Asylanträge von Jesiden

Schutz für Jesiden
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zum Stichtag 31. Dezember 2016 sind etwa 18.000 Asylanträge jesidischer Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig gewesen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/11589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (18/11146), lägen zur Anzahl und zum Aufenthaltstitel der derzeit in Deutschland lebenden Jesiden (darunter auch Flüchtlinge) keine Erkenntnisse vor, da diese im Ausländerzentralregister (AZR) nicht gesondert erfasst würden.

Die Sicherheitslage für Jesiden im Irak sei grundsätzlich mit anderen ethnisch-religiöser Minderheiten im Land vergleichbar. „Bedrohungsrisiken bestehen insbesondere durch radikalislamische Gruppen, die gezielt Angehörige von Minderheiten mit Gewaltkriminalität treffen wollen.“ In von IS kontrollierten Gebieten existiere ein unverändert hohes Risiko für Leben und Freiheit von Jesiden.

Flüchtlinge in der Türkei

Aus: Heute im Bundestag, 12.4.2017

Drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR) haben sich zum 31. Dezember 2016 rund drei Millionen
Flüchtlinge in der Türkei aufgehalten. Wie die Bundesregierung in einer
Antwort (18/11568) auf eine Kleine Anfrage (18/11089) der Fraktion Die
Linke schreibt, seien davon rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien,
130.000 aus dem Irak, 118.000 aus Afghanistan, 31.000 aus dem Iran,
3.500 aus Somalia und insgesamt 8.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.
Nach UNHCR-Angaben seien mit dem Stand vom 31. Dezember 2016 rund
262.700 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern untergebracht gewesen. Dabei
handle es sich überwiegend um syrische Flüchtlinge. Der weitaus größte
Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebe außerhalb von
Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität
der Unterkünfte sehr unterschiedlich sei, heißt es in der Antwort weiter.

Mit dem Stand von Anfang März 2017 seien zudem unter der
EU-Türkei-Erklärung 916 Personen von Griechenland in die Türkei
zurückgeführt. „Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung eine
uneingeschränkte Wahrung des EU- und Völkerrechts vor und schließt
ausdrücklich jegliche Art von Kollektivausweisung aus“, schreibt die
Bundesregierung.

Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat über LIste(n) „sicherer“ Herkunftsländer

Das nachfolgend aufgeführte Papier aus dem Europäischen Parlament ist vielleicht für Euch von Interesse. Zwischen Parlament und Rat scheint es vor allem Streit darüber zu geben, ob neben einer EU-weiten Liste „sicherer“ Herkunftsländer die einzelnen Mitgliedstaaten noch jeweils eigene Listen beibehalten dürfen sollen.

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=PE-602.852&format=PDF&language=EN&secondRef=01

WORKING DOCUMENT on the European list of safe countries of origin: progress made and deadlocks
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
Sylvie Guillaume

Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor

30.03.2017 – Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor – Innenminister Jäger: Gute Unterbringung bedeutet, den Alltag in einer Ausnahmesituation zu ermöglichen
Die NRW-Landesregierung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. Mit dem neuen Landesgewaltschutzkonzept sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in den Einrichtungen noch besser vor Übergriffen geschützt werden. „Das Konzept wirkt wie ein Erlass, der ständig weiterentwickelt und veränderten Bedingungen angepasst werden kann“, sagte Innenminister Ralf Jäger.
Staat und Gesellschaft haben bei der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden außergewöhnliches geleistet. „Es geht bei der Unterbringung darum, Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, ein Stück Alltag und Normalität zu ermöglichen“, erläuterte Jäger. „Viele Geflohene sind traumatisiert. Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen“, so der Minister. Das Konzept verbinde vorbeugende und vermittelnde Elemente, um solche Konflikte möglichst zu vermeiden. Erarbeitet wurde Landesgewaltschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen-und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend. „Das Konzept gibt den Praktikern verbindliche und konkrete Leitlinien an die Hand“, so der Minister. Und nicht etwa eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen, sondern passgenau auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. „Diese Flexibilität ermöglicht es den Einrichtungen, bedarfsgerecht und effizient zu arbeiten“, erläuterte Jäger. Die Umsetzung vor Ort unterliegt einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung. LGSK NRW 2017

Eil- und Solidaritätsaktion: 21-jährigen Syrer nicht in die Türkei abschieben!

Hier können Sie sich direkt an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Seit sieben Monaten ist Noori (Namen zum Schutz der Person geändert), ein 21-jähriger Syrer, auf Lesbos in Haft. Er soll die erste Person werden, die im Rahmen des EU-Türkei-Deals in die Türkei abgeschoben wird, weil die Türkei für ihn „sicher“ sei. Auch ein Jahr nach in Kraft treten des EU-Türkei-Deals gab es eine solche Abschiebung bislang nicht. Die Menschen, die bisher zurück geführt wurden, hatten ihren Asylantrag zurück gezogen. Tatsächlich erfüllt die Türkei die Kriterien eines „sicheren Drittstaats“ aber nicht, wie Amnesty im Bericht „No safe refuge: Asylum-seekers and refugees denied effective protection in Turkey“ dokumentiert hat.

Damit ist Nooris Fall ein Präzedenzfall, der aktuell noch vor dem höchsten griechischen Verwaltunsgericht anhängig ist. Das Urteil des Gerichts kann jederzeit ergehen und dann wäre Noori konkret von der Abschiebung in die Türkei bedroht. Dies könnte auch dazu führen, dass nach Noori viele der tausenden Menschen auf den griechischen Inseln ebenfalls abgeschoben werden würden, weil ihr Antrag „unzulässig“ sei, obwohl sie Anrecht auf Schutz in Europa haben könnten.

Hier können Sie sich an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Außerdem möchten wir darum bitten, direkt an Noori zu schreiben. Denn Noori ist vor allem ein junger Mann, der seit Monaten in Haft sitzt und darunter auch psychisch leidet. Aufgrund seiner Erfahrungen in Syrien leidet er bereits an einer post-traumatischen Belastungsstörung. Mit Ihren Briefen können Sie ihm zeigen, dass er nicht so allein ist, wie er sich bestimmt oft fühlt.

Schicken Sie die Briefe bitte an:
Noori
c/o METAdrasi (NGO)
Pavlou Koudourioti 7
81100 Mytilene, Lesvos
GREECE

UNICEF-Studie: Kindheit im Wartezustand

Die am 21. März veröffentlichte UNICEF-Studie ?Kindheit im Wartezustand?,
ermöglicht einen bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von
Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in
Flüchtlingsunterkünften aufhalten.
Trotz enormer Kraftanstrengungen und Engagement von Politik, Behörden,
Zivilgesellschaft und Tausenden von haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitenden seit dem Sommer 2015 sind die Lebensumstände vieler Kinder
und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin schwierig, ihr
Zugang zu Bildung, Beteiligung und Teilhabe ist erschwert.

Die Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde, soll
einen Beitrag leisten, die Wissenslücken über die Situation von
geflüchteten Kindern zu verringern und Anregungen zur Diskussion und für
konkrete Maßnahmen geben. Sie soll den Blick für die besonders schwierige
Lebenssituation vieler dieser Kinder schärfen und aufzeigen, was notwendig
ist, um sie zu unterstützen.

Die Kernaussagen zur Studie finden sie unten stehend in der angehängten
Pressemitteilung. Die vollständige Studie ?Kindheit im Wartezustand? sowie
eine Zusammenfassung kann unter
www.unicef.de/pressehttp://www.unicef.de/presse heruntergeladen werden.

Veranstaltung „Zusammenhänge(nd) neu denken – Fluchtursachen besser einordnen“

Am Dienstag, den 21. Februar 2017 fand in Aachen bereits zum sechsten Mal seit Mai 2016 „Zusammenhänge(nd) neu denken – Fluchtursachen besser einordnen“ statt.
Neben dem Eine Welt Netz NRW waren das Eine Welt Forum Aachen sowie die Aachener Save-me-Kampagne Mitveranstalter.
Nachfolgend der Link zur Kurzdokumentation der Veranstaltung. (https://eine-welt-netz-nrw.de/fileadmin/ewn/data/Themen/Flucht_Migration/Flucht_Zusammenh%C3%A4nge-nd-neu-denken_Aachen-2017.pdf)

Weltfrauentag


Am Weltfrauentag, dem 8. März, luden Amnesty International, das Eine Welt Forum Aachen und die Volkshochschule Aachen gemeinsam zu einer Veranstaltung ein.
Schwerpunktland in diesem Jahr war Argentinien und das Schiksal von MILAGRO SALA, die sich seit einem Jahr inHaft befindet.

Nach vielen Hintergrundinformationen (siehe unten) gab es einen interessanten Austausch, denn wir bekamen Informationen aus erster Hand von einer Sozialarbeiterin aus Guatemala und aus El Salvador. Außerdem berichtete eine Teilnehmerin von einer Tagung der Vereinten Nationen kürzlich in Bonn, bei der es auch um angestrebte Verbesserungen für Frauen ging.
Es wurde immer wieder deutlich: Ein Schlüssel für die Verbesserung der Situation von Frauen weltweit ist Bildung.

Unser Dank an Juan Pablo Raimundo, der die Veranstaltung wieder mit thematisch passenden Liedern begleitete.
Engagiert motivierte er uns zum gemeinsamen Singen des Antikriegsliedes: Sag mir wo die Blumen sind!

Weil wir den Weltfrauentag feierten, und dieser Gedenktag längst noch nicht überlebt ist, verteilten wir zum Abschluss der Veranstaltung fair gehandelte Tulpen an die Teilnehmenden.
Danke für alles Engagement und Interesse!

Hintergrundinformationen:
Milagro Sala, ehrenamtliche Sprecherin der Organisation Tupac Amaru, befindet sich seit dem 16. Januar 2016 willkürlich in Haft. Die argentinische Regierung hat sie bislang nicht freigelassen, obwohl die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen dies angeordnet hat.

Am 14. Dezember 2015 erstattete der Gouverneur der Provinz Jujuy, Gerardo Morales, Anzeige gegen Milagro Sala und das Netzwerk Sozialer Organisationen (Red de Organizaciones Sociales) wegen Protestierens vor dem Regierungsgebäude der Provinz Jujuy. Milagro Sala wurde am 16. Januar 2016 in Gewahrsam genommen. Obwohl ihre Freilassung angeordnet wurde, leitete man weitere strafrechtliche Verfahren gegen sie ein und behielt sie in Untersuchungshaft, wo sie sich auch heute noch befindet.
Im Februar 2016 reichten Amnesty International und andere Organisationen eine Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein und beantragten darüber hinaus beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutzmaßnahmen für Milagro Sala. Die Arbeitsgruppe kam am 27. Oktober 2016 zu dem Schluss, dass die „Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist“ und forderte die argentinische Regierung deshalb auf, „sie unverzüglich freizulassen“. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung eine „Kette von Anschuldigungen“ vorgebracht wurde, um eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen. Zudem war Milagro Sala nach Ansicht der Arbeitsgruppe von der Regierung daran gehindert worden, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen, was eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz darstellte. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe nach Analyse der Rechtsgründe für die Inhaftierung von Milagro Sala zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für ihre Inhaftierung gebe.
Am 3. November 2016 forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte von der argentinischen Regierung Informationen darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen habe, um die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe umzusetzen. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme besorgt über die anhaltende Untersuchungshaft von Milagro Sala geäußert und die argentinische Regierung aufgefordert, „dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen“ und Milagro Sala umgehend freizulassen. Milagro Sala befindet sich nunmehr seit über einem Jahr in Haft, und die argentinische Regierung verstößt durch diese willkürliche Inhaftierung gegen ihre Menschenrechte.

Unser Einsatz zeigt Erfolg! Gute Neuigkeiten für Alan & Gyan

Einige erinnern sich vielleicht an das Video von Alan und Gyan, einem syrischen Geschwisterpaar, die an Muskeldystrophie leiden und u.a. mit Rollstühlen aus Syrien flüchten mussten und dies gefilmt haben. Fast ein Jahr steckten sie in Griechenland mit anderen Familienangehörigen fest (zu Beginn unter sehr schlechten Umständen), während ihr Vater und eine andere Schwester bereits in Deutschland waren. Aber jetzt gibt es gute Neuigkeiten: im Rahmen des Umverteilungsprogramm der EU konnten sie kürzlich nach Deutschland reisen und sind jetzt hier mit ihrer Familie vereint!
Für die Erfüllung dieses Versprechens, die zugesagte Zahl an Flüchtlingen aus Griechenland in Europa zu verteilen, haben wir am 6. März die Aktion „Let´s bring them here“ in Brüssel unterstützt.
http://blog.amnesty.de/aktuelles/2017/03/07/lasst-uns-die-fluechtlinge-herbringen.html

Amnesty begleitet den Fall schon länger und hatte im Rahmen des Briefmarathons eine Solidaritätsaktion gestartet, bei der Briefe an die beiden geschrieben werden konnten. Dazu gibt es jetzt ein sehr schönes & bewegendes Video bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=AU2P-m94shs&feature=youtu.be

Bundesrat: Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsländer

10. März 2017 – Der Bundesrat hat das Gesetz über die Einstufung der Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere“ Herkunftsstaaten abgelehnt.

„Das Konzept der ’sicheren‘ Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchen. Die gesetzliche Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes führt zu gravierenden Einschränkungen im Asylverfahren. Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren. Außerdem widerspräche die Einstufung der drei Maghreb-Staaten den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat vorgegeben hat und nach denen es landesweit keine Verfolgung bestimmter Personengruppen geben darf sowie Schutz vor erniedrigender Bestrafung wie Folter gewährleistet sein muss. Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien nach wie vor Verfolgung, Folter und Misshandlung. Keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat“, sagt Wiebke Judith, Asylreferentin von Amnesty International.

Hintergrund:
Seit November 2015 gilt in Tunesien der Ausnahmezustand, auf dessen Grundlage das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt wird. Erst im Februar hat Amnesty den Bericht „We want an end to the fear“ veröffentlicht, der Kollektivbestrafungen, willkürliche Verhaftungen und Folter durch die tunesischen Sicherheitskräfte dokumentiert. Immer wieder werden in Tunesien Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt. So müssen Homosexuelle mit Gewalt, Ausbeutung sowie sexuellen und anderen Misshandlungen durch die
Polizei rechnen.
In Marokko und Algerien stellt Amnesty International immer wieder repressive Maßnahmen durch staatliche Behörden fest. So ist das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Die Behörden in beiden Ländern gingen im Jahr 2016 strafrechtlich gegen Journalisten und Regierungskritiker vor, die von ihrem Recht auf friedliche Meinungsäußerung Gebrauch machten.
In Marokko wurden 2016 Männer aufgrund gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt. In Algerien wurden Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft der Ahmadi 2016 wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.