Aktionskacheln zu geflüchteten Rohingya zum Weltflüchtlingstag
Repatrierung – aber nur, wenn Sicherheit und Menschenrechte gewährleistet sind Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht Die Rohingya-Flüchtlinge hanen ein Recht, angehört zu werden
Sieben (Ober-) Bürgermeister verschiedener Parteien aus Städten und Kommunen, darunter der Präsident des Deutschen Städtetages, haben sich als Erstunterzeichner dem Aufruf #FamilienGehörenZusammen angeschlossen. Ebenso unterstützen rund 200 zivilgesellschaftliche Organisationen den Aufruf – von Amnesty International, Caritas und Diakonie, über Landeskirchen, den Kinderschutzbund, bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO.
Am 20. April 2021 wurde der Polizist, der George Floyd im Mai vergangenen Jahres getötet hatte, in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die Erleichterung darüber darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass rassistische Polizeigewalt gegen Schwarze Menschen in den USA weiterhin trauriger Alltag ist. Viele Menschen, die dagegen demonstrieren, haben selbst Repression und exzessive Gewalt durch die Polizei erlitten. Amnesty International hat dokumentiert, wie Polizist_innen in den USA Tränengas, Gummigeschosse und Pfefferspray bei weitgehend friedlichen Anti-Rassismus-Protesten einsetzten. Trotz der Repression geben die Menschen nicht auf: Sie fordern weiter Gerechtigkeit, Menschlichkeit und grundlegende Veränderungen in der Polizeiarbeit der USA.
Das Urteil im Fall George Floyd kann ein Wendepunkt werden. Schreibe jetzt einen Appell an die Behörden in den Vereinigten Staaten und fordere sie auf, die US-Polizei nachhaltig zu reformieren. Die Menschenrechtsverletzungen und rassistische Polizeigewalt müssen aufhören!
George Floyd war ein unbewaffneter Schwarzer Mann. Er starb, nachdem am 25. Mai 2020 in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota ein Polizist minutenlang auf seinem Nacken kniete. Sein Tod ist kein Einzelfall. Er reiht sich ein in eine Serie von rassistischen Gewalttaten gegen Schwarze Menschen, die das Ausmaß von Gewalt und Diskriminierung in den USA sichtbar machen.
Hier geht es zur E-Mail-Aktion: www.amsty.de/vbc1s
Die Mitarbeitenden der US-Sektion von Amnesty International planen für die Zeit kurz nach dem 25. Mai eine Übergabe aller weltweit gesammelten Unterschriften an den US-Justizminister. Danke für die wertvolle Unterstützung im Voraus!
Mit in dem Flüchtlingsteam ist auch Yusra Mardini. Für sie und ihre Schwester setzte sich Amnesty International im Rahmen des Briefmarathons 2019 ein.
BRIEFMARATHON 2019
GRIECHENLAND – SARAH MARDINI UND SEÁN BINDER
Weil sie Menschenleben retteten, haben Sarah Mardini und Seán Binder bereits mehr als 100 Tage im Gefängnis verbüsst. Die Behörden werfen Sarah und Seán Spionage, Schlepperei und Mitgliedschaft in einem kriminellen Netzwerk vor. Ihnen drohen bis zu 25 Jahre Haft
Pressemitteilung UNHCR:
Berlin, 8. Juni 2021
Größte Gruppe des Flüchtlingsteams kommt aus Deutschland
UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, begrüßt die Vorstellung des Flüchtlingsteam für die Olympischen Spiele in Tokio durch das Internationale Olympische Komitee. Nach jahrelangem Training werden 29 Flüchtlinge nach Japan reisen, um im nächsten Monat an den Spielen teilzunehmen. Sie werden in zwölf Sportarten um Medaillen kämpfen und dabei ein kraftvolles Signal der Hoffnung und der Solidarität übermitteln und so auch auf das Schicksal der 80 Millionen Vertriebenen auf der Welt aufmerksam machen.
„Ich bin begeistert und gratuliere jedem der Athleten, die in das Flüchtlingsteam für Tokio 2020 berufen wurden“, sagte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, der auch stellvertretender Vorsitzender der Olympic Refugee Foundation ist. „Sie sind eine einzigartige Gruppe von Menschen, die die Welt inspirieren. UNHCR ist sehr stolz darauf, sie bei den Olympischen Spielen in Tokio zu unterstützen. Krieg, Verfolgung und Flucht zu überleben, macht sie schon zu außergewöhnlichen Menschen. Aber dass sie nun auch als Sportler auf der Weltbühne brillieren, erfüllt mich mit großem Stolz.“
„Es zeigt, was möglich ist, wenn Flüchtlingen die Chance gegeben wird, ihr Potenzial voll auszuschöpfen“, sagte Grandi weiter. „Diese Athleten verkörpern die Hoffnungen und das Streben der mehr als 80 Millionen Menschen auf der Welt, die durch Krieg und Verfolgung entwurzelt wurden. Sie erinnern uns daran, dass jeder die Chance verdient, im Leben erfolgreich zu sein.“
Unter den 29 Sportlerinnen und Sportlern sind gleich sieben, die in Deutschland Schutz gefunden haben. Damit ist dieses Kontingent das größte innerhalb des Flüchtlingsteams. Die sieben in Deutschland lebenden und trainierenden Sportlerinnen und Sportler sind:
* Ahmad Alikaj, Judo, geboren 1991 in Syrien, trainiert in Hamburg
* Alaa Maso, Schwimmer, geboren 2000 in Syrien, trainiert in Hannover
* Kimia Alizadeh Zenozi, Taekwondo, geboren 1998 in Iran, trainiert in Aschaffenburg
* Saeid Fazloula, Kanu, geboren 1992 in Iran, trainiert in Karlsruhe
* Wael Shueb, Karate, geboren 1988 in Syrien, lebt und trainiert in Hessen
* Wessam Salamana, Boxer, 1985 in Syrien geboren, trainiert im Saarland
* Yusra Mardini, Schwimmerin und UNHCR-Botschafterin, nahm bereits an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro teil, 1998 in Syrien geboren, trainiert in Hamburg
Es ist nach Rio 2016 das zweite Mal, dass ein Flüchtlingsteam an Olympischen Spielen teilnimmt. Als Teil seiner mehr als 25-jährigen Partnerschaft mit dem IOC arbeitet UNHCR mit dem Komitee und der Olympic Refugee Foundation zusammen. Gemeinsam wollen diese Partner die Kraft des Sports nutzen, um eine Welt zu schaffen, in der jeder Mensch, der zur Flucht gezwungen ist, eine bessere Zukunft schaffen kann. Gemeinsam mit dem IOC, dem ORF, dem Internationalen Paralympischen Komitee und anderen Partnern fordert UNHCR, das alle geflüchteten Menschen, einschließlich derer mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu Sport haben.
Hinweise:
Sie finden das Flüchtlingsteam im Internetauftritt des IOC hier.
25. Mai 2021
Zum ersten Mal in der Geschichte der Agentur wurden beim Gerichtshof der Europäischen Union rechtliche Schritte gegen FRONTEX wegen Menschenrechtsverletzungen eingereicht.
Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat für zwei betroffende Asylsuchende beim EuGH eine Art Untätigkeitsklage gegen die Frontex-Agentur gemäß Art. 265 AEUV eingereicht, und zwar, wenn ich es richtig sehe, mit der Begründung, dass Frontex es rechtswidrig unterlassen habe, seine Aktivitäten in der Ägäis einzustellen. Details inkl. Klageschrift unter https://www.front-lex.eu.
Statt Seenotrettung im Mittelmeer setzt die EU auf Grenzsicherung.
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex soll aus der Luft Flüchtlingsboote sichten, die Libysche Küstenwache diese dann zurück nach Libyen bringen. Für Juristen ein klarer Bruch des Völkerrechts.
Hier der Link zu dem Beitrag:
Die Schauspielerin und Menschenrechtsaktivistin Katja Riemann hat im griechischen Flüchtlingslager Moria einen überraschenden Film gedreht – über eine Filmschule. Katja Riemanns Beitrag ist ein Film über das Kino, erzählt vom Kino, ist Kino. Es ist ein Film über die Ursprünge des Filmemachens. Um ihn zu drehen, fuhr die Regisseurin in Europas bekanntestes Flüchtlingslager Moria. Was man dort am wenigsten erwarten würde – eine Filmschule – darüber berichtet „…and here we are!“.Mehr dazu hier: Kino im Kopf, Flucht vor der Linse: Die Schauspielerin und Menschenrechtsaktivistin Katja Riemann hat im griechischen Flüchtlingslager Moria einen überraschenden Film gedreht – über eine Filmschule…
Zwischen 2020 und dem 1. April 2021 hat Dänemark die Aufenthaltstitel von 380 Syrer_innen widerrufen oder nicht verlängert und erklärt, Damaskus und die Rif-Region seien wieder „sicher“. Viele der Geflüchteten warten aktuell noch auf eine endgültige Entscheidung in ihren Berufungsverfahren, doch bei 39 ist die Entscheidung bereits gefallen: Ihnen droht die Abschiebung nach Syrien. Amnesty International ist der Ansicht, dass jede Rückführung nach Syrien gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Prinzip verstoßen würde, da Staaten niemanden in ein Land abschieben dürfen, in dem dieser Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Die Zahl der Schiffbrüche im Mittelmeer steigt. Während die EU die libysche Einheitsregierung hofiert, ist die Lage in den Camps des Landes desaströs.
[weiter auf taz.de]
Liga Hessen und Hessischer Flüchtlingsrat geben Handreichung für die Flüchtlingsarbeit heraus
Abschiebungen gehören zum Alltag deutscher Migrationspolitik. Aus Hessen wurden im Jahr 2019 insgesamt 1.681 Menschen abgeschoben, also 30 bis40 Personen pro Woche.
Bundesweit waren zwischen 2016 und 2019 jährlich bis zu 25.000 Menschen von Abschiebungen betroffen.
Vor diesem Hintergrund haben die Liga Hessen und der Hessische Flüchtlingsrat die rechtliche Handreichung „Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft – Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit in Hessen“ herausgegeben, die von Dr. Marei Pelzer, Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen an der Hochschule Fulda, verfasst wurde.
Im letzten Jahr sind die Abschiebungszahlen insbesondere während des ersten Lockdowns coronabedingt zurückgegangen, inzwischen werden Abschiebungen aber wieder vermehrt vollzogen, auch in Hessen. Und das mitten in der Pandemie, ungeachtet der anhaltenden Reisebeschränkungen und teils in Länder, in denen das Gesundheitssystem völlig marode und überfordert ist. „Es macht uns fassungslos, dass eine globale Krise an diesem Punkt völlig ignoriert wird. Aber auch unabhängig von der anhaltenden pandemiebedingten Ausnahmesituation ist jede Abschiebung immer eine extreme menschliche Härte“, so Lea Rosenberg, Geschäftsführerin des Arbeitskreises „Migration und Flucht“ in der Liga Hessen.
Oft werden die Betroffenen aus Flüchtlingsunterkünften abgeholt, nicht selten gewaltsam, und Behörden erwarten von Mitarbeitenden, dass sie dabei in unterschiedlicher Weise kooperieren.
„Es entspricht aber nicht dem Selbstverständnis und Berufsethos von Sozialer Arbeit, behördlichen Maßnahmen unkritisch Folge zu leisten. Sie ist stets und in erster Linie den Belangen und dem Schutz der Betroffenen verpflichtet. Als Menschenrechtsprofession ist sie parteiisch – im Rahmen der Möglichkeiten auch in Abwehr staatlicher Zwangsmaßnahmen, sobald die Rechte Schutzbedürftiger tangiert sind“, so Rosenberg weiter.
Mitarbeitende von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge stehen gerade bei Abschiebungssituationen unter einem hohen Druck behördliches Handeln nicht nur kritisch zu hinterfragen, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu intervenieren.
Dies betrifft z. B. Fragen wie: Muss die Polizei in die Unterkunft gelassen werden? Ist man als Mitarbeiter*in verpflichtet, auf Nachfragen Personen zu identifizieren? Muss man das Zimmer von Bewohner*innen aufschließen?
Nicht für jede Einzelfallsituation und konkrete Frage können eindeutige Antworten geliefert werden. „Aber es lässt sich ein rechtlicher Rahmen abstecken, der für die Behörden bindend ist und in dem sich für Mitarbeitende von Unterkünften Handlungsspielräume in Abschiebungssituationen eröffnen“, erklärt Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats. „Abschiebungen sind kein rechtsfreier Raum und wir möchten mit dieser Handreichung den Mitarbeiter*innen eine Orientierung an die Hand geben, wie sie sich in diesen Situationen verhalten können bzw. sollten.“
Die Handreichung kann hier herunterladen werden