Geplantes „Sicherheitsgesetz“ ist ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte

Die Bundesregierung muss Festlandchina und Hongkong an menschenrechtliche Verpflichtungen unter dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte erinnern.
Das geplante „Sicherheitsgesetz“, welches am Donnerstag vom chinesischen Nationalen Volkskongress in Peking auf den Weg gebracht werden soll, wird nach Einschätzung von Amnesty International dazu führen, dass die Behörden unter dem Deckmantel angeblicher Sicherheitsinteressen in Hongkong gegen regierungskritische Stimmen vorgehen.
Amnesty International beobachtet zudem mit Sorge das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitsbehörden in Hongkong gegen Demonstranten, die heute gegen das im Parlament behandelte Gesetz protestierten, mit dem ein Missbrauch der chinesischen Nationalhymne unter Strafe gestellt werden soll.
„Die Verabschiedung des ‚Sicherheitsgesetzes‘ würde die Verstetigung eines gefährlichen Trends bedeuten, der aus Festlandchina schon lange bekannt ist: Gesetze zum Erhalt der nationalen Sicherheit werden als Vorwand genutzt, um dezidiert gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger vorzugehen sowie Kritikerinnen und Kritiker zum Schweigen zu bringen“, sagt Dirk Pleiter, China-Experte bei Amnesty International in Deutschland.
In der Vergangenheit wurden solche Gesetze schon oft genutzt, um in Festlandchina das Recht auf einen fairen Prozess massiv einzuschränken. Teilweise wurden strafrechtliche Verfahren auf diese Weise sogar komplett umgangen. Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit werden Menschen oft an geheimen Orten in Einzelhaft festgehalten, ohne Zugang zu einem Anwalt oder Kontakt zu Familienmitgliedern.
Mit Verabschiedung des „Sicherheitsgesetzes“ droht solches Vorgehen nun auch in Hongkong. „Paradoxerweise behaupten die zuständigen Behörden, das Gesetz könne Stabilität bringen. Das vergangene Jahr zeigt jedoch deutlich, dass repressive Gesetze die andauernden Proteste in Hongkong nicht eindämmen, sondern sie im Gegenteil nur schüren. Weit gefasste und willkürlich auslegbare Sicherheitsbedenken dürfen unter keinen Umständen genutzt werden, um die Rechte und Freiheiten der Hongkonger Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden“, so Pleiter
Die unverhältnismäßige und unterschiedslose Anwendung von Gewalt durch die Polizei beweist einmal mehr die völlige Missachtung von Menschenrechten auf den Straßen Hongkongs.
Joshua Rosenzweigstellvertretender Direktor von Amnesty International in Ost- und Südostasien
Das gewaltsame Vorgehen der Hongkonger Sicherheitsbehörden gegen die heutigen Demonstrationen kommentiert Joshua Rosenzweig, stellvertretender Direktor von Amnesty International in Ost- und Südostasien, mit folgenden Worten: „Die unverhältnismäßige und unterschiedslose Anwendung von Gewalt durch die Polizei beweist einmal mehr die völlige Missachtung von Menschenrechten auf den Straßen Hongkongs. Die Massenverhaftungen während friedlicher Demonstrationen gegen das Hymnengesetz sind ein bedeutender Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.“
Das Hymnengesetz selbst stellt einen neuen Versuch dar, friedlichen Widerstand zu kriminalisieren. „Die massive Polizeigewalt – auch mittels Pfeffermunition – ist besorgniserregend. Sie deutet auf einen weiteren Sommer voller Repressionen für Hongkong hin“, so Rosenzweig.
„Es bedarf einer deutlichen und konsequenten Reaktion der Europäischen Union und der Bundesregierung. Beide sind nun in der Pflicht, auf diesen Angriff auf die Menschenrechte zu reagieren“, sagt Pleiter weiter. „Es gilt die Einhaltung des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte in Hongkong einzufordern, zu der sich die chinesische Regierung verpflichtet hat.“ Die Implementierung des Paktes in Hongkong wird im Juni Thema im UN-Menschenrechtsausschuss sein. „Der Menschenrechtsausschuss sollte auf den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz Hongkongs drängen sowie die zukünftige Einhaltung des Paktes einfordern.“

Hier kann die Onlinepetition Stop the crackdown on freedoms in Hong Kong unterstützt werden: https://www.amnesty.org/en/get-involved/take-action/protect-rights-in-hong-kong/

UNHCR veröffentlicht Empfehlungen, um Flüchtlingsschutz und Gesundheitsschutz im weiteren Verlauf der Pandemie besser zu vereinbaren

Berlin, 24. Mai 2020

UNHCR veröffentlicht Empfehlungen, um Flüchtlingsschutz und Gesundheitsschutz im weiteren Verlauf der Pandemie besser zu vereinbaren
In der Corona-Krise hat UNHCR, das UN-Flüchtlingshochkommissariat, den deutschen Behörden eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, um Flüchtlinge und Asylsuchende besser vor den Auswirkungen der Pandemie zu schützen.

„Deutschland hat erfolgreich große Anstrengungen unternommen, um COVID-19 einzudämmen. Gleichzeitig zeigen Masseninfektionen in Asylunterkünften, dass mehr getan werden muss, um diejenigen zu schützen, für die Abstands- und Hygieneregeln unter den dort gegebenen Bedingungen kaum praktizierbar sind“, sagte Frank Remus, Repräsentant des UNHCR in Deutschland. „Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht und stehen mit unserer internationalen Expertise zur Unterstützung der Behörden bereit“, fügte Remus hinzu.

Das neue UNHCR-Papier stützt sich auf eigene Erfahrungen der UN-Organisation aus internationalen Flüchtlingssituationen sowie den Ergebnissen von Umfragen unter Behörden, Flüchtlingen und Flüchtlingshelfern in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Empfehlungen reichen von Registrierungs- und Dokumentationsmaßnahmen über die Unterbringung bis zu Hinweisen für die Umsetzung des Asylverfahrens.

„Die aktuell sinkenden Infektionszahlen verschaffen Luft, um ergriffene Maßnahmen nachzubessern. Es müssen zum Beispiel Maßnahmen ergriffen werden, die die Unterkünfte entzerren. Dabei müssen die Menschen, die dort wohnen, eingebunden werden. Nur wenn die Schwächsten sicher sind, sind wir alle sicher. Das gilt für Seniorenheime, Krankenhäuser und eben auch für Flüchtlingsunterkünfte“, sagte UNHCR-Deutschland-Chef Remus.

Das Papier beschäftigt sich außerdem mit den Abläufen im Asylverfahren. Zwar sind Einschränkungen im Verfahren aus Gründen des Gesundheitsschutzes nachvollziehbar. Es sollten aber mittelfristig wieder die Voraussetzungen für vollständige Verfahren geschaffen werden. Dazu gehört auch der für UNHCR wichtige Zugang zur Asylverfahrensberatung. Die Erfahrung aus den Jahren 2015 und 2016 zeigt zudem, dass ein erneuter Rückstau der Verfahren vermieden werden sollte.

UNHCR hat diese Empfehlungen auch Behörden zur Verfügung gestellt, diese können hier heruntergeladen werden: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2020/05/UNHCR_Empfehlungen-COVID-19.pdf

Amnesty International zu Syrien – Fassbomben auf Schulen

Ein Bericht von Amnesty International belastet Machthaber al-Assad und
russische Streitkräfte schwer. Sie sollen gezielt Schulen und
Krankenhäuser angegriffen haben. Dabei kam wohl auch Streumunition zum
Einsatz.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat gezielte
Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser in Syrien angeprangert. Syrische
und russische Streitkräfte hätten allein in den ersten Wochen dieses
Jahres 18 solcher Angriffe in Nordwestsyrien begangen, teilte die
Organisation bei der Vorstellung eines neuen Berichts über Attacken auf
zivile Ziele in dem Land mit. Dabei sei auch Streumunition eingesetzt
worden.

Zu dem Bericht in der Tageschau geht es hier:
https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-angriffe-schulen-krankenhaueser-101.html

Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung: Dahin, wo der Pfeffer wächst-Deutsche Rückkehrpolitik im Praxistest

Die einseitige Ausrichtung auf eine Erhöhung der Zahl von Abschiebungen
und „freiwilligen Rückkehrern“ in der deutschen Migrationspolitik,
verstellt den Blick auf die Realität und mögliche Alternativen.
Die Beiträge in dieser Veröffentlichung der Heinrich-Böll-Stiftung
beleuchten die zahlreichen Probleme und Schwierigkeiten, mit denen
Rückkehrer in Afghanistan, Syrien, Tunesien, Senegal und im Kosovo
konfrontiert sind.

https://www.boell.de/de/2019/06/17/dahin-wo-der-pfeffer-waechst&usg=AOvVaw0byeMCVdeerg_wZIBzSCmz

EGMR – Die EMRK gilt nicht für Visa­an­träge in Dritt­staaten

Eine syrische Familie, die in der belgischen Botschaft in Beirut Asyl beantragt hatte, kann sich nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen. Diese gelte nämlich nicht in Drittstaaten, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zufolge nicht für Visumsanträge, die bei einer Botschaft oder einem Konsulat in einem Drittland eingereicht werden. Die Große Kammer des Gerichtshofs gab diese Entscheidung am 5. Mai 2020 in Straßburg bekannt (Az. 3599/18).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-3599-18-visa-asyl-botrschaft-drittstaat-keine-anwendung-emrk/ <https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-3599-18-visa-asyl-botrschaft-drittstaat-keine-anwendung-emrk/>

Muttertag

Heute bitten wir um Unterstützung der Familie einer siebenfachen Mutter: Angeschossen auf einer Demonstration am 1. Mai 2019. Woran ist Prudence Amoussou gestorben?   Wir wollen den Muttertag nutzen, um auf die siebenfache Mutter Prudence Amoussou aus Benin aufmerksam zu machen. Sie wurde während einer Demonstration am 1. Mai 2019 angeschossen und starb später. Die Ursache von ihrem Tod ist ungeklärt. Die Familie verlangt eine Autopsie. Unterstützen wir die Familie:https://www.amnesty.de/mitmachen/brief-gegen-das-vergessen/prudence-amoussou?etcc_med=Newsletter&etcc_var=BGDV-NL&dat=KW14-2020   Zu den Hintergründen: Die 37-jährige siebenfache Mutter Prudence Amoussou aus Benin wurde am 1. Mai 2019 in Cotonou bei einer Demonstration angeschossen. Die Polizei setzte scharfe Munition gegen Personen ein, die nach den umstrittenen Parlamentswahlen aus Protest auf die Straße gingen. Tags darauf starb Prudence Amoussou im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Ihre Familie wurde nicht zu ihrem Leichnam vorgelassen. Am 6. August 2019 kontaktierten die Krankenhausbehörden die Familienangehörigen von Prudence Amoussou und forderten sie auf, den Leichnam innerhalb von zehn Tagen im Leichenhaus abzuholen. Sie händigten der Familie eine Sterbeurkunde aus, die besagte, Prudence Amoussou sei „infolge einer Krankheit“ gestorben. Ihre Angehörigen fordern eine Untersuchung des Falls sowie eine Autopsie und eine ärztliche Bescheinigung der tatsächlichen Todesursache von den Krankenhausbehörden. Bisher hat die Familie noch keine Antwort erhalten. Der Leichnam von Prudence Amoussou befindet sich nach wie vor im Leichenhaus.

Wir verbinden diese Unterstützung der Familie von Prudence Amoussou und der Forderung nach Gerechtigkeit mit dem Lied „De tí“, das @Juan Pablo Raimundo für seine Mutter in El Salvador geschrieben hat. Trotz widriger Umstände hat sie den Glauben an das Leben und ihren Mut nie verloren und ist für ihn ein großes Vorbild. Er widmet das Lied heute zum Muttertag allen Müttern dieser Welt  und besonders den Frauen und Müttern, die sich für ihre Rechte mutig engagieren.“

Amnesty-Journal – Flüchtlinge an Europas Außengrenzen: „Wir sind nicht okay“.

Im aktuellen Amnesty Journal findet sich ein Beitrag
Flüchtlinge an Europas Außengrenzen: „Wir sind nicht okay“.

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Menschen auf der Flucht besonders hart. Zehntausende Geflüchtete befinden sich in den griechischen Lagern und an Europas Außengrenzen in einer ausweglosen Situation.

Hier kann der Artikel gelesen werden: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/libyen-fluechtlinge-europas-aussengrenzen-wir-sind-nicht-okay
Jetzt Menschen aus den Lagern in Griechenland evakuieren! Bitte unterstützen Sie diese Petition an Angela Merkel: https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/jetzt-menschen-aus-den-lagern-griechenland-evakuieren

LIED UND BITTE UM UNTERSTÜTZUNG ZUM 1. MAI

Gerne wären wir am 1. Mai bei der Abschlusskundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf dem Markt in Aachen mit vielen Interessierten ins Gespräch gekommen.Da wir derzeit nicht wie gewohnt auf Demonstrationen und anderen lokalen Veranstaltungen Präsenz zeigen können, freuen wir uns, dass unser Mitglied Juan Pablo Raimundo mit einem Lied auf den 1. Mai einstimmt. Herzlichen Dank dafür!Juan Pablo Raimundo schrieb das Lied „imaginación“ auf Grundlage der Erfahrungen seiner Kindheit in El Salvador. Daher widmet er das Lied allen Menschen, die als Kinder oder Erwachsene unter unwürdigen Bedingungen arbeiten müssen und ausgebeutet werden, in der Hoffnung, dass der Einsatz für Menschenrechte Armut und Ausbeutung irgendwann überwinden kann.Gleichzeitig bitten wir um Unterstützung, sich im Rahmen der „Mut braucht Schutz“-Kampagne am 1. Mai für mutige Gewerkschafter_innen einsetzen. Denn der Druck auf Menschenrechtsverteidiger_innen hat in den vergangenen Jahren zugenommen – unter ihnen auch viele Gewerkschafter_innen, die sich für gerechte Arbeitsbedingungen einsetzen und zunehmend staatlichen Repressalien ausgesetzt sind.SETZEN SIE SICH FÜR UNSERE EINZELFÄLLE EIN! Li Qiaochu (China), Rubén González (Venezuela) sowie Esmail Abdi und Jafar Azimzadeh (Iran) – sie alle haben sich friedlich für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrem Land eingesetzt und wurden dafür inhaftiert. Mit einer E-Mail-Aktion fordern wir bei den jeweiligen Behörden ihre umgehende Freilassung.Weitere Hintergrundinformationen sowie die E-Mail-Vorlage findet sich hier: www.amnesty.de/gewerkschaft MACHEN SIE MIT UND SETZEN SICH AM 1. MAI FÜR GEWERKSCHAFTERINNEN UND GERWKSCHAFTER WELTWEIT EIN – IHR MUT BRAUCHT UNSEREN SCHUTZ!

Wissenschaftlicher Dienst zu Push Backs

31. März 2010
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu: „Push-Backs“ an der türkisch-griechischen Grenze im Lichte des Völkerrechts“
Das ganze Gutachten können Sie hier lesen: https://www.bundestag.de/resource/blob/690272/250636548780b97d40c7d89edb84a020/WD-2-028-20-pdf-data.pdf

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit.