Kategorie: Informationen

Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen

Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem
Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der
gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum
Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)

Urteil Bundesverfassungsgericht

Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst starten

MIGAZIN vom 3. April 2018

Seehofers Masterplan
Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst starten
Bis Herbst soll das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Dort soll das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden. Weiteres Ziel der Bundesregierung sei es, die Zahl der Abschiebehaftplätze zu erhöhen.

Die Bundesregierung will bis Herbst das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Es werde „in Verantwortung der Bundespolizei“ betrieben, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“. Die Einrichtung soll als Modell für die sogenannten Ankerzentren dienen, in denen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das gesamte Asylverfahren abgewickelt und beschleunigt werden soll. „Ich bin zuversichtlich, dass wir nach den Osterfeiertagen ein Eckpunktepapier vorlegen können“, sagte Mayer.

Es würde sich anbieten, für das Modellprojekt eine schon vorhandene Einrichtung zu nutzen, sagte der CSU-Politiker. Denkbare Standorte wären Manching oder Bamberg in Bayern, wo es bereits Transitzentren gibt. Auch die Erstaufnahmeeinrichtung im hessischen Gießen kommt in Betracht. Dort gibt es Platz für insgesamt 13.000 Menschen, dazu weitere 3.000 Plätze in ehemaligen Kasernen der US-Truppen.
Regierung will Zahl der Abschiebehaftplätze erhöhen
Das Ziel der Bundesregierung müsse es zudem sein, „die Zahl der Abschiebehaftplätze erheblich zu erhöhen“, sagte Mayer. 400 Abschiebehaftplätze in ganz Deutschland seien „deutlich zu wenig“. Der Bund werde künftig mehr Verantwortung übernehmen. Aber auch die Länder müssten sich stärker einbringen, sagte der Innenstaatssekretär.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD unter anderem die Errichtung sogenannter Anker-Zentren vereinbart, in denen Asylverfahren komplett abgewickelt und aus denen heraus gegebenenfalls auch Rückführungen stattfinden sollen. Bundesinnenminister Seehofer hatte nach Amtsantritt zudem einen „Masterplan für Abschiebungen“ angekündigt. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Der Bund will aber prüfen, ob und wie er Zuständigkeiten an sich ziehen oder die Länder unterstützen kann. (epd/mig)

Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges – Neue Arbeitshilfe erschienen

Das Thema Familienasyl gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Fragen hierzu treten nicht nur in der Asylverfahrensberatung auf, sondern gerade auch bei den Beratungsstellen, die bei der Familienzusammenführung unterstützen. Auf die Frage, ob es besser ist, einen Antrag auf Familienasyl zu stellen oder sich auf die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu beschränken, gibt es keine pauschale Antwort. Dies muss vielmehr individuell in jedem Fall entschieden werden und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Aus diesem Grund wurde die Arbeitshilfe „Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges“veröffentlicht, die dabei helfen soll, alle für diese wichtige Entscheidung wesentlichen Faktoren zu kennen und im Einzelfall richtig zu entscheiden.

Sie finden die Arbeitshilfe auf der Homepage des Paritätischen: 
http://www.der-paritaetische.de/publikationen/familienasyl-und-internationaler-schutz-fuer-familienangehoerige-im-kontext-des-familiennachzuges/

Hilfsbedarf im Jemen

hib – heute im bundestag Nr. 153

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi., 14. März 2018, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

Hilfsbedarf im Jemen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bedarf an humanitärer Hilfe im Jemen wird für Jahr 2018 auf insgesamt 2,96 Milliarden US-Dollar geschätzt. Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Vereinten Nationen in einer Antwort (19/937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/596) schreibt, seien wegen des anhaltenden Jemen-Konfliktes 22,2 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon seien 11,3 Millionen Menschen in einer akuten Notlage. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen gehe von derzeit zwei Millionen Binnenvertriebenen aus, rund 190.000 Menschen hätten das Land seit Beginn des Konfliktes verlassen, die meisten von ihnen in die benachbarten Länder Oman, Somalia, Saudi-Arabien, Dschibuti, Äthiopien und Sudan.

Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus

Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus
hib – heute im bundestag Nr. 141
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

 

Fr., 9. März 2018, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss laut Asylgesetz spätestens nach Ablauf von drei Jahren die Voraussetzungen für den gewährten Asylstatus im Einzelfall überprüfen. In den vergangenen Jahren kam es dabei in etlichen Fällen auch auf Grund einer veränderten Lage im Herkunftsland des Asylbewerbers zu einer „vertieften Detailprüfung“, wie es in der Antwort (19/991) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/735) der AfD-Fraktion heißt.

Für das Jahr 2013 sind 369 solche Fälle aufgeführt, darunter die meisten bei Staatsangehörigen aus Syrien (72), gefolgt von Pakistan (65), Iran (59), Irak (58) und Afghanistan (42). Für das Jahr 2014 sind 1.293 Fälle genannt. Betroffen waren erneut vor allem Staatsangehörige aus Syrien (521), Irak (170), Sri Lanka (75), Iran (71) und Afghanistan (59).

Eine gewaltige menschliche Tragödie

Berlin/Beirut, 9. März 2018
Sieben Jahre Konflikt in Syrien: „Eine gewaltige menschliche Tragödie“
 
Das unaufhörliche Leiden der syrischen Zivilbevölkerung ist beschämender Ausdruck eines gescheiterten politischen Willens und ein neuer Tiefpunkt des langanhaltenden Syrien-Konflikts, der diesen Monat seinen siebenten Jahrestag hat, sagte UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi am Freitag.

„Die sieben Kriegsjahre haben eine gewaltige menschliche Tragödie hinterlassen. Um der Überlebenden willen ist es höchste Zeit, diesen zerstörerischen Konflikt zu beenden. Es gibt keine klaren Sieger bei der sinnlosen Suche nach einer militärischen Lösung. Doch die Verlierer sind klar auszumachen – die Bevölkerung von Syrien“, fügte er hinzu.

Sieben Jahre Kämpfe haben Hunderttausende Leben gekostet, 6,1 Millionen innerhalb Syriens aus ihren Häusern vertrieben und 5,6 Millionen Flüchtlinge haben in den Nachbarländern in der Region Zuflucht gesucht.

Die Lage für die Zivilbevölkerung in Syrien ist schlimmer denn je – 69 Prozent der Menschen fristen ein Dasein in extremer Armut. Der Anteil der Familien, die mehr als die Hälfte ihres Jahreseinkommens für Nahrung ausgeben, ist auf 90 Prozent angestiegen, während die Preise für Lebensmittel im Durchschnitt achtmal höher sind als vor der Krise. Rund 5,6 Millionen harren in lebensgefährlichen Situationen aus, in Bezug auf ihre Sicherheit, den Zugang zu grundlegenden Rechten, Lebensstandards oder den dringenden Bedarf an humanitärer Hilfe.

UNHCR, das UN-Flüchtlingskommissariat, und seine humanitären Partnerorganisationen tun alles, um Hilfe zu den notleidenden Menschen innerhalb des Landes zu bringen. Doch die Möglichkeiten, Menschen in belagerten und schwer zugänglichen Gegenden zu erreichen, bleiben nach wie vor bestürzend unzulänglich. Der Hilfskonvoi, der am 5. März dieses Jahres Hilfe zu den eingeschlossenen Menschen in Duma, Ost-Ghouta, bringen konnte, war eine erfreuliche Entwicklung. Wegen des anhaltenden Beschusses mussten die Fahrzeuge die Gegend jedoch wieder verlassen, bevor die Hälfte der Hilfsgüter für die hungernde Zivilbevölkerung entladen werden konnte. Versuche zurückzukehren, wurden verhindert.

UNHCR und andere humanitäre Akteure sind bestrebt und bereit, dringend benötigte Hilfsgüter zu Hunderttausenden eingeschlossenen und verzweifelten Menschen in Ost-Ghouta und anderen belagerten Teilen des Landes zu bringen.

„Sogar im Krieg gibt es Regeln, die alle Seiten respektieren müssen. Doch in Syrien ist selbst die Möglichkeit, den Konfliktgebieten zu entfliehen und in anderen Landesteilen Zuflucht zu suchen, erschwert. Der humanitäre Zugang zu notleidenden Menschen muss garantiert werden. Den Menschen muss ermöglicht werden, Zuflucht zu suchen, und die Zivilbevölkerung sowie zivile Infrastruktur muss um jeden Preis geschützt werden“, sagte Grandi.

Die gefährliche Situation innerhalb Syriens zerstört zudem die Hoffnungen von Millionen syrischen Flüchtlingen in der Türkei, dem Libanon, Jordanien, Ägypten, dem Irak und anderswo, die von einer Rückkehr nach Hause träumen.

„Wegen der Kämpfe, die in Teilen Syriens so heftig sind, wie zu keinem anderen Zeitpunkt des Konflikts, haben viele Flüchtlinge verständlicherweise zu viel Angst, zurückzukehren“, sagte Grandi. UNHCR bereitet sich darauf vor, bei der Rückkehr zu helfen – aber die Sicherheitslange muss sich noch deutlich verbessern, bevor eine Rückkehr möglich ist.

Währenddessen wird die Lage für Millionen Flüchtlinge im Exil immer verzweifelter. Ein Großteil von ihnen lebt unterhalb der Armutsgrenze. Mehr als drei Viertel der Flüchtlinge, die in den städtischen Umgebungen in Jordanien und Libanon leben, können ihre grundlegenden Bedarfe an Nahrung, Unterkunft, Gesundheitsversorgung oder Bildung nicht decken.

Der Prozentsatz der Flüchtlingskinder, die eine Schule besuchen, hat sich in den letzten Jahren erhöht. Dennoch sind von 1,7 Millionen syrischen Flüchtlingskindern im Schulalter 43 Prozent ohne Zugang zu Bildung. Die staatlichen Schulsysteme der Aufnahmeländer arbeiten im Schichtbetrieb, um die syrischen Kinder zu unterrichten, benötigen aber sehr viel mehr Unterstützung.

„Während der Fokus auf der Verwüstung innerhalb Syriens liegt, sollten wir nicht vergessen, welche Auswirkungen dies auf die Aufnahmegemeinden in den Nachbarländern und die seit Jahren im Exil lebenden Flüchtlinge hat“, sagte Grandi. „Solange keine politischen Lösungen für den Konflikt in Sicht sind, muss die internationale Gemeinschaft mehr in die Aufnahmeländer investieren.“

Hochkommissar Grandi wies auf die anstehende internationale Konferenz Supporting the Future of Syria and the Region hin, die am 24. und 25. April in Brüssel stattfindet. Er sagte, hier müssten feste Zusagen für eine größere finanzielle- und Entwicklungsunterstützung gemacht werden.

Die Unterstützung durch Geber war über die Jahre sehr großzügig. Doch viel mehr ist nötig. Im Dezember des letzten Jahres haben UN-Organisationen und rund 270 Nichtregierungsorganisationen den Regional Refugee and Resilience Plan (3RP) veröffentlicht – ein Hilfsplan im Umfang von 4,4 Milliarden US-Dollar, der sowohl Flüchtlinge als auch die Bevölkerung unterstützen soll, die sie aufgenommen hat. Doch die Schere zwischen dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln bleibt groß. Im Jahr 2017 wurde nur die Hälfte der benötigten Geldern zur Verfügung gestellt.

Hochkommissar Grandi ist zurzeit im Libanon, wo er während seiner dreitägigen Reise mit Regierungsvertretern sowie einigen der rund eine Million registrierten syrischen Flüchtlinge im Land zusammenkommt. Er lobte die Großzügigkeit des Landes, das fast genauso viele syrische Flüchtlinge beherbergt wie alle Länder Europas zusammen. Gleichzeitig warnte Grandi davor, dass die unzureichende internationale Unterstützung die Situation der Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinden weiter verschärft.

Rüstungsexporte mit Jemen-Bezug

hib – heute im bundestag Nr. 137
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

 

Fr., 9. März 2018, Redaktionsschluss: 09.24 Uhr

Rüstungsexporte mit Jemen-Bezug
Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Deutsche Rüstungsexporte an Länder, die unmittelbar am Krieg im Jemen beteiligt gewesen sind, stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1052). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung dabei nach Details des beschlossenen Genehmigungsstopps von Ausfuhren an solche Länder. Sie möchten zudem wissen, um welche Länder es sich konkret handelt und welche Rolle Staaten wie die USA, Frankreich und Großbritannien in dem militärischen Konflikt spielen.

Hotspots auf griechischen Agäis-Inseln

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Situation in den sogenannten Hotspots für Flüchtlinge auf den griechischen Agäis-Inseln geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/810) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/624). Wie die Bundesregierung darin ausführt, beobachtet sie die humanitäre Lage in den Hotspots auf den ägäischen Inseln „genau und sieht hier weiterhin Verbesserungsbedarf“. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Migranten auf den Inseln liege allerdings in der primären Verantwortung und Zuständigkeit des griechischen Staates. Griechenland werde hierbei durch die EU und bilateral unterstützt.

Wie aus der Antwort hervorgeht, befanden sich laut griechischen Behörden zum 8. Februar 2018 insgesamt 12.589 Asylsuchende auf den ostägäischen griechischen Inseln, davon 9.777 in den Hotspots, die über eine Kapazität von 6.246 Plätzen verfügen. „Laut Europäischer Kommission stehen auf den Inseln zum 6. Februar 2018 insgesamt 8.920 Unterkunftsplätze zur Verfügung“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin betont die Bundesregierung, dass sie Maßnahmen der griechischen Regierung und der EU-Kommission unterstützt, „die Unterkunftskapazitäten bedarfsgerecht auszubauen, Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen auf Basis der EU-Türkei-Erklärung in die Türkei durchzuführen, um die derzeitige Überbelegung nachhaltig zu reduzieren“.

Gutachten: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verstößt gegen Grund- und Menschenrechte

Presseerklärung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 01.03.2018: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verstößt gegen Grund- und Menschenrechte
Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten stellt fest, dass das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ mehrere Grund- und Menschenrechte verletzt. Demnach verstößt das am 01.02.2018 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurden Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt und damit in Kauf genommen, dass Menschen – und insbesondere Kinder – in ihren Rechten verletzt werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Mit dem „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ befasst sich der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung.
Das Gutachten legt dar, dass sowohl die angestrebte Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließend geplante Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt. „Die Praxis der vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen“, so Lütkes. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.
„Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs über zwei Jahre hinaus ist auch insofern nicht mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar“, so Lütkes weiter.
Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.
https://www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/aussetzung-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten-verstoesst-gegen-grund-und-menschenre/