Neue Humanitäre Aufnahme für syrische Flüchtlinge

Am 11. Januar 2017 startete ein neues Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus der Türkei. Das Humanitäre Aufnahmeprogramm umfasst 13.700 Plätze für Syrerinnen und Syrer, die sich derzeit in der Türkei aufhalten. Hintergrund dieses Programms ist die Umwidmung von Aufnahmequoten aus bestehenden Verpflichtungen im Bereich Relocation.
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Interkulturelle Woche

Mit den Fotos von unserem Gottesdienst zur Interkulturellen Woche haben wir den 2. Platz belegt. Wir hatten uns inhaltlich mit Rassismus und Vorurteilen befasst.

Über 50 Menschen fanden sich (trotz) strahlenden Spätsommerwetters zu unserem Gottesdienst „Wir grenzen auf“-„Auf der Kippe“ am 6. September, mit Blick auf die Interkulturelle Woche, ein.

Wir hatten eine Wippe aufgebaut, und baten in unserem Gottesdienst, dass die Teilnehmenden Steine beschreiben, damit sich die Waagschale weg vom Recht des Lautesten und Stärksten hin zu einem (menschen-)gerechten Leben für alle neigt.

Die Fürbitten wurden fast alle von Flüchtlingen gelesen.

Mah e-Manouche und Juan Pablo Raimundo sorgten für einen wundervollen musikalischen Rahmen.
Unserer Einladung zum Austausch bei einem kleinen Imbiss folgten die meisten Besucher des Gottesdienstes.
Wir freuen uns über die Auszeichnug, so etwas motiviert ja ungemein!

Schon jetzt vormerken: Der nächste Gottesdienst im Rahmen der Interkulturellen Woche findet am nationalen Tag des Flüchtlings, am Freitag, dem 29. September wieder in der Citykirche statt.

Unterstützung für das „Stricken gegen die Kälte“ aus den Niederlanden

Bei unserem letzten Wollsammeltag hatten wir Besuch aus den Niederlanden. Vertreterinnen der Diakonie der Protestantischen Kirche aus Sittard kamen mit Wollspenden und informierten sich über unser Strickcafé „Stricken gegen die Kälte“. Auch sie möchten sich an der Aktion beteiligen, damit daraus eine euregionale Aktivität wird!
Nun treffen die Frauen sich in Sittard zweimal im Monat und stricken auch für unsere Projekte.
Wir freuen uns sehr über die Unterstützung, die wir aus ganz vielen Städten erhalten.

Der nächste Wollsammeltag ist am Donnerstag, dem 16. Februar von 10 bis 18 Uhr, wie immer in der Citykirche. Wir freuen uns über Ihre Wollspenden!

Erstes Save-Me-Kochen im neuen Jahr

Beim ersten Save-Me Kochen im neuen Jahr waren wir zwar eine kleine Runde, dennoch war es ein interessanter Abend mit viel Austausch und interessanten Gesprächen, denn Florian erzählte uns von der Geschichte Bayerns und dem bayrischen Stammesherzogtum!
Es gab Kürbissuppe sowie libanesische Thymian Pizza mit Thymian aus dem Libanon und Syrien.
Beim nächsten Mal möchte Florian etwas besonderes wagen und ein deutsches Gericht mit uns zubereiten!
Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Neu-Interessierte!

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums: Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 001
Veröffentlicht am 04.01.2017 (⇒ hier im Original)

Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Bundesweit werden 75 weitere Koordinatorenstellen gefördert

Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird erheblich ausgebaut: Bundesweit werden weitere 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Bewerben können sich seit heute (Mittwoch) freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist unsere Pflicht. Wir dürfen den Schutz der Schwächsten nicht aus den Augen verlieren. Ich freue mich deshalb, dass wir unsere Bundesinitiative mit UNICEF in Flüchtlingsunterkünften erweitern und die Zahl der Koordinatorenstellen vervierfachen“, so Manuela Schwesig.

„Kinder und ihre Familien sollten grundsätzlich möglichst kurz in Not- und Gemeinschaftsunterkünften bleiben. Solange sie sich dort aufhalten, müssen sie vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden und Zugang zu strukturierten Spiel- und Lernangeboten haben“, führt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF, aus. „Dass sich künftig 75 weitere Koordinatoren um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.

Das BMFSFJ fördert jede Koordinatorenstelle mit jährlich 40.000 Euro. Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, BMFSFJ und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards:

https://www.bmfsfj.de/blob/109450/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf

Überdies fördert das BMFSFJ gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte Investitionskredite in Anspruch nehmen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: www.gewaltschutz-gu.de

Letzte Veranstaltung des Jahres

Danke für diesen Film und den Austausch!
Wir brauchen solche Bilder, um die Situation von geflüchteten Menschen zu verdeutlichen.

Unsere Filmveranstaltung, die ein breiter Zusammenschlusses vieler in der Flüchtlingsarbeit tätiger Organisationen war, fand bewusst am Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten, dem 18. Dezember, statt.

Nach dem Film hatten wir zu einem Austausch mit Joachim Schwabe, Moritz Siebert und Abou Bakar Sidibé eingeladen. Dabei wurde intensiv über den Film gesprochen, der Einblicke in die soziale Organisation der Community und den tristen Ausblick auf das vermeintliche Eldorado Europa gibt. Aber auch die Verantwortung Europas für die Situation in vielen afrikanischen Ländern, und die dort herrschende Korruption wurden im Nachgang klar benannt.

Danke an Moritz Siebert und Abou Bakar Sidibé für ihr Kommen und den intensiven Austausch, in dem deutlich wurde, mit wieviel Humor und Kraft Menschen in Afrika sich oft aussichtslos erscheinenden Situationen stellen.
Danke an Joachim Schwabe, der uns mit seinen eigenen Erfahrungen in Marokko in das Thema einführte.
Dank an das Apollo-Kino, in dem wir auch diesen Film einem großen Publikum zeigen konnten.
Und nicht zuletzt: Dank an alle, die gekommen sind, um diesen großartigen Film zu sehen und sich an einem intensiven Filmgespräch beteiligten.

Resettlement 2016: 1.215 Flüchtlinge aufgenommen

02.12.2016

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Am Flughafen Kassel-Calden ist am 01.12.2016 der letzte für dieses Jahr geplante Charterflug mit syrischen Resettlement-Flüchtlingen aus der Türkei angekommen. Mit sieben Charter- und fünf Linienflügen konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016 insgesamt 1.215 Resettlement-Flüchtlinge nach Deutschland übersiedeln (1.060 davon aus der Türkei und 155 aus dem Libanon).

Weitere Informationen: http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2016/20161202-resettlement-jahresrueckblick.html

Adventliches „Stricken gegen die Kälte“

Beim Stricken „gegen die Kälte“ haben wir uns über weitere fertige Strickwerke gefreut und lassen es bei unseren Treffen auch adventlich werden.

Auch „zwischen den Jahren“ findet das Strickcafé statt und natürlich geht es im nächsten Jahr mit dieser erfolgreichen Aktion weiter-wie auch mit dem Deutschlernen vor dem Strickcafé. (Das Deutschlernen findet jeden Mittwoch von 15.00 bis 16.00 Uhr statt, im Anschluss stricken wir bis 18.00 Uhr gemeinsam.) Herzliche Einladung an alle Interessierten!

Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt

Pressemitteilung Nr. 94a/2016 vom 14. Dezember 2016

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die für den 14. Dezember 2016 vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens jedoch bis zum 26. Januar 2017, untersagt. Dabei hat die Kammer die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen. Die Entscheidung beruht allein auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen. Der Antragsteller kann ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sofern sich herausstellen würde, dass die Abschiebung ohne Rechtsverstoß hätte durchgeführt werden können. Demgegenüber wäre dem Antragsteller eine Fortführung seines Asylfolgeantrags nach erfolgter Abschiebung kaum möglich, wenn sich später herausstellen würde, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Im Verfahren 2 BvR 2564/16 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Untersagung der Abschiebung nach Afghanistan abgelehnt.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-094a.html