Eil- und Solidaritätsaktion: 21-jährigen Syrer nicht in die Türkei abschieben!

Hier können Sie sich direkt an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Seit sieben Monaten ist Noori (Namen zum Schutz der Person geändert), ein 21-jähriger Syrer, auf Lesbos in Haft. Er soll die erste Person werden, die im Rahmen des EU-Türkei-Deals in die Türkei abgeschoben wird, weil die Türkei für ihn „sicher“ sei. Auch ein Jahr nach in Kraft treten des EU-Türkei-Deals gab es eine solche Abschiebung bislang nicht. Die Menschen, die bisher zurück geführt wurden, hatten ihren Asylantrag zurück gezogen. Tatsächlich erfüllt die Türkei die Kriterien eines „sicheren Drittstaats“ aber nicht, wie Amnesty im Bericht „No safe refuge: Asylum-seekers and refugees denied effective protection in Turkey“ dokumentiert hat.

Damit ist Nooris Fall ein Präzedenzfall, der aktuell noch vor dem höchsten griechischen Verwaltunsgericht anhängig ist. Das Urteil des Gerichts kann jederzeit ergehen und dann wäre Noori konkret von der Abschiebung in die Türkei bedroht. Dies könnte auch dazu führen, dass nach Noori viele der tausenden Menschen auf den griechischen Inseln ebenfalls abgeschoben werden würden, weil ihr Antrag „unzulässig“ sei, obwohl sie Anrecht auf Schutz in Europa haben könnten.

Hier können Sie sich an der Eilaktion für Noori beteiligen: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-223-2016-2/fluechtling-freilassen?destination=node%2F5309

Außerdem möchten wir darum bitten, direkt an Noori zu schreiben. Denn Noori ist vor allem ein junger Mann, der seit Monaten in Haft sitzt und darunter auch psychisch leidet. Aufgrund seiner Erfahrungen in Syrien leidet er bereits an einer post-traumatischen Belastungsstörung. Mit Ihren Briefen können Sie ihm zeigen, dass er nicht so allein ist, wie er sich bestimmt oft fühlt.

Schicken Sie die Briefe bitte an:
Noori
c/o METAdrasi (NGO)
Pavlou Koudourioti 7
81100 Mytilene, Lesvos
GREECE

UNICEF-Studie: Kindheit im Wartezustand

Die am 21. März veröffentlichte UNICEF-Studie ?Kindheit im Wartezustand?,
ermöglicht einen bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von
Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in
Flüchtlingsunterkünften aufhalten.
Trotz enormer Kraftanstrengungen und Engagement von Politik, Behörden,
Zivilgesellschaft und Tausenden von haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitenden seit dem Sommer 2015 sind die Lebensumstände vieler Kinder
und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin schwierig, ihr
Zugang zu Bildung, Beteiligung und Teilhabe ist erschwert.

Die Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde, soll
einen Beitrag leisten, die Wissenslücken über die Situation von
geflüchteten Kindern zu verringern und Anregungen zur Diskussion und für
konkrete Maßnahmen geben. Sie soll den Blick für die besonders schwierige
Lebenssituation vieler dieser Kinder schärfen und aufzeigen, was notwendig
ist, um sie zu unterstützen.

Die Kernaussagen zur Studie finden sie unten stehend in der angehängten
Pressemitteilung. Die vollständige Studie ?Kindheit im Wartezustand? sowie
eine Zusammenfassung kann unter
www.unicef.de/pressehttp://www.unicef.de/presse heruntergeladen werden.

Veranstaltung „Zusammenhänge(nd) neu denken – Fluchtursachen besser einordnen“

Am Dienstag, den 21. Februar 2017 fand in Aachen bereits zum sechsten Mal seit Mai 2016 „Zusammenhänge(nd) neu denken – Fluchtursachen besser einordnen“ statt.
Neben dem Eine Welt Netz NRW waren das Eine Welt Forum Aachen sowie die Aachener Save-me-Kampagne Mitveranstalter.
Nachfolgend der Link zur Kurzdokumentation der Veranstaltung. (https://eine-welt-netz-nrw.de/fileadmin/ewn/data/Themen/Flucht_Migration/Flucht_Zusammenh%C3%A4nge-nd-neu-denken_Aachen-2017.pdf)

Weltfrauentag


Am Weltfrauentag, dem 8. März, luden Amnesty International, das Eine Welt Forum Aachen und die Volkshochschule Aachen gemeinsam zu einer Veranstaltung ein.
Schwerpunktland in diesem Jahr war Argentinien und das Schiksal von MILAGRO SALA, die sich seit einem Jahr inHaft befindet.

Nach vielen Hintergrundinformationen (siehe unten) gab es einen interessanten Austausch, denn wir bekamen Informationen aus erster Hand von einer Sozialarbeiterin aus Guatemala und aus El Salvador. Außerdem berichtete eine Teilnehmerin von einer Tagung der Vereinten Nationen kürzlich in Bonn, bei der es auch um angestrebte Verbesserungen für Frauen ging.
Es wurde immer wieder deutlich: Ein Schlüssel für die Verbesserung der Situation von Frauen weltweit ist Bildung.

Unser Dank an Juan Pablo Raimundo, der die Veranstaltung wieder mit thematisch passenden Liedern begleitete.
Engagiert motivierte er uns zum gemeinsamen Singen des Antikriegsliedes: Sag mir wo die Blumen sind!

Weil wir den Weltfrauentag feierten, und dieser Gedenktag längst noch nicht überlebt ist, verteilten wir zum Abschluss der Veranstaltung fair gehandelte Tulpen an die Teilnehmenden.
Danke für alles Engagement und Interesse!

Hintergrundinformationen:
Milagro Sala, ehrenamtliche Sprecherin der Organisation Tupac Amaru, befindet sich seit dem 16. Januar 2016 willkürlich in Haft. Die argentinische Regierung hat sie bislang nicht freigelassen, obwohl die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen dies angeordnet hat.

Am 14. Dezember 2015 erstattete der Gouverneur der Provinz Jujuy, Gerardo Morales, Anzeige gegen Milagro Sala und das Netzwerk Sozialer Organisationen (Red de Organizaciones Sociales) wegen Protestierens vor dem Regierungsgebäude der Provinz Jujuy. Milagro Sala wurde am 16. Januar 2016 in Gewahrsam genommen. Obwohl ihre Freilassung angeordnet wurde, leitete man weitere strafrechtliche Verfahren gegen sie ein und behielt sie in Untersuchungshaft, wo sie sich auch heute noch befindet.
Im Februar 2016 reichten Amnesty International und andere Organisationen eine Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein und beantragten darüber hinaus beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutzmaßnahmen für Milagro Sala. Die Arbeitsgruppe kam am 27. Oktober 2016 zu dem Schluss, dass die „Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist“ und forderte die argentinische Regierung deshalb auf, „sie unverzüglich freizulassen“. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung eine „Kette von Anschuldigungen“ vorgebracht wurde, um eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen. Zudem war Milagro Sala nach Ansicht der Arbeitsgruppe von der Regierung daran gehindert worden, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen, was eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz darstellte. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe nach Analyse der Rechtsgründe für die Inhaftierung von Milagro Sala zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für ihre Inhaftierung gebe.
Am 3. November 2016 forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte von der argentinischen Regierung Informationen darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen habe, um die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe umzusetzen. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme besorgt über die anhaltende Untersuchungshaft von Milagro Sala geäußert und die argentinische Regierung aufgefordert, „dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen“ und Milagro Sala umgehend freizulassen. Milagro Sala befindet sich nunmehr seit über einem Jahr in Haft, und die argentinische Regierung verstößt durch diese willkürliche Inhaftierung gegen ihre Menschenrechte.

Unser Einsatz zeigt Erfolg! Gute Neuigkeiten für Alan & Gyan

Einige erinnern sich vielleicht an das Video von Alan und Gyan, einem syrischen Geschwisterpaar, die an Muskeldystrophie leiden und u.a. mit Rollstühlen aus Syrien flüchten mussten und dies gefilmt haben. Fast ein Jahr steckten sie in Griechenland mit anderen Familienangehörigen fest (zu Beginn unter sehr schlechten Umständen), während ihr Vater und eine andere Schwester bereits in Deutschland waren. Aber jetzt gibt es gute Neuigkeiten: im Rahmen des Umverteilungsprogramm der EU konnten sie kürzlich nach Deutschland reisen und sind jetzt hier mit ihrer Familie vereint!
Für die Erfüllung dieses Versprechens, die zugesagte Zahl an Flüchtlingen aus Griechenland in Europa zu verteilen, haben wir am 6. März die Aktion „Let´s bring them here“ in Brüssel unterstützt.
http://blog.amnesty.de/aktuelles/2017/03/07/lasst-uns-die-fluechtlinge-herbringen.html

Amnesty begleitet den Fall schon länger und hatte im Rahmen des Briefmarathons eine Solidaritätsaktion gestartet, bei der Briefe an die beiden geschrieben werden konnten. Dazu gibt es jetzt ein sehr schönes & bewegendes Video bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=AU2P-m94shs&feature=youtu.be

Bundesrat: Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsländer

10. März 2017 – Der Bundesrat hat das Gesetz über die Einstufung der Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere“ Herkunftsstaaten abgelehnt.

„Das Konzept der ’sicheren‘ Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchen. Die gesetzliche Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes führt zu gravierenden Einschränkungen im Asylverfahren. Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren. Außerdem widerspräche die Einstufung der drei Maghreb-Staaten den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat vorgegeben hat und nach denen es landesweit keine Verfolgung bestimmter Personengruppen geben darf sowie Schutz vor erniedrigender Bestrafung wie Folter gewährleistet sein muss. Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien nach wie vor Verfolgung, Folter und Misshandlung. Keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat“, sagt Wiebke Judith, Asylreferentin von Amnesty International.

Hintergrund:
Seit November 2015 gilt in Tunesien der Ausnahmezustand, auf dessen Grundlage das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt wird. Erst im Februar hat Amnesty den Bericht „We want an end to the fear“ veröffentlicht, der Kollektivbestrafungen, willkürliche Verhaftungen und Folter durch die tunesischen Sicherheitskräfte dokumentiert. Immer wieder werden in Tunesien Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt. So müssen Homosexuelle mit Gewalt, Ausbeutung sowie sexuellen und anderen Misshandlungen durch die
Polizei rechnen.
In Marokko und Algerien stellt Amnesty International immer wieder repressive Maßnahmen durch staatliche Behörden fest. So ist das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Die Behörden in beiden Ländern gingen im Jahr 2016 strafrechtlich gegen Journalisten und Regierungskritiker vor, die von ihrem Recht auf friedliche Meinungsäußerung Gebrauch machten.
In Marokko wurden 2016 Männer aufgrund gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt. In Algerien wurden Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft der Ahmadi 2016 wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.

Wollsammeltag am 16. Februar 2017 in der Citykirche

Auch unser 5. Wollsammeltag in der Citykirche am 16. Februar war ein großer Erfolg.

Es kamen unzählige Menschen und brachten ihre Wollreste und viele setzten sich zu uns.

Die Möglichkeit, sich über die Situation von Flüchtlingen aus Afghanistan im Irak zu informieren wurde gerne genutzt, und auch unser kleines Büffet fand regen Zuspruch.

Danke an alle Interessierten, danke für alle Wollspenden und danke vor allem auch an die Teilnehmerinnen des „Stricken gegen die Kälte“, die auch diese Aktion tatkräftig unterstützen. Unser Strickcafé findet weiter jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr im Welthaus, an der Schanz 1, statt. Herzliche Einladung an alle Interessierten!

Danke auch für die, wie immer, freundliche Aufnahme und Unterstützung in der Citykirche.

Im Oktober findet unser nächster Wollsammeltag statt. Wir werden den Termin rechtzeitig bekannt geben.

Jetzt Wollsammelaktion in der Citykirche

Bis 18 Uhr Wollsammelaktion in der Citykirche in Aachen. Wir freuen uns auf Ihre Woll- und Portospenden.

 

Kleine Anfrage zur Lage von jesidischen Flüchtlingen

Unser Themenschwerpunkt zum Tag gegen Gewalt gegen Frauen (25. November) im letzten Jahr war die Situation von Jesidinnen.

Dazu gab es im Bundestag eine kleine Anfrage, die wir gerne bekannt machen möchten.

Anbei die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der grünen
Bundestagsfraktion zur „Lage von jesidischen Flüchtlingen“ (BT-Drs.
18/10844).

Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin, kommentiert die Antwort
wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bereit ist jesidische
Schutzsuchende aus Griechenland, insbesondere dem Lager Petra Olympou
aufzunehmen. Angesichts der schwierigen humanitären Lage dort, zumal jetzt
im Winter, ist die Umverteilung enorm wichtig und muss daher auch sehr
zügig erfolgen“ (Frage 10).

Allerdings ist es absurd, dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, ob
sich familiäre Bindungen nach Deutschland positiv auf eine Umverteilung
aus Griechenland nach Deutschland auswirken (Frage 7).

Es liegt an der Bundesregierung dies sicherzustellen, statt die
Verantwortung hierfür an Griechenland abzuwälzen. Angesichts der Zahl der
in Deutschland lebenden Jesidinnen und Jesiden einerseits und der
mangelnden Versorgung derer, die in griechischen Lagern ausharren müssen
andererseits ist dieses mangelnde Engagement der Bundesregierung schlicht
fahrlässig.

Dass Sprachkenntnisse und Qualifikationen sowie soziale, familiäre und
kulturelle Bindungen der Schutzsuchenden und ihre entsprechenden
Präferenzen bei der Umverteilung berücksichtigt werden ist eine Maßgabe
der Europäischen Kommission und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Die Bundesregierung hat noch im Oktober 2016 in ihrer Antwort auf unsere
kleine Anfrage zum Relocation behauptet: „Die Maßgabe der Kommission wird
im Rahmen des Möglichen umgesetzt und berücksichtigt. So werden familiäre
Bindungen gezielt bei der Vorauswahl durch Griechenland bzw. Italien und
bei der Verteilung in Deutschland beachtet“ (Drucksache 18/10152).

Jesidische Schutzsuchende, insbesondere Frauen und Kinder, die sich aus
ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten, sind besonders
schutzbedürftig, das sieht auch die Bundesregierung. Es ist auch
begrüßenswert, dass sie dieser Schutzbedürftigkeit Rechnung trägt, indem
sie der Durchführung der Länderprogramme, durch die über 1000 jesidische
Frauen direkt aufgenommen worden, zugestimmt hat (Frage 8). Die
Bundesregierung müsste darüber hinaus jedoch aktiv dafür werben, dass mehr
Länder als bisher sich dem Vorbild von Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen anschließen und entsprechend
unterstützen.

Die Tatsache, dass Schutzsuchende aus dem Irak aktuell unter einen
EU-weiten Anerkennungsschnitt von 75% liegen und damit jesidische
Schutzsuchende trotz ihres eindeutigen Schutzbedarfs nicht mehr in das
Relocationprogramm aufgenommen werden, scheint die Bundesregierung nicht
weiter zu beunruhigen (Frage 9) bzw. wälzt sie auch in dieser Frage die
Verantwortung auf Griechenland ab (Frage 10).

Offenbar hat die Einstufung der Verbrechen gegen Jesidinnen und Jesiden in
Irak und Syrien durch die Vereinten Nationen keine Auswirkungen auf die
Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz der Opfer dieser Verbrechen. In
ihrer Antwort weist die Bundesregierung auf ihre Unterstützung in Irak
hin, für Schutzsuchenden im Allgemeinen und damit indirekt auch für
Jesidinnen und Jesiden. Die Antwort auf die Frage nach Unterstützung in
Deutschland und innerhalb der EU bleibt sie jedoch schuldig (Frage 18).
Die konkreten Möglichkeiten zur Unterstützung der Menschen in Griechenland
bleiben ungenutzt. Das steht im Widerspruch zu der internationalen
Anerkennung des Schicksals insbesondere weiblicher Jesidinnen, die sich
aus der ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten.“