Kategorie: Presse

Ungarn verstößt gegen EU-Recht

Ungarn droht eine erneute Niederlage vor dem EuGH. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ verstößt nach Einschätzung des Generalanwalts gegen EU-Recht. Das Gesetz sieht auch Strafen für Flüchtlingshelfer vor.
Weitere Informationen: https://www.tagesschau.de/ausland/ungarn-eugh-103.html

Syrien: Urteil im Koblenz-Prozess wichtiger Schritt gegen Straflosigkeit

m weltweit ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz an diesem Mittwoch Eyad A. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Amnesty International begrüßt das Urteil als wichtiges Signal gegen die Straflosigkeit und einen ersten Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die syrische Bevölkerung.

https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-syrien-prozess-koblenz-staatliche-folter-urteil

VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebungen nach Afghanistan

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 3.2.2021

Asyl Afghanistan: Abschiebungsverbot für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter ohne soziales oder familiäres Netzwerk und ohne Vorliegen sonstiger begünstigender Umstände

Datum: 03.02.2021

Kurzbeschreibung: Derzeit darf auch ein alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger, erwachsener Mann regelmäßig nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Anderes gilt dann, wenn in seiner Person besondere begünstigende Umstände vorliegen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Rückkehrer in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden. Damit hat die Klage eines Asylbewerbers in der Berufungsinstanz insoweit Erfolg, als es um die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Afghanistan geht.

Der aus Afghanistan stammende Kläger war im Frühjahr 2016 ins Bundesgebiet eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Seine gegen den ablehnenden Asylbescheid erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen. Im hierauf durchgeführten Berufungsverfahren ging es allein um die Frage, ob der Kläger nach Afghanistan abgeschoben werden darf oder ob für ihn ein Abschiebungsverbot besteht.

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat im Berufungsverfahren in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung eine Sachverständige zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lebensbedingungen in Afghanistan, insbesondere in der Hauptstadt Kabul, befragt. Hierzu hatte die Sachverständige dem Senat zuvor bereits ein schriftliches Gutachten vorgelegt.

In seinem auf die mündliche Verhandlung ergangenen Urteil hält der 11. Senat zumindest vorerst nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach einem leistungsfähigen, erwachsenen Mann – unabhängig davon, ob er vor Ort über ein aufnahmebereites und tragfähiges, familiäres oder soziales Netzwerk verfügt – in Afghanistan in der Regel nicht die Verelendung droht. Nach Würdigung der Ausführungen der Sachverständigen und Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass sich inzwischen die wirtschaftliche Lage in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie derart verschlechtert hat, dass ein Rückkehrer aus dem westlichen Ausland keine realistische Aussicht hat, auf dem Tagelöhnermarkt eine Arbeit zu finden, sofern er nicht vor Ort über ein familiäres oder soziales Netzwerk verfügt, das ihm Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft. Ohne die Erzielung eines Erwerbseinkommens und ohne versorgendes Netzwerk oder ausreichendes Vermögen ist die Sicherung der eigenen Existenz in Afghanistan indes nicht möglich. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Klägers ist der Senat nach diesen Maßstäben zu der Überzeugung gelangt, dass in seinem Fall ein Abschiebungsverbot festzustellen ist.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (Az. A 11 S 2042/20).

Hinweis:

Das ebenfalls am 15. Dezember 2020 verhandelte Verfahren eines weiteren Klägers (A 11 S 2091/20) ist bereits durch Einstellungsbeschluss vom 18. Dezember 2020 erledigt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

EU-Grenzsicherung und Menschenrechte

Frontex und die Pushback-Vowürfe

Der EU-Grenzschutzagentur Frontex wird vorgeworfen, an illegalen Pushbacks beteiligt zu sein. In mehreren Fällen soll sie davon gewusst haben, dass die griechische Küstenwache Flüchtlinge auf dem Mittelmeer abdrängte, anstatt sie an Land zu nehmen. Die Aufarbeitung läuft nur schleppend.

Der Deutschlandfunk hat in der vergangenen Woche eine ausführliche Sendung über die jüngsten Vorwürfe gegen Frontex gesendet. Die Sendung kann unter
https://www.deutschlandfunk.de/eu-grenzsicherung-und-menschenrechte-frontex-und-die.724.de.html?dram:article_id=491339
noch einmal angehört werden.

„Wenn niemand hinschaut“

Lieferkettengesetz: Jugendliche fordern globale Verantwortung
Aktionswoche der Jugendorganisationen von Brot für die Welt, Amnesty International und Plan International e.V.

Mit einer Aktionswoche unter dem Motto „Wenn niemand hinschaut“ unterstützen Amnesty Jugend, Brot für die Welt Jugend, der Jugendbeirat von Plan International Deutschland und weitere Jugendnetzwerke die Forderung nach einem wirksamen Lieferkettengesetz. Vom 7. bis zum 15. Januar 2021 gibt es täglich informative Beiträge und ein virtuelles Programm. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Aktionswoche größtenteils online über die Social-Media-Kanäle der Jugendorganisationen stattfinden, geplant sind aber auch Straßenaktionen in verschiedenen deutschen Städten. Höhepunkt ist am 14. Januar eine digitale Podiumsdiskussion mit Gyde Jensen (MdB, FDP, Vorsitzende Ausschuss für Menschenrechte), Matthias Zimmer (MdB, CDU, Ausschuss für Menschenrechte & Arbeit und Soziales), der Firma VAUDE und jungen Aktivist*innen.

„Deutsche Unternehmensgewinne beruhend auf Ausbeutung und Menschenleben, meist im globalen Süden, sind für uns als junge Generation einfach nicht mehr hinnehmbar. Dass sich der politische Prozess um das Lieferkettengesetz seit Monaten verzögert, macht mich wütend“, erklärt Georg Freier (20) von Brot für die Welt Jugend. SPD und CDU haben nur noch bis zum Ende der Legislaturperiode im September Zeit, um ihre Koalitionsversprechen umzusetzen. Dazu gehört auch das Lieferkettengesetz. Auch deshalb liegt die Aktionswoche symbolisch zu Beginn des Bundeswahljahres 2021.

„Ich finde es toll, dass wir uns als aktive Jugendliche und junge Erwachsene verbünden und gemeinsam Aktionen planen. So viele von uns setzen sich für Klimaschutz, globale Gerechtigkeit und andere wichtige Themen ein. Wenn wir zusammenarbeiten, wird man uns nicht mehr überhören können“, ist Paula Janßen (19) vom Plan-Jugendbeirat überzeugt.

Das Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren weltweiten Lieferketten einzuhalten. Eine Umfrage der Bundesregierung ergab, dass nur circa 20 Prozent der Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette nachkommen.

UNHCR: Flüchtlingsaufnahmen aus Griechenland überschreiten 2.000er-Marke

Flüchtlingsaufnahmen aus Griechenland überschreiten 2.000er-Marke
Deutschland bei Aufnahme führend – Not vor Ort erfordert aber weiteres Handeln

Mit den heute Mittag in Hannover gelandeten 86 Schutzsuchenden sind in diesem Jahr bereits mehr als 2.000 Flüchtlinge, Asylsuchende und unbegleitete Kinder aus Griechenland in europäischen Ländern aufgenommen worden. Drei Viertel dieser Menschen, insgesamt 1.519 Personen, sind nach Deutschland verteilt worden.

„Fast täglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften von den griechischen Inseln. Die Bilder von dort sind herzzerreißend und nicht hinnehmbar. Deswegen ist es so wichtig, dass Deutschland bei der Griechenlandaufnahme vorangegangen und auf Worte Taten folgen lassen hat“, sagte Frank Remus, Repräsentant von UNHCR in Deutschland.

Vor dem Hintergrund der Situation im Aufnahmezentrum Moria und nach den verheerenden Bränden hatte die Bundesregierung in mehreren Kontingenten die Aufnahme von unbegleiteten Kindern sowie Kindern mit gesundheitlichen Problemen und deren Familien, die sich noch im Asylverfahren befanden, beschlossen. Auch eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingsfamilien, denen in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden war, wurde zur Aufnahme vorgesehen.

„Die Aufnahmen zeigen, wie europäische Solidarität im Flüchtlingsschutz praktisch funktionieren kann. Auf dem Erreichten können wir uns aber nicht ausruhen. Für viele schutzbedürftige Kinder und Familien ist es der einzige Ausweg aus einer humanitären Notlage innerhalb der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich Deutschland, sollten diese Aufnahmen angesichts der anhaltend prekären Situation in Griechenland ausbauen. Die zusätzliche Aufnahmebereitschaft in einigen Bundesländern sollte zugunsten der Menschen in Not genutzt werden“, sagte UNHCR-Deutschland-Chef Remus. “Wir hoffen, dass Bund und Länder hier weiter konstruktiv nach Lösungen suchen.”

Im September hatten mehrere Brände das Aufnahmezentrum Moria vollständig zerstört und über 12.000 Schutzsuchende obdachlos gemacht. In dieser akuten Krise hatte UNHCR gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen und NGOs die griechischen Behörden beim Aufbau eines Notfall-Camps auf Lesbos unterstützt. Trotz ständiger Verbesserungen am neuen sogenannten „Mavrovouni”-Camp bleibt die Lage für die Menschen vor Ort äußerst prekär. Vor allem die Nähe zum Meer und die unzureichende Infrastruktur sind nach wie vor hochproblematisch.

Die Aufnahme aus Griechenland (Relocation) ist ein Prozess der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten unter Führung der griechischen Regierung, der durch die EU-Kommission koordiniert wird. UNHCR arbeitet eng mit Partnerorganisationen innerhalb der Vereinten Nationen (UN), wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Kinderhilfswerk der UN (Unicef) zusammen, um diesen Prozess in all seinen Aspekten in enger Abstimmung mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und anderen Partnern zu unterstützen.

Aktuelle Zahlen finden Sie im Factsheet von IOM Griechenland: https://greece.iom.int/sites/default/files/201217_0.pdf

Abschiebungen wieder Thema für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Der neue Leiter der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erklärte anlässlich seiner Ernennung im August 2020:
Die Bundesstelle wird sich – nachdem der Fokus 2019 auf dem Zoll lag – wieder vermehrt mit Abschiebungsmaßnahmen beschäftigen. „Obwohl in den letzten Jahren erkennbare Fortschritte bei der Durchführung der Abschiebungsmaßnahmen erreicht werden konnten, wollen wir weiter intensiv darauf hinwirken, dass bewährte Praktiken bundesweit harmonisiert und „Best Practice“-Erfahrungen verbreitet werden. Die Standards der Nationalen Stelle sollten immer Berücksichtigung finden“, so Herr Adam.
https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Pressemitteilungen/20200805_PM_Ernennung_Adam.pdf