„Wem gewähren wir Asyl in Deutschland, Herr Dr. Maidowski?“

Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski im Gespräch mit Prof. Dr. Petra Bendel

Das Recht auf Asyl steht in Deutschland im Grundgesetz. Damit ist Deutschland eines der wenigen Länder, die verfassungsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf Asyl in ihrer Verfassung regeln. Artikel 16a GG geht auf die politische Verfolgung während des Nationalismus zurück und fußt auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylanträge stark an, woraufhin eine heftige Asyl-Debatte in Deutschland geführt und von den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen begleitet wurde. Mit dem darauf gefolgten „Asylkompromiss“ 1993 verlor das deutsche Asylrecht an Bedeutung und wurde mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 weitgehend vom EU-Recht abgelöst.

Mit dem Bundesverfassungsrichter Herrn Dr. Ulrich Maidowski und Prof. Dr. Petra Bendel, Leiterin des Forschungsbereichs Migration, Flucht und Integration an der Universität Erlangen-Nürnberg fand dieses Gespräch statt, wem in Deutschland Asyl gewährt wird und wie Artikel 16a GG unter anderem bei der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 Anwendung fand. Klaus Hempel von der ARD-Rechtsredaktion moderiert den Abend.

Eine Zusammenfassung des Gesprächs gibt es hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-ulrich-maidowski-vortrag-asylrecht-gefluechtete-deutschland-abschiebung-afghanistan/

AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen abschaffen! – Amnesty zeichnet den Aufruf auch

Gemeinsam mit Amnesty International, der Diakonie Deutschland, dem Deutschem Caritasverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, PRO ASYL und vielen weiteren Organisationen und Verbänden hat der Paritätische den Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland veröffentlicht.

Unter dem Motto „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen“ wird die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen, sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate, gefordert. Es braucht Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten. Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/anker-zentren-und-vergleichbare-einrichtungen-abschaffen/

Bundestagswahl 2021 – Kompromisslos für die Menschenrechte

Unternimmt die Bundesregierung genug, um Menschen vor rassistischen Übergriffen zu schützen? Ist Deutschland auf dem Weg zu einer menschenrechtsbasierten Klimapolitik? Alle sprechen von Digitalisierung, doch wer denkt an unsere Privatsphäre?
Die Bundestagswahl fällt in eine Zeit großer Unsicherheit. Die Corona-Krise berührt den Kern unseres gesellschaftlichen Miteinanders und betrifft dabei oft Menschen, die sowieso bereits Diskriminierung ausgesetzt sind.

Für Amnesty steht fest: Eine gerechte und sichere Zukunft für ALLE ist nur machbar, wenn Menschenrechte der entscheidende Maßstab für die Politik der nächsten Bundesregierung sind. Die kommende Bundestagswahl am 26. September 2021 ist ein Schlüsselmoment. Wir fordern, dass die kommende Koalition kompromisslos an der Seite der Menschenrechte steht. Nur so kann eine Bundesregierung ihrer nationalen und internationalen Verantwortung gerecht werden.

Wie eine solche Politik der Menschenrechte gelingen kann, zeigen unsere Forderungen zu acht Themenblöcken. Mehr dazu: https://www.amnesty.de/btw21

Hunderte Afghanen dürfen nach Deutschland kommen

von Lucas Grothe, MDR AKTUELL

Über Jahre war Deutschland in Afghanistan auf lokale Hilfskräfte angewiesen. Nun zieht die Bundeswehr ab – und die Ortskräfte sind massiver Bedrohung ausgesetzt. Hunderte Menschen können deshalb in die Bundesrepublik kommen.

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Keine Ausreden mehr! Warum eine Patentfreigabe im Kampf gegen Corona Leben rettet

Die deutsche Bundesregierung blockiert die Patentfreigabe von Corona-Impfstoffen und -Medikamenten und beruft sich dabei auf die Argumente der Pharmalobby. Wir haben die Behauptungen hier genauer unter die Lupe genommen und ziehen das klare Fazit: Keine Ausreden mehr! Die Patenfreigabe ist längst überfällig.

Ddie Bundesregierung soll der Patentfreigabe bei der anstehenden Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) am 8. Juni nicht länger im Weg steht. Damit Impfstoffe, Medikamente, Schutzmasken und vieles mehr weltweit schneller produziert werden können. Antworten zu Fragen zum Thema Patenfreigabe und wie genau Du mitmachen kannst, erfährst Du hier.

Aktion zum 1. Mai noch unterstützen

MENSCHENRECHTE LASSEN SICH NICHT WEGWISCHEN!

Das war das Motto, zu dem wir am 1. Mai aktiv waren. Wer sich gewerkschaftlich engagiert, sich für faire Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen einsetzt, lebt in vielen Ländern gefährlich. Dabei ist das Recht, Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten, in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. So zum Beispiel garantieren sowohl Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 8 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, als auch die allgemeinen Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit das Recht, sich in Gewerkschaft zusammenzuschließen. Amnesty International setzt sich dafür ein, dass dieses Recht auch verwirklicht wird.

Mit den drei vorbereiteten Einzelfälle wollten wir uns rund um den 1. Mai verstärkt einsetzen für:

  • Jorge Pérez Ortega, Jorgito genannt, arbeitete als Reinigungskraft in einem Krankenhaus in Mexiko-Stadt. Ihm wurde keine ausreichende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, die ihn vor einer Corona-Infektion geschützt hätte. Als er öffentlich von dieser Situation berichtete, wurde er entlassen. Gerade Reinigungskräfte stehen bei der Pandemiebekämpfung an vorderster Front. Ihre Rechte und ihre Gesundheit müssen geschützt werden.
  • Auch im Iran wird weiterhin hart gegen Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen vorgegangen. Der Arbeitsrechtsaktivist Mehran Raoof wurde im Iran aufgrund seines Engagements für bessere Arbeitsbedingungen verhaftet. Seitdem sitzt er in verlängerter Einzelhaft im Evin-Gefängnis ohne Kontakt zu seiner engeren Familie oder einem Rechtsbeistand. Als iranischer und britischer Staatsbürger ist er außerdem in Gefahr, als „diplomatisches Druckmittel“ missbraucht zu werden.
  • Unser dritter Fall ist die Arbeitsrechtsaktivistin und Frauenrechtlerin Li Qiaochu aus China, die am 6. Februar 2021 erneut festgenommen wurde. Für sie hatten wir uns auch letztes Jahr zum 1. Mai mit Erfolg eingesetzt und bleiben nun weiterhin dran.

Natürlich fehlte uns die Musik, das „Bella Ciao“, das Lachen, die Gerüche der Gerichte aus verschiedenen Ländern, die zum gemeinsamen Essen eingeladen haben und vor allem die vielen interessanten Gespräche. Aber wir haben uns unter den uns möglichen Bedingungen solidarisch gezeigt und erreichten Unterstützung für die drei Einzelfälle. Wer sich für die Einhaltung der Menschenrechte und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz einsetzt, darf dafür nicht ins Gefängnis kommen! Wer prekäre Arbeitsbedingungen thematisiert, darf nicht seinen Job verlieren!

Wer die Aktion zum 1. Mai jetzt noch unterstützen möchte: https://www.amnesty.de/gewerkschaft

Aktionskacheln zu geflüchteten Rohingya zum Weltflüchtlingstag

Aufruf #FamilienGehörenZusammen

Sieben (Ober-) Bürgermeister verschiedener Parteien aus Städten und Kommunen, darunter der Präsident des Deutschen Städtetages, haben sich als Erstunterzeichner dem Aufruf #FamilienGehörenZusammen angeschlossen. Ebenso unterstützen rund 200 zivilgesellschaftliche Organisationen den Aufruf – von Amnesty International, Caritas und Diakonie, über Landeskirchen, den Kinderschutzbund, bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO.

Bitte Mailaktion für Ende der Polizeigewalt in den USA unterstützen!

Am 20. April 2021 wurde der Polizist, der George Floyd im Mai vergangenen Jahres getötet hatte, in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die Erleichterung darüber darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass rassistische Polizeigewalt gegen Schwarze Menschen in den USA weiterhin trauriger Alltag ist. Viele Menschen, die dagegen demonstrieren, haben selbst Repression und exzessive Gewalt durch die Polizei erlitten. Amnesty International hat dokumentiert, wie Polizist_innen in den USA Tränengas, Gummigeschosse und Pfefferspray bei weitgehend friedlichen Anti-Rassismus-Protesten einsetzten. Trotz der Repression geben die Menschen nicht auf: Sie fordern weiter Gerechtigkeit, Menschlichkeit und grundlegende Veränderungen in der Polizeiarbeit der USA.
Das Urteil im Fall George Floyd kann ein Wendepunkt werden. Schreibe jetzt einen Appell an die Behörden in den Vereinigten Staaten und fordere sie auf, die US-Polizei nachhaltig zu reformieren. Die Menschenrechtsverletzungen und rassistische Polizeigewalt müssen aufhören!
George Floyd war ein unbewaffneter Schwarzer Mann. Er starb, nachdem am 25. Mai 2020 in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota ein Polizist minutenlang auf seinem Nacken kniete. Sein Tod ist kein Einzelfall. Er reiht sich ein in eine Serie von rassistischen Gewalttaten gegen Schwarze Menschen, die das Ausmaß von Gewalt und Diskriminierung in den USA sichtbar machen.

Hier geht es zur E-Mail-Aktion: www.amsty.de/vbc1s

Die Mitarbeitenden der US-Sektion von Amnesty International  planen für die Zeit kurz nach dem 25. Mai eine Übergabe aller weltweit gesammelten Unterschriften an den US-Justizminister. Danke für die wertvolle Unterstützung im Voraus!