Monat: Juli 2018

Schöner Abschluss vor unserer Sommerpause: Kaffeekonzert zur Eröffnung der Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT

Gelungene Aktion vor unserer Sommerpause

Am 8. Juli haben wir in Kooperation mit der Citykirche und den Katholikenräten Aachen Stadt und Land zum Kaffeekonzert eingeladen, um gemeinsam die Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT zu eröffnen.

Ein Büffet mit selbstgebackenen Kuchen (etliche Spenden vom Strickcafé und der Kochgruppe) und Kaffee, Tee und Wasser lud zum Verweilen an den einladend gedeckten Tischen. Für den harmonischen musikalischen Rahmen sorgte die Flötengruppe „flauto amabile“.

Es gab viele gute Gespräche und die Gelegenheit zum Erzählen wurde gerne genutzt.

Kurze einführende Worte kamen von der Grünen Bürgermeisterin Hilde Scheidt. Sie wies darauf hin, dass wir in Deutschland ein Grundrecht auf Asyl haben und – anlässlich der zeitgleichen Fahrradkundgebung gegen Tihange – wir vielleicht selbst auf die Flucht gehen müssten – sollte es dort einen Unfall geben.

Die Ausstellung ist bis zum 13. August während der Öffnungszeiten in der Citykirche zu sehen.

Wir wünschen einen schönen Sommer und freuen uns, wenn wir viele von Ihnen bei unseren Aktivitäten begüßen können!

 

AZ Ausstellung Citykirche

Ein Artikel in der Aachener Zeitung informiert über die Hintergründe der Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT, die bis zum 13. August in der Citykirche in Aachen, An der Nikolauskirche, zu sehen ist.

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28.000 Terminwünsche, Familiennachzug zu Flüchtlingen deutlich weniger als „Hunderttausende“

MiGAZIN Von Redaktion – 18. Juli 2018

„Hunderttausende“ hatte die CSU prognostiziert, als es darum ging, den
Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge auszusetzen.
Viel zu hoch, wie jetzt Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen. Lediglich
28.000 Terminanfragen wurden bisher gestellt. Die Linke wirft der Union
„brandgefährliche Hetze“ vor.
Von Redaktion – 18. Juli 2018
Der große Andrang in deutschen Botschaften in Ländern rund um Syrien
beim Familiennachzug ist ausgeblieben. Den Vertretungen in der Türkei,
in Jordanien, im Libanon und im Nordirak liegen bisher 28.000
Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor,
wie am Dienstag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin verlautete.

Für die nur subsidiär geschützten Flüchtlinge war der Familiennachzug im
März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. Ab dem 1. August
sollen nach einer Vereinbarung der großen Koalition pro Monat bis zu
1.000 Familienangehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem
Schutzstatus nach Deutschland kommen können.
Weniger Familiennachzug bei regulär Schutzberechtigten
Den subsidiären beziehungsweise eingeschränkten Schutzstatus erhalten
Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der
Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch
nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine
andere unmenschliche Behandlung droht.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus ist
deutlich gesunken. Im ersten Halbjahr 2018 wurden dem Bericht zufolge
für Angehörige von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern Syrien,
Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen nach Angaben des Auswärtigen
Amts 18.451 Visa erteilt. Das sind deutlich weniger als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im ersten Halbjahr 2017 erhielten aus
diesen Ländern 31.247 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs ein Visum.
Im gesamten Jahr 2017 waren es 54.307 Visa für die Hauptherkunftsländer.
Jelpke: Zahlen strafen Union-Hetze Lügen
Für Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Die Linke) zeigen die Zahlen, „wie
maßlos überzogen die Szenarien der Union waren“. Es werdedeutlich, wie
den betroffenen Familien Unrecht getan wird. „Denn der Nachzug dieser
Menschen wäre mitnichten, wie es oftmals behauptet wurde, eine
Überlastung für Deutschland. Ihren Nachzug zu verhindern ist abereine
schier unerträgliche Belastung der Betroffenen. Denn sie warten jetzt
schon über zwei Jahre auf die Antragstellung“, erklärte Jelpke.
Mit Begrenzung auf 1.000 Menschen pro Monat müssten viele Familien noch
länger von ihren Angehörigen getrennt bleiben. Unbegleitete Jugendliche
könnten so nicht ankommen und sich kein Leben aufbauen. „Die Begrenzung
des Familiennachzugs ist nichts weiter als eine bösartige
Zermürbungstaktik, die Schutzsuchende letztlich auf tödliche
Fluchtrouten treibt, um zu ihren Familien zu gelangen“, so Jelpke
abschließend. (epd/mig)

NSU-Urteil darf kein Schlussstrich sein – Rolle von institutionellem Rassismus muss untersucht werden

NSU-Urteil darf kein Schlussstrich sein – Rolle von institutionellem Rassismus muss untersucht werden

BERLIN, 11.07.2018 – Amnesty International begrüßt, dass mit dem Schuldspruch des Oberlandesgerichts München gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte für zehn Morde, Beihilfe und weitere Verbrechen ein wichtiger Teil der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen ist. „Sieben Jahre nach dem Ende der rassistisch motivierten Mordserie des sogenannten NSU sendet das Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten ein klares Signal“, sagt Maria Scharlau, Anti-Rassismus-Expertin bei Amnesty International in Deutschland. „Gleichzeitig bleibt nach mehr als 400 Verhandlungstagen weiter unklar, wie es zu dem erschreckenden Versagen der Behörden bei den Ermittlungen kommen konnte und inwieweit institutioneller Rassismus hierfür verantwortlich war.“ 

„Die Ermittlungsbehörden haben elf Jahre lang die rassistischen Tatmotive verkannt und durch eine teilweise offen rassistische Vorgehensweise eine rasche und umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert. Die NSU-Täter konnten ein Jahrzehnt lang im Untergrund leben und ihre Morde vorbereiten, während teilweise bis zu 40 V-Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld des NSU eingesetzt waren“, sagt Scharlau. Die Polizei konzentrierte sich dagegen auf eine Theorie, für die es weder Hinweise noch Beweise gab: dass die Morde von organisierten Banden begangen worden seien, die in der türkischen und griechischen Community illegalen Aktivitäten nachgehen würden. Die Polizei verhörte Hunderte türkeistämmige Personen; Familienangehörige der Ermordeten wurden häufig als Verdächtige behandelt und nicht ausreichend über den Stand der Ermittlungen informiert. „Die angewandten Ermittlungsmethoden sind Anzeichen für ein strukturelles Versagen der Behörden und für institutionellen Rassismus.“ 

„Amnesty International fordert eine lange überfällige Untersuchung, inwieweit institutioneller Rassismus in den Behörden eine bessere Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert hat. Bundeskanzlerin Merkel hat den Familien der Ermordeten im Februar 2012 vollständige Aufklärung versprochen – dazu gehört auch eine umfassende und unabhängige Untersuchung des Behördenversagens“, so Scharlau. NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene haben wichtige und zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur besseren Bekämpfung von rassistischen Gewalttaten gegeben: Daraufhin wurden zum Beispiel die Richtlinien der Ermittlungsbehörden so ergänzt, dass Hinweise von Opfern und Zeugen auf rassistische Tatmotive dokumentiert werden müssen. „Amnesty fordert die Innen- und Justizbehörden auf, sicherzustellen, dass diese Verbesserungen auch in die Praxis umgesetzt werden. Alle Angehörigen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen entsprechend geschult und für Rassismus sensibilisiert werden.“

Der 80-seitige Amnesty-Bericht „Leben in Unsicherheit: Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“ (2016) dokumentiert unter anderem, dass eine schnelle Aufklärung der Verbrechen des sogenannten NSU nicht zuletzt wegen rassistischer Vorurteile der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Angehörigen der Opfer über Jahre hinweg immer wieder scheiterte. Den vollständigen Bericht sowie eine Zusammenfassung finden Sie auf bit.ly/AmnestyDeutschland

Flughafenverfahren: Sozialpädagogin: „Kaum Zeit für Beratung“

MiGAZIN
Sozialpädagogin: „Kaum Zeit für Beratung“
Im Transitbereich des Flughafens München werden Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, festgehalten – in einer mit Stacheldraht umzäunten Unterkunft. Ein sogenanntes Flughafenverfahren wird dort schon lange praktiziert. Die Sozialpädagogin Jessica Gürtler kümmert sich seit November 2017 um die Menschen. Im Gespräch erklärt sie, wie das Verfahren abläuft. Von Susanne Schröder

Von Redaktion – 9. Juli 2018

Frau Gürtler, wie viele Menschen kommen derzeit ins Flughafenverfahren am Flughafen München?

Jessica Gürtler: Seit Anfang des Jahres ist der Zulauf recht stark. Wir hatten schon Menschen aus Kuba, Togo, Ägypten, China, Sri Lanka, Guinea, dem Kongo, der Türkei und anderen Ländern in der Unterkunft. Sie bekommen innerhalb von zwei Tagen eine Anhörung durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und können sich auch einen Rechtsbeistand nehmen. Einige dürfen nach Abschluss des Verfahrens nach Deutschland einreisen und werden weiter ins Münchner Ankunftszentrum vermittelt. Die anderen kommen in die Abschiebehaftanstalt Erding – oder sie warten in dieser Unterkunft, zum Teil mehrere Wochen, bis sie wieder ausreisen.
Was ist die Aufgabe der Flughafenseelsorge im Flughafenverfahren?
Jessica Gürtler: Wir signalisieren den Menschen, dass wir weder Polizei noch vom BAMF sind. Uns müssen sie nichts erklären. Wenn wir kommen, sind wir einfach für sie da. Unser Angebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen. Manchmal ist es ein Gespräch, ein gemeinsames Memory-Spiel oder eine Zigarette, aber auch die Krisenintervention nach dem Ablehnungsbescheid oder der Anruf bei einer nahestehenden Person im Heimatland, den wir möglich machen.
Die meisten Menschen haben nur einen kleinen Koffer mit dem Allernötigsten bei sich. Dann organisieren wir Wechselkleidung, Hygieneartikel oder medizinische Versorgung, wenn beispielsweise Diabetiker Insulin benötigen. Die psychische Stabilisierung ist vor allem bei alleinreisenden Frauen eine wichtige Aufgabe. Nur weil sie über den Luftweg nach Deutschland gekommen sind, heißt das nicht, dass sie weniger traumatische Erfahrungen gemacht haben.
Wie funktioniert die Anhörung im Flughafenverfahren?
Jessica Gürtler: Wir erklären den Menschen ihre Rechte und Pflichten bei der BAMF-Anhörung und sagen ihnen, worum es dabei geht. Möchten sie gegen einen Ablehnungsbescheid klagen, sind wir das Bindeglied zwischen Asylsuchendem und Rechtsanwalt und vermitteln Dolmetscher. Sind die genannten Fluchtgründe nicht ausreichend, sprechen wir mit den Menschen über Optionen in ihrem Heimatland.
Werden sie in die Abschiebehaft überführt, erfolgt eine Fallübergabe mit der Kollegin in Erding. Der Austausch mit der Bundespolizei, den Anwälten und der Haftanstalt ist insgesamt sehr gut. Nur die knappen Fristen im Flughafenverfahren sind eine Herausforderung. Wenn jemand am Freitag ankommt und am Montagvormittag schon seine Anhörung hat, bleibt uns kaum Zeit für die Beratung. Das ist für die Betroffenen von Nachteil: Viele nennen aus Scham, Angst oder Unwissenheit ihre wahren Fluchtgründe nicht und werden dann abgelehnt. (epd/mig)

Rückblick auf das Weltfest in Aachen

Der WM-Planer mit den Hintergrundinformationen zu den teilnehmenden Ländern war eine sehr gute Möglichkeit, um das Interesse auf unseren Infostand beim 32. Aachener Weltfest am 10. Juni zu lenken.

Neben den Informationen über unsere Arbeit zum Flüchtlingsschutz und die Save-me-Kampagne hatten wir als Länderschwerpunkt Ägypten gewählt: Hoffnung lässt sich nicht verstümmeln!
Die Menschenrechtslage in Ägypten hat einen Tiefpunkt erreicht. Die Regierung von Präsident Abdel Fattah al-Sisi geht rücksichtslos gegen kritische Stimmen vor. Seit der Machtübernahme des ehemaligen Armeechefs 2013 wurden Zehntausende Menschen inhaftiert, darunter viele Oppositionelle, Demonstrierende und Medienschaffende. Schwere Verbrechen wie Folter und andere Misshandlungen sind an der Tagesordnung.
Doch viele mutige Ägypterinnen und Ägypter nehmen das nicht hin. Zu ihnen gehören die unbeugsamen Frauen des Nadeem-Zentrums für die Rehabilitierung von Opfern von Gewalt und Folter aus Kairo, die 2018 den Menschenrechtspreis von Amnesty International in Deutschland erhalten haben. Sie betreiben die einzige Klinik in Ägypten, in der gefolterte Menschen behandelt werden und machen die routinemäßige Folter in Gefängnissen und Polizeiwachen öffentlich.
Menschen wie sie halten die Hoffnung auf ein Ägypten am Leben, in dem die Menschenrechte geachtet werden. Doch die Regierung versucht dieses Engagement mit aller Macht zu unterdrücken und das Ausmaß der Folter durch Sicherheitskräfte zu vertuschen.
So sammelten wir hochmotiviert viele Unterschriften, mit denen das Anliegen der Petition für das Nadeem-Zentrum und gegen Folter und Repression in Ägypten unterstützt werden konnte.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und das Interesse an unserer Menschenrechtsarbeit!

 

Kuscheltiere und vom Sinn von Vernetzungen

Am Düsseldorfer Flughafen ging der Vorrat der Bundespolizei an Kuscheltieren, der an abzuschiebende
Kinder verteilt wird, zur Neige.
Natürlich ist es nicht Amnesty-Aufgabe, Kuscheltiere zu sammeln. Aber Kooperationspartner
konnten angesprochen werden und wurden diesbezüglich aktiv.
Näheres erfahren Sie in dem Zeitungsartikel aus den Aachener Nachrichten vom 28. Juni 2018

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