Ungarn verstößt gegen EU-Recht

Ungarn droht eine erneute Niederlage vor dem EuGH. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ verstößt nach Einschätzung des Generalanwalts gegen EU-Recht. Das Gesetz sieht auch Strafen für Flüchtlingshelfer vor.
Weitere Informationen: https://www.tagesschau.de/ausland/ungarn-eugh-103.html

Syrien: Urteil im Koblenz-Prozess wichtiger Schritt gegen Straflosigkeit

m weltweit ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz an diesem Mittwoch Eyad A. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Amnesty International begrüßt das Urteil als wichtiges Signal gegen die Straflosigkeit und einen ersten Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die syrische Bevölkerung.

https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-syrien-prozess-koblenz-staatliche-folter-urteil

Urgent Action wegen Verdacht auf Entführung

Hüseyin Galip Küçüközyiğit, der ehemalige Rechtsberater des Premierministeriums, der nach dem Putschversuch 2016 entlassen wurde, wird seit dem 29. Dezember 2020 vermisst. Seine Familie vermutet, dass er dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen ist, sämtliche Bemühungen, ihn ausfindig zu machen, waren bislang vergeblich. Die Behörden bestreiten, dass er sich in staatlichem Gewahrsam befindet. Die türkischen Behörden müssen umgehend Ermittlungen einleiten, um den Aufenthaltsort von Hüseyin Galip Küçüközyiğit zu klären, und seine Familie über deren Fortgang auf dem Laufenden halten…

Die komplette Eilaktion findet sich im Internet hier: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/tuerkei-verdacht-auf-entfuehrung-untersuchen-2021-02-02

VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebungen nach Afghanistan

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 3.2.2021

Asyl Afghanistan: Abschiebungsverbot für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter ohne soziales oder familiäres Netzwerk und ohne Vorliegen sonstiger begünstigender Umstände

Datum: 03.02.2021

Kurzbeschreibung: Derzeit darf auch ein alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger, erwachsener Mann regelmäßig nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Anderes gilt dann, wenn in seiner Person besondere begünstigende Umstände vorliegen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Rückkehrer in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden. Damit hat die Klage eines Asylbewerbers in der Berufungsinstanz insoweit Erfolg, als es um die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Afghanistan geht.

Der aus Afghanistan stammende Kläger war im Frühjahr 2016 ins Bundesgebiet eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Seine gegen den ablehnenden Asylbescheid erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen. Im hierauf durchgeführten Berufungsverfahren ging es allein um die Frage, ob der Kläger nach Afghanistan abgeschoben werden darf oder ob für ihn ein Abschiebungsverbot besteht.

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat im Berufungsverfahren in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung eine Sachverständige zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lebensbedingungen in Afghanistan, insbesondere in der Hauptstadt Kabul, befragt. Hierzu hatte die Sachverständige dem Senat zuvor bereits ein schriftliches Gutachten vorgelegt.

In seinem auf die mündliche Verhandlung ergangenen Urteil hält der 11. Senat zumindest vorerst nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach einem leistungsfähigen, erwachsenen Mann – unabhängig davon, ob er vor Ort über ein aufnahmebereites und tragfähiges, familiäres oder soziales Netzwerk verfügt – in Afghanistan in der Regel nicht die Verelendung droht. Nach Würdigung der Ausführungen der Sachverständigen und Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass sich inzwischen die wirtschaftliche Lage in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie derart verschlechtert hat, dass ein Rückkehrer aus dem westlichen Ausland keine realistische Aussicht hat, auf dem Tagelöhnermarkt eine Arbeit zu finden, sofern er nicht vor Ort über ein familiäres oder soziales Netzwerk verfügt, das ihm Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft. Ohne die Erzielung eines Erwerbseinkommens und ohne versorgendes Netzwerk oder ausreichendes Vermögen ist die Sicherung der eigenen Existenz in Afghanistan indes nicht möglich. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Klägers ist der Senat nach diesen Maßstäben zu der Überzeugung gelangt, dass in seinem Fall ein Abschiebungsverbot festzustellen ist.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (Az. A 11 S 2042/20).

Hinweis:

Das ebenfalls am 15. Dezember 2020 verhandelte Verfahren eines weiteren Klägers (A 11 S 2091/20) ist bereits durch Einstellungsbeschluss vom 18. Dezember 2020 erledigt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Danke für viele Wollspenden und tatkräftige Unterstützung unseres STRICKEN GEGEN DIE KÄLTE!

Hier die ersten Fotos aus dem Libanon. Unsere Pakete sind alle angekommen. Ein Großteil konnte schon abgeholt werden und wird sortiert. Einige Pakete sind noch beim Zoll. Da derzeit im Libanon ein Lockdown ist, können diese Pakete erst nach dem Lockdown abgeholt werden. Lina, unserer Kooperationspartnerin vor Ort, ist sehr glücklich über die 230 kg gespendeter Wollsachen, die wir im Dezember schicken konnten.
Unsere Sachen sind immer willkommen. Aber jetzt sind sie besonders von Nöten. In einem Konflikt zwischen Libanesen und syrischen Flüchtlingen wurde ein Flüchtlingslager von Libanesen angezündet und viele schutzsuchende Menschen haben alles verloren, was sie hatten. Hier ist ein Artikel zum Vorfall im Libanon: http://www.naharnet.com/stories/en/278037

So freuen wir uns weiter über Wollspenden und fertig Gestricktes, denn auch im Libanon ist jetzt Winter.
Ihre Spenden können montags kontaktlos abgegeben werden:
Martin Pier
Bistum Aachen
Büro der Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land
Eupener Str. 134, 52066 Aachen
Tel.: 0241 4790134 – Fax: 0241 4790222
E-Mail: martin.pier@bistum-aachen.de


EU-Grenzsicherung und Menschenrechte

Frontex und die Pushback-Vowürfe

Der EU-Grenzschutzagentur Frontex wird vorgeworfen, an illegalen Pushbacks beteiligt zu sein. In mehreren Fällen soll sie davon gewusst haben, dass die griechische Küstenwache Flüchtlinge auf dem Mittelmeer abdrängte, anstatt sie an Land zu nehmen. Die Aufarbeitung läuft nur schleppend.

Der Deutschlandfunk hat in der vergangenen Woche eine ausführliche Sendung über die jüngsten Vorwürfe gegen Frontex gesendet. Die Sendung kann unter
https://www.deutschlandfunk.de/eu-grenzsicherung-und-menschenrechte-frontex-und-die.724.de.html?dram:article_id=491339
noch einmal angehört werden.

Stricken gegen die Kälte

Eine unserer Aktionen, mit der wir besonders viele Menschen in Aachen und sogar deutschlandweit erreichen, ist das Strickcafé und die damit verbundenen Woll- sammeltage.
Die Wollsammeltage finden zweimal jährlich statt und es gibt immer einen Länder-schwerpunkt mit Flüchtlingsbezug. So haben wir schon über den Iran und den Irak, den Libanon und Afghanistan, die Situation von Roma in den Balkanländern und die Türkei informieren können.
Leidenschaft für das Stricken haben die Frauen des Strickcafés – mit der gesammelten Wolle haben sie auch das Material, um jeden Mittwoch im Strickcafé gemeinsam zu stricken und sich auszutauschen. Die fertigen Strickwaren werden dann über uns persönlich bekannte Kontakte in die Zielländer geschickt, die beim Stricken gemeinsam als Länderschwerpunkt ausgewählt wurden.
Eigentlich alles ganz einfach und eine Frage der Organisation? Mitnichten! Beim Zielland Iran, in das die gestrickten Sachen an Flüchtlinge aus Afghanistan geschickt wurden, konnten aus Sicherheitsgründen immer nur kleine Pakete geschickt werden, damit das Ganze nicht auffällt. Eines Tages kamen Pakete zurück und es mussten und konnten andere Wege gefunden werden, um die Spenden in die richtigen Hände kommen zu lassen. Alle unsere Pakete sind angekommen und die Sachen konnten an Flüchtlinge verteilt. Es wurde bei einer vermeintlich ganz simplen Aktion, dem Stricken, viel über die Situation afghanischer Flüchtlinge im Iran gesprochen und viele Teilnehmerinnen des Strickcafés unterstützten die Petition gegen Abschiebungen nach Afghanistan sowie die Mahnwache „Abschiebestopp nach Afghanistan“.
Motivierend für die Strickerinnen sind natürlich solche Rückmeldungen: Meine Freundin im Iran hat erzählt, dass die Kinder sich riesig gefreut haben. Sie haben sogar gesagt, weil sie jetzt schöne warme Kleider geschenkt bekommen, werden sie in der Schule sehr fleißig sein mit der Hoffnung, dass sie nochmal so was bekommen können. Ist das nicht süß?! Vielen Dank euch für diese wertvolle Freude!
Die Freude, wenn die Pakete am Bestimmungsort angekommen sind, ist im Strickcafé immer groß. Wichtig sind auch Fotos, auf denen die selbst gestrickten Sachen wiedererkannt werden können.
Ein ähnliches Beispiel ist die Türkei. Von zwei Projekten, an die unsere Spenden gehen sollten, war der halbe Vorstand plötzlich inhaftiert und somit die Menschenrechtssituation in der Türkei intensiv diskutiertes Thema beim Stricken. Die Motivation, die Situation in der Türkei weiter in die Öffentlichkeit zu tragen und Flüchtlinge dort zu unterstützen, ist so groß, dass ein ganzes Jahr zugunsten der Türkei handarbeitet wurde.
Mit Wollsammeltagen und dem damit verbundenen Interesse der lokalen Medien erreichen wir viele Menschen, die dann über das eigentlich völlig unpolitische Stricken etwas von unseren Länderinformationen und die Amnesty-Flüchtlingsarbeit erfahren und diese auch zahlreich unterstützen.
Üblicherweise (bis zur Pandemie und hoffentlich bald wieder) finden die Wollsammeltage in der Citykirche statt. Gestrickt wird im Welthaus bzw. im Garten des Wethauses in Aachen. Das Porto für die Pakete, Versand von Einladungen etc. läuft über den Kooperationspartner im Bistum, das Büro der Regionen. Besonders freuen wir uns über Spenden, die uns regelmäßig immer wieder erreichen und helfen, das Strickcafé seit 2014 durchführen zu können. Eine besonders kreative Unterstützerin nutzt ihre Strickkurse, um für das Projekt zu werben und dann sowohl Wolle als auch Spenden zu gewinnen. Viele Frauen, die sich nicht mehr so häufig aus dem Haus wagen, stricken zu Hause und freuen sich, so auch das STRICKEN GEGEN DIE KÄLTE unterstützen zu können.
Es ist ein Projekt, das vielen Unterstützenden sehr ans Herz gewachsen ist. Weiterhin gilt: Wir wissen um die therapeutische Wirkung des Strickens und wollen gemeinsam gegen die Kälte stricken. Die fertiggestellten Strickwaren können, wenn gewünscht, auf sicherem Weg zu Flüchtlingen in Krisenregionen geschickt werden. Herzlich eingeladen sind Flüchtlingsfrauen und alle, die Stricken lernen möchten, sich mit ihrer Häkelarbeit zu uns gesellen wollen oder die Begegnung mit Flüchtlingen suchen. Bei den Treffen erfahren wir mehr über die Situation in den Ländern, aus denen Menschen kommen, um in Europa Schutz zu suchen. Dank unserer erfolgreichen Wollsammelaktionen können wir das Material stellen.

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt aufnehmen: Ingeborg Heck-Böckler i.heck-boeckler@amnesty-aachen.de oder asylgruppe1206@amnesty-aachen.de

Weitere Informationen unter: https://save-me-aachen.de/ oder bei Facebook: https://facebook.com/savemeaachen