Gottesdienst am Nationalen Tag des Flüchtlings, dem 29. September, in der Citykirche

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Danke für das große Interesse an unserem Gottesdienst am Nationalen Tag des Flüchtlings, dem 29. September, in der Citykirche.

Wir haben uns gefreut, dass die 100 Liedblätter nicht für alle Besucher ausgereicht haben.
Diese saßen rund um einen alten Kahn, den wir in die Kirche geholt hatten. Dass er schon viel mitgemacht hatte, sah man ihm an.
Zur Mitgestaltung des Gottesdienstes konnten wir in diesem Jahr zum ersten Mal den Aachener „Dialog der Religionen“ gewinnen.
4 junge Poetry-Slamer widmeten sich mit ihren Beiträgen dem Thema Flucht.
Fürbitten wurden vorgetragen von einer Muslimin, einem Hindu, einem Bahai und einem Christlichen Kopten aus Ägypten.
Zu jeder Fürbitte wurde eine Amnesty-Kerze angezündet und diese wurden am Boot entlang aufgestellt.

Die Gelegenheit zum Austausch bei einem Glas und einem kleinen Imbiss wurde gerne und intensiv genutzt.

Die Atmosphäre sowohl bei dem Gottesdienst, als auch beim anschließenden Austausch, war sehr schön und intensiv.
Wir freuen uns schon auf den Gottesdienst zum Nationalen Tag des Flüchtlings im nächsten Jahr.

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Unser Einsatz bei „Ehrenwert“-dem Tag der Aachener Vereine

Rund um den Aachener Dom und das Aachener Rathaus fand gestern wieder „Ehrenwert“-der Tag der Aachener Vereine statt.
Bei strahlendem Sonnenwetter, das gehört wohl zu diesem Tag, an dem auch die Aachener Geschäfte zum verkaufsoffenen Sonntag einladen, zog es viele Interessierte in die Innenstadt.

Dort fand unser Infostand viel freundliches Interesse.
Wir konnten viele gute Gespräche führen. Neben der Flüchtlingsarbeit thematisierten wir auch die Situation für die Menschenrechte in der Türkei.

Danke für das Interesse an unserem Infostand und die menschenrechtsarbeit von Amnesty International.
Wir freuen uns auf „Ehrenwert“ im nächsten Jahr und bedanlken und bei der Stadt Aachen für die Möglichkeit, dass Aachener Vereine ihre Arbeit vorstellen können!

EU-Staaten verfehlen Quoten zur Umverteilung von Asylsuchenden.

EU-Staaten verfehlen Quoten zur Umverteilung von Asylsuchenden.
Einzig Malta erfüllt die vor zwei Jahren vereinbarten Quoten zur Umverteilung von Asylsuchenden innerhalb der EU.
Zwei Länder nahmen keinen einzigen Asylsuchenden aus Griechenland und Italien auf.

https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/eu-staaten-verfehlen-quoten-zur-umverteilung-von-asylsuchenden

Das geht! Dialog zwischen Jugend und Politik zur Bundestagswahl in Aachen am 12. September 2017


Der Einladung unsere Amnesty-Arbeit beim Markt der Möglichkeiten im Rahmen dieser Veranstaltung vorzustellen sind wir sehr gerne gefolgt.
Es war schön, dass große Interesse an unserer Menschenrechtsarbeit zu sehen. Wir führten viele Gespräche und die Aktionsarten „zum Menschenrecht Asyl zu suchen“ wurde oft unterschrieben.

Danke an die Veranstalter für die gut organisierte Diskussionsrunde und den schönen Rahmen!

Wer unter dem Motto: „Die Menschenrechte ins Kabinett“ noch aktiv werden möchte:
Misch dich ein, bevor es zu spät ist
Jetzt ist die Zeit, um alle Bundestagskandidatinnen und -kandidaten auf ihre persönliche Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte hinzuweisen.
https://www.amnesty.de/einmischen

Werteentsorgung – Die EU-Flüchtlingspolitik ist in jeder Beziehung besorgniserregend

Schon Otto Schily hat 2004 vorgeschlagen, europäische Asylverfahren in Afrika durchzuführen. Damals war die Idee nicht mehrheitsfähig. Inzwischen prägen Rechts- und Wortbrüche die europäische Flüchtlingspolitik. Ein Gastbeitrag von Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments.

http://www.migazin.de/2017/09/01/werteentsorgung-die-eu-fluechtlingspolitik-beziehung/

„Seelsorge und Beratung für geflüchtete Frauen“ startet am 21. September 2017

Wir freuen uns sehr, dass nach langer Zeit der Planung das Projekt „Seelsorge und Beratung für geflüchtete Frauen“ starten kann.

Am 21. September 2017 zum ersten Mal und dann immer jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, von 12-14 Uhr, findet die Beratung von Frauen für Frauen in den Räumlichkeiten des Helene-Weber-Hauses im Domviertel (Bendelstraße 28-32, Aachen) statt. Das Angebot ist bewusst niedrigschwellig und umfasst ein offenes Ohr bei allen Anliegen, die gemeinsame Suche nach Lösungen und Vermittlung zu Fachstellen bis hin zur asyl- und ausländerrechtlichen Beratung und die Beratung zu frauenspezifischen Themen und Fluchtursachen. Parallel zur Beratungszeit bietet das Helene-Weber-Haus eine kostenlose Kinderbetreuung an. Auch außerhalb der Beratungszeit gibt es die Möglichkeit telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartnerinnen sind wir, Yasmin Raimundo Ochoa, Seelsorgerin in der Flüchtlingsarbeit für die Regionen Aachen-Stadt und -Land im Bistum Aachen und Ingeborg Heck-Böckler, Vorstandsbeauftragte für Flüchtlingsfragen von Amnesty International in NRW, gemeinsam mit anderen Frauen aus der Asylgruppe von Amnesty International in Aachen und in Kooperation mit dem Helene-Weber-Haus, dem katholischen Forum für Erwachsenen- und Familienbildung in den Regionen Aachen-Stadt und -Land und dem Katholikenrat der beiden Aachener Regionen.

Ingeborg Heck-Böckler brachte die Idee dazu in Anlehnung an ein ähnliches Projekt in Wuppertal mit nach Aachen. Da laut UNHCR die Zahlen von Frauen auf der Flucht steigen und Frauen im Heimatland, auf der Flucht und bei der Ankunft besonders gefährdet sind Menschenrechtsverletzungen zu erleiden, antwortet dieses Projekt auf den steigenden Bedarf eines sensiblen Umgangs mit diesen Themen. Die Besonderheit dieser Kooperation liegt in der Verbindung aus Seelsorge und asylrechtlicher Beratung. Durch die Beratung zum Asylverfahren und zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, kann Seelsorge einen geschützten Raum eröffnen, in dem die Frauen zur Ruhe kommen und Hilfe und Unterstützung dabei erfahren, ihr Leben selbstbestimmt in einem neuen Land zu gestalten.

Oxfam-Bericht: Horror in Libyen

  1. August 2017
    Libyen – Flüchtlinge You aren’t human any more – OXFAM 2017-08Horror in Libyen: Geflüchtete berichten von Folter, Vergewaltigung und Zwangsarbeit
    Wir haben Geflüchtete interviewt, die aus Libyen nach Sizilien entkommen sind. Die Aussagen zeichnen ein Bild der erschreckenden Umstände, denen Flüchtlinge und andere Migranten in Libyen ausgesetzt sind. Die EU darf Menschen in Not nicht daran hindern, Libyen in Richtung Europa zu verlassen.
    https://www.oxfam.de/ueber-uns/aktuelles/2017-08-09-horror-libyen-gefluechtete-berichten-folter-vergewaltigung

Wie geflüchtete Frauen und Mütter in Ausbildung und Arbeit finden

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
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Veröffentlicht am 07.08.2017

Praxishilfe für Unternehmen von DIHK und Bundesfamilienministerium

Die meisten geflüchteten Frauen wollen erwerbstätig sein, doch finden sie ungleich schwerer als Männer in Beschäftigung. Mit einer Praxishilfe wenden sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Bundesfamilienministerium an Unternehmen, um das Potential neu zugewanderter Frauen und Mütter für den Arbeitsmarkt zu erschließen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Der Großteil der geflüchteten Mütter will hier Geld verdienen und ist hoch motiviert. Die Hälfte hat bereits in der Heimat gearbeitet. Mit einer Erwerbsperspektive integrieren wir nicht nur die geflüchteten Frauen, sondern mit ihnen die ganze Familie. Denn Mütter sind Vorbilder für ihre Kinder.“

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer betont: „Der Wunsch zu arbeiten ist unter den geflüchteten Frauen hoch. Passende Unterstützungsangebote sind daher wichtig. Unternehmen können einen wichtigen Beitrag leisten. Jedoch ist der parallele Ausbau der Betreuungsinfrastruktur dafür eine wichtige Voraussetzung. Daneben ist eine ausreichende Flexibilität für die Unternehmen bei der Gestaltung von Vereinbarkeitsmodellen sehr wichtig. Um die Erwerbsbeteiligung geflüchteter Frauen zu steigern, müssen wir sie gleichzeitig beim Sprach- und Qualifikationserwerb unterstützen.“

500.000 Mädchen und Frauen haben zwischen 2012 und 2016 in Deutschland Schutz gesucht. Drei Viertel der Frauen haben Kinder. Über die Hälfte aller geflüchteten Frauen stehen jetzt oder zukünftig dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung. „Für viele Frauen ergibt sich nach ihren eigenen Angaben erst in Deutschland eine wirkliche, realistische Perspektive auf eine eigene Berufstätigkeit“, heißt es in der IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter. Bevor sie diese Chance nutzen können, bringen die ersten Schritte in den Beruf auch lebensnahe Herausforderungen mit sich. Denn viele Frauen sehen sich alleine für die Kinderbetreuung verantwortlich. Da rund zwei Drittel der geflüchteten Frauen noch keine berufliche Ausbildung hat, fehlt es zudem an Qualifikation.

Die Praxishilfe von DIHK und Bundesfamilienministerium zeigt mit Hinweisen auf Förderung, gute Beispiele und Unterstützungsangebote auf, welche Brücken in Ausbildung und Beruf führen. So unterstützt das ESF-Programm „Stark im Beruf“ des Bundesfamilienministeriums an 80 Standorten bundesweit den beruflichen Einstieg von Müttern mit Migrationshintergrund, darunter auch geflüchtete Mütter.

Das IHK-Aktionsprogramm „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“ und das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge bieten Unternehmen Unterstützung bei allen Fragen rund um die Integration von geflüchteten Frauen und Männern in Ausbildung und Beschäftigung.

Links

Broschüre „Perspektiven bieten. So gelingt der Berufseinstieg geflüchteter Frauen. Eine Praxishilfe für Unternehmen“

www.bmfsfj.de/perspektiven-bieten

„Stark im Beruf“

http://www.starkimberuf.de/

„Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“

Netzwerk

MEINUNGSFREIHEIT IN DER TÜRKEI?

Am Freitag, dem 7. Juli, folgten rund 40 Teilnehmende, bei brütender Hitze, der Einladung zur Kooperationsveranstaltung von Amnesty International, dem Eine-Welt-Forum, dem Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V. und dem Studierendenparlament der FH Aachen.

Mit Bestürzung hatten wir erfahren, dass einen Monat nach der Inhaftierung des Vorstandsvorsitzenden der türkischen Sektion von Amnesty International Türkei, Taner Kılıç, am 5.Juli 2017 erneut Mitglieder türkischer Menschenrechtsorganisationen festgenommen wurden, darunter İdil Eser, die Direktorin von Amnesty International Türkei. Das hat es in der über 50jährigen Geschichte von Amnesty International noch nicht gegeben.

Nicht erst seit der Verhaftung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel ist die Menschenrechtssituation in der Türkei in aller Munde. Nirgendwo sind so viele Journalistinnen und Journalisten in Haft wie in der Türkei, derzeit sind es mehr als 120. Damit sitzt ein Drittel aller inhaftierten Medienschaffenden weltweit in der Türkei in Haft, die meisten warten noch auf ihr Verfahren.
Einige müssen schon seit Monaten in türkischen Gefängnissen ausharren. Nach dem gescheiterten Putschversuch hat die Regierung im Juli 2016 den Ausnahmezustand ausgerufen – er gilt bis heute. Die Erosion der Medienfreiheit ist nicht neu. Als im Jahr 2013 die Gezi-Park-Proteste ausbrachen, strahlte ein großer Nachrichtensender einen Tierfilm über Pinguine aus, anstatt über die Proteste zu berichten. Journalistinnen und Journalisten verloren ihren Job, weil sie das Missfallen der Behörden erregt hatten. Kritische Medien wurden von durch gerichtlich eingesetzte Treuhänder übernommen und auf Linie gebracht.
Medienschaffende sind zur Zielscheibe einer beispiellosen Kampagne gegen die Meinungsfreiheit geworden. Ungefähr 160 Medien wurden geschlossen, Tausende Journalistinnen und Journalisten haben ihre Arbeit verloren. Der unabhängige Journalismus steht in der Türkei am Abgrund. Die Angst, im Gefängnis zu landen, ist deutlich spürbar: In den Medien werden nur noch selten Widerspruch oder stark abweichende Meinungen geäußert.

Dazu unsere Forderungen:

Journalistinnen und Journalisten müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden

Niemand darf allein aufgrund seiner legitimen journalistischen Arbeit vor Gericht gestellt werden: Strafverfahren dürfen nur auf Basis überzeugender Belege für auch international anerkannte Straftaten eingeleitet werden

Die türkischen Behörden dürfen den Ausnahmezustand nicht als Vorwand nutzen, um friedliche Regierungskritikerinnen und –kritiker mundtot zu machen

Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland müssen die türkische Regierung unmissverständlich dazu auffordern, den Angriff auf die Meinungsfreiheit und andere Menschenrechte sofort zu beenden

Es referierten:
Dersim Dağdeviren, vom Netzwerk kurdischer Akademiker berichtete engagiert über die Situation der Kurden und anderer Minderheiten und machte auch weitergehende Zusammenhänge deutlich.
Andrej Hunko, Mitglied des deutschen Bundestages und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates– war als Wahlbeobachter in der Türkei und konnte darüber Spannendes berichten.
Ingeborg Heck-Böckler, Amnesty International

Für den Herbst nplanen wir eine weitere Informationsveranstaltung zur Menschenrechtssituation in der Türkei.

Meinungsfreiheit

Tanner – Kopie

Mossul: Amnesty dokumentiert Missbrauch von Zivilisten als menschliche Schutzschilde und wie die US-geführte Koalition Opfer unter der Bevölkerung in Kauf nimmt

• Neuer Bericht dokumentiert, wie Zivilpersonen zwischen die Fronten in Mossul geraten sind
• „Islamischer Staat“ missbrauchte Menschen in West-Mossul gezielt als menschliche Schutzschilde: Bewohner wurden in ihren Häusern eingesperrt und die Türen verschweißt oder vermint. Wer fliehen wollte, wurde umgebracht; die Leichen wurden zur Abschreckung an Strommasten gehängt
• Irakische Streitkräfte und US-geführte Koalitionstruppen setzen unpräzise Waffen ein und töten Tausende Zivilpersonen. In einigen Fällen könnten diese Menschenrechtsverletzungen Kriegsverbrechen darstellen

BERLIN, 10.07.2017 – Ein neuer Bericht von Amnesty International zeigt die hohe Anzahl verletzter, traumatisierter und getöteter Zivilisten im Kampf um Mossul. Der Bericht dokumentiert, wie die bewaffnete Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) Zivilpersonen aus Nachbardörfern gezielt in die umkämpften Gebiete von West-Mossul brachte, sie dort festsetzte und als menschliche Schutzschilde missbrauchte. Gleichzeitig ergriffen die irakischen Streitkräfte und die Koalitionstruppen keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, sondern setzten Waffen ein, die in bevölkerungsreichen Gegenden niemals eingesetzt werden dürfen.

Der englischsprachige Bericht „At any cost: The civilian catastrophe in West Mosul, Iraq“ deckt die Kampfhandlungen in West-Mossul von Januar bis Mitte Mai 2017 ab. Vertreter von Amnesty International sprachen dafür unter anderem mit 151 Bewohnern von West-Mossul sowie mit medizinischem Personal und Rüstungsexperten. Der Bericht dokumentiert insgesamt 45 Angriffe, bei denen mindestens 426 Zivilpersonen getötet und mehr als 100 verletzt wurden. Er analysiert neun Angriffe durch irakische Streitkräfte und die US-geführten Koalitionstruppen.

„Es darf keine Straflosigkeit für die Gräueltaten geben, die die Zivilbevölkerung in Mossul erleiden musste. Auch die absolute Missachtung menschlichen Lebens seitens aller Konfliktparteien darf nicht unbestraft bleiben. Ganze Familien wurden ausgelöscht, und viele der Toten liegen nach wie vor unter dem Schutt der Stadt begraben. Die Bewohner von Mossul haben ein Recht darauf, von ihrer Regierung Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu erfahren“, sagt Lynn Maalouf, Nahost-Expertin bei Amnesty International.
„Es muss umgehend eine unabhängige Kommission eingesetzt werden, um mögliche völkerrechtliche Verstöße zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen veröffentlicht werden.“

Seit Oktober 2016 vertreibt der „Islamische Staat“ systematisch Zivilpersonen aus Nachbardörfern in von ihm kontrollierte Gegenden, wo sie als menschliche Schutzschilde missbraucht werden. Abu Haidar (Name geändert) wurde zur Umsiedlung nach West-Mossul gezwungen. Der Mann aus der Ortschaft Tel Arbeed berichtete Amnesty International:
„Der [IS] sagte, du musst gehen, sonst wirst du umgebracht. Wir wurden als menschliche Schutzschilde dorthin gebracht. Sie wollten, dass wir zwischen ihnen und den Geschossen stehen. Dies alles geschah kurz vor Beginn des Einsatzes um West-Mossul … Immer wenn die irakischen Truppen vorrückten, fiel der IS zurück – und zwang den Großteil der Zivilbevölkerung, ihm zu folgen.“

Um zu verhindern, dass Zivilpersonen sich in Sicherheit brachten, schloss der IS die Menschen mittels verschweißter Türen und Sprengfallen in ihren Häusern ein. Hunderte, wenn nicht gar Tausende Personen, die zu fliehen versuchten, wurden hingerichtet.
Hasan (Name geändert) sprach mit Amnesty International darüber, wie Menschen, die versucht hatten zu fliehen, an Strommasten aufgehängt wurden: „Wir hatten keine Wahl. Wer blieb, der starb irgendwann infolge der Kampfhandlungen in seinem Haus. Wer floh, der wurde aufgegriffen und getötet und als Abschreckung an einem Strommast aufgehängt. Vier meiner Nachbarn wurden bei einem Fluchtversuch erwischt, und ich habe sie an Strommasten hängen sehen. Tagelang hingen sie dort. Zwischen 15 und 50 Menschen wurden so an den Strommasten aufgehängt.“

Weil der IS die Zivilbevölkerung in umkämpfte Gebiete zwang und sie an der Flucht hinderte, füllten sich die vom IS kontrollierten Gegenden in West-Mossul im Zuge der Kampfhandlungen zunehmend mit Zivilisten. Doch die irakischen Streitkräfte und US-geführten Koalitionstruppen passten ihre Taktiken nicht an diese neue Situation an. Sie setzten stattdessen weiterhin unpräzise explosive Waffen ein, die in bevölkerungsreichen Stadtgebieten verheerende Schäden anrichteten.

„Die Tatsache, dass der IS Menschen als Schutzschilde einsetzt, entbindet die Truppen der Gegenseite nicht von ihrer rechtlichen Verpflichtung, Zivilpersonen zu schützen. Bei der militärischen Planung muss man den Einsatz von Waffen ganz besonders sorgfältig bedenken, um sicherzustellen, dass diese Angriffe sich im völkerrechtlichen Rahmen bewegen“, so Lynn Maalouf.

Amnesty International hat dokumentiert, wie die US-geführten Koalitionstruppen und irakischen Streitkräfte bei ihren Angriffen regelmäßig ihr militärisches Angriffsziel verfehlten und stattdessen Zivilpersonen verletzten oder töteten oder zivile Objekte beschädigten oder zerstörten. In einigen Fällen kann die Verletzung oder Tötung von Zivilpersonen offenbar entweder auf unangemessen schwere Waffen oder unzureichende Sorgfalt bei der Identifizierung militärischer Ziele hinweisen.

Auch Angriffe, bei denen das militärische Ziel offenbar getroffen wurde, zogen vermeidbare Verluste unter der Zivilbevölkerung nach sich. Allem Anschein nach wurden unverhältnismäßig schwere Waffen eingesetzt. So wurden beispielsweise am 17. März bei einem Luftangriff der USA auf Mossul mindestens 105 Zivilpersonen getötet. Ziel dieses Angriffs auf den Stadtteil al-Jadida waren zwei IS-Scharfschützen.

„Die irakischen Streitkräfte und US-geführten Koalitionstruppen müssen dafür sorgen, dass der Kampf gegen den IS – und zwar nicht nur in Mossul, sondern auch anderswo im Irak und in Syrien – in einer Weise geführt wird, die mit dem Völkerrecht und internationalen Standards vereinbar ist. Alle an diesen Kämpfen beteiligten Staaten müssen sich neben dem militärischen Aspekt auch darauf konzentrieren, Ressourcen bereitzustellen, um die Notlage der vom IS festgesetzten und misshandelten Zivilbevölkerung zu mindern“, so Lynn Maalouf.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf: bit.ly/AmnestyIrak