
Frauen direkt aufgenommen worden, zugestimmt hat (Frage 8). Die
Bundesregierung müsste darüber hinaus jedoch aktiv dafür werben, dass mehr
Länder als bisher sich dem Vorbild von Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen anschließen und entsprechend
unterstützen.

Die Tatsache, dass Schutzsuchende aus dem Irak aktuell unter einen
EU-weiten Anerkennungsschnitt von 75% liegen und damit jesidische
Schutzsuchende trotz ihres eindeutigen Schutzbedarfs nicht mehr in das
Relocationprogramm aufgenommen werden, scheint die Bundesregierung nicht
weiter zu beunruhigen (Frage 9) bzw. wälzt sie auch in dieser Frage die
Verantwortung auf Griechenland ab (Frage 10).

Offenbar hat die Einstufung der Verbrechen gegen Jesidinnen und Jesiden in
Irak und Syrien durch die Vereinten Nationen keine Auswirkungen auf die
Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz der Opfer dieser Verbrechen. In
ihrer Antwort weist die Bundesregierung auf ihre Unterstützung in Irak
hin, für Schutzsuchenden im Allgemeinen und damit indirekt auch für
Jesidinnen und Jesiden. Die Antwort auf die Frage nach Unterstützung in
Deutschland und innerhalb der EU bleibt sie jedoch schuldig (Frage 18).
Die konkreten Möglichkeiten zur Unterstützung der Menschen in Griechenland
bleiben ungenutzt. Das steht im Widerspruch zu der internationalen
Anerkennung des Schicksals insbesondere weiblicher Jesidinnen, die sich
aus der ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten.“

Neue Humanitäre Aufnahme für syrische Flüchtlinge

Am 11. Januar 2017 startete ein neues Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus der Türkei. Das Humanitäre Aufnahmeprogramm umfasst 13.700 Plätze für Syrerinnen und Syrer, die sich derzeit in der Türkei aufhalten. Hintergrund dieses Programms ist die Umwidmung von Aufnahmequoten aus bestehenden Verpflichtungen im Bereich Relocation.
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Interkulturelle Woche

Mit den Fotos von unserem Gottesdienst zur Interkulturellen Woche haben wir den 2. Platz belegt. Wir hatten uns inhaltlich mit Rassismus und Vorurteilen befasst.

Über 50 Menschen fanden sich (trotz) strahlenden Spätsommerwetters zu unserem Gottesdienst „Wir grenzen auf“-„Auf der Kippe“ am 6. September, mit Blick auf die Interkulturelle Woche, ein.

Wir hatten eine Wippe aufgebaut, und baten in unserem Gottesdienst, dass die Teilnehmenden Steine beschreiben, damit sich die Waagschale weg vom Recht des Lautesten und Stärksten hin zu einem (menschen-)gerechten Leben für alle neigt.

Die Fürbitten wurden fast alle von Flüchtlingen gelesen.

Mah e-Manouche und Juan Pablo Raimundo sorgten für einen wundervollen musikalischen Rahmen.
Unserer Einladung zum Austausch bei einem kleinen Imbiss folgten die meisten Besucher des Gottesdienstes.
Wir freuen uns über die Auszeichnug, so etwas motiviert ja ungemein!

Schon jetzt vormerken: Der nächste Gottesdienst im Rahmen der Interkulturellen Woche findet am nationalen Tag des Flüchtlings, am Freitag, dem 29. September wieder in der Citykirche statt.

Unterstützung für das „Stricken gegen die Kälte“ aus den Niederlanden

Bei unserem letzten Wollsammeltag hatten wir Besuch aus den Niederlanden. Vertreterinnen der Diakonie der Protestantischen Kirche aus Sittard kamen mit Wollspenden und informierten sich über unser Strickcafé „Stricken gegen die Kälte“. Auch sie möchten sich an der Aktion beteiligen, damit daraus eine euregionale Aktivität wird!
Nun treffen die Frauen sich in Sittard zweimal im Monat und stricken auch für unsere Projekte.
Wir freuen uns sehr über die Unterstützung, die wir aus ganz vielen Städten erhalten.

Der nächste Wollsammeltag ist am Donnerstag, dem 16. Februar von 10 bis 18 Uhr, wie immer in der Citykirche. Wir freuen uns über Ihre Wollspenden!

Erstes Save-Me-Kochen im neuen Jahr

Beim ersten Save-Me Kochen im neuen Jahr waren wir zwar eine kleine Runde, dennoch war es ein interessanter Abend mit viel Austausch und interessanten Gesprächen, denn Florian erzählte uns von der Geschichte Bayerns und dem bayrischen Stammesherzogtum!
Es gab Kürbissuppe sowie libanesische Thymian Pizza mit Thymian aus dem Libanon und Syrien.
Beim nächsten Mal möchte Florian etwas besonderes wagen und ein deutsches Gericht mit uns zubereiten!
Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Neu-Interessierte!

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums: Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 001
Veröffentlicht am 04.01.2017 (⇒ hier im Original)

Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Bundesweit werden 75 weitere Koordinatorenstellen gefördert

Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird erheblich ausgebaut: Bundesweit werden weitere 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Bewerben können sich seit heute (Mittwoch) freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist unsere Pflicht. Wir dürfen den Schutz der Schwächsten nicht aus den Augen verlieren. Ich freue mich deshalb, dass wir unsere Bundesinitiative mit UNICEF in Flüchtlingsunterkünften erweitern und die Zahl der Koordinatorenstellen vervierfachen“, so Manuela Schwesig.

„Kinder und ihre Familien sollten grundsätzlich möglichst kurz in Not- und Gemeinschaftsunterkünften bleiben. Solange sie sich dort aufhalten, müssen sie vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden und Zugang zu strukturierten Spiel- und Lernangeboten haben“, führt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF, aus. „Dass sich künftig 75 weitere Koordinatoren um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.

Das BMFSFJ fördert jede Koordinatorenstelle mit jährlich 40.000 Euro. Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, BMFSFJ und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards:

https://www.bmfsfj.de/blob/109450/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf

Überdies fördert das BMFSFJ gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte Investitionskredite in Anspruch nehmen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: www.gewaltschutz-gu.de