Schutz für Afghanen: Verwaltungsgerichtshof ruft EuGH an
 MiGAZIN – geschrieben von Redaktion am 10. Dezember 2019
 Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich an den       Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewandt zur Klärung der       Voraussetzungen für subsidiären Schutz für Flüchtlinge. Dabei gehe       es um zwei Fälle von Personen aus Afghanistan, die nicht als       Asylbewerber anerkannt worden seien und zurück müssten in die       Provinz Nangarhar, wie das Gericht in Mannheim am Montag       mitteilte. Dort würden jedoch seit Jahren viele Zivilisten bei       unberechenbaren Kampfhandlungen getötet.
 Der Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH nun wissen, unter       welchen Bedingungen die Flüchtlinge sogenannten subsidiären Schutz       in Anspruch nehmen können. Bislang lege die deutsche       Rechtsprechung in solchen Fällen Opferzahlen in den betroffenen       Regionen zugrunde, die einen bestimmten Schwellenwert erreicht       haben müssten. Dies sei in der Region Nangarhar nicht der Fall.
 Unbeachtet blieben dabei andere Umstände wie die Natur des       Konflikts, wie verbreitet die Gefahr für Leib und Leben sei oder       auch die Zahl der bereits Vertriebenen, erläuterten die Mannheimer       Richter den Klärungsbedarf. Nach welchen Kriterien zu entscheiden       sei, ob nach den EU-weiten rechtlichen Vorgaben eine relevante       Bedrohung der Zivilbevölkerung herrsche, die wiederum subsidiären       Schutz rechtfertige, müsse der EuGH festlegen. (epd/mig)
