Kategorie: Allgemein

MEINUNGSFREIHEIT IN DER TÜRKEI?

Am Freitag, dem 7. Juli, folgten rund 40 Teilnehmende, bei brütender Hitze, der Einladung zur Kooperationsveranstaltung von Amnesty International, dem Eine-Welt-Forum, dem Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V. und dem Studierendenparlament der FH Aachen.

Mit Bestürzung hatten wir erfahren, dass einen Monat nach der Inhaftierung des Vorstandsvorsitzenden der türkischen Sektion von Amnesty International Türkei, Taner Kılıç, am 5.Juli 2017 erneut Mitglieder türkischer Menschenrechtsorganisationen festgenommen wurden, darunter İdil Eser, die Direktorin von Amnesty International Türkei. Das hat es in der über 50jährigen Geschichte von Amnesty International noch nicht gegeben.

Nicht erst seit der Verhaftung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel ist die Menschenrechtssituation in der Türkei in aller Munde. Nirgendwo sind so viele Journalistinnen und Journalisten in Haft wie in der Türkei, derzeit sind es mehr als 120. Damit sitzt ein Drittel aller inhaftierten Medienschaffenden weltweit in der Türkei in Haft, die meisten warten noch auf ihr Verfahren.
Einige müssen schon seit Monaten in türkischen Gefängnissen ausharren. Nach dem gescheiterten Putschversuch hat die Regierung im Juli 2016 den Ausnahmezustand ausgerufen – er gilt bis heute. Die Erosion der Medienfreiheit ist nicht neu. Als im Jahr 2013 die Gezi-Park-Proteste ausbrachen, strahlte ein großer Nachrichtensender einen Tierfilm über Pinguine aus, anstatt über die Proteste zu berichten. Journalistinnen und Journalisten verloren ihren Job, weil sie das Missfallen der Behörden erregt hatten. Kritische Medien wurden von durch gerichtlich eingesetzte Treuhänder übernommen und auf Linie gebracht.
Medienschaffende sind zur Zielscheibe einer beispiellosen Kampagne gegen die Meinungsfreiheit geworden. Ungefähr 160 Medien wurden geschlossen, Tausende Journalistinnen und Journalisten haben ihre Arbeit verloren. Der unabhängige Journalismus steht in der Türkei am Abgrund. Die Angst, im Gefängnis zu landen, ist deutlich spürbar: In den Medien werden nur noch selten Widerspruch oder stark abweichende Meinungen geäußert.

Dazu unsere Forderungen:

Journalistinnen und Journalisten müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden

Niemand darf allein aufgrund seiner legitimen journalistischen Arbeit vor Gericht gestellt werden: Strafverfahren dürfen nur auf Basis überzeugender Belege für auch international anerkannte Straftaten eingeleitet werden

Die türkischen Behörden dürfen den Ausnahmezustand nicht als Vorwand nutzen, um friedliche Regierungskritikerinnen und –kritiker mundtot zu machen

Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland müssen die türkische Regierung unmissverständlich dazu auffordern, den Angriff auf die Meinungsfreiheit und andere Menschenrechte sofort zu beenden

Es referierten:
Dersim Dağdeviren, vom Netzwerk kurdischer Akademiker berichtete engagiert über die Situation der Kurden und anderer Minderheiten und machte auch weitergehende Zusammenhänge deutlich.
Andrej Hunko, Mitglied des deutschen Bundestages und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates– war als Wahlbeobachter in der Türkei und konnte darüber Spannendes berichten.
Ingeborg Heck-Böckler, Amnesty International

Für den Herbst nplanen wir eine weitere Informationsveranstaltung zur Menschenrechtssituation in der Türkei.

Meinungsfreiheit

Tanner – Kopie

Mossul: Amnesty dokumentiert Missbrauch von Zivilisten als menschliche Schutzschilde und wie die US-geführte Koalition Opfer unter der Bevölkerung in Kauf nimmt

• Neuer Bericht dokumentiert, wie Zivilpersonen zwischen die Fronten in Mossul geraten sind
• „Islamischer Staat“ missbrauchte Menschen in West-Mossul gezielt als menschliche Schutzschilde: Bewohner wurden in ihren Häusern eingesperrt und die Türen verschweißt oder vermint. Wer fliehen wollte, wurde umgebracht; die Leichen wurden zur Abschreckung an Strommasten gehängt
• Irakische Streitkräfte und US-geführte Koalitionstruppen setzen unpräzise Waffen ein und töten Tausende Zivilpersonen. In einigen Fällen könnten diese Menschenrechtsverletzungen Kriegsverbrechen darstellen

BERLIN, 10.07.2017 – Ein neuer Bericht von Amnesty International zeigt die hohe Anzahl verletzter, traumatisierter und getöteter Zivilisten im Kampf um Mossul. Der Bericht dokumentiert, wie die bewaffnete Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) Zivilpersonen aus Nachbardörfern gezielt in die umkämpften Gebiete von West-Mossul brachte, sie dort festsetzte und als menschliche Schutzschilde missbrauchte. Gleichzeitig ergriffen die irakischen Streitkräfte und die Koalitionstruppen keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, sondern setzten Waffen ein, die in bevölkerungsreichen Gegenden niemals eingesetzt werden dürfen.

Der englischsprachige Bericht „At any cost: The civilian catastrophe in West Mosul, Iraq“ deckt die Kampfhandlungen in West-Mossul von Januar bis Mitte Mai 2017 ab. Vertreter von Amnesty International sprachen dafür unter anderem mit 151 Bewohnern von West-Mossul sowie mit medizinischem Personal und Rüstungsexperten. Der Bericht dokumentiert insgesamt 45 Angriffe, bei denen mindestens 426 Zivilpersonen getötet und mehr als 100 verletzt wurden. Er analysiert neun Angriffe durch irakische Streitkräfte und die US-geführten Koalitionstruppen.

„Es darf keine Straflosigkeit für die Gräueltaten geben, die die Zivilbevölkerung in Mossul erleiden musste. Auch die absolute Missachtung menschlichen Lebens seitens aller Konfliktparteien darf nicht unbestraft bleiben. Ganze Familien wurden ausgelöscht, und viele der Toten liegen nach wie vor unter dem Schutt der Stadt begraben. Die Bewohner von Mossul haben ein Recht darauf, von ihrer Regierung Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu erfahren“, sagt Lynn Maalouf, Nahost-Expertin bei Amnesty International.
„Es muss umgehend eine unabhängige Kommission eingesetzt werden, um mögliche völkerrechtliche Verstöße zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen veröffentlicht werden.“

Seit Oktober 2016 vertreibt der „Islamische Staat“ systematisch Zivilpersonen aus Nachbardörfern in von ihm kontrollierte Gegenden, wo sie als menschliche Schutzschilde missbraucht werden. Abu Haidar (Name geändert) wurde zur Umsiedlung nach West-Mossul gezwungen. Der Mann aus der Ortschaft Tel Arbeed berichtete Amnesty International:
„Der [IS] sagte, du musst gehen, sonst wirst du umgebracht. Wir wurden als menschliche Schutzschilde dorthin gebracht. Sie wollten, dass wir zwischen ihnen und den Geschossen stehen. Dies alles geschah kurz vor Beginn des Einsatzes um West-Mossul … Immer wenn die irakischen Truppen vorrückten, fiel der IS zurück – und zwang den Großteil der Zivilbevölkerung, ihm zu folgen.“

Um zu verhindern, dass Zivilpersonen sich in Sicherheit brachten, schloss der IS die Menschen mittels verschweißter Türen und Sprengfallen in ihren Häusern ein. Hunderte, wenn nicht gar Tausende Personen, die zu fliehen versuchten, wurden hingerichtet.
Hasan (Name geändert) sprach mit Amnesty International darüber, wie Menschen, die versucht hatten zu fliehen, an Strommasten aufgehängt wurden: „Wir hatten keine Wahl. Wer blieb, der starb irgendwann infolge der Kampfhandlungen in seinem Haus. Wer floh, der wurde aufgegriffen und getötet und als Abschreckung an einem Strommast aufgehängt. Vier meiner Nachbarn wurden bei einem Fluchtversuch erwischt, und ich habe sie an Strommasten hängen sehen. Tagelang hingen sie dort. Zwischen 15 und 50 Menschen wurden so an den Strommasten aufgehängt.“

Weil der IS die Zivilbevölkerung in umkämpfte Gebiete zwang und sie an der Flucht hinderte, füllten sich die vom IS kontrollierten Gegenden in West-Mossul im Zuge der Kampfhandlungen zunehmend mit Zivilisten. Doch die irakischen Streitkräfte und US-geführten Koalitionstruppen passten ihre Taktiken nicht an diese neue Situation an. Sie setzten stattdessen weiterhin unpräzise explosive Waffen ein, die in bevölkerungsreichen Stadtgebieten verheerende Schäden anrichteten.

„Die Tatsache, dass der IS Menschen als Schutzschilde einsetzt, entbindet die Truppen der Gegenseite nicht von ihrer rechtlichen Verpflichtung, Zivilpersonen zu schützen. Bei der militärischen Planung muss man den Einsatz von Waffen ganz besonders sorgfältig bedenken, um sicherzustellen, dass diese Angriffe sich im völkerrechtlichen Rahmen bewegen“, so Lynn Maalouf.

Amnesty International hat dokumentiert, wie die US-geführten Koalitionstruppen und irakischen Streitkräfte bei ihren Angriffen regelmäßig ihr militärisches Angriffsziel verfehlten und stattdessen Zivilpersonen verletzten oder töteten oder zivile Objekte beschädigten oder zerstörten. In einigen Fällen kann die Verletzung oder Tötung von Zivilpersonen offenbar entweder auf unangemessen schwere Waffen oder unzureichende Sorgfalt bei der Identifizierung militärischer Ziele hinweisen.

Auch Angriffe, bei denen das militärische Ziel offenbar getroffen wurde, zogen vermeidbare Verluste unter der Zivilbevölkerung nach sich. Allem Anschein nach wurden unverhältnismäßig schwere Waffen eingesetzt. So wurden beispielsweise am 17. März bei einem Luftangriff der USA auf Mossul mindestens 105 Zivilpersonen getötet. Ziel dieses Angriffs auf den Stadtteil al-Jadida waren zwei IS-Scharfschützen.

„Die irakischen Streitkräfte und US-geführten Koalitionstruppen müssen dafür sorgen, dass der Kampf gegen den IS – und zwar nicht nur in Mossul, sondern auch anderswo im Irak und in Syrien – in einer Weise geführt wird, die mit dem Völkerrecht und internationalen Standards vereinbar ist. Alle an diesen Kämpfen beteiligten Staaten müssen sich neben dem militärischen Aspekt auch darauf konzentrieren, Ressourcen bereitzustellen, um die Notlage der vom IS festgesetzten und misshandelten Zivilbevölkerung zu mindern“, so Lynn Maalouf.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf: bit.ly/AmnestyIrak

Weltfest

Unser Infostand beim Weltfest am 25. Juni in Aachen stand unter dem
Motto: Fotoshooting: EINMISCHEN FÜR DIE MENSCHENRECHTE:
Der Satz „Ich stehe zum Menschenrecht Asyl zu suchen, weil….“ sollte dafür
ergänzt werden. Das Foto sollte so das persönliche Bekenntnis zum
Schutz des Menschenrechts auf Asyl sein.

Außerdem haben wir um Unterstützung der aktuellen Postkartenaktion gebeten:
Um den Politiker*nnen unsere Forderungen zum Flüchtlingsschutz deutlich
zu machen, erhalten die Parteivorsitzenden aller bereits im Bundestag
vertretenen Parteien herantreten – mit dem Appell, sich in der kommenden
Legislaturperiode für das Menschenrecht Asyl zu suchen einzusetzen.

Natürlich haben wir auch über die Save-ne-Kampagne informiert: Sichere
Zugangswege sind eine wichtige Forderung unserer Arbeit. Seit Januar
2017 sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR)
bei der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer 1.720 Menschen gestorben.

Danke an Nervan, der unsere Arbeit auf der Bühne kurz und knackig
vorstellte und zum Besuch unseres Standes einlud.

Schön, dass am Abend zwei Bands spielten, die unsere Veranstaltungen
auch sonst gerne unterstützen: MAH-E-MANOUCHE und Babylon Tamam sowie
Juan Pablo Raimundo mit seiner Band sorgten für einen schönen Ausklang
des Abends.
Danke an: MAH-E-MANOUCHE und Babylon Tamam die eines ihrer Lieder unter
Beifall der Zuhörer Amnesty International widmeten.

Danke an die Organisatoren des Weltfestes! Wir freuen uns auf das Weltfest im kommenden Jahr!

Neuer Amnesty-Bericht: EU versagt beim Schutz von Flüchtlingen aus Libyen auf dem Mittelmeer

Neuer Amnesty-Bericht: EU versagt beim Schutz von Flüchtlingen aus Libyen auf dem Mittelmeer
Amnesty International fordert die EU dazu auf, ihrer Verantwortung bei der Seenotrettung gerecht zu werden. Andernfalls droht 2017 zum tödlichsten Jahr für Flüchtlinge und Migranten bei der Überquerung des Mittelmeers zu werden. Gerettete Menschen dürfen nicht nach Libyen gebracht werden, wo sie Missbrauch, Vergewaltigung und Folter ausgeliefert sind.

BERLIN, 05.07.2017 – Die 2017 wieder deutlich gestiegene Zahl der Todesopfer im Mittelmeer ist auch auf ein Versagen der Europäischen Union zurückzuführen. Das geht aus dem neuen Amnesty-Bericht „A perfect storm: The failure of European policies in the Central Mediterranean“ hervor. Amnesty kritisiert, dass die EU ihre Verantwortung zur Seenotrettung auf Nichtregierungsorganisationen abwälzt sowie verstärkt die für Menschenrechtsverletzungen bekannte libysche Küstenwache unterstützt. So verhindert die EU Migration und Flucht.

„Die EU versucht durch ihre Kooperation mit der libyschen Küstenwache zu verhindern, dass Flüchtlinge und Migranten Italien erreichen. Doch ihre wichtigste Aufgabe ist es, Leben zu retten und Menschenrechte zu schützen“, sagt Dr. René Wildangel, Experte für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International in Deutschland. „Die libysche Küstenwache kann Menschen vor dem Ertrinken bewahren, doch wenn sie diese Menschen zurück nach Libyen bringt, kann man das nur schwer als echte Rettung bezeichnen“, so Wildangel. „Flüchtlinge und Migranten werden in Libyen weiterhin inhaftiert, missbraucht, vergewaltigt und gefoltert. Die geretteten Menschen müssen an einen sicheren Ort gebracht werden – und solche Orte gibt es in Libyen aktuell nicht.“

Der libyschen Küstenwache werden schwere Menschenrechtsverstöße vorgeworfen. So belegt zum Beispiel ein UN-Bericht vom Juni 2017, dass die Küstenwache mehrfach Flüchtlingsboote beschossen hat und gerettete Menschen schwer misshandelt wurden.
„Eine Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache darf nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht wie bisher massiv gegen Menschenrechtsstandards verstößt“, so Wildangel. „Rettungseinsätze der EU oder von Nichtregierungsorganisationen dürfen von der libyschen Küstenwache nicht behindert werden.“

2015 hatte die Europäische Union ihre Kapazitäten für Seenotrettung aufgestockt und ihr Einsatzgebiet bis nah an libysche Gewässer ausgeweitet – und so dazu beigetragen, dass deutlich weniger Menschen im Mittelmehr ertranken.
Mittlerweile liegt der Fokus der EU allerdings auf dem Kampf gegen Schmuggler und gegen das Ablegen von Booten in Libyen. Das hat dazu geführt, dass Flüchtlinge und Migranten größere Risiken bei der Überfahrt auf sich nehmen. Allein in diesem Jahr sind bereits mehr als 2000 schutzsuchende Menschen im Mittelmeer ertrunken.

„Sehenden Auges steuert die EU auf eins der tödlichsten Jahre vor ihren Küsten zu. Dabei hätte sie die Mittel, um dem massenhaften Sterben ein Ende zu bereiten: Wenn sie mehr Schiffe und mehr Personal für die Seenotrettung einsetzen und endlich legale und sichere Zugangswege für Flüchtlinge schaffen würde, wie zum Beispiel humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement“, sagt Wildangel.

Italien droht mit Hafensperre für Flüchtlingsschiffe

http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/druck-auf-eu-italien-droht-mit-hafensperre-fuer-fluechtlingsschiffe-a-1304609

Abwicklung der Asylverfahren beim BAMF verlagert Probleme auf die Verwaltungsgerichte

2017-06-26 NRV Offener Brief an BMI und BAMF

Presseinformation vom 27.06.2017

Abwicklung der Asylverfahren beim BAMF verlagert Probleme auf die Verwaltungsgerichte

Offener Brief der Fachgruppe Verwaltungsrecht der Neuen Richtervereinigung

Die vom Bundesinnenminister und der Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) regelmäßig bekundeten Anstrengungen, der Vielzahl anhängiger Asylverfahren Herr zu werden, mögen in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahlen politisch opportun sein. Die Ergebnisse entpuppen sich bei näherer Betrachtung aber als Makulatur.

In einem Offenen Brief erinnern die Verwaltungsrichterinnen und -richter der Neuen Richtervereinigung (NRV) daran, dass die Bewältigung der hohen Zahl von Asylverfahren von Bund und Ländern gemeinsam bewältigt werden muss. Der von Unternehmensberatern begleitete Umbau des BAMF führt jedoch zu Strukturen und Ergebnissen, die rechtsstaatlich zweifelhaft sind und letztlich von den Verwaltungsgerichten der Länder „ausgebadet“ werden müssen.

„Bund und Länder stehen nicht in einem privatwirtschaftlichen Wettbewerb. Wenn das BAMF seinen Output an Asylbescheiden zum Maß der Dinge macht, ohne auf Verfahrensgrundsätze und Richtigkeitsgewähr zu achten, führt dies nicht nur zu vermeidbaren Klageverfahren, sondern außerdem dazu, dass sich die Verfahren insgesamt umso länger hinziehen“, erläutert Christine Nordmann, neue Sprecherin der Fachgruppe Verwaltungsrecht der NRV.

Die Fachgruppe Verwaltungsrecht der NRV befasst sich seit Jahren vornehmlich mit Themen aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechts. Am vergangenen Wochenende tagten ihre Mitglieder in Fulda und tauschten ihre Erfahrungen aus über die Qualität der Bundesamtsbescheide, über die Verfahrensweisen und die Zusammenarbeit mit dem BAMF. Zudem informierten sie sich über Ursachen und Folgen erlittener Traumata, wie sie bei Flüchtlingen oft vorkommen.

Den in Fulda formulierten Offenen Brief finden Sie in der Anlage.

Veranstaltungen am Weltflüchtlingstag

Obwohl es am Nachmittag beim Infostand zum Weltflüchtlingstag schon sehr heiß war, interessierte das Thema Flüchtlingsschutz.
Abends freuten wir uns, dass der Einladung zu der Kooperationsveranstaltung von Am

nesty International,
dem Eine-Welt-Forum und der Volkshochschule Aachen über 40 Menschen, trotz der Hitze, folgten.

Es wurden die aktuellen Zahlen des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen besprochen und
Serge Palasie erläuterte sehr interessant seine Ausstellung „Schwarz ist der Ozean-Was haben volle Flüchtlingsboote
vor Europas Küsten mit der Geschichte von Sklavenhandel und Kolonialismus zu tun?“
Auch die Postkartenaktion: „Menschenrecht Asyl zu suchen“ wurde gut unterstützt, ebenso das
Fotoshooting zum Thema.

Musikalisch begleitete Juan Pablo Raimundo die äußerst informative Veranstaltung.

Danke für das Interesse, sich mit dem Thema Flüchtlingsschutz zu befassen!

Mehr Sicherheit und Unterstützung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 067

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit:

www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

? Fotoshooting für die Menschenrechte

? Wir warten auf Euch auf dem Weltfest am Welthaus (An der Schanz 1, 52064 Aachen) ?

Abschiebungen nach Afghanistan stoppen – Schwerwiegende Mängel bei Asylverfahren gefährden Menschenleben

Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Der Paritätische Gesamtverband, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Neue Richtervereinigung e. V., PRO ASYL und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. kritisieren die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei afghanischen Asylsuchenden

BERLIN, 30.05.2017 – Anlässlich eines weiteren für den 31. Mai zu erwartenden Abschiebungsflugs nach Afghanistan fordern Menschenrechtsorganisationen und Verbände einen sofortigen Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan. Wegen schwerwiegender Mängel bei Asylverfahren von afghanischen Asylsuchenden befürchten die Organisationen, dass nach fehlerhaften Asylverfahren abgelehnte Afghanen demnächst abgeschoben werden und dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt wird.

Bisher wurde in diesem Jahr rund die Hälfte aller Asylanträge von Afghanen abgelehnt, während die bereinigte Schutzquote im Jahr 2016 noch 60 Prozent und 2015 sogar 78 Prozent betrug. Dabei fällt den Organisationen bei der Prüfung von ablehnenden Bescheiden auf, dass neue Informationen zur gefährlichen Lage in Afghanistan nicht berücksichtigt werden, unter anderem jene, die das UN-Flüchtlingswerk zur Verfügung stellt. Dies ist aber sowohl rechtlich verpflichtend als auch unerlässlich angesichts der sich stetig verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan.

Auch wird in den Bescheiden immer wieder auf das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative verwiesen. Tatsächlich hat sich jedoch der bewaffnete Konflikt mittlerweile über die ursprünglichen Kampfgebiete hinaus ausgeweitet – Menschen können überall Opfer von Kampfhandlungen, Anschlägen und Verfolgung werden. Dies ist während der derzeit stattfindenden Frühjahrsoffensive der Taliban deutlich zu beobachten. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so unberechenbar, dass auch der UNHCR eine Unterscheidung von „sicheren“ und „unsicheren“ Gebieten ablehnt. Wegen des bewaffneten Konflikts hat sich die Zahl der Binnenvertriebenen in den vergangenen drei Jahren fast verdoppelt und liegt bei 1,4 Millionen. Seit Anfang des Jahres mussten erneut mehr als 90.000 Menschen ihre Häuser verlassen (Stand 6.5.2017).

Auch die NATO plant, den Militäreinsatz aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage wieder deutlich zu verstärken. Weder staatliche noch internationale Akteure sind in der Lage, sich selbst oder abgeschobene Flüchtlinge zu schützen. In Kabul kommt es beispielsweise regelmäßig zu Anschlägen auf Zivilisten, die viele Menschenleben fordern – dass die Bundesregierung die Stadt trotzdem als sicher genug einstuft, um monatlich mehrere Afghanen dorthin abzuschieben, halten die Organisationen für zynisch.

Der Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A. hat ein Schlaglicht auf verschiedene Probleme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geworfen, insbesondere die mangelhafte Durchführung der Asylverfahren, die unzureichende Ausbildung des Personals, die Trennung von Anhörer und Entscheider sowie die unzureichende interne Qualitätskontrolle. Als Konsequenz reicht es aber nicht, die positiv beschiedenen Fälle der im Fall des Franco A. Verantwortlichen zu prüfen. Stattdessen müssen sofort die Qualitätsüberprüfung im Bundesamt aufgestockt und besser aufgestellt werden sowie die bekannten Mängel im Asylverfahren behoben werden. Das BAMF muss so organisiert sein, dass eine lückenlose Kontrolle der Entscheidungen im Hause selbst vor der Zustellung an Asylantragsteller die Regel ist.
Die Organisationen befürchten, dass durch mangelhaft durchgeführte Anhörungen in der Sache falsche Ablehnungen zustandekommen – was für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann, wie schlimmstenfalls die Abschiebung in die Verfolgung. Die Qualität der Asylverfahren darf nicht dem politischen Willen zum Abbau der Altfälle bis zur Bundestagswahl geopfert werden.

Für die schon länger mit einer Duldung in Deutschland lebenden Afghanen hat sich die Situation durch die letzten Gesetzesänderungen, wie dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, verschärft, indem diese Abschiebungen erleichtern. Hier gilt es dringend zu prüfen, ob die vor mehreren Jahren abgelehnten Afghanen nicht wegen der sich verschlechterten Sicherheitslage einen Anspruch auf Schutz haben.

Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung, Asylsuchenden ein faires und sorgfältiges Asylverfahren zu bieten und nicht in Länder abzuschieben, in denen den Menschen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Organisationen appellieren deswegen gemeinsam an Bund und Länder, Asylgesuche mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen sowie alle Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.

Hintergrund: Bereits am 30. November 2016 haben in der Flüchtlingsarbeit tätige Organisationen das „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren“veröffentlicht.