Abwicklung der Asylverfahren beim BAMF verlagert Probleme auf die Verwaltungsgerichte

2017-06-26 NRV Offener Brief an BMI und BAMF

Presseinformation vom 27.06.2017

Abwicklung der Asylverfahren beim BAMF verlagert Probleme auf die Verwaltungsgerichte

Offener Brief der Fachgruppe Verwaltungsrecht der Neuen Richtervereinigung

Die vom Bundesinnenminister und der Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) regelmäßig bekundeten Anstrengungen, der Vielzahl anhängiger Asylverfahren Herr zu werden, mögen in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahlen politisch opportun sein. Die Ergebnisse entpuppen sich bei näherer Betrachtung aber als Makulatur.

In einem Offenen Brief erinnern die Verwaltungsrichterinnen und -richter der Neuen Richtervereinigung (NRV) daran, dass die Bewältigung der hohen Zahl von Asylverfahren von Bund und Ländern gemeinsam bewältigt werden muss. Der von Unternehmensberatern begleitete Umbau des BAMF führt jedoch zu Strukturen und Ergebnissen, die rechtsstaatlich zweifelhaft sind und letztlich von den Verwaltungsgerichten der Länder „ausgebadet“ werden müssen.

„Bund und Länder stehen nicht in einem privatwirtschaftlichen Wettbewerb. Wenn das BAMF seinen Output an Asylbescheiden zum Maß der Dinge macht, ohne auf Verfahrensgrundsätze und Richtigkeitsgewähr zu achten, führt dies nicht nur zu vermeidbaren Klageverfahren, sondern außerdem dazu, dass sich die Verfahren insgesamt umso länger hinziehen“, erläutert Christine Nordmann, neue Sprecherin der Fachgruppe Verwaltungsrecht der NRV.

Die Fachgruppe Verwaltungsrecht der NRV befasst sich seit Jahren vornehmlich mit Themen aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechts. Am vergangenen Wochenende tagten ihre Mitglieder in Fulda und tauschten ihre Erfahrungen aus über die Qualität der Bundesamtsbescheide, über die Verfahrensweisen und die Zusammenarbeit mit dem BAMF. Zudem informierten sie sich über Ursachen und Folgen erlittener Traumata, wie sie bei Flüchtlingen oft vorkommen.

Den in Fulda formulierten Offenen Brief finden Sie in der Anlage.

Veranstaltungen am Weltflüchtlingstag

Obwohl es am Nachmittag beim Infostand zum Weltflüchtlingstag schon sehr heiß war, interessierte das Thema Flüchtlingsschutz.
Abends freuten wir uns, dass der Einladung zu der Kooperationsveranstaltung von Am

nesty International,
dem Eine-Welt-Forum und der Volkshochschule Aachen über 40 Menschen, trotz der Hitze, folgten.

Es wurden die aktuellen Zahlen des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen besprochen und
Serge Palasie erläuterte sehr interessant seine Ausstellung „Schwarz ist der Ozean-Was haben volle Flüchtlingsboote
vor Europas Küsten mit der Geschichte von Sklavenhandel und Kolonialismus zu tun?“
Auch die Postkartenaktion: „Menschenrecht Asyl zu suchen“ wurde gut unterstützt, ebenso das
Fotoshooting zum Thema.

Musikalisch begleitete Juan Pablo Raimundo die äußerst informative Veranstaltung.

Danke für das Interesse, sich mit dem Thema Flüchtlingsschutz zu befassen!

Mehr Sicherheit und Unterstützung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 067

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit:

www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

? Fotoshooting für die Menschenrechte

? Wir warten auf Euch auf dem Weltfest am Welthaus (An der Schanz 1, 52064 Aachen) ?

Abschiebungen nach Afghanistan stoppen – Schwerwiegende Mängel bei Asylverfahren gefährden Menschenleben

Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Der Paritätische Gesamtverband, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Neue Richtervereinigung e. V., PRO ASYL und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. kritisieren die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei afghanischen Asylsuchenden

BERLIN, 30.05.2017 – Anlässlich eines weiteren für den 31. Mai zu erwartenden Abschiebungsflugs nach Afghanistan fordern Menschenrechtsorganisationen und Verbände einen sofortigen Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan. Wegen schwerwiegender Mängel bei Asylverfahren von afghanischen Asylsuchenden befürchten die Organisationen, dass nach fehlerhaften Asylverfahren abgelehnte Afghanen demnächst abgeschoben werden und dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt wird.

Bisher wurde in diesem Jahr rund die Hälfte aller Asylanträge von Afghanen abgelehnt, während die bereinigte Schutzquote im Jahr 2016 noch 60 Prozent und 2015 sogar 78 Prozent betrug. Dabei fällt den Organisationen bei der Prüfung von ablehnenden Bescheiden auf, dass neue Informationen zur gefährlichen Lage in Afghanistan nicht berücksichtigt werden, unter anderem jene, die das UN-Flüchtlingswerk zur Verfügung stellt. Dies ist aber sowohl rechtlich verpflichtend als auch unerlässlich angesichts der sich stetig verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan.

Auch wird in den Bescheiden immer wieder auf das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative verwiesen. Tatsächlich hat sich jedoch der bewaffnete Konflikt mittlerweile über die ursprünglichen Kampfgebiete hinaus ausgeweitet – Menschen können überall Opfer von Kampfhandlungen, Anschlägen und Verfolgung werden. Dies ist während der derzeit stattfindenden Frühjahrsoffensive der Taliban deutlich zu beobachten. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so unberechenbar, dass auch der UNHCR eine Unterscheidung von „sicheren“ und „unsicheren“ Gebieten ablehnt. Wegen des bewaffneten Konflikts hat sich die Zahl der Binnenvertriebenen in den vergangenen drei Jahren fast verdoppelt und liegt bei 1,4 Millionen. Seit Anfang des Jahres mussten erneut mehr als 90.000 Menschen ihre Häuser verlassen (Stand 6.5.2017).

Auch die NATO plant, den Militäreinsatz aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage wieder deutlich zu verstärken. Weder staatliche noch internationale Akteure sind in der Lage, sich selbst oder abgeschobene Flüchtlinge zu schützen. In Kabul kommt es beispielsweise regelmäßig zu Anschlägen auf Zivilisten, die viele Menschenleben fordern – dass die Bundesregierung die Stadt trotzdem als sicher genug einstuft, um monatlich mehrere Afghanen dorthin abzuschieben, halten die Organisationen für zynisch.

Der Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A. hat ein Schlaglicht auf verschiedene Probleme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geworfen, insbesondere die mangelhafte Durchführung der Asylverfahren, die unzureichende Ausbildung des Personals, die Trennung von Anhörer und Entscheider sowie die unzureichende interne Qualitätskontrolle. Als Konsequenz reicht es aber nicht, die positiv beschiedenen Fälle der im Fall des Franco A. Verantwortlichen zu prüfen. Stattdessen müssen sofort die Qualitätsüberprüfung im Bundesamt aufgestockt und besser aufgestellt werden sowie die bekannten Mängel im Asylverfahren behoben werden. Das BAMF muss so organisiert sein, dass eine lückenlose Kontrolle der Entscheidungen im Hause selbst vor der Zustellung an Asylantragsteller die Regel ist.
Die Organisationen befürchten, dass durch mangelhaft durchgeführte Anhörungen in der Sache falsche Ablehnungen zustandekommen – was für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann, wie schlimmstenfalls die Abschiebung in die Verfolgung. Die Qualität der Asylverfahren darf nicht dem politischen Willen zum Abbau der Altfälle bis zur Bundestagswahl geopfert werden.

Für die schon länger mit einer Duldung in Deutschland lebenden Afghanen hat sich die Situation durch die letzten Gesetzesänderungen, wie dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, verschärft, indem diese Abschiebungen erleichtern. Hier gilt es dringend zu prüfen, ob die vor mehreren Jahren abgelehnten Afghanen nicht wegen der sich verschlechterten Sicherheitslage einen Anspruch auf Schutz haben.

Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung, Asylsuchenden ein faires und sorgfältiges Asylverfahren zu bieten und nicht in Länder abzuschieben, in denen den Menschen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Organisationen appellieren deswegen gemeinsam an Bund und Länder, Asylgesuche mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen sowie alle Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.

Hintergrund: Bereits am 30. November 2016 haben in der Flüchtlingsarbeit tätige Organisationen das „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren“veröffentlicht.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

Europäische Kommission – Pressemitteilung
Kommission unternimmt weitere Schritte im asylrechtsbezogenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

Brüssel, 17. Mai 2017

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, das asylrechtsbezogene Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn voranzutreiben, und Ungarn ein entsprechendes ergänzendes Aufforderungsschreiben übermittelt.

Nachdem in den letzten Wochen mehrere Kontakte auf politischer und technischer Ebene mit den ungarischen Behörden stattfanden, hat die Kommission nun mit diesem Schreiben, in dem die Bedenken aufgrund der Änderungen am ungarischen Asylrecht vom März dieses Jahres dargelegt werden, weitere Schritte in einem Vertragsverletzungsverfahren ergriffen, das sie im Dezember 2015 eingeleitet hatte.

Nach Auffassung der Kommission wurden von den fünf in dem Aufforderungsschreiben von 2015 festgestellten Problemen drei noch nicht gelöst, insbesondere im Bereich der Asylverfahren. Außerdem wird in dem Schreiben auf neue unvereinbare Bestimmungen des ungarischen Asylrechts infolge der jüngsten Änderungen hingewiesen. Die Unvereinbarkeiten treten hauptsächlich in drei Bereichen auf: bei den Asylverfahren, den Vorschriften für die Rückkehr und den Aufnahmebedingungen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die ungarischen Rechtsvorschriften gegen das EU-Recht verstoßen, insbesondere gegen die Richtlinie 2013/32/EU über Asylverfahren, die Richtlinie 2008/115/EG über Rückführungen, die Richtlinie 2013/33/EU über Aufnahmebedingungen und gegen mehrere Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta.

Was die Asylverfahren angeht, so können Anträge nach ungarischem Recht nur innerhalb spezieller Transitzonen an den Grenzen gestellt werden, während zugleich der Zugang zu diesen Zonen beschränkt wird. Dadurch wird ein wirksamer Zugang zu Asylverfahren im Hoheitsgebiet des Landes verhindert. Die Verfahren an der Grenze entsprechen nicht den im EU-Recht festgelegten Bedingungen und die besonderen Garantien für schutzbedürftige Personen werden nicht eingehalten. Die Verkürzung der Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln verstößt gegen das Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Ferner verstößt das ungarische Asylrecht gegen die EU-Vorschriften über die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Die Kommission ist darüber besorgt, dass Ungarn derzeit Migranten (einschließlich Asylbewerber), die irregulär die Grenze überschreiten, nach Serbien rückführt, ohne sich an die Verfahren und Bedingungen des EU-Rechts im Bereich Rückkehr und Asyl zu halten. Einzelne Rückkehrentscheidungen werden von Ungarn nicht wie erforderlich erlassen.

Im Übrigen kommt die systematische und unbefristete Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, darunter Kinder über 14 Jahren, in geschlossenen Einrichtungen in der Transitzone, ohne dass die erforderlichen Verfahrensgarantien wie das Recht auf einen Rechtsbehelf eingehalten werden, nach Ansicht der Kommission systematischen Inhaftierungen gleich. Diese verstoßen gegen die EU-Rechtsvorschriften über Aufnahmebedingungen und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die ungarischen Rechtsvorschriften garantieren nicht die erforderlichen materiellen Leistungen für Asylbewerber, was eine Verletzung der EU-Vorschriften in diesem Bereich bedeutet.

In ihrer Antwort auf das Aufforderungsschreiben vom Dezember 2015 gingen die ungarischen Behörden nicht auf die Bedenken der Kommission ein. Die Kommission äußerte ihre zusätzlichen Bedenken bezüglich der im März 2017 eingeführten Änderungen der ungarischen Asylrechtsvorschriften und organisierte mehrere Zusammenkünfte auf Expertenebene und politischer Ebene, um die ungarischen Behörden dabei zu unterstützen, die neuen Rechtsvorschriften an die Standards und Vorschriften der EU anzupassen. Die ungarische Regierung beschloss jedoch, keine Änderungen an den betreffenden Rechtsvorschriften vorzunehmen.

Deshalb hat die Kommission nach ihrem ersten Aufforderungsschreiben Ungarn heute ein zweites Schreiben dieser Art übermittelt. Die ungarischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Zugleich wird die Kommission weiterhin bilaterale Kontakte auf politischer und technischer Ebene pflegen, um die ungarischen Behörden bei der Lösung der noch bestehenden Probleme zu unterstützen.

Hintergrund

Ein Aufforderungsschreiben stellt als erstes offizielles Auskunftsersuchen die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens dar. Die ungarischen Behörden haben dann zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Europäischen Kommission zu reagieren. Erhält die Kommission von Ungarn keine oder keine zufriedenstellende Antwort auf das Schreiben, kann sie die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten und Ungarn eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Erforderlichenfalls kann die Kommission anschließend beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

Die Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU) regelt, wie Asyl beantragt wird, wie der Antrag geprüft wird, welche Hilfe der Asylbewerber erhält, welche Rechtsschutzmöglichkeiten er hat und wie mit Mehrfachanträgen zu verfahren ist. Sie gilt für alle Anträge auf internationalen Schutz, die im Hoheitsgebiet – auch an den Grenzen, in den Hoheitsgewässern oder in den Transitzonen – der Mitgliedstaaten gestellt werden.

Die Neufassung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU) soll Asylsuchenden in der EU einen würdigen Lebensstandard garantieren und sicherstellen, dass die Menschenrechte dieser Personen geachtet werden. So sollen Asylbewerber Zugang zu Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, Gesundheitsfürsorge und Schulunterricht für Minderjährige sowie unter bestimmten Bedingungen Zugang zu Beschäftigung haben. Zudem enthält sie Vorschriften in Bezug auf besonders schutzbedürftige Asylbewerber und über die Inhaftnahme.

In der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) werden gemeinsame Normen und Verfahren für die EU-Länder festgelegt, nach denen illegal aufhältige Drittstaatsangehörige aus ihren Hoheitsgebieten verbracht werden können. Sie enthält Bestimmungen für die Beendigung illegaler Aufenthalte, für die Inhaftnahme von Drittstaatsangehörigen mit dem Ziel der Abschiebung und für Verfahrensgarantien.

Weitere Informationen

Kommission leitet gegen Ungarn Vertragsverletzungsverfahren wegen asylrechtlicher Verstöße ein (Pressemitteilung vom 10. Dezember 2015).

Überwachung der Rechtsvorschriften der EU im Bereich Inneres

Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren vom Mai 2017 siehe MEMO/17/1280.

Zu den Vertragsverletzungsverfahren (nur Aufforderungsschreiben) vom Mai 2017 siehe MEMO/17/1281.

Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein MEMO/12/12 (und Infografik).

Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren.

IP/17/1285

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht baut rechtsstaatliche Standards ab

Amnesty International kritisiert mehrere Punkte am geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das unter anderem Verschärfungen bei der Abschiebungshaft vorsieht

BERLIN, 18.05.2017 – „Es droht eine Zweckentfremdung: Die Abschiebungshaft muss ausschließlich die Ausreise sichern – sie darf unter keinen Umständen als menschenrechtswidrige Präventivhaft genutzt werden, um Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, bei denen keine ausreichenden Hinweise für eine polizeiliche Festnahme vorliegen“, sagt Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland. „Die Bundesregierung baut durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen.“ Die Abschiebungshaft soll mit dem Gesetz auch für Ausreisepflichtige ermöglicht werden, wenn sie als nicht näher definierte „erhebliche Gefahr für Leib und Leben“ anderer eingeschätzt werden können. Für die maximale Dauer der Abschiebungshaft von 18 Monaten werden die Hürden gesenkt.

Dasselbe Gesetz ermöglicht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch das Auslesen der Handys von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität. „Es ist eine zulässige Überlegung, in Fällen mit begründetem Verdacht auf Identitätstäuschung auf Informationen aus dem Handy von Asylsuchenden zuzugreifen. Aber die nun vorgesehenen Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen sind massiv und müssen an strenge Bedingungen geknüpft sein – das Auslesen von Smartphones ermöglicht schließlich einen umfassenden Einblick in die Persönlichkeit. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht das Auslesen privater Datenträger mit einer Hausdurchsuchung verglichen“, so Scharlau. Amnesty befürchtet, dass diese Maßnahme in vielen Fällen das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzen wird.
Laut Referentenentwurf sollen bis zu 60 Prozent der Antragsteller betroffen sein – der massive Grundrechtseingriff könnte also bei Asylsuchenden zur unverhältnismäßigen Routinemaßnahme werden. Anstatt auf die im Vorfeld geäußerte breite Kritik der Zivilgesellschaft und auch der Bundesdatenschutzbeauftragten einzugehen, hat die Regierungskoalition den Gesetzentwurf in mehreren Punkten noch weiter verschärft.

Der aktuelle Gesetzesentwurf steht in einer Reihe von Gesetzen zur inneren Sicherheit, die verschiedene aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht kritische Aspekte beinhalten. Das vor Kurzem verabschiedete neue Bundeskriminalamtsgesetz ermöglicht zum Beispiel weitgehende Grundrechtseingriffe gegen sogenannte „Gefährder“. Die Definition im BKA-Gesetz ist so vage, dass unklar bleibt, welches Verhalten die massiven Grundrechtseingriffe auslösen kann. Hier schafft das BKA-Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit. Wer bislang aus Sicht der Polizei weder eine konkrete Gefahr darstellt noch gegen Strafgesetze verstoßen hat, darf nicht einfach „auf Verdacht“ mit einer Fußfessel oder Überwachungsmaßnahmen belangt werden.

Amnesty betont, dass auch im Rahmen von Gesetzen zur Gewährleistung der Sicherheit Grundrechtseingriffe den rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Erfordernissen genügen und verhältnismäßig sein müssen.

Unsere Lesung „Durch die Wand“ von Nizaquete Bislimi und vielen Dank!

Unsere Lesung aus dem Buch von Nizaquete Bislimi „Durch die Wand“ war ein großer Erfolg.
Über 160 Menschen folgten unserer Einladung in die Citykirche in Aachen.

Die Geschichte beginnt im Kosovo 1993: Das 14-jährige Roma-Mädchen Nizaqete wird von Fluchthelfern außer Landes gebracht. Ihre Familie ist wegen der wachsenden Spannungen zwischen Albanern und Serben zwischen alle Fronten geraten, nun hofft sie auf ein sicheres Leben in Deutschland. Was die Bislimis nicht wissen: Vor ihnen liegen 13 Jahre Unsicherheit, ein täglich von Abschiebung bedrohtes Leben. Schnell versteht Nizaqete, dass es drei Kategorien von Menschen gibt: Die »Mehrheitsbevölkerung«, die alle Rechte hat, die Flüchtlinge, die nicht willkommen sind, und sie, Flüchtlinge, die außerdem noch Roma sind. In der Schule verschweigt sie ihre Herkunft. Sie schämt sich. Und sie schämt sich dafür, dass sie sich schämt.
In einem Land, in dem Bildung und Einkommen der Eltern maßgeblich die Bildungschancen der Kinder bestimmen, straft Nizaqete alle Statistiken Lügen. Vom Asylbewerberheim aus startet sie eine außergewöhnliche Karriere – sie beschließt, Anwältin zu werden. Erst als sie längst ihr Referendariat im Staatsdienst absolviert, wird der Familie Bislimi Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt.
»Es gibt viele erfolgreiche Roma in Deutschland. Doch die meisten geben sich nicht als Roma zu erkennen. Aus Angst vor den alten Stigmata.« NIZAQETE BISLIMI
Wir danken der Schauspielerin Annette Schmidt für die einfühlsame Lesung und Mah-e Manouche mit ihrer Weltmusik für den mitreißenden musikalischen Rahmen.
Bei der Buchhandlung „LeseZeichen“ aus Roetgen bedanken wir un für den Büchertisch.

Im Anschluss an die Lesung fand bei einem Glas Wein oder Wasser ein intensiver Austausch statt, bei dem die Veranstaltung sehr gelobt wurde.
Danke für das große Interesse!

Sollten Sie Interesse an der Veranstaltung haben? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland aufgrund von unzureichender Sachaufklärung im Einzelfall

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Pressemitteilung Nr. 39/2017 vom 23. Mai 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags und die Androhung der Abschiebung nach Griechenland richtete. Die fachgerichtliche Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat muss, jedenfalls wenn Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vorliegen und damit der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erschüttert ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen. Soweit entsprechende Informationen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten, Eilrechtsschutz zu gewähren.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-039.html

AZ durch die Wand

Auch in der Aachener Zeitung wurde unsere Kooperationsveranstaltung in der Citykirche beworben.
Die Lesung aus dem Buch „Durch die Wand“ von Nizaquete Bislimi.
AZ Durch die Wand_20170516_0001