Monat: Juni 2019

Eritreische Regierung verfolgt Menschenrechtsaktivisten in Europa

Die eritreische Regierung diffamiert und bedroht Menschenrechtsverteidiger im Ausland, unter anderem in den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien. Dies dokumentiert ein neuer Amnesty-Bericht.

BERLIN, 26.06.2019  – Menschenrechtler werden in Eritrea schikaniert, verfolgt und inhaftiert. Der neue Amnesty-Bericht „Repression Without Borders – Threats to Human Rights Defenders Abroad“ belegt nun, dass sie auch im Ausland massiv verfolgt werden. So werden für den Zeitraum von 2011 bis 2019 Angriffe und Schikanen in Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien dokumentiert. Ausländische Journalisten und Vertreter der Vereinten Nationen sind ebenfalls betroffen.

„Die Menschenrechtslage in Eritrea ist katastrophal. Der obligatorische Militärdienst wird willkürlich ausgedehnt und kommt Zwangsarbeit gleich. Jeder Mensch, der bei der Flucht gefasst wird, muss mit sofortiger Inhaftierung in Militärgefängnissen rechnen, wo ihm Folter droht. Auch der 2018 geschlossene Friedensvertrag zwischen Äthiopien und Eritrea hat zu keiner Verbesserung der Menschenrechtslage geführt“, sagt Clara Braungart, Eritrea-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.

„Wer in Eritrea öffentlich die Regierung kritisiert, wird festgenommen und auf unbestimmte Zeit ohne Kontakt zu Außenwelt inhaftiert. Selbst Aktivisten, die ins Ausland geflohen sind, werden von Regierungsvertretern und Unterstützern der amtierenden Regierungspartei angegriffen, diffamiert und bedroht, insbesondere durch den militanten Jugendflügel der Regierungspartei“, so Braungart weiter. „Der Bericht dokumentiert unter anderem wie Kritiker der eritreischen Regierung persönlich und über Twitter bedroht und beschimpft oder körperlich angegriffen wurden. Einige erhielten Morddrohungen. Eine junge Frau, die sich bei einer Veranstaltung in Oslo für Menschenrechte stark gemacht hatte, erhielt wochenlang Drohanrufe und wurde in den Sozialen Medien mit einer Verleumdungskampagne überzogen. Sheila Keetharuth, UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea bis 2018, wurde vom eritreischen Botschafter im Menschenrechtsrat verbal attackiert.“

„Amnesty fordert von der eritreischen Regierung, die Schikanen, Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen kritische Stimmen sowohl in Eritrea als auch im Ausland zu beenden. Die Regierungen von Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien müssen sicherstellen, dass alle Menschenrechtsaktivisten in ihrem Land effektiv geschützt werden. Vorwürfe von Übergriffen und Drohungen gegenüber Menschenrechtlern müssen untersucht werden.“

Flüchtlingssymposium in Berlin am 24. und 25. Juni in Berlin-hier zu BAMF-Präsident Dr. Sommer

Flüchtlingssymposium in Berlin am 24. und 25. Juni in Berlin

MiGAZIN
Andere Welten
Bamf-Chef Sommer trifft erstmals Flüchtlingshelfer
Einmal im Jahr treffen sich Experten und Engagierte aus der
Flüchtlingshilfe zu einem Symposium in Berlin. Erstmals war in diesem
Jahr Bamf-Chef Sommer für eine Diskussion zu Gast. Das Gespräch war
kontrovers, Sommer will trotzdem wiederkommen.
Von Redaktion – 26. Juni 2019
Dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf),
Hans-Eckhard Sommer, geht der Ruf eines Hardliners voraus. Das weiß er
selbst und sagte das auch gleich zu Beginn seiner Rede beim
Flüchtlingsschutzsymposium am Dienstag in Berlin. Er bestehe darauf,
Recht einzuhalten, sagte er. Wenn ihn das zum Hardliner mache,
widerspreche er dem Ausdruck nicht. Flüchtlingsschutz sei wichtiger denn
je, sagte Sommer mit Verweis auf die aktuellen UN-Zahlen, wonach mehr
als 70 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind. Es sei aber
nicht jeder ein Flüchtling, „der illegal die Grenzen unseres Landes
überquert“, schickte er hinterher. Der Ton war gesetzt.

Erstmals traf Sommer, der als Bamf-Präsident nun rund ein Jahr im Amt
ist, in dieser Breite auf die Aktiven und Experten aus der
Flüchtlingshilfe von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen. Sie
hatten in den vergangenen Monaten viel Kritik an der Asylpolitik von
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und auch am Bamf geübt. Die
Verschärfung der Asylgesetze, finden sie, schlägt sich auch in den
Verfahren nieder. Die Kirchen merken es nicht zuletzt am Kirchenasyl.
Nachdem die Innenminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr die
Regeln verschärft hatten, gibt es vom Bamf kaum noch nachträgliche
Anerkennungen für die Menschen, die von Gemeinden als Härtefälle
angesehen wurden.
Bis Ende April wurde in diesem Jahr nur in zwei Fällen dem Ersuchen der
Gemeinden stattgegeben, 145 weitere Anträge wurden abgelehnt, wie Mitte
Juni eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergab. Den Vorwurf,
das Bamf höhle das Kirchenasyl aus, will sich Sommer dennoch nicht
gefallen lassen. Den Rückgang der Anerkennungen begründet er damit, dass
die Dublin-Verfahren in seiner Behörde deutlich besser geworden seien.
Früher habe es Härtefälle gegeben, die seinem Amt „durch die Lappen“
gegangen seien. „Heute erkennen wir die Härtefälle selbst“, sagte
Sommer: „Ich kann hier beim besten Willen keine Unmenschlichkeit erkennen.“
Buh-Rufe
In den Reihen des Publikums entsteht ungläubiges Murmeln. Einmal im
Jahr, dieses Jahr zum 19. Mal, treffen sich hier Haupt- und Ehrenamtler
der Flüchtlingshilfe von Kirchen, Diakonie und Caritas, Organisationen
wie Pro Asyl und Amnesty International. Es ist ein Publikum, bei dem
Sommer für seine strikte Auslegung des Asylrechts kaum Applaus erwarten
kann. Er bekommt auch keinen.

An einigen Stellen sind es Buh-Rufe, die das angespannte Zuhören in der
Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt unterbrechen. Protest gibt
es etwa, als Sommer sagt, nur 36,2 Prozent aller Asylverfahren endeten
mit der Anerkennung eines Schutzgrundes – gehört doch zur vollständigen
Darstellung immerhin, dass es auch nur in etwa einem Drittel Ablehnungen
gibt und bei einem weiteren Drittel – den Dublin-Fällen – keine
Schutzüberprüfung, sondern nur das Bemühen um die Überstellung in einen
anderen EU-Staat erfolgt.
Rassismus?
Vehementen Protest gibt es für die Aussage Sommers, mit dem Anstieg der
Antragszahlen von Nigerianern mache sich die Polizei auch Sorgen über
„damit importierte Kriminalität“. „Das finde ich eine unglaublich
rassistische Aussage“, hält eine Teilnehmerin Sommer entgegen. Sie macht
auch deutlich, dass sie bei den Schutzquoten die Dinge völlig anders
sieht. In ihren Augen habe jeder einen Schutzgrund und sei es aus
humanitären Gründen, sagt sie.
Bei dieser sehr grundsätzlichen Kritik wird letztlich auch Sommer
grundsätzlich: „Da leben wir in anderen Welten“, sagte der Behördenchef.
Trotzdem versprach er am Anfang seiner Rede, im nächsten Jahr
wiederzukommen. (epd/mig)

50 Jahre Stonewall: Amnesty würdigt Aufstand für LGBTI-Rechte

50 Jahre Stonewall: Amnesty würdigt Aufstand, der eine weltweite Emanzipationsbewegung für LGBTI-Rechte auslöste
Am 28. Juni 2019 jähren sich zum 50. Mal die Ereignisse in der New Yorker Bar Stonewall Inn in der Christopher Street. Der Aufstand von People of Color und Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen gegen Diskriminierung und Kriminalisierung durch die New Yorker Polizei gilt als Geburtsstunde einer weltweiten Bewegung, die sich erfolgreich gegen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität wehrt und für gleiche Rechte kämpft. Amnesty International erinnert an die mutigen Aktivistinnen und Aktivisten und würdigt die nachhaltige Wirkung dieses Aufstandes.

BERLIN, 24.06.2019 – In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 stellten sich die Gäste der Bar Stonewall Inn den diskriminierenden Praktiken der New Yorker Polizei entgegen. Razzien, Verhaftungen wegen „anstößigen Verhaltens“ und polizeilicher Willkür in Homosexuellen-Bars hatte es zwar in den USA schon zuvor gegeben. Aber zum ersten Mal wehrten sich die Betroffenen massiv. Die Razzia mündete in eine tagelange Straßenschlacht mit der New Yorker Polizei. An diese Ereignisse erinnert der alljährlich stattfindende Christopher-Street-Day mit seinen Straßenumzügen in vielen Ländern der Welt.

„Vor 70 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Die Hauptbotschaft lautete: Menschenrechte sind unteilbar. Menschen sind nicht gleich, aber sie haben die gleichen Rechte. Jede und jeder hat das Recht zu lieben, wen man will, “ sagt Rupert Haag, Experte für die Rechte von LGBTI bei Amnesty International in Deutschland. „Die mutigen Menschen, die sich vor 50 Jahren in New York gegen Polizei-gewalt gewehrt haben, ebneten den Weg für eine Emanzipationsbewegung, die in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht hat. Für Amnesty ist der Einsatz für LGBTI-Rechte selbstverständlicher Bestandteil unserer Menschenrechtsarbeit. Wir setzen uns weltweit für ein Ende von Kriminalisierung, Unterdrückung und Diskriminierung gegen von LGBTI ein.“

Auch wenn vieles erreicht worden ist: In 82 Ländern wird Homosexualität mit Haft bestraft. In Iran, Mauretanien, Nigeria, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und Jemen existiert sogar noch die Todesstrafe. „Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, auf diese Zu den zahlreichen ehrenamtlichen Gruppen von Amnesty International in Deutschland zählt auch Queeramnesty, gegründet 1995 unter dem Namen „Aktionsgruppe Homo-sexualität“. Sie ist unter anderem in den Städten Hamburg, Berlin, Freiburg, Köln, München und Karlsruhe aktiv. Queeramnesty unterstützt insbesondere bedrohte, gefährdete, verfolgte Menschenrechtsaktivistinnen und –aktivisten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. In diesem Jahr wird im Rahmen des Christopher Street Days besonders auf die Amnesty-Kampagne „Mut braucht Schutz“ hingewiesen. Denn auch 50 Jahre nach Stonewall braucht es immer noch Mut, sich für LGBTI-Rechte einzusetzen.

Die Kampagne „Mut braucht Schutz“:

Mit der Kampagne ruft Amnesty die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich für bedrohte Menschenrechtsaktivisten einzusetzen, die sich weltweit friedlich und entschlossen für ihre Rechte und die Rechte anderer einsetzen. Diese Aktivisten fordern das Ende von Gewalt gegen Minderheiten und verlangen gleiche Rechte für alle Menschen. Doch wegen ihres Einsatzes werden diese Menschenrechtler selbst zum Ziel von Drohungen und Angriffen. Allein 2018 wurden 321 Menschenrechtler ermordet.

Heute ist Weltflüchtlingstag!


Seenotrettung ermöglichen und sichere Zugangswege aus Libyen nach Europa schaffen!
Fordere von Kanzlerin Angela Merkel eine Kehrtwende in der europäischen Flüchtlingspolitik.
https://www.amnesty.de/

In Bonn wurde gefeiert: Die Save-me-Kampagne hatte Geburtstag.

15. Juni 2019
In Bonn wurde gefeiert: Die Save-me-Kampagne hatte Geburtstag. 10 Jahre 
wurde engagiert für Resettlement und Humanitäre Aufnahmeprogramme 
gearbeitet. Wir gratulieren unseren engagierten Mitstreitern und 
Mitstreiterinnen und freuen uns auf den für nach dem Sommer angedachten 
weiteren Austausch!

UNHCR: Weltweit erstmals mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht

Berlin, 19. Juni  2019
Pressemittteilung von UNHCR zum morgigen Weltflüchtlingstag

Weltweit erstmals mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht
Zahl der Ankünfte in Deutschland sinkt weiter erheblich

Während die Zahl der Asylbewerber in Deutschland weiter deutlich sinkt, hat das UNFlüchtlingshilfswerk UNHCR weltweit zum ersten Mal mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht gezählt. Zum 31. Dezember 2018 habe es auf der Erde 70,8 Millionen Flüchtlinge, Vertriebene und Asylbewerber gegeben, sagte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Filippo Grandi, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des UN-Flüchtlingsberichts „Global Trends“. Das seien 2,3 Millionen mehr als ein Jahr zuvor – und doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Es ist zugleich die höchste Zahl von Flüchtlingen, die UNHCR, geschaffen 1950, je gezählt hat.

„Die Daten unterstreichen, dass die Zahl der vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehenden Menschen langfristig steigt“, sagte Grandi. „Obwohl die Sprache, wenn es um Flüchtlinge und Migranten geht, oft vergiftet ist, sehen wir aber auch phantastische Beispiele von Großmut und Solidarität, gerade von Gemeinschaften, die selbst schon einer großen Zahl von Flüchtlingen Schutz gewähren. Wir sehen auch beispielloses Engagement von neuen Akteuren, wie Entwicklungshilfeorganisationen, der privaten Wirtschaft und von Einzelnen. Sie spiegeln nicht nur den Geist des Globalen Paktes für Flüchtlinge wieder, sondern leben ihn auch.“ Grandi sagte weiter: „Auf diesen positiven Beispielen müssen wir aufbauen und unsere Solidarität für die vielen Tausenden, die jeden Tag vertrieben werden, verdoppeln.“

In Deutschland ging die Zahl der neuen Asylanträge wieder deutlich zurück. Im vergangenen Jahr suchten 161 900 Menschen um Schutz vor Krieg und Verfolgung nach. Im Jahr zuvor waren es noch 198 300, im Jahr 2016 sogar 722 400. Die größte Gruppe der Asylsuchenden, 44 200, bilden nach wie vor Syrer. An zweiter Stelle folgen erneut Iraker (16 300) und an dritter kommen Menschen aus Iran. Im Gegensatz zu fast allen anderen Nationalitäten stieg hier die Zahl der Asylgesuche an, von gut 8600 auf knapp 10 900. Dafür sank die Zahl der afghanischen Asylbewerber innerhalb von nur zwei Jahren von 127 000 auf 9900 im letzten Jahr. Weitere Länder mit hohen Zahlen von Asylgesuchen waren Nigeria (10 200), die Türkei (10 200), Eritrea (5600) und Somalia (5100).

Insgesamt gab es in Deutschland zum Jahreswechsel 1 063 800 anerkannte Flüchtlinge. Genau die Hälfte, 532 100, waren aus Syrien, gefolgt vom Irak (136 500), Afghanistan (126 000), Eritrea (55 300), Iran (41 200), Türkei (24 000), Somalia (23 600), Serbien und Kosovo (9200), Russland (8100), Pakistan (7500) und Nigeria (6400).

“Diese Zahlen zeigen zum einen das Engagement der Deutschen: Sie verweigern Menschen in Not nicht ihre Hilfe und ihren Schutz und die Integration macht große Fortschritte“, sagte Grandi. „Es wird aber zugleich deutlich, dass die Flüchtlingskrise woanders stattfindet: Etwa in Libanon, wo mehr als jeder Sechste ein Flüchtling ist. Oder in Bangladesch, das fast ebenso viele Flüchtlinge aufgenommen hat wie Deutschland, obwohl es nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat. Diese Solidarität der Libanesen, Bangladescher und auch der Deutschen hat meinen höchsten Respekt.“

Mit 70,8 Millionen übersteigt die Zahl der Menschen auf der Flucht die der Einwohner Frankreichs oder Großbritanniens deutlich. Davon sind 25,9 Millionen Flüchtlinge, also Menschen, die vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Land geflohen sind. Das ist ein Plus von 500 000. Darin enthalten sind 5,5 Millionen palästinensische Flüchtlinge unter dem Mandat von UNRWA. Zu den Flüchtlingen kommen 3,5 Millionen Asylbewerber, bei denen mithin die Entscheidung über ein Asylgesuch noch aussteht. Die größte Gruppe sind mit 41,3 Millionen die Binnenvertriebenen, also Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht sind.

Für Hunderttausende Menschen hat sich die Situation aber auch gebessert. So konnten 593 800 Flüchtlinge nach Hause zurückkehren. Weitere 62 600 wurden Staatsbürger des Landes, in dem sie Schutz gefunden hatten. Und 92 400 kamen per Härtefallaufnahme (Resettlement) in ein sicheres Aufnahmeland. Letzteres sind allerdings nur sieben Prozent der Flüchtlinge, für die es aus Sicht von UNHCR dringend eine solche Lösung geben müsste. Hochkommissar Grandi: „In jeder Notsituation muss das Ziel immer sein, dass die Flüchtlinge wieder nach Hause zurückkehren kann. Das ist die ständige Herausforderung für UNHCR. Eine Lösung kann es aber nur geben, wenn alle Länder zusammenarbeiten. Das ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit.“

Widerrufsverfahren -Zahlen 2019 und Auswirkung auf Familiennachzug -Antwort auf schriftliche Fragen-Jutta Graf

16. Juni 2019, 9:23 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, af

Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf
Nur ein kleiner Teil der positiven Asylbescheide wird im Nachhinein 
widerrufen. Mehr als 98 Prozent der Prüfungsverfahren bestätigen ein 
Anrecht auf Asyl.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/asylverfahren-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asyl-asylbescheid-widerruf

Hier das Statement von Luise Amtsberg (Bundestagsfraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen):
„Derzeit leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
anlasslos bei fast allen Menschen, die einen Schutzstatus erhalten 
haben, Widerrufsverfahren ein. Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll die 
Frist zur Einleitung des Widerrufverfahrens von drei auf bis zu fünf 
Jahre erhöht werden, weil die Kapazitäten des BAMF durch die 
Widerrufsverfahren unnötig strapaziert werden. Das Asylgesetz sieht vor, 
dass ein positiver Bescheid nur widerrufen werden kann, wenn sich die 
Situation im jeweiligen Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon 
sind wir bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Eritrea und 
Afghanistan aber sehr weit entfernt.