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Online-Aktion für die Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin

Bitte um Unterstützung: Online-Aktion für die 
Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin

Die deutsche Sektion von Amnesty hat heute im Rahmen der Kampagne für 
verfolgte Menschenrechtsverteidiger eine Online-Aktion für die türkische 
Menschenrechtsverteidigerin und Rechtsanwältin Eren Keskin gestartet. 
Ihr drohen viele Jahre Gefängnis sowie hohe Geldbußen, die in 
Haftstrafen umgewandelt werden, wenn sie sie nicht bezahlen kann. Die 
Inhaftierung von Eren Keskin wäre ein schwerer Schlag für den 
Menschenrechtsschutz in der Türkei. Der türkische Justizminister wird 
aufgefordert, dafür zu sorgen,

– dass die juristischen Schikanen gegen Eren Keskin umgehend beendet werden.
– dass Eren Keskin ihre Menschenrechtsarbeit ungehindert und ohne Angst 
vor Repressalien fortführen kann.

2001 hat Eren Keskin den Menschenrechtspreis der deutschen Sektion von 
Amnesty International erhalten. Den Aachener Friedenspreis erhielt Eren 
Keskin 2004. Wir sind seit 25-30 Jahren mit ihr eng verbunden.

Wir bitten um zahlreiche Unterstützung der Online-Petition, die hier zu 
finden ist: 
https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/juristische-schikanen-gegen-eren-keskin-beenden?ref=23652

Um möglichst viele Unterzeichner_innen gewinnen zu können, wäre es 
schön, wenn der Link zur Online-Petition weiter geleitet werden könnte!

Was heißt eigentlich „sicheres Herkunftsland“?

MiGAZIN

HINTERGRUNDWas heißt eigentlich „sicheres Herkunftsland“?Die Debatte um „sichere Herkunftsländer“ ist in aller Munde – und allzu oft wird der Begriff falsch verwendet. Grund genug, kurz zu erklären, worum es dabei eigentlich geht, und mit ein paar Irrtümern aufzuräumen.

Von Redaktion – 23. Januar 2019

Als „sichere Herkunftsstaaten“ sind aktuell Ghana, Senegal und die sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien eingestuft. Geschaffen wurde die Regelung bereits 1993, die Westbalkanstaaten wurden erst 2014 bzw. 2015 in die Liste aufgenommen.

Konzept zur Flüchtlingsabschreckung

Der Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ geht ein Gesetzgebungsprozess voran. Notwendig ist dafür, dass „sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“. (Quelle: Bundesamt für Migration & Flüchtlinge)

Dass ein Staat als „sicheres Herkunftsland“ definiert wird, hat momentan leider nicht immer etwas mit der tatsächlichen politischen Realität in diesen Staaten zu tun. Vielmehr wird die Regelung aktuell in erster Linie dazu genutzt, Flüchtlingszahlen aus gewissen Ländern zu begrenzen.

Mit einer solchen Einstufung soll deutlich gemacht werden, dass die Menschen hier keine Chance auf Asyl haben, um Fluchtbewegungen zu verringern. Dazu wird pauschal behauptet, in diesen Staaten gäbe es keine politische Verfolgung, die Schutzsuchende als Asylgrund geltend machen könnten.

Irrtum 1: Wer aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt, kann kein Asyl beantragen

Ein Asylantrag kann aber trotzdem gestellt werden. Bloß: Für Flüchtlinge aus diesen Staaten bedeutet es, dass sie im Eilverfahren mit pauschalen Ablehnungen von Asylanträgen abgespeist werden, dass ihr Rechtsschutz auf ein Minimum reduziert wird und sie mit umfangreichen Diskriminierungen wie dauerhafter Lagerunterbringung und Arbeitsverbot zu rechnen haben.

Auch gibt es seit 2016 sogenannte „besondere Aufnahmezentren“, in denen Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ geprüft werden sollen. Ziel davon ist eine schnellere Abarbeitung – zu Lasten von rechtsstaatlichen und fairen Verfahren.

Irrtum 2: Wenn man dort Urlaub machen kann, ist es ja wohl ein sicheres Land!

„Ich fahre immer nach Tunesien in Urlaub, da ist es ja wohl sicher“ – dieses oft gehörte Argument geht am Problem vorbei. Denn eine Verfolgung oder asylrechtlich relevante Bedrohungslage kann Menschen unabhängig von der allgemeinen Sicherheitslage im Herkunftsland treffen – beispielsweise, weil sie sich regimekritisch engagieren, einer diskriminierten religiösen Minderheit angehören oder homosexuell sind. Von Verfolgung aufgrund solcher Eigenschaften oder Handlungen sind Touristen in aller Regel selten betroffen.

Es mag sein, dass es für die meisten Menschen in diesen Staaten möglich ist, mehr oder weniger sicher zu leben. Das heißt aber nicht, dass es dort niemanden gibt, dem aus oben genannten Gründen Folter, staatliche Verfolgung, Diskriminierung oder andere unmenschliche Behandlung droht. Gleiches gilt beispielsweise für Roma in den Westbalkanstaaten.

Für solche Fälle gibt es unser Asylrecht – und genau aus diesem Grund ist eine pauschale Einschätzung als „sicher“ falsch, da sie mögliche existierende Asylgründe von vornherein ausblendet. Für die Betroffenen ist das eine hohe Hürde, da sie die „Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt“zunächst widerlegen müssen.

Irrtum 3: Menschen, die nicht aus „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, können nicht abgeschoben werden

In der Debatte um die Maghreb-Staaten wird häufig behauptet, dass Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden müssen, um Abschiebungen dorthin zu ermöglichen. Gerne wird dabei auch der Fall Anis Amri herangezogen. Diese Behauptung ist allerdings ebenso falsch wie die Auffassung, dass nur Asylanträge aus „sicheren Herkunftsstaaten“ überhaupt abgelehnt werden können:

Auch ohne eine gesonderte Einstufung haben Asylantragssteller aus den Maghreb-Staaten im Jahr 2018* nur in rund 6 Prozent der Fälle (bereinigte Schutzquote) einen Schutzstatus zugesprochen bekommen. Auch gab es rund 1600 Abschiebungen im Jahr 2017 nach Marokko, Tunesien oder Algerien. Die Tatsache, dass beispielsweise Anis Amri nicht abgeschoben werden konnte, hatte also überhaupt nichts mit diesen gesetzlichen Voraussetzungen zu tun.

Irrtum 4: Abschiebungen von Menschen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ gehen schneller

Daran anschließend: Die Einstufung alleine würde Abschiebungen in die Herkunftsländer nicht vereinfachen. Immer noch kommt es auf die Bereitschaft des jeweiligen Staates an, seine Bürger zurückzunehmen und beispielsweise bei der Beschaffung von Dokumenten mitzuarbeiten. Auch deshalb verhandelt die Bundesregierung unabhängig von der Debatte um „sichere Herkunftsländer“ mit den Maghreb-Staaten über Rücknahmeabkommen, die für beschleunigte Prozeduren sorgen sollen.

Irrtum 5: Afghanistan wurde als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft

Nein – Afghanistan gilt gesetzlich nicht als „sicherer Herkunftsstaat“. Aus dem gleichen Grund wie oben geschildert haben auch die im Dezember 2016 begonnenen Sammelabschiebungen nach Afghanistan nichts mit einer solchen gesetzlichen Einstufung zu tun.

Zwar behauptet die Bundesregierung, es gäbe dort „sichere Regionen“ und rechtfertigt damit die Abschiebungen, für ein „sicheres Herkunftsland“ im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts hält Afghanistan aber nicht mal Abschiebeminister Seehofer.

Das wäre angesichts einer bereinigten Schutzquote für afghanische Flüchtlinge von 51,7 Prozent im Jahr 2018* – und rund 58 Prozent Erfolgsquote** bei Klagen von afghanischen Flüchtlingen gegen ablehnende Bescheide – auch absurd. Humanitär zu rechtfertigen sind Abschiebungen nach Afghanistan („sicheres Herkunftsland“ hin oder her) in keinem Fall.

URL des Artikels: http://www.migazin.de/2019/01/23/hintergrund-was-heisst-eigentlich-sicheres-herkunftsland/

Bereinigte Zahlen, Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

Bereinigte Zahlen: Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

MiGAZIN-Von Redaktion – 10. Januar 2019

Das Kontingent für den Familiennachzug vor allem syrischer Flüchtlinge wurde 2018 wie erwartet nicht ausgeschöpft. Rund 2.600 Visa wurden bis Ende Dezember erteilt. Mindestens 25.000 Menschen warten noch auf das Wiedersehen mit ihren Angehörigen.

Das Kontingent für den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland für das Jahr 2018 ist nicht ausgeschöpft worden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurden bis Ende vergangenen Jahres 2.612 Visa erteilt. 3.260 Anträge auf Familiennachzug wurden demnach bewilligt. Vorhanden waren 5.000 Plätze – seit August mit Inkrafttreten der Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge 1.000 pro Monat. Ob die restlichen Plätze verfallen oder doch noch in die nächsten Monate übertragen werden, blieb offen.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten. Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können.
Das dahinter stehende Verfahren ist kompliziert. Die Anträge nehmen die Auslandsvertretungen vorrangig in den Nachbarstaaten Syriens entgegen. Nach ihrer Prüfung werden die Ausländerbehörden in Deutschland konsultiert, bevor letztlich das Bundesverwaltungsamt über die Auswahl entscheidet und wiederum den Auslandsvertretungen mitteilt, wer ein Visum bekommt. Das Verfahren sorgte zu Beginn dafür, dass nur wenige Anträge bearbeitet wurden. Die Koalition verständigte sich deswegen darauf, übrige Kontingentplätze bis Jahresende auf den Folgemonat zu übertragen. Mit dem Jahreswechsel sollte allerdings ein Schnitt gemacht werden und die Zahl von 1.000 pro Monat nicht mehr überschritten werden.
Zahl der Terminanfragen weit niedriger als angenommen
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu am Mittwoch nur, es seien keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Übertragung war aber auch im Vorjahr nicht gesetzlich festgeschrieben. Mitte Dezember hieß es aus dem Auswärtigen Amt, dass über eine Übertragung der Plätze zwischen Außenamt und Innenministerium verhandelt werde.
Wie am Mittwoch außerdem bekannt wurde, ist die Zahl der Terminanfragen für Anträge auf den Familiennachzug weit niedriger als bislang angenommen. Gegenwärtig liegen rund 25.000 solcher Anfragen von Syrern in den Botschaften und Konsulaten der Nachbarstaaten vor, wie aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Hinzu kommen rund 3.000 Anfragen von Irakern. Mitte Dezember war noch von 44.000 Terminanfragen die Rede.
Jelpke: Das ist eine Schande
Die Listen seien vor Kurzem auf Aktualität überprüft worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Doppel- und Mehrfachbuchungen bei den verschiedenen Auslandsvertretungen sowie inzwischen obsolete Eintragungen seien gelöscht worden. Die Bereinigung habe zu einer „erheblichen Reduzierung“ der noch aktiven Terminregistrierungen geführt.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke sagte, nicht Hunderttausende oder Millionen warteten sehnlichst darauf, endlich mit ihren Angehörigen zusammen zu kommen, „wie uns die Scharfmacher von der AfD und den Regierungsbänken weiß machen wollten“. „Es ist eine Schande, dass wegen dieser vergleichsweise geringen Zahl das Menschenrecht auf Familienleben für subsidiär Geschützte außer Kraft gesetzt und die Gesellschaft im erbittert und erbarmungslos geführten politischen Streit hierum verhetzt wurde“, kritisierte die Innenpolitikerin. (epd/mig)

Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000

MiGAZIN: Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000
Neue Zahlen
Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000
Die Zahl der Asylanträge ist auch im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 
Der zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium geht von einer 
Trendwende aus.
Von Redaktion – 14. Januar 2019
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist 2018 weiter zurückgegangen. 
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Sonntag wurden im 
vergangenen Jahr insgesamt 185.853 Asylanträge gestellt. Das sind 16,5 
Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2017 waren es 222.683 Anträge. 
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem „Evangelischen Pressedienst“, 
2018 seien 161.931 Erstanträge auf Asyl gestellt worden – und 23.922 
Folgeanträge.

Der für Migration und Rückführung zuständige Staatssekretär im 
Bundesinnenministerium, Helmut Teichmann, geht von einer Trendwende aus. 
„Wir sehen seit dem Höhepunkt der Flüchtlingslage im Herbst 2015 einen 
kontinuierlichen Rückgang des Zugangsgeschehens nach Deutschland“, sagte 
er dem Bouelavardblatt „Bild am Sonntag“. Ursächlich dafür sei auch der 
„Masterplan Migration“. 2015 waren rund 890.000 Flüchtlinge gekommen.
Die Zahl der Erstanträge auf Asyl 2018 liegt damit unter der im 
Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Obergrenze von jährlich 
180.000 bis 220.000 Flüchtlingen. In diesem Korridor werden auch 
Aufnahmen aus humanitären Gründen und über Resettlement-Programme 
mitgezählt, sowie Menschen, die durch Familiennachzug nach Deutschland 
kommen. Bis Ende 2018 wurden nach Ministeriums 3.260 Anträge auf 
Familiennachzug bewilligt und 2.612 Visa dafür erteilt. (epd/mig)

Heute im Bundestag Nr. 29: Einstufung als sichere Herkunftsstaaten

hib – heute im bundestag Nr. 29 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mo., 14. Januar 2019, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

Einstufung als sichere Herkunftsstaaten Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Einstufung von Ländern als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6203). Darin listet die Regierung die Staaten auf, die in den letzten drei, fünf oder zehn Jahren durchschnittliche Anerkennungsquoten von unter fünf Prozent aufwiesen.

Wie in der Antwort ferner ausgeführt wird, sieht der zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvertrag vor, dass Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass sie in Umsetzung dieser Vorgabe einen Gesetzentwurf beschlossen habe, mit dem Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Welche Staaten „sich darüber hinaus gegebenenfalls dazu eignen, in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen zu werden“, sei Gegenstand laufender Bewertungen.

Hierzu beteilige das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und stimme sich mit dem Auswärtigen Amt ab, heißt es in der Vorlage weiter. Ferner würden die einschlägige Rechtsprechung zu sicheren Herkunftsstaaten sowie die Praxis der Mitgliedstaaten der EU berücksichtigt. Die Entscheidung, ob sich ein Staat zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eignet, hänge neben dem Vorliegen einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent maßgeblich von der Entwicklung der jeweiligen Menschenrechtslage vor Ort ab.

MiGAZIN-Aktuelle Zahlen-Weniger Flüchtlinge holen Familienangehörige nach

MiGAZIN Von Redaktion – 7. Januar 2019

Aktuelle Zahlen
Weniger Flüchtlinge holen Familienangehörige nach
Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung ist deutlich gesunken. Der erst seit wenigen Monaten mögliche Nachzug zu Flüchtlingen mit nur zeitlich begrenztem Bleiberecht hingegen nimmt Fahrt auf, bleibt aber deutlich unter der Begrenzung.

Immer weniger Flüchtlinge holen ihre Angehörigen zur Familienzusammenführung nach Deutschland. Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung aus Hauptherkunftsländern verringerte sich Zahlen aus dem Auswärtigen Amt zufolge 2018 deutlich. Sie nahm in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres von 10.475 über 7.962 auf 6.386 ab.

Hält sich dieser Trend auch im vierten Quartal, hätten Familienangehörige aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, dem Iran, Eritrea und dem Jemen im Jahr 2018 insgesamt knapp 30.000 Visa erhalten. 2017 waren es der Statistik zufolge noch mehr als 54.000.

Weniger Visa weltweit
Auch bei den weltweit erteilten Visa für Familienzusammenführungen sind die Zahlen rückläufig. Dort verringerten sich die Zahlen im ersten Quartal von 27.515 über 26.178 auf 25.487 im dritten Quartal. Im Vorjahr waren der Statistik zufolge noch knapp 118.000 Visa bewilligt worden.
Der seit März 2016 ausgesetzte und wieder neu eingeführte Familiennachzug zu Flüchtlingen mit nur zeitlich begrenztem Bleiberecht hingegen nimmt auf niedrigem Niveau zu. Seit August gilt die Neuregelung für Flüchtlinge mit dem untergeordneten Schutz. Sie sieht ein Kontingent von 1.000 Plätzen pro Monat vor.
Im August profitierten davon 42 Familienangehörige, im September 147, im Oktober 499 und im November 874. Die meisten Anträge bearbeiteten die Auslandsvertretungen im libanesischen Beirut, im irakischen Erbil und im türkischen Istanbul. (epd/mig)

Kriegsverbrechen des Islamischen Staats im Irak: Politik der verbrannten Erde gegen Jesiden

Kriegsverbrechen des Islamischen Staats im Irak: Politik der verbrannten Erde gegen Jesiden
Tausendfachen Mord, Folter und Versklavung hat der so genannte Islamische Staat (IS) am Volk der Jesiden verübt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie der IS die Lebensgrundlage der Jesiden – Ackerland, Brunnen und Bewässerungsanlagen – gezielt zerstörte, was eine Rückkehr der Vertriebenen bis heute unmöglich macht.

BERLIN, 12.12.2018 – Ein Jahr nachdem die irakische Regierung den militärischen Sieg über den sogenannten Islamischen Staat (IS) erklärte, beleuchtet Amnesty International im Bericht „Dead Land: Islamic State’s Deliberate Destruction of Iraq’s Farmland“, wie der IS durch die Zerstörung und Vergiftung von Brunnen und Bewässerungsanlagen, die Vernichtung von Ackerland und Obstgärten, den Diebstahl von Vieh und Maschinen sowie das Verminen ganzer Areale die Lebensgrundlagen der vertriebenen jesidischen Bevölkerung vernichtete. 

Brunnen wurden zum Beispiel zugeschüttet oder durch Öl vergiftet, Pumpen und Bewässerungssysteme zerstört. Diese Strategie der verbrannten Erde war Bestandteil des Vernichtungsfeldzugs des IS gegen die Jesiden im Nordirak 2014, als Männer und Jungen ermordet und Tausende von Frauen und Kindern missbraucht und in die Sklaverei gezwungen wurden. Die systematische Zerstörung der landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen – ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – macht eine Rückkehr vieler Überlebender, die damals in die Sinjar-Berge im Nord-Irak flohen, bis heute unmöglich.

Die Bilanz des Konflikts zwischen der irakischen Regierung und dem IS ist nicht nur im Gebiet um die Sinjar-Berge verheerend: So ist die landwirtschaftliche Produktion des Irak heute geschätzte 40 Prozent geringer als 2014. Von ehemals zwei Drittel der Bauern können heute nur noch rund 20 Prozent ihre Felder bewässern. Die Zerstörungen im ländlichen Raum sind ebenso weitreichend wie die in Städten wie Mossul. Beim Wiederaufbau wurde die ländliche Bevölkerung bislang aber weitgehend sich selbst überlassen.
Amnesty International fordert die irakische Regierung auf, sich im Rahmen des 2018 verabschiedeten Wiederaufbauplans vermehrt auch um den ländlichen Raum zu kümmern. Die systematische Vernichtung der dortigen Lebensgrundlagen durch den IS muss in die Berichte des 2017 ins Leben gerufenen UNO-Untersuchungsteams zu den Kriegsverbrechen im Irak einfließen.

Den 37–seitigen englischsprachigen Bericht finden Sie auf bit.ly/AmnestyIrak.

Seitenstrasse-Lesen hinter dem Tresen mit dem Buch „VON FLUCHTEN UND WIEDERFLUCHTEN“

Wem noch ein Weihnachtsgeschenk fehlt, dem sei das Buch „VON FLUCHTEN UND WIEDERFLUCHTEN“ (Herausgeber Artur Nickel) empfohlen. An dieser Anthologie sind etwa 100 Autorinnen und Autoren aus der ganzen Bundesrepublik und darüber hinaus beteiligt. Sie sprechen nicht nur aktuelle Fluchten an, sondern auch Fluchten um 1945, die DDR-Fluchten aus den Achtzigerjahren, die Balkan-Fluchten aus der Zeit danach und andere bis heute. Der bekannte Autor Ilija Trojanow hat einleitend die Geleitworte für das Buch geschrieben.
Mit diesem Buch haben wir zum ersten Mal an „SEITENstrasse-Lesen hinter dem Tresen“ in Eupen teilgenommen. Am 24. November fand die diesjährige Ausgabe des beliebten Eupener Literaturevents statt. Dabei luden 30 Geschäfte und Einrichtungen dazu ein, in ihren Räumlichkeiten Literatur mal anders als unter der heimischen Leselampe zu erleben. 800 Besucher nahmen an den Lesungen teil-über 60 Personen kamen dabei auch zu unseren Lesungen aus dem Buch „VON FLUCHTEN UND WIEDERFLUCHTEN“.

Gelesen haben Farwa Ahmadyar, Barbara Finke-Heinrich und Issam Al Najm. Herzliche Aufnahme fanden wir im Seniorenzentrums St Franziskus in der Hufengasse. Dafür vielen Dank!

Wir haben uns darüber gefreut, dass sowohl junge, als auch ältere Menschen zu unseren Lesungen gekommen sind. Manch intensiver Austausch ergab sich.
Wer die Lesungen in Eupen verpasst hat, ist herzlich zu unserer Konzertlesung mit diesem Buch am Samstag, dem 15. Dezember von 18.00 bis 20.00 Uhr in die Citykirche in Aachen eingeladen.


Weltbildungsbericht,Unesco fordert mehr Bildung für Flüchtlingskinder

MiGAZIN
Weltbildungsbericht
Unesco fordert mehr Bildung für Flüchtlingskinder
Etwa die Hälfte der Migranten und Flüchtlinge sind Kinder und
Jugendliche. Vor diesem Hintergrund fordern Bildungsforscher der
Vereinten Nationen größere Anstrengungen der Staaten, das Potenzial der
Jugend zu nutzen.
Von Redaktion – 21. November 2018
Flüchtlingskinder und Migranten sind laut einem Bericht der Unesco in
vielen Staaten der Welt von Schulen und Bildung weitgehend
ausgeschlossen. Einige Regierungen verweigerten das Recht auf eine
hochwertige Bildung sogar gänzlich, heißt es in dem am Dienstag in
Berlin vorgestellten Weltbildungsbericht der UN-Sonderorganisation für
Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Danach ist rund die Hälfte der weltweit geflüchteten Menschen unter 18
Jahre alt. Bildung sei deshalb ein Kernfaktor bei der Bewältigung der
Folgen von Flucht und Migration. Deutschland loben die Autoren des
Berichts für viele Maßnahmen bei der Integration von Geflüchteten und
Migranten. Allerdings sehen sie Verbesserungsbedarf bei der
Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungssystem.
Herausforderung: Ausbildung von Mädchen
Die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission, Maria Böhmer (CDU),
sagte bei der Vorstellung des Berichts, Bildung sei die wichtigste
Ressource der Gesellschaft in Deutschland. Dabei müsse alles daran
gesetzt werden, auch die Talente von Flüchtlingen und Migranten zu
entfalten. „Es darf keine verlorene Generation geben“, unterstrich
Böhmer. Der Weltbildungsbericht 2019 steht unter dem Motto „Migration,
Flucht und Bildung: Brücken bauen statt Mauern“. Er wurde zeitgleich in
sechs weiteren Städten weltweit vorgestellt.
Info: Die deutsche Kurzfassung des Weltbildungsberichts kann hier
heruntergeladen werden. Die englische Gesamtfassung des
Weltbildungsberichts kann hier heruntergeladen werden.
Unesco-Generaldirektorin Audrey Azoulay sagte bei der Präsentation in
Berlin, eine der dringendsten Herausforderungen weltweit sei eine
bessere Ausbildung von Mädchen und jungen Frauen. Dies wäre ein
kraftvolles Instrument, um Armut zu überwinden.
Böhmer: „Wir sind auf dem richtigen Weg.“
Nach den Worten von Böhmer hat Deutschland bei der Integration von
Geflüchteten in das Bildungssystem bereits viel erreicht. „Wir sind auf
dem richtigen Weg.“ Zugleich sprach sich Böhmer für weitere
Bildungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit
Migrationshintergrund aus.
Laut Weltbildungsbericht haben asylsuchende Kinder, die in Lagern
beispielsweise in Australien, Ungarn, Indonesien, Malaysia und Mexiko
leben, allenfalls eingeschränkten Zugang zu Bildung. Es gebe auch einige
Aufnahmeländer, die gar keine Sprachkurse für Geflüchtete anbieten. Dies
sei aber für eine soziale Integration und Chancen auf dem Arbeitsmarkt
dringend nötig. In vielen Fällen erhielten Flüchtlinge zwar Zugang zu
Bildung, könnten aber nicht mit Gleichaltrigen aus dem Land lernen.
Fortschritte bei der Integration
Positiv hebt der Weltbildungsberichts hervor, dass acht der zehn Länder
mit den meisten Geflüchteten deutliche Fortschritte bei ihrer
Integration in die nationalen Bildungssysteme gemacht haben. Darunter
sind einkommensschwache Länder wie Tschad, Äthiopien und Uganda.
Mit Blick auf die Europäische Union heißt es in dem Bericht, dass 2017
doppelt so viele im Ausland geborene Kinder und Jugendliche die Schule
früher verlassen, als die im Land Geborenen. Schüler der ersten
Zuwanderungsgeneration seien in Ländern der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weiterhin
benachteiligt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie Grundkenntnisse in
Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften erwerben, ist 32 Prozent
geringer als bei im Land Geborenen, heißt es weiter.
Bericht: Auf Geflüchtete eingehen
Der aktuelle Unesco-Weltbildungsbericht fordert die Staaten unter
anderem auf, die Bildungsbedürfnisse von Migranten und Geflüchteten mit
in die nationalen Strategien einzuplanen. Als Beispiel wird etwa auf
Kanada verwiesen, das Land mit dem höchsten Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund unter den sieben reichsten Industrieländern.
Der Unesco-Weltbildungsbericht untersucht jährlich die Fortschritte bei
der Umsetzung des globalen Nachhaltigkeitsziels vier. Darin heißt es,
dass „bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und
hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen“
sichergestellt werden sollen. (epd/mig)

Alle Stricksachen, die für afghanische Flüchtlinge im Iran bestimmt waren, konnten verteilt werden.

Danke an alle, die unsere Aktion „Stricken gegen die Kälte“ und die Wollsammeltag unterstützen!

Inzwischen wissen wir ja, dass es nicht einfach ist, die von uns verschickten Sachen auch denen zukommen zu lassen, für die sie bestimmt sind. Nun ist es auch im Iran gelungen, dass alle Sachen verteilt werden konnten. 

Ein großes Dankeschön an diejenigen, die uns bei Versand uns Verteilen vor Ort durch ihren tatkräftigen Einsatz unterstützt haben. 

Hier eine Rückmeldung aus dem Iran: 

Meine Freundin im Iran hat erzählt, dass die Kinder sich riesig gefreut haben. Sie haben sogar gesagt, weil sie jetzt schöne warme Kleider geschenkt bekommen, werden sie in der Schule sehr fleißig sein mit der Hoffnung, dass sie nochmal so was bekommen können. Ist das nicht süß?!

 Vielen Dank euch für diese wertvolle Freude

Wir treffen und weiter jeden Mittwoch von 16 bis 18 Uhr im Welthaus an der Schanz zum gemeinsamen Stricken. Wir freuen uns über weitere Unterstützung beim Stricken.

Unser nächster Wollsammeltag findet am 20. März von 14 bis 17 Uhr in der Citykirche in Aachen statt. Da hoffen wir auf Ihre Woll- und Portospende und informieren über die Länder, für die wir uns engagieren.

Wenn Sie die Aktion finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über eine Spende auf folgendes Konto:
Bistum Aachen, Bank für Sozialwirtschaft Köln,
IBAN.: DE56 3702 0500 5112 2225 22,
BIC.: BFSW DE 33XXX,
Betreff: save me + Name und Anschrift (wenn eine Spendenbescheinigung gewünscht wird)