Kabinett billigt Gesetzentwurf, Flüchtlinge können auf Familiennachzug hoffen

MiGAZIN Von Redaktion – 11. Mai 2018

Kabinett billigt Gesetzentwurf
Flüchtlinge können auf Familiennachzug hoffen

Vor zwei Jahren ging es für viele nicht mehr weiter: Flüchtlinge, die nur einen untergeordneten Schutzstatus hatten, durften ihre Ehegatten und Kinder nicht nachholen. Das soll sich ändern – wenn auch begrenzt. Maximal 1.000 Angehörige pro Monat sollen kommen dürfen. Von Mey Dudin

Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutzstatus können wieder auf den Nachzug ihrer Familien hoffen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin eine Neuregelung auf den Weg, wonach der im Frühjahr 2016 ausgesetzte Familiennachzug ab August wieder möglich sein soll. Allerdings ist dieser auf 1.000 Angehörige pro Monat begrenzt.

Der Bedarf ist deutlich höher: Es gibt an den deutschen Auslandsvertretungen schon rund 26.000 Terminanfragen der Angehörigen von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervorgeht. In den Auslandsvertretungen werden die Visa-Anträge für den Familiennachzug eingereicht. Nach Angaben der Bundesregierung hielten sich zum Stichtag 31. März 2018 rund 200.000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Deutschland auf – etwa 140.000 sind Syrer.
Bundesverwaltungsamt trifft Auswahl
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte klar, dass für diese Flüchtlinge ein Anspruch auf Familiennachzug künftig nicht mehr bestehe. Er setze bei diesen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz auf einen begrenzten Familiennachzug mit einer humanitären Auswahl nach klaren Kriterien. Diese Auswahl treffe das Bundesverwaltungsamt. Der Nachzug gilt für Mitglieder der Kernfamilie, also Ehepartner, Kinder und Eltern von minderjährigen Flüchtlingen.
Laut Seehofer gilt in der Startphase des Gesetzes die Grenze von 5.000 Visa in fünf Monaten. Anträge vom August können dann also auch noch im September oder Oktober bearbeitet werden. Ab 1. Januar 2019 gelte aber die strikte Grenze von 1.000 im Monat.
Bundestag und Bundesrat müsse noch zustimmen
Ausgeschlossen ist der Familiennachzug laut Entwurf, wenn eine Ausreise aus Deutschland kurzfristig zu erwarten ist, wenn die Ehe nicht vor der Flucht geschlossen wurde oder wenn ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat vorliegt. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) widersprach Medienberichten, wonach sogenannten Gefährdern in Ausnahmefällen der Familiennachzug gestattet wird. Gefährder seien nach wie vor von der Familienzusammenführung ausgenommen, betonte sie. Allerdings könne bei Personen, die früher einmal als Gefährder galten, sich aber glaubhaft losgesagt hätten, die Möglichkeit eines Nachzugs der Familie geprüft werden. Glaubhaft losgesagt haben sich laut Barley etwa Personen, die mit den Behörden zusammenarbeiten, um Straftaten zu verhindern.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass sein Ministerium diesen Zusatz nur widerwillig mittrage. „Wir tragen das so mit, vor allem weil die Letztentscheidung beim Bundesinnenministerium liegt“, sagte er dem Blatt und betonte: „Wir haben da die Hand drauf.“
Pro Asyl kritisiert Regelung
Die Caritas äußerte die Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern, vor allem weil künftig nach komplizierten Kriterien entschieden werde. Die Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen forderte die Regierung auf, dafür einstehen, dass Deutschland seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht werde. Pro Asyl kritisierte, dass aus dem Grundrecht auf Familie ein „Gnadenrecht des Staates“ werde. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betonte, dass das Regelwerk gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.
Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, forderte Nachbesserungen. Das monatliche Kontingent von 1.000 Personen nannte sie „willkürlich“. Grüne und Linke kündigten Widerstand gegen das Gesetz im Parlament an. Der Bundestag dürfe diesem „verfassungswidrigen Gesetz“ auf keinen Fall zustimmen, erklärte die Innen-Expertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Die Grünen-Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, erklärte, dass ihre Partei das Gesetz entschieden ablehnen werde. (epd/mig)

Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT 

Düsseldorf bis 22.06.2018 Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT

Die Ausstellung MENSCHEN AUF DER FLUCHT  ist in Düsseldorf im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstrasse 4 in Düsseldorf bis 22.06.2018, 16:00 Uhr zu sehen. Am vergangenen Donnerstag wurde sie von Minister Stamp und Amnesty Generalsekretär Markus N. Beeko eröffnet.

Die 30 Tafeln einer Magnum-Photos-Ausstellung erzählen eine große Geschichte – die von Flucht und Vertreibung.
Die beeindruckenden Bilder erlauben einen Einblick in die individuellen, alltäglichen Geschichten von geflüchteten Menschen: Was heißt es, auf der Flucht zu sein? Was bedeutet es, gesellschaftlicher Umwälzung, Bedrohung und Tod zu begegnen und gezwungen zu sein, das eigene Zuhause zu verlassen, um einen sicheren Ort zu suchen?
Große Fluchtbewegungen sind nichts Neues. Die Ausstellung umreißt die vergangenen 70 Jahre und blickt zurück bis zum Zweiten Weltkrieg – einer Zeit massiver Vertreibungen.
Die internationale Fotoagentur Magnum, mit ihren vielen namenhaften Fotografinnen und Fotografen (z.B. Sebastiao Salgado oder Henri-Cartier Bresson) zeigt in Kooperation mit der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International eindrucksvolle Momentaufnahmen zum Leben von Menschen auf der Flucht seit 1948 bis heute – aber auch, wie diese zum neuen Lebensalltag wird und Notlösungen zum Dauerzustand werden. Durch die unterschiedlichen Zeitpunkte und auch Orte der Motive zeigt die Ausstellung, dass Flucht seit 70 Jahren ein gegenwärtiges Thema darstellt und sich die Gegebenheiten in den letzten sieben Jahrzenten global gesehen kaum geändert haben. Die meisten dieser Fotografinnen und Fotografen widmen sich der Dokumentation von bewaffneten Konflikten, Krisen, Unruhen und gesellschaftlichen Umbrüchen in allen Teilen der Welt: von Syrien, Irak und Libyen über Vietnam, Hongkong und Russland bis hin zur Türkei, Griechenland, Österreich und Frankreich.
Die Ausstellung zeigt Fotos von schutzsuchenden Menschen im Zeitraum von 1948 bis heute. Dabei handelt es sich um eindrucksvolle Bilder aus allen Teilen der Welt: von Syrien, Irak und Libyen über Vietnam, Hongkong und Russland bis hin zur Türkei, Griechenland, Österreich und Frankreich. Die Fotos zeigen Momentaufnahmen der Flucht, aber auch, wie diese zum neuen Lebensalltag wird und Notlösungen zum Dauerzustand werden. Durch die unterschiedlichen Zeitpunkte und auch Orte der Motive zeigt die Ausstellung, dass Flucht seit 70 Jahren ein gegenwärtiges Thema darstellt und sich die Gegebenheiten in den letzten sieben Jahrzenten global gesehen kaum geändert haben.
Öffnungszeiten der Ausstellung: Montag bis Donnerstag: 08.00-16.30 Uhr, Freitag: 08.00-16.00 Uhr
Die Ausstellung findet im Foyer und in der sechsten Etage statt.

In den Sommerferien wird die Ausstellung in der Aachener Citykirche zu sehen sein. Nähere Informationen folgen zeitnah.

 

Mit unserer Konzertlesung am Tag gegen Rassismus (21. März) haben wir den Jahreskreis geschlossen-ein Jahr lang organisieretn wir immer wieder Veranstaltungen rund um das Buch DURCH DIE WAND

  1. März 2018

Unsere letzte Konzertlesung zum Buch DURCH DIE WAND im ALTEN SCHLACHTHOF
fand in Eupen am Tag gegen Rassismus statt.
Ein Jahr lang organisierten wir immer wieder, in verschiedenen
Kooperationen, Veranstaltungen zu diesem bemerkenswerten und berührenden
Buch.

Schauspielerin Annette Schmidt vom Theater K in Aachen hat aus dem
autobiografischen Text, geschrieben von Nizaqete Bislimi, vorgelesen.
Wie hat die junge Frau es vom Flüchtling zur erfolgreichen
Rechtsanwältin geschafft? Begleitet wurde die Lesung von einem
orientalisch angehauchten Konzert von Mah-e Manouche.

Zur Autorin und dem Buch:
Nizaqete Bislimi hatte eine glückliche Kindheit, sie wuchs in der
Geborgenheit einer Großfamilie auf, die mütterlicherseits den Roma
angehörte; die Verwandten des Vaters waren Hashkali. Wie ihre
albanischen Nachbarkinder ist sie muslimisch, besucht mit ihnen
gemeinsam die Schule. Doch Anfang der 1990er Jahre wachsen die
Spannungen zwischen Serbinnen und Serben sowie Albanerinnen und
Albernern. Die Volkszugehörigkeit der Eltern wird nun zunehmend zum
Auslöser von Diskriminierungen und Ausgrenzungen. 1993 wird das
14-jährige Mädchen von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern außer Landes
gebracht.
Angekommen in Deutschland ist Nizaqete getrieben von einem Hunger nach
Bildung. Weniger die Enge in den Flüchtlingsunterkünften werden zur
Belastung für die Familie als vielmehr die existentiellen Sorgen um die
ungewisse Zukunft. Erst 2007, also 14 Jahre, später erhielten Nizaqete
Bislimi und ihre Familie das Aufenthaltsrecht. Zu dieser Zeit war sie
bereits Referendarin im Staatsdienst und sprach deutsches Recht.
Nizaqete Bislimi  arbeitet heute als Rechtsanwältin in einer Essener
Anwaltskanzlei und ist Erste Vorsitzende des „Bundes Roma Verbands e.V.“
Sie sagt: „Es gibt viele erfolgreiche Roma in Deutschland. Doch die
meisten geben sich nicht als Roma zu erkennen. Aus Angst vor den alten
Stigmata.“

Mit Unterstützung der Buchhandlung LOGOS konnten wir einen Büchertisch
organisieren.

Danke für alle Unterstützung und das Interesse an dem Thema!

 

Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen

Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem
Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der
gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum
Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)

Urteil Bundesverfassungsgericht

Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst starten

MIGAZIN vom 3. April 2018

Seehofers Masterplan
Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst starten
Bis Herbst soll das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Dort soll das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden. Weiteres Ziel der Bundesregierung sei es, die Zahl der Abschiebehaftplätze zu erhöhen.

Die Bundesregierung will bis Herbst das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Es werde „in Verantwortung der Bundespolizei“ betrieben, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“. Die Einrichtung soll als Modell für die sogenannten Ankerzentren dienen, in denen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das gesamte Asylverfahren abgewickelt und beschleunigt werden soll. „Ich bin zuversichtlich, dass wir nach den Osterfeiertagen ein Eckpunktepapier vorlegen können“, sagte Mayer.

Es würde sich anbieten, für das Modellprojekt eine schon vorhandene Einrichtung zu nutzen, sagte der CSU-Politiker. Denkbare Standorte wären Manching oder Bamberg in Bayern, wo es bereits Transitzentren gibt. Auch die Erstaufnahmeeinrichtung im hessischen Gießen kommt in Betracht. Dort gibt es Platz für insgesamt 13.000 Menschen, dazu weitere 3.000 Plätze in ehemaligen Kasernen der US-Truppen.
Regierung will Zahl der Abschiebehaftplätze erhöhen
Das Ziel der Bundesregierung müsse es zudem sein, „die Zahl der Abschiebehaftplätze erheblich zu erhöhen“, sagte Mayer. 400 Abschiebehaftplätze in ganz Deutschland seien „deutlich zu wenig“. Der Bund werde künftig mehr Verantwortung übernehmen. Aber auch die Länder müssten sich stärker einbringen, sagte der Innenstaatssekretär.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD unter anderem die Errichtung sogenannter Anker-Zentren vereinbart, in denen Asylverfahren komplett abgewickelt und aus denen heraus gegebenenfalls auch Rückführungen stattfinden sollen. Bundesinnenminister Seehofer hatte nach Amtsantritt zudem einen „Masterplan für Abschiebungen“ angekündigt. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Der Bund will aber prüfen, ob und wie er Zuständigkeiten an sich ziehen oder die Länder unterstützen kann. (epd/mig)

Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges – Neue Arbeitshilfe erschienen

Das Thema Familienasyl gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Fragen hierzu treten nicht nur in der Asylverfahrensberatung auf, sondern gerade auch bei den Beratungsstellen, die bei der Familienzusammenführung unterstützen. Auf die Frage, ob es besser ist, einen Antrag auf Familienasyl zu stellen oder sich auf die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu beschränken, gibt es keine pauschale Antwort. Dies muss vielmehr individuell in jedem Fall entschieden werden und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Aus diesem Grund wurde die Arbeitshilfe „Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges“veröffentlicht, die dabei helfen soll, alle für diese wichtige Entscheidung wesentlichen Faktoren zu kennen und im Einzelfall richtig zu entscheiden.

Sie finden die Arbeitshilfe auf der Homepage des Paritätischen: 
http://www.der-paritaetische.de/publikationen/familienasyl-und-internationaler-schutz-fuer-familienangehoerige-im-kontext-des-familiennachzuges/

Unsere Veranstaltung zum Weltfrauentag in Aachen

Zu unserer Arbeit für besonders schutzbedürftige Flüchtlingen gehört
auch, dass wir jedes Jahr zum Weltfrauentag (8.3.) und zum Tag gegen
Gewalt an Frauen (25.11.) in Kooperation mit dem Eine Welt Forum und der
Volkshochschule Aachen eine Informationsveranstaltung durchführen.

Am 8. März 1911 wurde der Internationale Frauentag erstmals gefeiert,
doch er wurde erst 1977 nach langen Debatten von den Vereinten Nationen
anerkannt. Unser Blick richtet sich auf Menschenrechtsverletzungen, von
denen Frauen in besonderer Weise betroffen sind – eben weil sie Frauen
sind.

Als Länderthema haben wir uns mit dem KOSOVO beschäftigt, wo Überlebende
von sexueller Gewalt im Kosovokonflikt nun zwar eine monatliche Rente
erhalten, es aber immer noch keine strafrechtliche Aufarbeitung gibt.

Online-Gewalt gegen Frauen war ein weiteres Thema, das wir aufgegriffen
haben. Diese ist auf großes Interesse gestossen. Eine von Amnesty
International in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass Gewalt in sozialen
Netzwerken (wie z. B. Hassmails, Bloßstellungen) die freie Meinungsäußerung
vor allem von Frauen und marginalisierten Gruppen beeinträchtigt.

In diesem Jahr freuten wir uns über die Mitwirkung der Künstlerin Seren
Basogul, die uns ihr Projekt Cover/Discover vorstellte. Dabei handelt es
sich um Porträtserien von sechs Frauen, die in Deutschland leben, jedoch
unterschiedlicher Herkunft sind. Die äußerliche Veränderung der
einzelnen Person innerhalb einer Serie und die damit einhergehende
Veränderung der Wirkung auf den Betrachter und konsekutiv dessen
subjektive Interpretation, sollen den Betrachter anregen, bestimmte
Denkmuster einer Prüfung zu unterziehen und aufzeigen, dass Vieles
komplexer ist, als es scheint. Verinnerlichte Schemata, Gedankengänge,
die sich automatisiert unter gewissen Voraussetzungen abspielen,
kristallisieren sich heraus.
Das passte hervorragend zu einer Aktion iranischer Frauen gegen
Zwangsverschleierung, das vom Internationalen Sekretariat unterstützt
wird. In Aachen hatte der iranische Kulturverein das Thema aufgegriffen
und führte die Aktion, bei der Frauen Kopftücher an Stöcken durch die
Luft schwenken, durch.

Für einen Rahmen mit zum Thema passenden Liedern sorgte Juan Pablo
Raimundo mit seiner Gitarre.

Hilfsbedarf im Jemen

hib – heute im bundestag Nr. 153

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi., 14. März 2018, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

Hilfsbedarf im Jemen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bedarf an humanitärer Hilfe im Jemen wird für Jahr 2018 auf insgesamt 2,96 Milliarden US-Dollar geschätzt. Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Vereinten Nationen in einer Antwort (19/937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/596) schreibt, seien wegen des anhaltenden Jemen-Konfliktes 22,2 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon seien 11,3 Millionen Menschen in einer akuten Notlage. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen gehe von derzeit zwei Millionen Binnenvertriebenen aus, rund 190.000 Menschen hätten das Land seit Beginn des Konfliktes verlassen, die meisten von ihnen in die benachbarten Länder Oman, Somalia, Saudi-Arabien, Dschibuti, Äthiopien und Sudan.

Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus

Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus
hib – heute im bundestag Nr. 141
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

 

Fr., 9. März 2018, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss laut Asylgesetz spätestens nach Ablauf von drei Jahren die Voraussetzungen für den gewährten Asylstatus im Einzelfall überprüfen. In den vergangenen Jahren kam es dabei in etlichen Fällen auch auf Grund einer veränderten Lage im Herkunftsland des Asylbewerbers zu einer „vertieften Detailprüfung“, wie es in der Antwort (19/991) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/735) der AfD-Fraktion heißt.

Für das Jahr 2013 sind 369 solche Fälle aufgeführt, darunter die meisten bei Staatsangehörigen aus Syrien (72), gefolgt von Pakistan (65), Iran (59), Irak (58) und Afghanistan (42). Für das Jahr 2014 sind 1.293 Fälle genannt. Betroffen waren erneut vor allem Staatsangehörige aus Syrien (521), Irak (170), Sri Lanka (75), Iran (71) und Afghanistan (59).